Rückzahlung Sozialamt

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Am 17. Dezember 2023 werden wir das Beobachter-Forum abstellen und alle Beiträge unwiderruflich löschen.

Die Details zum Entscheid und den entsprechenden Thread finden Sie hier.

  • Hallo zusammen

    Ich hoffe, dass mir kann helfen kann, bei meinem Fall.

    Meine Mutter hat eine 60% IV Rente zugesprochen bekommen, davor war sie jedoch fast 5 Jahre beim Sozialamt.

    Da ich bei ihr noch zu Hause lebe und 100% arbeite, wurden ihr höchstens 1500Fr.- auszbezahlt und den Rest musste ich tragen.

    (Im Grunde genommen, hätte ich ausziehen müssen, damit sie mehr Sozialgeld erhält.)

    Nun haben wir eine Schlussabrechnung seitens Sozialamt bekommen, indem 110'000 Fr.- verechnet werden. Im Brief steht unter anderem geschrieben, dass sobald die Schlussabrechnung unterschrieben ist, die Sozialhilfe einen Antrag für Ersatzleistungen bei der IV einreichen wird.

    Die IV hingegen, möchte uns 109'000Fr.- auszahlen. Damit würde es ja heissen dass wir im Minus landen und meine Mutter immernoch 1000 Fr.- schuldig wäre. Dies wäre eine einzige Katastrofe, da sie 5 Jahre lang nur das Existenzminimum ausbezahlt bekommen hat.

    Unter Rückerstattungspflicht der geleisteten Sozialhilfe, habe ich auf dieser Seite folgendes gefunden:

    http://www.stadt-zuerich.ch/sd…ilfe/rueckerstattung.html

    Meine Frage nun, sind wir nun verpflichtet den vollen Betrag zurückzuzahlen oder gibt es auch eine Möglichkeit, einen Teilerlass zu erzwingen? Zumal auf de Homepage, keine dieser Punkte nur anähernd auf uns zutrifft.

    Irgendeine Idee, wie wir uns aus diesem Dilemma befreien können? Schlussendlich wurde sie nicht freiwillig Invalide und hätte sich gerne den ganzen Stress mit den Behörden ersparrt.

    Wie sieht es eigentlich mit den Steuern aus? Werden die 100'000 Fr.- zusätzlich noch versteuert?

    Ich wäre über jede Hilfe sehr sehr dankbar.

    Vielen Dank im Voraus

  • @ Neo

    Diese Frage gab es hier schon mal im Selbsthilfeforum (allenfalls kannst Du dort auch noch nachlesen), aber ich antworte Dir gerne auch nochmals:

    Es ist richtig, dass die Sozialhilfe die Leistungen von der IV nun verrechnen darf.

    Du musst es so anschauen, als hätte Deine Mutter eigentlich schon immer IV-Leistungen bekommen, nur dass das Sozialamt das Minimalste zum Leben jetzt die 5 Jahre wie eine "Vorschuss"-Zahlung geleistet hat. Also gehört dieses IV-Geld der Sozialhilfe.

    Achte Dich einfach auf die Abrechnung. Da ist folgendes wichtig:

    a) Die Sozialhilfe darf nur jene Zeit mit der IV verrechnen, wo die IV auch definitiv zugesprochen wurde. Also z.B. der Beginn der IV-Rentenzahlung wäre der 1.1.2008, ... dann wären es auch nur die Jahre ab 1.1.2008 bis jetzt zum Verrechnen. Was VORHER war, ... muss das Sozialamt selber bezahlen.

    b) Die Sozialhilfe darf nicht mehr verrechnen und von der IV einfordern, als was die IV Deiner Mutter zugesprochen hat. - Ist also nix mit Schuld-Verrechnung, da kannst Du unbesorgt sein.

    (Sollte die Sozialhilfe das aber trotzdem tun, ... dann wehre Dich mit einem rechtlichen Rekurs, okay? Was will das Sozialamt auch noch Schulden bei Deiner Mutter auflasten, wenn sie eh kein Geld hat?

    c) Eine Erlass-Möglichkeit (für die Verrechnung mit dem Sozialamt) gibt es nicht. Wie gesagt: Da die IV ja rückwirkend die Rente bezahlt, ... wäre es sonst eine Doppel-Auszahlung an Deine Mutter gewesen.

    Das Prinzip lautet also: Sie kann nur immer von EINER Seite her Geld erhalten.

    d) Die Rentenleistung ist zu versteuern, ja. Da dies nun auch noch rückwirkend kommt, empfehle ich, hier bei der Steuerbehörde ein Erlass-Gesuch zu schreiben. Das geht in der Regel aber erst, wenn die fällige Steuerrechnung dann kommt. Allenfalls müsstest Du es mit der Steuerbehörde mal abklären.

    e) Achte Dich auf der Verrechnung zwischen Sozialamt und der IV auch darauf, wie die geleisteten Krankenkassenprämien verrechnet wurden.

    Also das Sozialamt hat bisher immer die KK-Prämie für die Mutter bezahlt. Das Sozialamt kann jetzt aber rückwirkend eine Prämienvergünstigung vom Kanton einholen. - Das heisst also, das Sozialamt darf jetzt nur die Differenz, also die Vergünstigungsprämie in die Rückerstattungssumme einberechnen.

    f) Achte Dich auch mal auf die Richtlinien, Verordnungen oder das Sozialhilfegesetz. Da gibt es auch noch einen "Vermögensfreibetrag", den das Sozialamt der Mutter überlassen muss. Bei Zürich ist mir der Betrag grad nicht bekannt, aber es könnte so zwischen 2000 und 4000 sein.

    Wenn Deine Mutter nun auch noch eine EL (Ergänzungsleistung) zur IV-Rente bezieht, gäbe es auch dort noch einen Vermögens-Freibetrag, und dort beträgt er in der Regel Fr. 25'000.-

    Allenfalls kannst Du die Schlussverrechnung auch von einer Ombudsstelle noch überprüfen lassen.

    Was auch noch ein Punkt ist: Wenn Deine Mutter "nur" eine 60% IV-Rente erhält, ... ist sie ja nicht voll erwerbsunfähig, und bekommt somit auch keine volle Rente. Fraglich ist hier, ob sie damit leben kann (ohne EL oder Pensionskasse dazu), und ob sie somit noch immer von der Sozialhilfe leben muss (für die Differenz).

    Wie sieht es da aus?

    Ich hoffe, ich konnte Dir soweit ein wenig helfen?

    Liebe Grüsse

    Nike

  • @ Neo

    Bei Deiner Mutter geht's jetzt eigentlich weniger um "Rückerstattung", sondern mehr um Verrechnung mit der IV. (Letztlich ist es natürlich auch eine Rückerstattung, klar. Aber eher im Sinne dessen, weil es sonst eine Doppelzahlung wäre.)

    Im erwähnten Link (von Zürich) ist die übliche "Rückerstattungspflicht" gemeint.

    Das wird (und wurde schon) immer erwähnt, dass man Sozialhilfeleistungen infolge Erbschaft, Lottogewinn oder plötzlichem Vermögen der Behörde zurück erstatten muss. Das ist also nichts Neues.

    Nur muss so ein "Ereignis" natürlich zuerst eintreten. Das passiert natürlich eher selten.

    Da alle knausern und am Sparen sind, verlangen nun auch immer mehr Sozialämter SCHNELLER eine Rückzahlung bei den Klienten ein. Manche Ämter handeln da sogar gegen die Regeln, und fordern eine Rückzahlung bei den Klienten gleich bei Austritt aus der Sozialhilfe ein. Aber dies ist nicht rechtens, da müssen sich die Klienten wehren.

    Es gilt die Regel (auch auf Grund SKOS-Empfehlung an die Behörden), dass zuerst ein gewisses Einkommen da sein muss (soviel ich weiss 85'000 im Jahr), UM überhaupt eine Rückzahlung einverlangen zu können. (Wer nichts hat, kann ja schliesslich auch nichts zurückzahlen.)

    Zudem muss mindestens ein Jahr lang dieses Einkommen da sein. Ein Sozialamt muss also ein Jahr abwarten, damit der ehemalige Sozialhilfebezüger auch wieder wirklich Fuss fassen kann in der Wirtschaft.

    (Damit sind natürlich eher die "Erwerbstätigen" gemeint.)

    Das ist die übliche Rückerstattungspflicht. - Wenn natürlich "Drittleistungen" kommen, wie IV, EL oder Pensionskassengelder, dann wird da in der Regel sofort mit diesen Leistungen verrechnet.

    Die Sozialhilfe darf das bei der IV und EL direkt machen. Nur bei der Pensionskasse nicht. Da müssen sie sich an Dich direkt wenden, weil es Deine Versicherung nach PK-Gesetz ist. (Sie dürfen sich also nicht hinter Deinem Rücken an Deine PK-Versicherung wenden, und eine Auszahlung verlangen.)

    Nebst den Rückerstattungen gibt es natürlich auch noch die "Verwandten-Unterstützungspflicht". Dazu gehören hauptsächlich die Eltern und die Kinder. (Ausser Geschwister.)

    Also wenn Du über genügend Einkommen verfügst (wobei es auch hier eine gewisse Mindest-Grenze an Einkommen gibt, die da sein muss), dann wärst auch Du unterstützungspflichtig für die Mutter.

    Ich nehme aber nicht an, dass das bei Dir so war. Du hast einfach mit der Mutter zusammen gewohnt, und so wird da immer nach "Haushaltsgrösse mit Personenanzahl" gerechnet. Also Dein Einkommen hat man dann eben mitgerechnet, weil ihr zu zweit im Haushalt "günstiger" leben könnt, als wenn Deine Mutter alleine gewohnt hätte.

    IV-Rentner, die von der Sozialhilfe weg kommen, wenn die IV-Rente da ist, ... waren letztlich eigentlich nie wirkliche "Sozialhilfebezüger", sondern IV-Rentner. So sieht es dann jedenfalls die Steuerbehörde. - Im Prinzip ist das natürlich nicht fair, denn Deine Mutter musste schliesslich als "Sozialhilfebezüger" auch leben, und hatte keine möglichen Vergünstigungen, wie sie es als IV-Rentnerin gehabt hätte. Da handeln die Behörden - als System, so wie es ist - eigentlich zum "Schaden" der Betroffenen. Aber Behörden sehen das nicht ein, sie reden dann immer davon, "alle gleich behandeln zu müssen". (Zumal wenn es um's Geld geht, sagen sie es so. Auf der anderen Seite müssen sie sich aber auf den "individuellen Fall" einlassen und ihn auch individuell behandeln. - Nur haben sie dazu meist keine Zeit und zu wenig Personal. Also ist dieses "individuelle Behandeln" eh nur "Schein" statt Sein.)

    Kommt Deine Mutter jetzt definitiv weg von der Sozialhilfe? Oder ist die IV-Rente zu wenig zum Leben?

    Ich kenne durchaus Fälle, die haben eine halbe Rente, müssen aber weiterhin zur Sozialhilfe, weil sie zu 50% schliesslich noch arbeitsfähig sind.

    In einem solchen Fall läuft es meist so, dass die IV-Rente weiter an's Sozialamt bezahlt wird, und das Sozamt bezahlt die Differenz noch drauf. - Aber der Klient kommt damit noch nicht von der Sozialhilfe weg.

    Vielleicht ist das bei Deiner Mutter auch so, wenn die Sozialhilfe jetzt so einen "Antrag auf Ersatzleistungen" bei der IV noch eingereicht hat?

    Schau es Dir mal an, wie es da aussieht.

    " ... Möchte mich für Ihre Mühe sehr bedanken, heutzutages ist dies nicht selbstverständlich!..."

    Gern geschehen. - Ich weiss, dass man diesbezüglich kaum Hilfe sonst bekommt.

    Soweit liebe Grüsse

    Nike

  • Wow vielen lieben Dank für die ausführliche Erklärung, nun ist mir auch einiges klarer als vorher. Das mit der Verwandten-Unterstützungspflicht müsste ich noch abklären, da ich selbst knapp 27 Jahre bin und eigentlich gut verdiene. Aber sehr wahrscheinlich ist es, genauso, wie Sie es geschildert haben.

    "...Kommt Deine Mutter jetzt definitiv weg von der Sozialhilfe? Oder ist die IV-Rente zu wenig zum Leben?...."

    Ich denke nicht, das Einkommen der IV würde sich auf ca 1500 belaufen und den Rest müsste sie über die Ersatzleistung beziehen.

    Ich kann mich nur nochmals bedanke für ihre aufopfernde Zeit und verneige mich vor solcher Hilfsbereitschaft! Chapeau!

    Vielen lieben Dank

    Neo

  • Nike

    Wow, Nike, auch wenn wir nicht wirklich immer einig sind hier im Forum muss ich dir sagen, dass deine Antwort an Neo absolut Hieb und Stichfest ist. Super, solch fundierte Aussagen helfen dem Anfragenden ganz bestimmt weiter.

    Gruss Wurzel

  • Mir ist da auf der Verrechnung noch aufgefallen dass die SOS Beobachter Stiftung noch dazuverrechnet. Da dazumal das Sozialamt erklärt hatte, dass der Betrag nicht zurückbezahlt werden muss.

    Kann ich den Betrag von den Forderungen abziehen?

    Besten Danke nochmals im Voraus.

  • @ Neo

    Nein, Stiftungsgelder, die in der Not bezahlt werden, gehören Dir. Egal, ob Du Sozialhilfe oder IV oder andere Sozial-Leistungen beziehst. Die musst Du nie zurück bezahlen.

    (Sofern es nicht eine Art "Darlehen" war und dafür auch unterschrieben wurde. Das gibt es auch, ist aber eher selten.)

    Stiftungsgelder sind immer Situations-Abhängig.

    Also angenommen, Deine Mutter hat mal einen Batzen benötigt, wofür die Sozialhilfe nicht aufkommen konnte. Also hat man allenfalls die SOS-Beobachter-Stiftung dafür angefragt.

    Meist handelt es sich dabei um eine einmalige Sache, und die Stiftung weiss da auch, DASS sie dieses Geld eben "stiftet" (und nicht ausleiht).

    Wenn das Sozialamt nun diesen Batzen bei Deiner Mutter mit der IV-Verrechnung zurückfordert (hoffen wir mal, das Sozamt will dieses Geld nicht in die eigene Tasche schieben!), dann handelt da das Sozamt falsch.

    Also lass diesen Stiftungs-Batzen in der Verrechnung streichen.

    (Deine Mutter hat jetzt wahrscheinlich sowieso NICHT mehr Geld als vorher, um überhaupt noch was zurück zu zahlen!)

    Zur Not frag einfach die Beobachter-Stiftung an. Ein Telefon von DENEN ans Sozamt, ... und die Sache ist sicherlich sofort geklärt!

    Liebe Grüsse

    Nike

  • @"Neo"

    In Anlehnung an den neuen Beitrag von heute:

    Ist diese Sache mit der IV-Verrechnung scheinbar noch nicht zufriedenstellend erledigt?

    Was ist mit einer EL-Anmeldung, wurde eine solche gemacht?

    Gruss

  • Die Auszahlung wurde getätigt, aber wir sind nicht so zufrieden. Zudem sind wir der Meinung die Steuer von 2010 nich bezahlen zu müssen, da sie dazumal noch Sozialgeld bezog bis und mit Juni 2011 (soviel ich gelesen habe, muss man Sozialgeld nicht versteuern). Die Länge vom Sozialbezug, hat sich ja auch nur verlängert, weil das Sozialamt ein halbes Jahr brauchte um die Verrechnung zu machen, sonst wäre ja ab Ende Dezember 2010 schluss gewesen. Anmeldung auf EL wurde gemacht, das ist kein Problem.

    Ich hoffe du kannst mir weiterhelfen. Danke!



  • @"Neo"

    In Anlehnung an den neuen Beitrag von heute:

    Ist diese Sache mit der IV-Verrechnung scheinbar noch nicht zufriedenstellend erledigt?

    Was ist mit einer EL-Anmeldung, wurde eine solche gemacht?

    Gruss



    sorry kleine korrektur. natürlich muss man die steuer von 2010 versteuern, da sie ja rückgängig IV bezügerin nun ist. aber die frage war, darf dass sozialamt, die verrechnung so lange hinauszögern und meine mutter weiterhin mit sozialgeld finanzieren, bis die verrechnung fertig ist? also sprich, die iv beziehen und als sozialgeld ausbezahlen?

  • Hallo Neo

    Die IV muss die Rente direkt an deine Mutter oder auf deren Konto ausbezahlen. Das Sozialamt darf die Rente nicht einfach so verrechnen, denn diese ist für den Lebensunterhalt und nicht für die Rückzahlung der Sozialhilfe gedacht. Das Vorgehen des Sozialamtes ist widerrechtlich. Nun kann deine Mutter bei der IV direkt die Auszahlung auf ihr Konto verlangen. Die müssen dem Wunsch deiner Mutter nachkommen. Ich würde beim Sozialamt eine Aufsichtsbeschwerde einreichen.

    Gruss

    Bobcat



  • @ Neo

    Das ist die übliche Rückerstattungspflicht. - Wenn natürlich "Drittleistungen" kommen, wie IV, EL oder Pensionskassengelder, dann wird da in der Regel sofort mit diesen Leistungen verrechnet.

    Die Sozialhilfe darf das bei der IV und EL direkt machen.

    Soweit liebe Grüsse

    Nike



    Nike das stimmt nicht. Die IV und die EL sind für den Lebensunterhalt und nicht für die Rückerstattung der Sozialhilfe gedacht. Die Rückerstattung muss auf dem Wege Gewöhlicher Schulden vom Sozialamt wieder eingeholt werden. Die Schulden beim Sozialamt haben die gleiche Priorität wie alle anderen.

    Dieses Verhalten käme einer Pfändung der Rente gleich und ist nicht erlaubt.

    Bobcat

  • @alle

    …aber die frage war, darf dass sozialamt, die verrechnung so lange hinauszögern und meine mutter weiterhin mit sozialgeld finanzieren, bis die verrechnung fertig ist? also sprich, die iv beziehen und als sozialgeld ausbezahlen?



    Das Sozialamt hat kein Interesse, die Verrechnungen der IV-Renten mit den Sozialhilfeleistungen hinauszuzögern. Ganz im Gegenteil, jedes Sozialamt ist froh, ihre Klienten so schnell wie möglich los zu werden und diese in die IV-Rente „ abzuschieben“. Das festsetzen der Höhe einer IV-Rente ist aber sehr kompliziert, komplex und bis die Sozialversicherungsanstalt vom jeweiligen Wohnkanton alle Zahlen zusammengefasst hat, dauert das wie bei einer ordentlichen Anmeldung zur AHV-Rente mindestens drei Monate. Wenn z.B. nach einer Ehescheidung noch die IV/AHV-Renten und die Erziehungsgutschriften für Kinder gesplittet werden müssen, kann das unter Umständen sogar bis ein halbes Jahr dauern.



    Hallo Neo

    Die IV muss die Rente direkt an deine Mutter oder auf deren Konto ausbezahlen. Das Sozialamt darf die Rente nicht einfach so verrechnen, denn diese ist für den Lebensunterhalt und nicht für die Rückzahlung der Sozialhilfe gedacht. Das Vorgehen des Sozialamtes ist widerrechtlich. Nun kann deine Mutter bei der IV direkt die Auszahlung auf ihr Konto verlangen. Die müssen dem Wunsch deiner Mutter nachkommen. Ich würde beim Sozialamt eine Aufsichtsbeschwerde einreichen.

    Gruss

    Bobcat



    Diese Auskunft von Bobcat an dich, sowie auch die Nachfolgende von ihm an Nike sind falsch und ich empfehle dir, keine Aufsichtsbeschwerde einzureichen.





    @ Neo

    Das ist die übliche Rückerstattungspflicht. - Wenn natürlich "Drittleistungen" kommen, wie IV, EL oder Pensionskassengelder, dann wird da in der Regel sofort mit diesen Leistungen verrechnet.

    Die Sozialhilfe darf das bei der IV und EL direkt machen.

    Soweit liebe Grüsse

    Nike



    Nike das stimmt nicht. Die IV und die EL sind für den Lebensunterhalt und nicht für die Rückerstattung der Sozialhilfe gedacht. Die Rückerstattung muss auf dem Wege Gewöhlicher Schulden vom Sozialamt wieder eingeholt werden. Die Schulden beim Sozialamt haben die gleiche Priorität wie alle anderen.

    Dieses Verhalten käme einer Pfändung der Rente gleich und ist nicht erlaubt.

    Bobcat



    Doch Bobcat, was Nike hier schreibt das stimmt! Richtig von dem was du hier schreibst ist bloss, dass IV-RentenerInnen, die Ergänzungsleistungen beziehen, weder betrieben noch gepfändet werden dürfen. Das heisst, Sozialhilfe, die vor der IV Anmeldung bezogen wurden, dürfen solange nicht zurückgefordert werden, bis sich die finanzielle Situationen der RenterInnen infolge z.B. durch eine hohe Erbschaft wesentlich verbessert haben.

    Sozialhilfe, die nach der Zeit der IV Anmeldung bezogen werden, muss die zuständige Sozialversicherungsanstalt des betreffenden Wohnkantons an die bevorschussende Wohngemeinde der RentnerInnen zurückerstatten, sobald die Renten ausbezahlt werden. Der Mehrbetrag, weil die Renten inkl. Ergänzungsleistungen wesentlich höher sind als die Sozialhilfe, werden den RentnerInnen danach auf ihr persönliches Konto überwiesen.

    Begründung: Wenn dem gesetzlich nicht so wäre, würden Rentner oder Rentnerinnen rückwirkend, je nach Dauer der Abklärung bis zum endgültigen Rentenentscheid, während dieser Zwischenzeit Sozialhilfe und IV-Renten gleichzeitig beziehen. Etwas genauer ausgedrückt heisst das: Wenn es bis zum Rentenentscheid mehrere Jahre dauert, würden diese Personen all die Jahre von der Sozialhilfe Geld beziehen und könnten die rückwirkenden Renten- und EL-Zahlungen im Betrag von je nach dem weit mehr als 100‘000 Franken, die an diese Rückwirkend ausbezahlt werden müssen, unrechtmässig auf ihrem Konto anlegen. Sozialhilfe, die während der Anmeldung bis zum Rentenbezug ausbezahlt werden sind nichts anderes als eine Bevorschussung der IV-Renten!

    Gruss

    Laro

  • Hallo Laro

    Wenn du schon "Sozifama" zur Hilfe eilen willst beziehungsweise von ihm geholt wurdest, dann wenigstens mit wahren Fakten. Ich weis, wie sich gleiches mit gleichem zusammenrottet.

    Ja nu. Dann ist eben schon wieder eine Pseudofachperson mehr hier im Forum. Oder kann jemand von euch das Gegenteil beweisen? Das Gezetere von sozifama bestätigt mich in diesem Punkt immer wieder.



    @alle

    =====

    Sozialhilfe, die nach der Zeit der IV Anmeldung bezogen werden, muss die zuständige Sozialversicherungsanstalt des betreffenden Wohnkantons an die bevorschussende Wohngemeinde der RentnerInnen zurückerstatten, sobald die Renten ausbezahlt werden. Der Mehrbetrag, weil die Renten inkl. Ergänzungsleistungen wesentlich höher sind als die Sozialhilfe, werden den RentnerInnen danach auf ihr persönliches Konto überwiesen.

    =====



    Deine Behauptung bezieht sich nur auf den Betrag, der von der IV Rückwirkend Ausbezahlt wurde. Nicht aber die Monatlichen Rentenzahlungen. So wird ein Schuh daraus.

    Zu eurer Afklärung:

    Monatliche Rente = Rente.

    Rückwirkende Auszahlung = Entschädigung für die Wartezeit.

    Zur Frage von Neo:

    Konkret heist das für Neo:

    Neo schrieb:

    ====

    Die IV hingegen, möchte uns 109'000Fr.- auszahlen. Damit würde es ja heissen dass wir im Minus landen und meine Mutter immernoch 1000 Fr.- schuldig wäre. Dies wäre eine einzige Katastrofe, da sie 5 Jahre lang nur das Existenzminimum ausbezahlt bekommen hat.

    ====

    Neo würde dem Sozialamt 1000.-- Fr. schuldig bleiben. Die Laufende Rente + EL dürfen vom Sozialamt nicht angetastet werden.

    So sieht eine Kompetente Beratung auf eine einfache Frage aus!

    Alle Anderen von den Pseudos geschriebenen Zeilen dienen nur ihrer Profilierung nicht aber den Hilfesuchenden.

    Eure Kommentare beweisen, dass ihr wirklich nicht vom Fach seid. Höchstens in eurer Einbildung.

    Ich bin übrigens Jurist/Juristin!!!

    Gruss

    Bobcat

  • Hallo Bobcat



    ......

    Ich bin übrigens Jurist/Juristin!!!

    Gruss

    Bobcat



    Das scheint mir plausibel. Weisst du auch, weshalb du’s geworden bist? .... Wolltest du zur Polizei?

    Tags mit Threads von mir, die mich zurzeit vorwiegend beschäftigen

    ***************************************************************************************

    01-04-22 <- UMWELT <- KRIEG IN EUROPA  01-05-22 <- BILDSPRACHE <- FRAUEN  06-05-22 <- KRANKENKASSEN 15-05-22

    ***************************************************************************************

    Ich freue mich auf jede konstruktive Meinung von dir.

    Insbesondere auf jene der ehrlich-witzigen und/oder kritisch-konstruktiven Art.

  • Hallo Bobcat

    OK, du bist, wie du selber glaubst oder zumindest behauptest Jurist/Juristin. Bist dir aber selber nicht ganz sicher, ob du jetzt ein Jurist oder eine Juristin bist. Auch wenn du glaubst ich sei ein Nichts, weil ich keinen solchen Titel vorweisen könnte, so bin ich doch jemand.

    Wenn du nur einen Satz aus einer Fragestellung von Neo hier in diesen Thread reinkopierst und den nachfolgenden nicht, dann entsteht natürlich ein völlig falsches Bild von der gesamten Fragestellung. Aus diesem Grunde kopiere ich auch den zweiten Satz hier nachfolgend rein:



    Hallo zusammen

    Nun haben wir eine Schlussabrechnung seitens Sozialamt bekommen, indem 110'000 Fr.- verechnet werden. Im Brief steht unter anderem geschrieben, dass sobald die Schlussabrechnung unterschrieben ist, die Sozialhilfe einen Antrag für Ersatzleistungen bei der IV einreichen wird.

    Die IV hingegen, möchte uns 109'000Fr.- auszahlen. Damit würde es ja heissen dass wir im Minus landen und meine Mutter immernoch 1000 Fr.- schuldig wäre. Dies wäre eine einzige Katastrofe, da sie 5 Jahre lang nur das Existenzminimum ausbezahlt bekommen hat.



    Aus diesen Zeilen geht eindeutig hervor, dass zu diesem Zeitpunkt nur die IV-Renten von @Nanos Mutter, ohne Ergänzungsleistungen berechnet worden sind. Nach meiner Berechnung bekommt diese Frau somit eine monatliche IV-Rente von ca. 1‘800 Franken pro Monat (die Maximal-Rente wäre 2‘320 Franken). In der Zwischenzeit hat sie nachträglich 110‘000 Franken IV-Renten (ohne EL) für die vergangenen ca. fünf Jahre erhalten.

    Wie man aus dem weiteren Verlauf der Postings von Neo nachlesen kann, wurde danach ein Antrag auf Ergänzungsleistungen gestellt. Da eine IV-Rente inkl. Ergänzungsleistungen, je nach Wohnkosten ca. 3‘000 Franken pro Monat beträgt, bekommt sie jetzt nachträglich für die vergangenen ca. 5 Jahre Ergänzungsleitungen im Betrag von ca. 70‘000 Franken ausbezahlt. Von diesem Betrag muss die Sozialversicherungsanstalt, die nebst der IV-Rentenauszahlung auch zuständig für die Festsetzung und die Auszahlung der EL ist, dem Sozialamt von ihrer Wohngemeinde die fehlenden 1‘000 Franken für die vorbezogene Sozialhilfe zurückbezahlen. Den Rest von ca. 69‘000 Franken werden oder wurden in der Zwischenzeit dieser Frau bereits auf ihr persönliches Konto überwiesen.

    Sollte diese Frau während dem Sozialhilfebezug Schulden, z.B. Zahnarztschulden etc. gemacht haben, so muss sie diese jetzt vom zusätzlich nachträglich ausbezahlten EL-Geld bezahlen. Ganz egal wie hoch ihre Schulden beim Sozialamt oder bei anderen Gläubigern evtl. sein sollten, darf sie im Minimum den Freibetrag von 37‘500 Franken als alleinstehende IV-Rentnerin behalten. Die restlichen Schulden könnten weder betrieben noch gepfändet werden.

    Auf deine perfiden Angriffe gegenüber mir und dem @sozialversicherungsfachmann ist es mir zu blöde dir ausführlich zu antworten. Dir geht es in diesem Forum nicht um die Sachen, sondern bloss darum, andere User und Userinnen zu beleidigen und Krach und Streit in den Threads zu provozieren.

    Gruss

    Laro

  • Hallo Laro

    WOW schon 11 Beiträge. Hat sich dein Status geändert?

    Der von dir Beanstandete Beitrag hätte schon bei der Ersten Beantwortung der Frage von Neo als Auskunft gereicht. Hätte Neo noch weitere Fragen gehabt, so hätte man diese enbeso Kompetent beantworten können. Was Nike bereits ausführlich getan hat. Doch nein Sozifama meint noch seinen speziellen Senf dazugeben zu müssen. Es kam wie immer, wenn er sich an einer Diskussion Beteiligt. Wenn man über Paris diskutiert endet man in Hong Kong. Am Schluss bleiben mehr Fragen offen, als Beantwortet worden sind, lässt sich problemlos nachweisen. Auch wer wen hier ständig zu beleidigen versucht, dürfte auch keine Fragen mehr aufwerfen.

    Dass du dich als zusätzliches Blasrohr von Sozifama einspannen lässt um dir deinen Ruf hier im Forum noch mehr zu ramponieren, ist wirklich deine Sache.

    Was deinen Wert für mich anbelangt ist für mich auch schon ein Alter Hut. Fest steht, dass ihr in meiner Biografie überhaupt keine Rolle spielen werden. Ihr bewegt euch ganz einfach auf dem falschen Niveau.

    Gruss

    Bobcat

  • Hallo Bobcat

    Hallo Laro

    WOW schon 11 Beiträge. Hat sich dein Status geändert.



    Diese Frage beantworte ich dir folgendermassen: Ja, mein Status hat sich geändert und deiner anscheinend ebenfalls. Du hast alleine gestern mehr Beiträge in dieses Forum geschrieben als ich bisher im Gesamten.

    Dieser Thread wurde von Neo am: 16. 11. 2010 [14:28]eröffnet und ich habe erst seit gestern in diesem mitgeschrieben, weil ich deine falschen Auskünfte und Empfehlungen an Neo und an Nike, verfasst von dir am: 07. 09. 2012 [20:56] und verfasst am: 07. 09. 2012 [21:04]nicht unbeantwortet so stehen lassen wollte.

    Am 07. 09. 2012 [21:04] schreibst du Nike an, beziehst dich in diesem Kommentar auf einen Ihrer Beiträge die sie vor langer Zeit geschrieben hat (Ihr letzter Beitrag stammt vom 28. 11. 2010 [20:55) und unterstellst Ihr, dass Ihre Auskunft an Neo falsch sei. Wenn du heute nicht mehr weisst was du vor drei Tagen geschrieben hast, dann kopiere ich dir deinen Beitrag, auf den ich geantwortet habe gerne nachfolgend nochmals hier rein:

    Nike das stimmt nicht. Die IV und die EL sind für den Lebensunterhalt und nicht für die Rückerstattung der Sozialhilfe gedacht. Die Rückerstattung muss auf dem Wege Gewöhlicher Schulden vom Sozialamt wieder eingeholt werden. Die Schulden beim Sozialamt haben die gleiche Priorität wie alle anderen. Dieses Verhalten käme einer Pfändung der Rente gleich und ist nicht erlaubt.



    Zwei Tage später, am 09. 09. 2012 [19:35] schreibst du an mich:

    Der von dir Beanstandete Beitrag hätte schon bei der Ersten Beantwortung der Frage von Neo als Auskunft gereicht. Hätte Neo noch weitere Fragen gehabt, so hätte man diese enbeso Kompetent beantworten können. Was Nike bereits ausführlich getan hat.



    Richtig, Nike hatte kompetent, zu den Informationen die sie zum damaligen Zeitpunkt hatte, die Fragen von Neo ausführlich beantwortet. Du konntest es aber nicht unterlassen, Ihr vor drei Tagen, also fast ein Jahr später zu antworten um ihre eine falsche Information vorzuwerfen. Weil Nike auf diesen nicht geantwortet hat, weil er diese Unterstellung von dir nach so langer Zeit vermutlich gar nicht gelesen hat, habe ich deine falschen Infos richtiggestellt. Und dir als Jurist fällt nichts klügere ein als mir nachfolgendes zu unterstellen:

    Dass du dich als zusätzliches Blasrohr von Sozifama einspannen lässt um dir deinen Ruf hier im Forum noch mehr zu ramponieren, ist wirklich deine Sache. ?



    Nimm dich nicht zu wichtig. Nur weil du am Laufmeter Giftpfeile auf mich abschiesst, ist mein Ruf nicht ramponiert. Mit deinen unsachlichen Kommentaren in diesem Forum ramponierst du nicht meinen Ruf sondern deinen eigenen als Jurist sowie auch deinen gesamten akademischen Berufstand der Juristen und Juristinnen!

    Gruss

    Laro

  • Es wurde im Forum ein neues Thema eröffnet am 06.09.2012 [18:40] mit dem Titel „Probleme mit dem Sozialamt“.

    Bald einmal habe ich gemerkt, dass jenes neu eröffnete Thema mit diesem Titel – also mit diesem Thema hier (!) - etwas zu tun hat mit einem alten Thema – vom selben Autor/Verfasser notabene – und wohl das „alte“ Problem noch nicht gelöst worden wäre …

    Deshalb habe ich das alte Thema und wie ich meine völlig legitimiert aufgenommen. (Es wäre auch nicht das erste Male übrigens, dass jemand ein neues Thema eröffnet, aber es gebe analog schon ein altes Thema – und zwar von derselben Person erst noch! – z.B. die Geschichten des Erbes/Vaters „Muri“).

    - Was habe ich dafür, dass ich selbst eine aufmerksame Person bin!

    Autor „Bobcat“ schreibt hier:

    „Doch nein Sozifama meint noch seinen speziellen Senf dazugeben zu müssen.“

    Zudem Autor „Lark“ schrieb mir zweimal am Sonntag und dies wohlverstanden in derselben Stunde(!):

    „Du kramst alte Faden-Beiträge hervor die niemanden mehr interessieren.

    Damit verrät sich „Bobcat“, dass er mit sich bzw. mit „Lark“ spielt … (!)

    Es ist nachvollziehbar, dass, wenn jemand wie „Bobcat“/“Lark“ nicht lesen kann, das Hirn nicht einschaltet oder einfach nicht die Fähigkeit besitzt von so genanntem „Vernetztes Denken“, solche Vorwürfe an mich oder andere anstellt!

    An dieser Stelle erlaube ich mir noch ein Zitat zu verwenden, welches hier schon im Forum steht: „(…)

    Auf deine perfiden Angriffe gegenüber mir und dem @sozialversicherungsfachmann ist es mir zu blöde dir ausführlich zu antworten. Dir geht es in diesem Forum nicht um die Sachen, sondern bloss darum, andere User und Userinnen zu beleidigen und Krach und Streit in den Threads zu provozieren.

    Gruss

    Laro



    Es sind nicht weniger als total 12 Beiträge (keiner darunter, der konstruktiv wäre übrigens!), die am Sonntag von „Bobcat“ geschrieben worden sind.

    Bobcat schrieb am Sonntag bis um 18:39 Uhr!

    Alsdann: „Lark“ schrieb am Sonntag von 19:00 Uhr bis 19:12 Uhr total 3 Beiträge

    Dabei schreit bzw. schreibt er zu denselben Themen, wie auch „Bobcat“ schreibt (und vertritt ebenso dieselbe Meinung!) … (!)

    Bobcat schrieb am Sonntag ab 19:35 Uhr wieder … Es ist erwiesen, dass dieser „Lark“ exakt zu einer Zeit seine Beiträge geschrieben hat, als „Bobcat“ keine Beiträge geschrieben hat.