Wie wird das eigentlich genau berrechnet, wenn man arbeitslos ist, aber einen Zwischenverdienst annimmt. Beispiel: Herr XY arbeitet 1 Monat im Zwischenverdienst und erhält Ende Monat Netto vom Arbeitgeber Fr. 4200.- ausbezahlt. Er erhält ein Taggeld in Höhe von Fr. 201.20 pro Arbeitstag von der ALK. Was wird Herr XY ende des Monats noch an ALK erhalten? Weiss jemand wie die Berechnungsformel lautet? Als Berechnungsgrundlage nehmen wir mal den Februar 2011, wären also insgesamt 20 Taggelder. Zudem spart man ja einige Taggelder ein oder, da ja nicht die 20 Taggelder ausbezahlt werden, sondern dann (Gemäss Berechnungsgrundlage) nur ein Teil...
Zwischenverdienst + ALK Geld
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Jumpi
So einfach ist die Antwort auf deine Frage nicht.
Du musst von deiner Arbeitslosenentschädigung in dem Monat ausgehen, in dem du arbeitest. Bekommst du in diesem Monat z.B. 22 Taggelder kannst du es dir selbst ausrechnen.
Ist das Gehalt für deinen Zwischenverdienst tiefer (hier wird aber noch ein Anteil des 13. Gehalts von der ALK dazu gerechnet, auch wenn du es nicht ausbezahlt bekommen solltest), bekommst du die Differenz von der ALK.
Ist dein Gehalt auch nur CHF -.10 höher, erhältst du von der ALK gar nichts.
Schöne Grüsse
Wurzel -
Hallo Wurzel
Hmmm, also im Taggeld ist ja der 13. bei mir eingerechnet, sind jetzt einfach die 70% (ohne Unterhaltspflicht gegenüber Kinder), also angenommen ich erhalte 3000.- Netto vom Zwischenverdienst, habe im aktuellen Beispiel 22 Taggelder, würde ich die Differenz zwischen dem Verdienst plus dem Taggeld nur erhalten? Dann würde ich ja noch weitaus weniger erhalten als wenn ich nur blöde gesagt stempeln gehe, oder seh ich das falsch? -
Jumpi
Du bekommst deinen Monatslohn von der Firma, bei der du einen Zwischenverdienst generierst direkt auf dein Konto. Sollte es weniger sein, wie wenn du nur stempeln würdest, bekommst du die Differenz von der ALK (bei unserem Beispiel: Differenz zu den 22 Tagen Stempelgeld).
Ist dein Lohn höher wie die im Beispiel genannten Taggelder, wird von der ALK nichts ausbezahlt.
Der Anteil 13. Gehalt bezieht sich auf deinen Lohn in der Firma und nicht auf die Taggelder (da ist ja der 13. eingerechnet).
So, hoffe, dass ich mich nun verständlich ausgedrückt habe.
Gruss Wurzel -
Hallo Jumpi
Dein Beispiel geht nicht auf, da Du den Zwischenverdienst als Nettoverdienst angibst, während das Taggeld brutto ist. Aber es ist ein Beispiel, in dem der Arbeitslose mit Arbeit mehr verdient, als er von der Arbeitslosenkasse erhalten würde in Form von Taggeldern. - aber er spart Taggelder.
Rechnen lässt sich das nur, wenn der Zwischenverdienst weniger wäre als das Arbeitslosengeld, dann würde die Kasse eine Differenzzahlung leisten.
Gerechnet würde dann
Versicherter Verdienst (inkl. 13)
minus Zwischenverdienst (inkl. 13) = X
vom Ergebnis werden dann 70% gezahlt - aber da dies in Form von Taggeldern geschieht - das kennst Du ja, ist jeden Monat anders, ist das kein fixer Betrag. Nur, was Dir dann ausgezahlt wird, wird von den Dir zustehenden Taggeldern abgezogen.
Ellen -
Hmm, sprich wenn ich also 4500.- Netto verdiene, das Arbeitslosentaggeld im Schnitt (je nach Monat anders) zb. 4600.- wäre würde ich nichts kriegen, hätte nur den Vorteil das ich Taggelder einsparen aber finantziell bringts nix?
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hallo zusammen
also ab 1.4.11 tritt ja das neue arbeitslosengesetz in kraft.
und soviel ich weiss, bringt einem ab dann der zwischenverdienst nichts mehr. das heisst die rahmenfrist kann nicht verlängert oder verschoben werden dadurch sondern sie bleibt wie sie ist...
bin mir zwar nicht 100% sicher aber dachte ich teile es mal mit
gruss ventrue -
Hallo Jumpi
sind beide Zahlen netto? Wenn ja, würdest Du mit diesem Beispiel eine Zusatzzahlung erhalten, da Dein ZD tiefer ausfällt als die Summe der Taggelder.
Ich fürchte aber, dass es ab 1.4.2011 so ist, wie ventrue schreibt, dass der ZD weniger bringt wie bisher. Bisher - und noch bis dann - wurde der ZD vom versicherten Verdienst abgezogen, und von der Differenz erhält/erhielt der Arbeitslose seine 70% (ca.). Neu soll der ZD von der Summe der Taggelder abgezogen werden, und es erfolgt noch eine Differenzzahlung auf diesen Betrag (Summe der Taggelder), nicht mehr auf den versicherten Verdienst. Was meines Erachtens nach wieder mal völlig unlogisch ist - fällt doch die Motivation für den ZD weg.
Wenn Du also z.Zt. die Möglichkeit zu einem ZD hast, nutze sie.
Ab 1.4.11 gibt's in jedem Fall weniger Geld vom Arbeitsamt.
Ellen -
Jup, naja, würde ja gerne was arbeiten aber ist ja nichts da, und wenn man überall Absagen kriegt, aber ich geb nicht auf...
Hmm, was weniger Geld vom Arbeitsamt, also wenn ich "nur" stempeln gehe ab 1.4.2011 kriege ich noch weniger Taggeld als ich heute hab? Oder betrifft das nur den Zwischenverdienst? Weiss nicht ob seine Aussage korrekt ist, aber ein ex. Arbeitskollege meinte, das ich bereits schon Ende dieses Jahres ausgesteuert wäre, dabei bin ich seit 1.10.2010 arbeitslos, kann ja kaum sein das ich Ende dieses Jahres ausgesteuert wäre? Noch was, ich weiss es sind ein bisschen viel Fragen in einem, wenn man an einer AMM teilnimmt, sei es ein Arbeitseinsatz oder Praxisfirma, hab ich gehört das man in dieser Zeit keine "Stempelferien" zugute hat, bzw. beziehen kann, würde dann heissen in allerdümmsten Fall würde man 6 Monate durchackern, richtig? Ferien gäbe es nur im absoluten Ausnahmefall... ?!
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Hallo Jumpi
So weit ich weiss, können während einer AMM nur dann Ferien bezogen werden, wenn diese länger als 60 "Stempeltage" dauert.
Wie das bei einem Zwischenverdienst ist, weiss ich nicht so genau. Da kommt es wohl auch auf den Arbeitgeber an.
Ich arbeite seit Oktober im ZV und kann vom Arbeitgeber aus keine Ferien beziehen. Bekomme eine Ferienentschädigung mit dem Lohn ausbezahlt. -
@Leni: Hmm, stimmt, aber ich denke man kann "Ferien" beziehen, wenn der Arbeitgeber wo man temporär arbeitet bzw. Zwischenverdienst erzielt, einverstanden ist, ist ja nicht anderes als in einem normalen Arbeitsverhältnis wo man unbefristet angestellt ist, nur mit dem winzigen Unterscheid wohl das wenn ich zb. 5 Tage beziehe (Arbeitstage) werden diese logischerweise nicht bezahlt, natürlich muss man das ev. mit dem RAV Berater abchecken ob das OK ist, bzw. dann auch Stempelferien beziehen (wenn man genügend Tage auf dem Konto natürlich hat)..Ich wäre froh hätte ich einen Zwischenverdienst aber als Informatiker wüsste ich nicht wo, im KV sind die Chancen wohl klein?!