Studium und RAV

Dieses Forum wird bald eingestellt

Am 17. Dezember 2023 werden wir das Beobachter-Forum abstellen und alle Beiträge unwiderruflich löschen.

Die Details zum Entscheid und den entsprechenden Thread finden Sie hier.

  • Habe keine Infos dazu gefunden:

    ich plane ein Zweitstudium in Teilzeit. Darf ich als Studentin Arbeitslosentaggelder beziehen? Momentan habe ich eine befristete Anstellung, es ist noch nicht sicher, dass diese verlängert wird (man würde mich gern behalten, aber die Firma hat finanzielle Schwierigkeiten...). Neben dem Teilzeitstudium könnte und will ich 50% arbeiten. Falls ich meinen Vertrag nun nicht verlängern kann, darf ich mich dann für 50% arbeitssuchend beim RAV melden und Taggelder beziehen? oder ist dies grundsätzlich ausgeschlossen, wenn ich an einer Fachhochschule eingeschrieben bin oder eine Weiterbildung mache?

  • http://www.admin.ch/ch/d/sr/837_02/a81.html

    Art. 81 Teilnahme an Bildungs- oder Beschäftigungsmassnahmen1

    (Art. 60 und 64a AVIG)2

    1 Die kantonale Amtsstelle darf eine Weisung oder Zustimmung zur Teilnahme an einer Bildungs- oder Beschäftigungsmassnahme nur erteilen, wenn diese nach einem im Voraus festgelegten Programm und von sachkundigen Personen durchgeführt wird.

    2 Ausgeschlossen sind berufs- und betriebsübliche Massnahmen zur Einarbeitung neuer Mitarbeiter.

    3 Für die Frist zur Einreichung des Gesuches um Zustimmung gilt Artikel 81e Absatz 1 sinngemäss.

    >>> ich würde mich bereits jetzt einschreiben in RAV, das Ende des befristeten Vertrag auch mitteilen und sich informieren betreffende Taggeld. Das Mindesttaggeld ist momentan bei CHF 102.-/Tag