hallo
kann man ein gesuch um erlass der rückerstattung des sozialamts ausfüllen oder darum bitten...es geht um meinen 23jährigen sohn...Mit 17 hat er nach einem halben jahr die lehre hingeschmissen und sich vergraben..ich,wir kamen nicht an ihn heran und ich kam an meine grenzen...ich versuchte viel und ging auf x beratungsstellen..die auch das sozialamt aufklärten und um hilfe baten für eine betreute wg...bevor es schlimmere auswirkungen hat...wir stiessen auf taube ohren...als ich nichts mehr anderes wusste..zwang ich ihn auf sozialamt...merkte aber schnell,das von dort nichts zu erwarten war...ich erhoffte..das man an einen runden tisch sass und zusammen alle am gleichen strick ziehend, meinen sohn in ein betreutes wohnen oder so bringen könnte.aber sie zahlten ihm einfach seinen notbedarf aus und fertig....also machten wir wieder allein weiter...er bekam 10 monate den notbedarf...im familien verbund trugen wir ihn 5 jahre...nun ist er seit anfang 2012 auf einem guten weg...braucht immer noch viel unterstützung wenn probleme auftauchen...nun hat das sozialamt ihn angeschrieben wegen rückerstattung...die ganze familie wäre bereit ein drittel zu bezahlen damit er weiter seinen weg gehen kann ohne die belastung der rückerstattung...sie sind mit dem drittel nicht einverstanden...meine frage nun ...könnte er nicht ein gesuch um erlass einreichen...???
Erlass von Rückerstattung des sozialamts
Dieses Forum wird bald eingestellt
Am 17. Dezember 2023 werden wir das Beobachter-Forum abstellen und alle Beiträge unwiderruflich löschen.
Die Details zum Entscheid und den entsprechenden Thread finden Sie hier.
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Soweit ich das verstehe kommt eine Rückzahlung nur dann in Frage wenn ihr Sohn in "begünstigte Verhältnisse" gerät. Soll heissen entweder einen sehr hohen Lohn (denke mal so ab CHF 4000.-- brutto aufwärts) verdient oder einer Erbschaft eingewilligt hat.
Wahrscheinlich wird sich hier noch ein Experte zu Wort melden. In jedem Fall bloss NICHTS unterzeichnen. Oftmals wird hier arglistig versucht Unterschriften einzuholen, obwohl garkeine Verpflichtung zu einer Rückzahlung besteht.
Wenn die Falle bereits zugeschnappt hat, können Sie höchtens versuchen mit der Sache vor Gericht zu gehen. -
chacaranda
Unsere Sozialhilfegesetze sind dermassen komplex und von Kanton zu Kanton und von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich, dass dir diese Frage ohne Angabe vom Wohnkanton kein Experte hier aufschlussreich beantworten kann.
Wenn sich die finanzielle Lage von (ehemaligen) Sozialhilfebeziehenden massiv verbessert, können bezogene Sozialhilfeleistungen von der öffentlichen Hand zurückgefordert werden. Inwiefern und in welchem Umfang solche Rückerstattungen eingefordert werden, ist stark von der kantonalen Gesetzgebung abhängig. Der Kanton Genf verzichtet z.B. gänzlich auf Rückzahlungsvorderungen.
„In der Schweiz fehlt eine einheitliche gesetzliche Regelung, ein sogenanntes Bundesrahmengesetz für die Sozialhilfe. Die einzige nationale Referenz sind die Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS). Diese haben jedoch blossen Empfehlungscharakter. Jeder Kanton, ja teilweise jede Gemeinde, kann somit selbst festlegen, wann und ob Sozialhilfe zurückgezahlt werden muss.“
"Mit dem Kriterium der Zumutbarkeit argumentiert man auch im Thurgau und im Aargau und legitimiert damit Rückerstattungsforderungen aus Erwerbseinkommen, die knapp über 3000 Franken liegen."
http://www.beobachter.ch/...
Bis am 8. April 2017 können die Wohnkantone die Sozialhilfe sogar bei den Heimatkantonen von ihren Sozialhilfebezüger einfordern. Ab diesem Datum nicht mehr, weil dann ein neues Gesetz in Kraft tritt. http://www.skos.ch/... -
Warum soll das Sozialamt ihrem Sohn die Rückzahlung einfach so erlassen? Er hat mit 17 die Lehre geschmissen und wurde, wie Sie selber schreiben, im Familienverband 5 Jahre lang getragen.
Er ist also jetzt volljährig und für sich selber verantwortlich.
Das Sozialamt ist keine Versicherung, wo man einfach im Schadenfall Geld abholen kann. Sie können auch nicht bei einer Bank einen Kredit aufnehmen und nicht daran denken, das Geld eines Tages zurückzuzahlen.
Hinter dem Sozialamt steht letztendlich der Steuerzahler, der in der Not durchaus bereit ist zu helfen, aber darauf vertrauen muss, dass das Geld in besseren Zeiten auch wieder zurückkommt, denn auch der Steuerzahler hat kein Geld übrig, um es einfach zu verschenken.
Wenn ich nach ihren Angaben richtig rechne, ist ihr Sohn jetzt etwa 22 Jahre alt und da darf man durchaus fordern, dass ein junger Mann im Beruf etwas die Finger aus dem A... nimmt und gutes Geld verdient mit seiner Hände Arbeit. Wenn die Eltern dann noch Gesuche schreiben um Schuldenerlass setzt dies meines Erachtens völlig falsche Signale, nach dem Motto: "Was solls, der Papa wirds schon richten..."
Einen fröhlichen 1. August wünsche ich noch. -
chacaranda: Sie müssen kein Gesuch um Erlass der Rückerstattung machen. Ihr Sohn kann ein Rechtsmittel (Einsprache, Rekurs, etc.) ergreifen, mit dem er bestreitet, dass er zur Rückerstattung von in der Vergangenheit erhaltener Sozialhilfe verpflichtet ist, weil er nicht über ausreichend Vermögen und Einkommen verfügt.
In welchem Kanton liegt das Sozialamt?
Das Sozialhilferecht ist in einem kantonalen Gesetz geregelt für dessen Auslegung die Behörden bzw. das Verwaltungsgericht des jeweiligen Kantons zuständig ist. Ohne zu wissen, in welchem Kanton das Sozialamt, liegt, das nun in der Vergangenheit ausbezahlte Sozialhilfe zurückfordern möchte, kann man Ihnen keinen konkreten Rat geben.
Was steht in dem Schreiben des Sozialamts? Steht da "Verfügung" oder "wir verfügen" darauf? Steht am Schluss eine Rechtsmittelbelehrung darauf innerhalb welcher Frist (zum Beispiel innert 30 Tagen) man welches Rechtsmittel (Einsprache, Rekurs, Beschwerde) bei welcher Behörde einreichen kann, wenn man mit der Rückerstattung nicht einverstanden ist? Wenn ja wie lange ist diese Frist und an welchem Datum endet sie? Oder wird in diesem Schreiben nur nach dem aktuellen Vermögen, dem Einkommen und den aktuellen Ausgaben des Sohns gefragt und noch nichts definitiv entschieden? Unterschreiben Sie auf keinen Fall irgendein Dokument, das Ihnen das Sozialamt schickt.
Ob Ihr Sohn schon jetzt etwas zurückerstatten muss und wie viel er zurückerstatten muss, hängt vom kantonalen Sozialhilfegesetz und von der Rechtsprechung der Gerichte ab. Normalerweise muss Ihr Sohn erst dann etwas zurück erstatten, wenn er entweder ein höheres Vermögen hat oder ein relativ hohes Einkommen hat. Er muss auf jeden Fall nichts zurückerstatten, wenn er mit seinem Vermögen, seinem Einkommen und seinen Ausgaben (Miete, Krankenversicherung, etc.) nicht über dem kantonal üblichen betreibungsrechtlichen Existenzminimum liegt.
In der Regel, sind Sie nicht gesetzlich verpflichtet einen 23-jähigen Sohn finanziell zu unterstützen, sodass er seine Schulden gegenüber dem Sozialamt bezahlen kann. Eltern sind verpflichtet Ihre volljährigen Kinder (über 18 Jahre alt) zu finanziell zu unterstützen bis diese ihre Erstausbildung (zum Beispiel eine Lehre) abgeschlossen haben. In Ihrem Fall sind Sie wahrscheinlich nicht mehr verpflichtet Ihren volljährigen Sohn finanziell zu unterstützten, weil dieser jahrelang keine Lehre begonnen hat. Somit kommt es nicht darauf an, wie hoch das Vermögen oder das Einkommen der Eltern ist. -
hallo
vielen dank für die vielen antworten....also wir sind im kanton aargau..rheinfelden zu hause..bis jetzt wurde noch nicht gesagt was er rückerstatten muss..es wird jetzt abgeklärt....aber ich wollte mich vorher schlau machen...denn ich weiss wie gerechnet wird und deswegen werden sie vermutlich sagen,wenn er noch zu hause lebt ,sei ihm zu zumuten so und so viel zu zahlen...ich weiss, dass ich nicht verpflichtet bin meinem volljährigen sohn zu helfen.dies ist einfach gesagt als getan,,..ich nehme solche kommentare auch nicht mehr persönlich..ich möchte ihn unterstützen,da er auf einem guten weg ist..
ich möchte nicht dass man mich falsch versteht und meint das ich generell gegen rückzahlung bin...ich persönlich denke einfach dass man schon sehen sollte wo und wie man es versucht... es geht mir vorallem darum ,dass mein sohn noch nicht allem gewachsen ist und ich nicht möchte, dass es den pickel hinwirft...ich finde toll,wie er im moment kämpft und stabiler wird...und so hat die gemeinde auch mehr von ihm...wie wenn er zurückfällt...
@Eidgenoss: solche kommentare,wie die ihren, höre ich oft..ich empfinde dies sehr traurig..Übrigens würde es bei mir heissen..mama wirds schon richten..
Das Sozialamt ist keine Versicherung...schade eigentlich -
hallo
vielen dank für die vielen antworten....also wir sind im kanton aargau..rheinfelden zu hause..bis jetzt wurde noch nicht gesagt was er rückerstatten muss..es wird jetzt abgeklärt....aber ich wollte mich vorher schlau machen...denn ich weiss wie gerechnet wird und deswegen werden sie vermutlich sagen,wenn er noch zu hause lebt ,sei ihm zu zumuten so und so viel zu zahlen...ich weiss, dass ich nicht verpflichtet bin meinem volljährigen sohn zu helfen.dies ist einfach gesagt als getan,,..ich nehme solche kommentare auch nicht mehr persönlich..ich möchte ihn unterstützen,da er auf einem guten weg ist..
Das war sehr sorgfältig von Ihnen sich vorher schlau zu machen wie gerechnet wird.
Die Rückerstattung von Sozialhilfe ist im Kanton Aargau in der Sozialhilfe- und Präventionsverordnung (SPV) geregelt.
https://gesetzessammlungen.ag.ch/...
Lesen Sie sich § 20 SPV und § 10 SPV einmal durch. Zusätzlich sind noch die SKOS-Richtlinien relevant, auf welche in § 10 SPV verwiesen wird.
Wenn nur Ihr Sohn von der Sozialhilfe unterstützt wurde, ist Ihr Sohn gemäss § 20 SPV nur zur Rückerstattung von in der Vergangenheit bezogener Sozialhilfe aus seinem Vermögen verpflichtet, wenn er ein Vermögen von über 5'000 Franken hat (dann muss er mit jenem Teil des Vermögens, der 5'000 Franken übersteigt die Sozialhilfe zurückerstatten und er kann die restlichen 5'000 Franken behalten). Ihr Sohn ist gemäss § 20 SPV nur zur Rückerstattung von in der Vergangenheit bezogener Sozialhilfe aus seinem Einkommen verpflichtet, wenn sein Einkommen das soziale Existenzminimum im Kanton Aargau übersteigt. Wie hoch ist das Einkommen Ihres Sohnes netto pro Monat? Wie hoch ist die monatliche Krankenkassenprämie, welcher er aus diesem Einkommen bezahlen muss? Ist die Krankenkassenprämie bereits um eine Prämienverbilligung des Kantons Aargau reduziert? Muss Ihr Sohn Ihnen eine Miete dafür bezahlen, dass er bei Ihnen wohnen darf? Hat Ihr Sohn Schulden, welche er in Raten zurückzahlt? Mit Hilfe dieser Angaben könnte ich ungefähr ausrechnen, ob Ihr Sohn etwas aus seinem Einkommen zurückerstatten muss oder nicht.
Bezahlen Sie als Familie dem Sozialamt nichts. Sie sind nicht dazu verpflichtet. Wenn Ihr Sohn über ausreichend Einkommen und Vermögen verfügt um zur Rückerstattung verpflichtet zu sein, soll Ihr Sohn dies bezahlen. Wenn nicht muss das Sozialamt eben warten bis er über mehr Vermögen oder Einkommen verfügt. Wenn das Sozialamt Pech hat ist die Rückforderung bis dahin verjährt. Der Staat schenkt Ihnen auch kein Geld, wenn er nicht gesetzlich dazu verpflichtet ist. Also sollten auch Sie dem Staat kein Geld schenken, wenn Sie nicht gesetzlich dazu verpflichtet sind. -
Sozialversicherungsberater
vielen dank für ihre ausführliche antwort...er verdient ausbezahlt 3800.-...ersparts hat er nicht viel..obwohl er schon viel mehr hätte sparen können.. er kann mit geld nicht gut umgehen und er braucht immer wieder meine unterstützung,die er jetzt dankbar annimmt ...und sich alle mühe gibt....auch zum ordnung in die bürokratie bringen...da er sehr schnell überfordert ist...seit anfangs 2012 arbeitet er und ich bin stolz auf ihn..da es sehr viel mehr braucht wenn man mal auf abwege gekommen ist..nur schon eine chance zu bekommen in der arbeitswelt...und seine jobs die er bekam waren jedes mal unterste schubladen,weil die genau so leute suchen,die nichts anderes bekommen...er hat bis jetzt durchgehalten..
wir sind ein dreier haushalt..ich,,sein älterer bruder und er..meine befürchtung ist ,dass das sozialamt deswegen findet dass es ihm zumutbar ist etwas zurückzuzahlen..wo durch unser budget ins wanken kommt..vorallem der ältere bruder will ich draussen halten...aber ich denke dass dies nicht möglich ist...ich habe die rechnung so zusammen gestellt..miete bilag strom telefon versicherung ergibt für jeden von uns 660.-franken...500.-franken essensgeld...und da wir eine wg führen und ich kein mama hotel bin hab ich mir einen lohn ausgerechnet...3stunden pro tag a 20.- franken...ergibt 1200.- geteilt durch zwei söhne..ergibt 600.- franken von jedem...dann haben wir zusammen ein budget erstellt für rückstellungen ...steuern..fahrtkosten..militätpflichtersatz ..krankenkasse..selbstbehalt..franchise...zahnarzt..mittagessen..und so kommt sein budget auf mit allen ausgaben 3200.-...ich weiss nur nicht ob dies das sozialamt so akzeptiert...naja nächste woche werden wir den termin bekommen und ich werde mich nicht abwimmeln lassen....ich habe auch schon gesagt bekommen ...das mein sohn volljährig ist...
ich fand die idee auch noch gut zu sagen er sei doch jetzt ein steuerzahler...was bestimmt besser ist als das er aufgibt und
wieder bei ihnen landet....
wir im familienbund wollten eigentlich den vorschlag machen,,,das wir ein drittel zahlen...das es aber dan für immer vom tisch sein müsste...so das mein sohn seinen weg ohne diese belastung weiter gehen kann... -
Aha, dann arbeitet chacarandas Sohn also quasi gratis, sobald er mehr als CHF 5000.-- auf dem Konto hat. Und wenn er weniger
als CH 5000.-- auf dem Konto hat, wird Ihm trotzdem vom Lohn soviel Geld gestohlen, dass er gerade mal 20% mehr Einkommen zur Verfügung hat, als ein Sozialhilfeempfänger?
Soviel zum Arbeitsanreiz.
Ich empfehle Ihrem Sohn sein Gehalt so zu nutzen, dass beim Amt der Eindruck entsteht, er hätte nicht mehr als das Existenzminimum (z.B. weil er Ihnen Miete zahlen muss). Jeder Franken der dem Amt zurückbezahlt wird ist einer zuviel. Der Staat ist auf diese Rückzahlungen nicht angewiesen, also braucht sie auch kein schlechtes Gewissen zu plagen. Wenn der Staat unbedingt sparen will, kann er ja bei Beamtenlöhnen jenseits von CHF 4500.-- brutto+ anfangen. Tolle Idee finden Sie nicht? Vielleicht sollte ich die politisch mal auf den Tisch bringen. -
chacaranda
Klar, "unterstützt" Schwarzrose deinen Sohn. Er ist ein junger Mann der von der Sozialhilfe lebt, nimmt einen Frauen-Nik und bezeichnet die Frauen im Forum als Weiber. Wer glaubt mit einem Frauen-Nik besser bei den User anzukommen und diese als Weiber bezeichnet irrt sich!
Alle die mich persönlich gut kennen haben nicht das Gefühl, dass ich in meinem Denken und meinem Handeln unsozial eingestellt bin –zumindest wird mir das innerhalb meiner Familie und meinem kleinen Freundeskreis so gesagt- aber ganz so sozialdenkend wie hier der Sozialberater im Beo-Forum ist bin ich nicht.
Wenn dein Sohn bloss 10 Monate lang einen Notbedarf vom Sozialamt bezogen hat, kann seine Schuld bei eurer Wohngemeinde nicht hoch sein. Als Vater oder als Mutter würde ich ihm empfehlen, diesen Betrag in kleinen Beträgen zurückzuerstatten und ihn nicht dazu ermuntern, bloss ein Drittel von seinen Schulden an das Sozialamt zurückzubezahlen.
Inkl. 13-ten Monatslohn kommt er auf ein Nettoeinkommen von 49‘400 Franken pro Jahr und ich bin der Meinung, mit einem so „hohen“ Einkommen als Einzelperson, der für niemand sorgen muss, sollte die Gemeinde ihn dazu zwingen, seine Schulden bei den Steuerzahler/innen restlos zurückzubezahlen.
Selbstverständlich vertrete auch ich die Meinung – wie Schwarzrose und der Sozialhilfeberater- dass ihr Sohn dem Staat nichts schenken soll. Aus meiner Sicht sind aber bezogene Sozialhilfen oder Nothilfen kein Geschenk von einer Gemeinde sondern eine Hilfe, die bei gutem Einkommen an die Kreditgeber (an die Gemeinde-Steuerzahler/innen) zurückbezahlt werden muss.
Würde die Gemeinde auf euer Angebot eintreten, hätten sie danach keine Möglichkeit mehr die restlichen Schulden einzutreiben, wenn dein Sohn später eine Erbschaft erhalten würde oder im Lotto viel Geld gewinnen würde.
Im nachfolgenden Link in dem weitere Links beigefügt sind wirst du selber feststellen müssen, dass die Schuld von deinem Sohn gegenüber dem Sozialamt von eurer Wohngemeinde NIE verjähren kann, sofern ihn das Sozialamt immer wieder auffordert seine Schulden bei der Gemeinde zu begleichen.
Das Budget, das du für deinen Sohn erstellt hast wird und kann die Gemeinde so nicht akzeptieren. Die Gemeinde interessiert es z.B. nicht, wie hoch die Telefonkosten für dich und deine zwei Söhne pro Monat sind und wie hoch sich jedes Familienmitglied anteilmässig an diese beteiligen muss.
Du verlangst von deinem Sohn pro Monat 600 Franken für die Haushaltsführung, obschon er nicht Hilfsbedürftig ist? Auch dieser Betrag wird die Gemeinde zu Recht nicht anerkennen.
Ich weiss nicht ob es an meinem PC oder am Programm vom Beobachter liegt, aber heute erscheinen die Postings hier auf meinem Bildschirm in die länge gezogen, verschiedene Reklamen vom Beobachterratgeber etc. verdeckt mir zum Teil das geschriebene und der nachfolgendeLlink erscheint nicht wie sonst üblich in rot und lässt sich somit auch nicht anklicken. Du kannst diesen aber in deine Suchmaschine reinkopieren. In diesem Link und in den darin beigefügten Links findest du alles Wichtige über die Sozialhilfegesetze der Gemeinden in deinem Wohnkanton Aargau.
Kanton Aargau: Verwandtenunterstützung und Rückerstattung: https://www.ag.ch/... -
Nachtrag:
In der Zwischenzeit sind die lästigen Reklamen vom Beobachter auf meinem Bildschirm verschwunden.
Wie ich jetzt aber feststellen muss, funktioniert der von mir oben eingefügte Link selbst dann nicht, wenn man diesen in die Suchmaschine einfügt.
Im Nachfolgenden Link findest du aber den richtigen Link, der auf diese von mir erwähnte Seiten über die Sozialhilfegesetze von deinem Wohnkanton Aargau führt.
http://www.google.ch/search?so….14589...........0.&pbx=1 -
Ich unterstütze chacas Sohn nicht. Ich gebe lediglich zu verstehen, dass eine Rückzahlungspflicht blanker Hohn ist. Warum soll ein Arbeiter in der Privatwirtschaft auf dem Existenzminimum leben, nur damit Beamte brav jeden Monat Ihre CHF 4500.-- kassieren? Wenn in den oberen Etagen nicht genug Geld fliesst kann mans ja wie bei der Migros machen und den Sozialhilfetanten den Lohn auf CHF 3200.-- kürzen. Wasser predigen und Wein trinken, da mach ich nicht mit snoopy44. Entweder wir bekommen alle etwas Wein oder wir stellen gemeinsam auf Wasser um.
Halten Sie die Gemeinde ruhig auf Trab mit der Rückzahlung, denn diese mittelalterlichen Gesetze gelten nicht ewig. Es könnte schnell passieren, dass sich der Staat entschliesst die Rückzahlungspflicht ganz aufzuheben (wie in Genf), um die Armutsquote nicht noch weiter in die Höhe zu treiben. -
Aha, dann arbeitet chacarandas Sohn also quasi gratis, sobald er mehr als CHF 5000.-- auf dem Konto hat. Und wenn er weniger
als CH 5000.-- auf dem Konto hat, wird Ihm trotzdem vom Lohn soviel Geld gestohlen, dass er gerade mal 20% mehr Einkommen zur Verfügung hat, als ein Sozialhilfeempfänger?
Soviel zum Arbeitsanreiz.
Ich empfehle Ihrem Sohn sein Gehalt so zu nutzen, dass beim Amt der Eindruck entsteht, er hätte nicht mehr als das Existenzminimum (z.B. weil er Ihnen Miete zahlen muss). Jeder Franken der dem Amt zurückbezahlt wird ist einer zuviel. Der Staat ist auf diese Rückzahlungen nicht angewiesen, also braucht sie auch kein schlechtes Gewissen zu plagen. Wenn der Staat unbedingt sparen will, kann er ja bei Beamtenlöhnen jenseits von CHF 4500.-- brutto+ anfangen. Tolle Idee finden Sie nicht? Vielleicht sollte ich die politisch mal auf den Tisch bringen.
Ich finde diese Einstellung unverantwortlich.
Das Geld für die Sozialhilfe wächst nicht auf wundersame Weise auf Bäumen sondern ist ein Darlehen von jenen Menschen welche ein Einkommen und ein Vermögen haben und deshalb Steuern bezahlen.
Es ist also durchaus Gerecht, dass Menschen, denen in Not Geld über die Sozialhilfe geborgt wird, dies wieder zurück bezahlen, wenn Sie später wieder ein Einkommen und Vermögen haben, die ihnen diese Rückzahlung erlauben. Das ist verursachergerecht und fair.
Wenn niemand das geborgte Geld zurückbezahlt, müssten die Steuern erhöht werden und die Sozialhilfe noch finanzieren zu können.
Wenn ich etwas verachte, dann Menschen die sich Geld borgen und dann jene Menschen, welche ihnen das Geld geborgt haben um die Rückzahlung prellen. Damit meine ich durchaus auch Unternehmer, welche eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder eine Aktiengesellschaft betreiben und ihre Buchhaltung derart schlampig führen, dass sie viel zu spät Konkurs anmelden und dann den Menschen, welche dem Unternehmen das Geld geborgt haben, dieses nicht mehr zurückzahlen. Leider investieren die Konkursämter ihre Zeit nicht darin zu ermitteln, ab wann man den Konkurs bei korrekt geführter Buchhaltung hätte erkennen und anmelden müssen und machen den Geschäftsführer nicht persönlich haftbar. Die AHV-Ausgleichkassen machen das schon eher und machen dann eine Schadenersatzklage falls Sozialversicherungsbeiträge wegen des Konkurses nicht abgeführt wurden. -
Ich unterstütze chacas Sohn nicht. Ich gebe lediglich zu verstehen, dass eine Rückzahlungspflicht blanker Hohn ist. Warum soll ein Arbeiter in der Privatwirtschaft auf dem Existenzminimum leben, nur damit Beamte brav jeden Monat Ihre CHF 4500.-- kassieren? Wenn in den oberen Etagen nicht genug Geld fliesst kann mans ja wie bei der Migros machen und den Sozialhilfetanten den Lohn auf CHF 3200.-- kürzen. Wasser predigen und Wein trinken, da mach ich nicht mit snoopy44. Entweder wir bekommen alle etwas Wein oder wir stellen gemeinsam auf Wasser um.
Halten Sie die Gemeinde ruhig auf Trab mit der Rückzahlung, denn diese mittelalterlichen Gesetze gelten nicht ewig. Es könnte schnell passieren, dass sich der Staat entschliesst die Rückzahlungspflicht ganz aufzuheben (wie in Genf), um die Armutsquote nicht noch weiter in die Höhe zu treiben.
Die "Sozialhilfetanten" haben einen höheren Lohn weil Angebot und Nachfrage nach Personen mit deren Ausbildung einen höheren Lohn als die Sozialhilfe ergeben welche Sie bekommen. Nehmen Sie zur Kenntnis, dass es anscheinend keine Nachfrage nach ihrer Arbeit mit ihrer Ausbildung, ihren Erfahrungen und ihrem Charakter gibt. Seien Sie froh, dass wir hier nicht in der dritten Welt leben und, dass Sie eine Sozialhilfe erhalten, welche zur Deckung der Grundbedürfnisse des Lebens gedacht ist (und nicht für Luxus). Wenn ihnen ihr Einkommen nicht passt, bilden Sie sich auf eigene Kosten weiter und machen Sie sich noch mehr Mühe mit der Arbeitssuche.
Viele Sozialarbeiter haben die Matura oder Beurfsmatura und eine Hochschule für Soziale Arbeit (Fachhochschule) gemacht. Die könnten und arbeiten zum Teil auch in anderen Branchen ausser dem Sozialbereich. Bei einer besseren Ausbildung verdient man auch mehr Geld. -
Schwarzrose
Solange die Gemeinden und die Kantone vom Bund kein Geld für ihre Sozialhilfeempfänger erhalten, können und werden nicht alle 26 Kantone in der Schweiz ihren Gemeinden vorschreiben, ob sie auf Rückzahlungen der Sozialhilfen verzichten müssen oder diese bei den Bezüger/innen zurückfordern dürfen.
Wenn in einer kleinen Gemeinde keine Besserverdienende wohnen und diese demensprechend nur kleine Gemeindesteuereinnahmen hat, kann eine einzige Familie mit ein paar Kindern die Sozialhilfe beziehen muss dazu führen, dass der Gemeindesteuerfuss wesentlich erhöhet muss. Danach ziehen erst recht keine Besserverdienende in so eine Gemeinde ausser diese sind dort aufgewachsen, dort verwurzelt und der Wohnort ist ihnen wichtiger als das Geld.
Nicht alle predigen Wasser und trinken Wein. Es gibt sehr viele Gemeinden die sehr sparsam mit dem Steuergelder umgehen, damit sie den Steuerfuss nicht erhöhen müssen.
Im weiteren schliesse ich mich dem Kommentar vom Sozialversicherungsberater, dem ich in dieser Sache zu 100% zustimmen kann, vollumfänglich an. -
Also ich persönlich kann da
Schwarzrose
zu 100 % beipflichten, ob sich dahinter nun eine Sie oder Er versteckt, ist unwichtig.
Die Behörden sollen endlich mal checken, um was es hier eigentlich geht. Um Menschenschicksale.
Die sollen froh sein, wenn Ihr Sohn weiterhin stark bleibt und dadurch ein einigermassen normales Leben führen kann. Würde er wieder abstürzen, käme das viel teurer für den Staat.
Aber normaler Menschenverstand ist leider auch nicht jedermanns Sache *seufz*.
So wurstelt auch die IV - wenn ich mir anhöre, was der Chef da von sich gibt, sträuben sich meine halblangen Haare, ob ich will oder nicht. Das ist alles so absurd, siehe:
IV spart bei Schwerbehinderten
Mittwoch, 6. Februar 2013, 17:18 Uhr, aktualisiert um 23:02 Uhr
Ein neues Gesetz will Behinderten ein selbstbestimmtes Leben zu Hause ermöglichen. Doch jetzt kürzt die IV einer schwerbehinderten Frau den finanziellen Rahmen so drastisch, dass ihr der Eintritt ins Heim droht.
http://www.srf.ch/news/schweiz…art-bei-schwerbehinderten
Aber ähnlich. Man will z.B. diese Frau auf Teufel komm raus in ein Heim stecken, obwohl dieses den Staat um vieles teurer käme.
Ich erlebe ja momentan das Gleiche, nach 18 Jahren Rente und mit bald 58 1/2 Jahren, will man mich eingliedern, obwohl schon gesunde Menschen in meinem Alter keinen Job mehr finden.
Lediglich augrund eines psychiatrischen Gutachtens von einem befangenen Gutachter, der gem. neuem Gesetz gar keine Gutachten mehr erstellen darf. Meine körperlichen Gebrechen - kaputtes Bein, Kiefer und extreme Sehschwäche - ich schreibe mehr oder weniger blind - hat man einfach nicht untersucht.
Für solchen Unsinn werden unsere einbezahlten Beiträge und die Steuergelder verschwendet dito für viel zu übertrieben hohe Beamtensaläre - auch da muss ich Schwarzrose recht geben - bei der Arbeitsweise die Beamte zutage bringen - wenigstens diejenigen, mit welchen ich es zu tun hatte - wären die in der Privatwirtschaft schon längstens zum Teufel geschickt worden - wohlbemerkt - mit viel weniger Lohn.
Unterschreibe JA nichts und kämpfe weiter für Dein Recht - tust Du das nicht - wirst Du erst recht nicht mehr ernst genommen und man meint, mit Dir bzw. Deinem Sohn machen zu können, was man will.
Dann heisst es - wenn es in sehr seltenen Fällen vor Gericht kommt - wenn die Behörde Fehler gemacht hat - Unwissen schütze uns Bürger nicht - also hat die Behörde IMMER Recht, auch wenn sie im Unrecht ist und das nennt sich, wie im Falle von dieser Frau Näf aus Küsnacht, welche durch die Behörde so veräppelt wurde in einer Erbangelegenheit und jetzt anstatt ein Erbe zu bekommen, auf CHF 40.000.-- Schulden sitzt.
Sozialstaat Schweiz.
Es müssen immer mehr Menschen den Mut aufbringen, gegen solche Ungerechtigkeiten zu kämpfen und an die Oeffentlichkeit zu gehen - dank den sozialen Netzwerken wird ja alles einfacher und auch sogenannte tolle Politiker wie Frau Fiala, Mörgeli und Co. können langsam aber sicher nicht mehr alles vertuschen - das ist m.E. das einzig Gute an der modernen Technik.
Denkt Euch einfach: Dein Sohn hat im Moment nichts zu verlieren - höchstens dass es ihm endlich besser geht und er einen Job hat - und das ist viel wichtiger als was andere, vor allem die Behörde denkt.
Beamtenwitze sind im Prinzip keine Witze - es sind mehr als traurige Tatsachen - gilt zwar nicht für alle - aber die meisten *seufz*. -
er verdient ausbezahlt 3800.-...ersparts hat er nicht viel..obwohl er schon viel mehr hätte sparen können.. wir sind ein dreier haushalt..ich,,sein älterer bruder und er..meine befürchtung ist ,dass das sozialamt deswegen findet dass es ihm zumutbar ist etwas zurückzuzahlen..wo durch unser budget ins wanken kommt..vorallem der ältere bruder will ich draussen halten...aber ich denke dass dies nicht möglich ist...ich habe die rechnung so zusammen gestellt..miete bilag strom telefon versicherung ergibt für jeden von uns 660.-franken...500.-franken essensgeld...und da wir eine wg führen und ich kein mama hotel bin hab ich mir einen lohn ausgerechnet...3stunden pro tag a 20.- franken...ergibt 1200.- geteilt durch zwei söhne..ergibt 600.- franken von jedem...dann haben wir zusammen ein budget erstellt für rückstellungen ...steuern..fahrtkosten..militätpflichtersatz ..krankenkasse..selbstbehalt..franchise...zahnarzt..mittagessen..und so kommt sein budget auf mit allen ausgaben 3200.-...ich weiss nur nicht ob dies das sozialamt so akzeptiert...naja nächste woche werden wir den termin bekommen und ich werde mich nicht abwimmeln lassen....
Sagen Sie Ihrem Sohn, dass er dort auf keinen Fall eine Rückzahlungsvereinbarung unterschreiben soll, bevor Sie die Berechnung des Sozialamts mit einem Fachmann oder einer Fachfrau überprüft haben.
Lassen Sie sich vom Sozialamt eine Berechnung der Ausgaben und Einnahmen geben und im Detail erklären warum diese Berechnung so ist, auf welchen Rechtsgrundlagen (Gesetz, Verordnung) die einzelnen Positionen in dieser Berechnung beruhen und lassen Sie sich eine Kopie der Berechnung geben. Sagen Sie dem Sozialamt, dass Sie dies in Ruhe zu Hause überprüfen und darüber nachdenken wollen. Dann können Sie die Berechnung durch eine andere Person überprüfen lassen (z.B. durch mich über private Nachricht).
Die Sozialämter der Gemeinden im Kanton Aargau haben ein vom Kanton Aargau erstelltes Handbuch. Untenstehend gebe ich Ihnen einen Link auf das Kapitel über Rückerstattung / Verwandtenunterstützung / Unterhalt aus diesem Handbuch an.
https://www.ag.ch/media/kanton…erstuetzung_unterhalt.pdf
Die Berechnungsbeispiele darin, passen aber nicht auf Ihren Fall, wo ein volljähriger Sohn unterstützt wurde, der mit seiner Mutter und seinem volljährigen Bruder im gleichen Haushalt lebt.
Können Sie nachweisen wie viel Ihnen Ihr Sohn jedes Monat als Haushaltsbeitrag (für die Miete und alles Andere) bezahlt? Überweist er Ihnen dieses Geld per Banküberweisung? Oder bezahlt er dies in Bargeld?
Habe ich das richtig verstanden, dass Sie als alleinerziehende Mutter mit Ihren beiden volljährigen Söhnen im gleichen Haushalt leben? Auf den ersten Blick haben weder Sie als Mutter gegenüber Ihrem jüngeren Sohn eine gesetzliche Unterstützungspflicht noch der ältere Sohn gegenüber dem jüngeren Sohn eine Unterstützungspflicht.
Das gemeinsame Leben im gleichen Haushalt ist nicht das gleiche wie ein Konkubinat, da der Sohn ja nicht mit einer Partnerin im gleichen Haushalt lebt. Bei einem Konkubinat, bei dem ein Paar eine Zeit lang zusammengelebt hat wird bei der Berechnung der Höhe der Sozialhilfe dann eine faktische Unterstützung durch den Partner eingerechnet, obwohl gesetzlich ohne Heirat keine Unterstützungspflicht besteht. -
Meine beiden Busenfreunde
der @Sozialversicherungsanbeter und der snoopy44
denen es nach wie vor finanziell und gesundheitlich gut geht sind wieder mal "on the Road again" - behaupten Dinge, die sie nicht wissen können und tun grad so, als ob sie erst kürzlich das Rad erfunden hätten.
Egoismus pur und Paragraphen scheinen deren Lebensinhalt zu sein - die Hauptsache ist - es geht IHNEN gut und SIE können anderen predigen, was sie zu tun oder lassen sollten ....... das ist ja so einfach, wenn man es nicht selber muss *seufz*.
Da wird einem vorgeworfen von denen, dass man eine Rente beziehen muss - obwohl der eine selber eine AHV-Rente - einbezahlt momentan durch meine Tochter, Schwiegersohn und später Enkelin bezieht - ich ebenfalls über 30 Jahre lang und nach wie vor einbezahle von meiner kleinen Rente - von den hohen Steuern ganz zu schweigen.....
und meinen, sie seien was "Besseres" nur weil sie gesund sind. Traurig aber wahr.
Eigentlich sollten sich solche Personen nicht hier aufhalten, die schaden dem Beo-Forum mehr als die was nützen, weil sie selber nicht betroffen sind und somit gar nicht mitreden können !!* -
Und warum verachten Sie dann nicht die Sozialversicherungen
@Sozialversicherungsanbeter
welche unsere einbezahlten Gelder und Steuergelder auf mehr als unlogische Art und Weise seit Jahren verschleudert?
Die haben - ich erwähne es erneut - nicht ein Defizit wegen der "handvoll schwarzer Schafe"
das Defizit resultiert daraus, weil sie nicht haushalten können
und ich bin noch lange NICHT DIE EINZIGE - die das so sieht.
Das ist m.E. um das millionenfache Mal schlimmer - als wenn mal eine Enzelperson den Staat betrügt - was ich nach wie vor auch nicht gut heisse. Schliesslich verschleudern die UNSER ALLER GELD!!
Aber erspraren Sie sich diese Antwort - ich kann darauf verzichten *fg.
Wenn ich etwas verachte, dann Menschen die sich Geld borgen und dann jene Menschen, welche ihnen das Geld geborgt haben um die Rückzahlung prellen. Damit meine ich durchaus auch Unternehmer, welche eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder eine Aktiengesellschaft betreiben und ihre Buchhaltung derart schlampig führen, dass sie viel zu spät Konkurs anmelden und dann den Menschen, welche dem Unternehmen das Geld geborgt haben, dieses nicht mehr zurückzahlen. Leider investieren die Konkursämter ihre Zeit nicht darin zu ermitteln, ab wann man den Konkurs bei korrekt geführter Buchhaltung hätte erkennen und anmelden müssen und machen den Geschäftsführer nicht persönlich haftbar. Die AHV-Ausgleichkassen machen das schon eher und machen dann eine Schadenersatzklage falls Sozialversicherungsbeiträge wegen des Konkurses nicht abgeführt wurden. -
Interessantes Statement aus dem Thema "Zwangsarbeit" unter Politik zu finden:
@ Schwarzrose
Viel zu lange schon sind die lobbylosen "sozial Schwachen" ohnmächtig einer zunehmenden staatlichen Repression und Diskriminierung ausgesetzt. Wie Du richtig schreibst, wird sich dies rasch ändern, sobald die Unrechts-Betroffenen begreifen, dass sie nur so lange wehrlos sind, wie sie aufgespaltet in Einzelschicksale in einer Angst- und Ohnmachtsstarre verharren. Doch die Existenz gerade auch dieser Mitbürger/Innen ist viel zu wertvoll und achtenswert, als dass es hinnehmbar ist, dass abgehobene Schreibtischtäter in Politik und Verwaltung weiterhin völlig ungehindert mit ihrer amtl. bew. wirtschaftlichen Gewaltanwendung fortfahren können.
Staatliche wirtschaftliche Gewaltanwendung an "sozial Schwachen" ist staatliches Unrecht. Die Unrechts-Betroffenen haben in Bundesbern keine Lobby. Doch sie haben es trotzdem in der Hand, sich Gehör zu verschaffen. Indem sie sich vermehrt zusammenzuschliessen und sich gegen die amtl. bew. Gewaltanwendung mittels Renitenz und zivilem Ungehorsam zur Wehr setzen. Wichtiger Bestandteil ist dabei, dass die Unrechts-Betroffenen ihren Unmut gegen schikanöse und diskriminierende Verwaltungsentscheide schriftlich verfassen und direkt an das zuständige Bundesamt in Bern senden, mit Kopie an den zuständigen Departementsvorsteher, bzw. den Bundesrat.
Staatliche Repression und Diskriminierung unserer "sozial schwachen" Mitbürger/Innen hat in einer modernen Schweiz nichts mehr zu suchen. Diese Botschaft soll kraftvoll und unüberhörbar in Bundesbern ankommen und genau dort endlich Chefsache werden.