hallo zusammen
wir haben momentan ein ziemlich grosses problem und wir hoffen hier hilfe zu erhalten.
mein ehemann hat aus 1. ehe einen sohn für den er monatlich 750.- (ohne kinderzulagen) alimente bezahlt.
wir haben einen gemeinsamen sohn und bald kommt unser 2. kind zur welt. wir haben uns kürzlich ein eigenheim gekauft, für das wir eine ziemlich tiefe hyptohek zahlen müssen. dank meinen eltern konnten wir uns dieses leisten, sie haben uns sehr viel geld ausgelehnt.
nun ist es leider so, dass meinem gekündigt wurde, er auch -gott sei dank- auch einen wieder einen job gefunden hat, leider aber vorerst nur temporär und er verdient auch sehr viel weniger wie damals. ich arbeite nur teilzeit, werde nach der geburt wieder 50% arbeiten.
besteht eine möglichkeit eine alimentenkürzung beim gericht anzutragen, da ja demnächst 2 "neue" kinder mehr vorhanden sind und vor allem mein mann nicht mehr so viel verdient? wie müssen wir vorgehen? braucht es hier einen anwalt? kann ich als 2. ehefrau "gezwungen" werden mehr zu arbeiten nur damit mein ehemann die 750.- für das erste kind weiterzahlen kann. hier ist noch zu sagen, dass seine ex-frau einen sehr guten lohn hat und viel mehr verdient als bei der scheidung.
Alimentenkürzung
Dieses Forum wird bald eingestellt
Am 17. Dezember 2023 werden wir das Beobachter-Forum abstellen und alle Beiträge unwiderruflich löschen.
Die Details zum Entscheid und den entsprechenden Thread finden Sie hier.
-
-
Hallo Sternschnuppe,
eure beiden gemeinsamen Kinder haben mit dem Kind von deinem Mann "nichts" zu tun. In dem Sinne was die Alimente belangt. Dein Mann kann noch so viele Kinder haben wie er will - er muss jedes einzelne bei einer TRENNUNG bezahlen. Es gibt die gängigen Richtlinien in Prozente was die Alimente bei 1 und mehreren Kindern anbelangt. Um eine Alimentenreduktion zu beantragen beim Friedensrichter muss er einen Lohnausweis mitnehmen - das kann er ja nicht, weil er vorerst temporär arbeitet und einen geringeren Lohn hat. Ich würde das GEspräch mit der Mutter und der Vormundschaftsbehörde suchen (falls die vereinbarung via Vormundschaftsbehörde gelaufen ist). Ansonsten rate ich dir, euch persönlich beraten zu lassen. -
... muss er einen Lohnausweis mitnehmen - das kann er ja nicht, weil er vorerst temporär arbeitet und einen geringeren Lohn hat.
Nun, einen Lohnausweis kriegt er natürlich auch, wenn er temporär und zu einem niedrigeren Lohn arbeitet. Zudem kann er ja auch einen monatliche Lohnabrechnung vom Arbeitgeber oder vom Stellenvermittler verlangen und damit zum Richter gehen. Daran wird es also nicht scheitern. -
Brasser:
Ich bezweifle dass der Richter eine Alimentenkürzung machen wird, nur weil der Vater "vorübergehend" weniger verdient. Darum meinte ich ja auch einen Lohnausweis. Wenn jemand nur einige Monate weniger verdient - werden die Alimente sicher nicht angepasst um dann einige Monate später wieder angepasst zu werden..... Ich würde vorschlagen auf die Vormundschaftsbehörde zu gehen (oder wer die Vereinbarung geschrieben hat) und dann die Situation zu erklären. -
Vielen Dank für Eure Antworten.
Leider sieht es so aus, dass mein Mann für längere Zeit einen so tiefen Lohn haben wird. Er hofft dort auf eine Festanstellung, doch auch dann wird sich der Lohn nicht gross anpassen. So oder so, er wird bestimmt viel weniger vedienen wie bisher Fr. 5500.-nt! Und bald hat er drei Kinder zu ernähren.
Können wir denn einfach zur VB, denen alles belegen und die können dann mit der Ex-Frau reden? Es ist leider so, dass mein Mann und seine EX absolut KEIN Wort miteinander reden
Wir haben jetzt lange nichts gemacht, da wir nie wollten dass die Alimenten für das 1. Kind herabgesetzt werden. Wir kamen immer ihrgendwie aus. Und ich hab auch extra mehr gearbeitet, dass es uns allen -inkl. dem 1. Kind- "gut" geht, doch leider geht das jetzt nicht mehr... Wir sind total am Anschlag, haben keine Reserven und ich mag auch nicht mehr so viel arbeiten mit bald zwei kleinen Kindern.
Leider ist diese Situation unvorsehbar gewesen und leider wird sie auch viel länger -wenn nicht für immer- andauern als wir uns erhofft haben
Was können wir tun? -
Hallo wie gesagt - das Kind hat nichts mit euren beiden gemeinsamen zu tun (finanzielle Belastung). Es wird nach einem Prozentsatz gerechnet - also ca. 15-17% muss er für sein erstes Kind zahlen.
Stellt ein Budget auf, nehmt einen Lohnauszug, nehmt den Temporärarbeitsvertrag und stellt der VB ein Gesuch um Alimentenreduktion. Da die beiden nicht mehr miteinander reden wird sie wohl kaum einwilligen - dann bleibt nur noch der Weg vor dem Friedensrichter (die Kosten müsst ihr dann wieder leisten, ca. 300.00 in Vorauskasse). Dann macht der Richter eine Vereinbarung und rechnet den Betrag für die Prozente aus. OB die Ex-Frau diesen dann unterschreibt ist eine andere Frage..... bei mir hat es wieder 6 Monate gedauert bis sie endlich unterschrieb. Vorteil bei mir ist, dass meine ExFREUNDIN vom Soz lebt und der Soz dann Druck machte. Erfolg hatte ich aber allemal, weil ich die Alimente von ca. 1400.00 genau auf die Hälfte reduzieren konnte - jedoch nur Gerichtlich, da sich weder VB noch meine EX freundin kooperativ zeigten. -
Grundsätzlich ist der getrenntlebende oder geschiedene Vater zu Unterhalt verpflichtet. Soweit bin ich mit den bisherigen Antworten einverstanden.
Aber es spielt sehr wohl eine Rolle, wieviele Kinder zu unterhalten sind (ist kantonal geregelt). Wenn aus einer 2. Ehe Kinder auf die Welt gebracht werden, sind diese den Kindern aus der 1. Ehe gleichgestellt.
Als Beispiel für den Kt. Bern:
Bei 1 Kind = Unterhalt 18% vom Nettoeinkommen des Hauptverdienenden.
Bei 2 Kinder = Unterhalt 27% des Nettoeinkommens
Bei 3 Kinder = Unterhalt 35% des Nettoeinkommens
Das bedeutet, dass bei 3 Kindern der Unterhalt pro Kind 11,66% beträgt, gegenüber 13,5% bei 2 Kindern, also knapp 2% weniger pro Kind.
Zuständig für die Abänderung von Kinderunterhalt ist in erster Linie die Vormundschaftsbehörde. Kann keine gütliche Einigung erzielt werden, kann eine Abänderung nur mit einer Abänderungsklage beim zuständigen Gericht erreicht werden. Gleiches gilt auch, bei dauerhaftem Mindereinkommen.
Gruss
bigbear -
Mit den Ausführungen von bigbear und Estragon bin ich soweit einverstanden - aber nicht ganz.
Aus eigener (Gerichts)erfahrung weiss ich, dass der Grundsatz gilt, kein Kind darf gegenüber den anderen benachteiligt werden.
Das heisst konkret im Fall dieses Threads: Der Mann der Fragestellerin leistet nur für seine beiden jüngeren Kinder Betreuungsarbeit, also hat er dies bei seinem ältesten Kind auszugleichen, üblicherweise durch die Zahlung von höheren Kinderalimenten. Diese höheren Alimente sind auch dadurch gerechtfertigt, da die beiden jüngeren Kinder auch eine Mutter haben, die sehr wohl auch in der Pflicht steht, für deren Unterhalt zu sorgen.
Und ehrlich gesagt, 750 Fr. sind nun wirklich kein Riesenbetrag. Eher ein "Trinkgeld", in Anbetracht dessen, dass offenbar keine Frauenalimente an die Mutter zu bezahlen sind.
Ich werde den Verdacht sowieso nicht los, dass an Alimenten gespart werden soll, weil sich Familie "sternschnuppe" mit dem Kauf des Eigenheims überlüpft hat und jetzt das älteste Kind zu verzichten hat, damit die Hypothek bezahlt werden kann.
So gehts nun wirklich nicht, und ich bin überzeugt, dass unter diesen Bedingungen auch keine Vormundschaftsbehörde und kein Gericht einer Reduktion der Alimente zustimmen wird. -
Also das Haus und die Hypothek haben absolut nichts mit dem 1. Kind zu tun. Das Haus konnten wir uns nur leisten, da meine Eltern uns ein hohes Darlehen gegen haben und der Rest kam von mir, was ich in die Ehe reingebracht habe. Von meinem Mann kam nichts, er hatte ja keine Ersparnisse. Gott sei Dank haben wir das Haus gekauft, denn die Hypothek ist tiefer wie die Miete, die wir bis zum Einzug ins Haus zahlen mussten und wir hatten nicht wer weiss was für eine teure Wohnung. Ich ging immer arbeiten, trotz kleinem Kind, nur damit wir es alles schön haben, doch jetzt mit bald zwei KLEINEN Kindern gehts einfach nicht. Wir werden mehr an Betreuungskosten zahlen als dass ich einnehme. Und seine Ex hat einen super Job, verdient viiiiiel mehr wie bei der Scheidung und wir haben auch hier nie was unternommen obwohl im Scheidungsurteil klar steht, dass wenn es Lohnveränderungen gibt (nach oben und unten) wird alles neu berechnet, einfach weil es uns immer recht war, dass der 1. Sohn es gut hat, ihm kam es bestimmt auch zu gute. Nur momentan sind wir eben in einer verzwickten Situation, da mein mann viel weniger verdient und ich einfach nicht mehr so viel arbieten kann. Ist es den wirklich Pflicht der 2. Frau so viel zu arbeiten mit zwei sehr kleinen Kindern, nur damit das 1. Kind den ganzen Alimmentenbetrag erhält, der dazumals abgemacht wurde? Von der 1. Frau wird ja auch nicht verlangt bis zu einem gewissen Alter des Kindes zu arbeiten. Und die Ehe wurde dazumals geschieden weil sie es wollte, hat mein Mann deshalb kein Recht eine neue Familie zu gründen und normal zu leben?? Alles was wir uns leisten konnten, kam von dem wa sich in die Ehe reinbrachte oder verdiente. Wird hier evtl. auch mein Lohn angeschaut wenn es um die Neuberechnung der Alimenten geht?
-
Nein, DEIN Lohn wird nicht angeschaut. Grund dafür ist, weil du "nichts" mit dem Kind zu tun hast. (nicht negativ gemeint, aber entspricht einfach der Tatsache).
Es betrifft nur deinen Mann. Wenn also die Ex-Frau mehr verdient als damals bei der Vereinbarung - und dein Mann weniger als damals verstehe ich eure/deine Sorgen nicht. Dann reicht die Papiere bei der VB ein und geht dann zum Friedensrichter. Auch dort wird zur Sprache kommen, ob die Ex-Frau mehr verdient oder nicht.
Desweiteren würde ich vielleicht noch mal mit einem Notar reden was Erbe und so anbelangt betreffend dem Haus und alles. Ist auch sehr nützlich..... -
estragon, ich würd mal behaupten, es kommt ganz drauf an.
Bei der Berechnung des Mündigenunterhalts zwischen meinem Mann und seiner damals 20-jährigen Tochter vor dem Gericht,
wurde mein Mann gefragt, ob ich arbeite und wieviel ich verdiene. Hätte ich kein Einkommen gehabt oder wenig, so hätte mein Mann gar nicht zu Unterhalt verpflichtet werden können.
Aber so hat sich der Richter gedacht, dass geht schon.
Also zahl ich indirekt die Alimenten mit.
sternschnuppe: das ist so, die Kinder werden gleich gestellt. Es ist nicht egal, ob dein Mann noch weitere Kinder hat oder nicht...
cyberblue: 750.-- ist nicht viel ? kommt halt immer aufs Einkommen drauf an. Ist doch alles relativ.
Ihr zu unterstellen, dass sie Eigenheim gekauft haben um eine
Alimentenveränderung zu erwirken finde ich nicht OK.
Bei den heutigen Hypozinsen ist es einfach so, dass man durchaus günstiger fährt trotz Eigenheim. -
Hallo zusammen, danke nochmals für Eure Antworten.
Estrago: das Problem ist, dass mein Mann und seine Ex total zerstritten sind und absolut kein Wort miteinander reden. Wir können uns keinen Anwalt leisten, der uns vor der Gericht vertreten könnte. Die Ex könnte sich locker einen leisten. Daher die Frage, genügt das wenn man der VB alles angibt und die Ändern evtl. die Unterhaltskosten oder muss man so oder so vors Gericht? Ich bin mir aber sicher, dass die Ex nicht einfach so zustimmer wird, wenn sie weniger für den Sohn erhält. Verständlich....
Wenn wir eh vors Gericht müssen, dann möchten wir uns sicher sein, dass wir überhaupt eine Chance haben und nicht einfach mal probieren, denn für das haben wir einfach kein Geld übrig!!
Was das Haus angeht, wir sind beide zusammen als Eigentümer eingetragen, war wahrscheinlich nicht gerade gescheid... oder? Das mit dem Erbe müsste wirklich mal gelöst werden, aber ohne Geld!?!?! unmöglich....
Und das Haus haben wir uns nur gekauft, da die Möglichkeit bestand ein günstiges zu erwerben und meine Eltern hier mitgemacht haben, vor allem mit den heutigen Zinsen, IDEAL! -
Meine EIGENEN Erfahrungen:
- Das Einkommen der Lebenspartnerin ist nicht relevant für die Alimente
- Mir hat der TErmin vor dem Friedensrichter was gebracht, nämlich die Reduktion von über 1300.00 auf 700.00
- Die Regelung des Testaments beim Notar hat mich 450.00 gekostet - und es ist nun niet- und nagelfest und beim Notar hinterlegt. Die VB wurde sogar über die Hinterlegung des Testaments durch den Notar direkt schriftlich ins Bild gesetzt, jedoch ohne auf den Inhalt einzugehen.