Habe keine Infos dazu gefunden:
ich plane ein Zweitstudium in Teilzeit. Darf ich als Studentin Arbeitslosentaggelder beziehen? Momentan habe ich eine befristete Anstellung, es ist noch nicht sicher, dass diese verlängert wird (man würde mich gern behalten, aber die Firma hat finanzielle Schwierigkeiten...). Neben dem Teilzeitstudium könnte und will ich 50% arbeiten. Falls ich meinen Vertrag nun nicht verlängern kann, darf ich mich dann für 50% arbeitssuchend beim RAV melden und Taggelder beziehen? oder ist dies grundsätzlich ausgeschlossen, wenn ich an einer Fachhochschule eingeschrieben bin oder eine Weiterbildung mache?
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