Neues Organspendegesetz

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  • Gemäss der neuesten Beobachter-Ausgabe sollen schon bald unter äusserst dubiosen Vorzeichen neue Gesetze zur Anwendung gelangen. So sehr es individuell angezeigt und wünschenswert sein kann, seine Organe bei bevorstehendem Tod MIT seinem expliziten Einverständnis entnehmen zu lassen, so sehr finde ich es skandalös, dass man mittels fragwürdigen gesetzlichen Schritten, den menschlichen Körper ohne echte Information des möglichen Spender zu einem Ersatzteillager herabwürdigt! Quasi die Widerspruchslösung zum Standard zu erklären geht einfach nicht, da sind Missbräuchen Tür und Tor geöffnet. Solche Gesetze sind unhaltbar und m.E. sollte man unmittelbar nach Inkrafttreten das Referendum dagegen einreichen oder in Strassburg klagen! Wir sind schon sehr weit gekommen, mit diesem beabsichtigten neuen Vorgehen - eine schlichte Ungeheuerlichkeit gegen die man sich SO verwahren muss. Man wehre den Anfängen und es scheint mir wesentlich und unabdingbar, sich jetzt schon gegen solche skandalösen Bedingungen zusammen zu schließen und keinen Zweifel daran zu lassen, dass man Sterbende nicht einfach übertölpeln kann und sie in Ruhe und Harmonie mit sich selbst und ihrem Leib dahingehen lässt! Da gilt es rechtzeitig wachsam zu sein und massiv dagegen vorzugehen, alle Rechtsmittel auszuschöpfen....

  • Ich finde den Artikel im Beobachter wie die Diskussionsbeiträge sehr emotionsgeladen und der Sache nicht gerechtwerdend. "Ärzte stürzen sich auf den Körper" "wie Bienen" und so weiter - das sind keine sachlichen Beiträge, die einer sicherlich wichtigen Diskussion Gewicht geben.

    Ich bin Ärztin und verwehre mich gegen solche Vorwürfe, die keinerlei Substanz haben.

    Für mich selbst sehe ich es so, dass ich meinen Organspendeausweis ganz sicher nicht zerreisse und froh bin, wenn ich keine realistische Überlebenschance bspw. nach einer Hirnverletzung hätte und kein in meinen Augen lebenswertes Leben mehr führen könnte, mein Leben nicht unnötig aufrechterhalten wird. Meine Organe würde ich dann gerne solchen überlasse, die sie brauchen und damit ein sinnvolles Leben führen können. Ob mein Leben eine Stunde oder zwei Stunden - oder selbst wenn es einen Tag kürzer ist, ist mir egal und die, die dann von mir Abschied nehmen möchten, werden diesbezüglich keinen Schaden nehmen. Sie werden wissen, dass es in meinem Sinne und meiner tiefen Überzeugung so geschieht wie es geschieht. Da vertraue ich Ärzten der Schweiz voll und ganz und bin überzeugt, dass sie – wie ich auch – solche Schritte nach ethischen Gesichtspunkten einleiten und jederzeit rechtfertigen können. Es gibt meiner Meinung nach keinen Grund von Willkür und Eigennutz zu sprechen.

  • Das ist ein ganz persönliche Meinung, eine welche die klare Mehrheit ganz offensichtlich nicht teilt. Fakt ist, dass es sehr wohl offene Fragen darüber gibt, wie lange z.B. das Lösen der Seele, meinetwegen des Bewusstseins dauert, wenn ein Mensch stirbt, etwas was Sie wohl kaum repräsentativ beantworten können. Doch das sind Nebenerwägungen, wenngleich keine unwesentlichen. Fakt ist und bleibt, dass ein Mensch sein persönliches Einverständnis zu einer Organentnahme gewähren muss und dass man ihn nicht mit dieser unsäglichen neuen Massnahme über den Tisch zieht! Es gibt bekanntlich auch gierige Erben und da die Aerzte an solchen OPs aus diesen und jenen Gründen stark interessiert sind, sind da unheilige Allianzen durchaus denkbar, ergo Missbrauch Tür und Tor geöffnet. An dieser Erkenntnis führ schlicht kein Weg vorbei! Es soll demnach beim Spenderausweis wie bisher bleiben, gegebenenfalls auch eine Patientenverfügung dafür oder dagegen, keinesfalls aber eine Art Selbstbedienungsladen im Spitalbereich. Jedenfalls erwäge ich im Falle der Gesetzesannahme im Parlament eine Klage in Strassburg und wenn das nichts bringt, dann eine gutschweizerische Volksabstimmung um solche Machenschaften auch künftig zu verhindern! Amen.

  • Mir scheint, da versucht man uns sprichwörtlich, zum letzten Mal über den Tisch zu ziehen! Die eigentliche Diskussion, die weltweit am Laufen ist, lautet:

    „Ist ein hirntoter Mensch tot oder ein schwerstkranker, sterbender Mensch?“

    Aus http://www.dradio.de/dkultur/sendungen/thema/1504110/ zitiert:

    >> Bavastro sagte, ein hirntoter Mensch sei nicht tot, sondern ein schwerstkranker, sterbender Mensch. Deswegen dürfe man ihm keine Organe entnehmen.
    Unsere Politiker, Ärzte und Ethiker scheinen die Antwort für ihr "mündiges" Volk zum Vorteil des Transplantationsgesetzes schon vor Beginn der Diskussion zu geben:

    http://www.samw.ch/de/Ethik/Ri…gueltige-Richtlinien.html

    Sie halten weiterhin offiziell an der These fest, dass ein Hirntoter tot sei. Die Zweifel an der These nutzen sie, um unausgesprochen ihre vor dem Hirntod getroffenen Vorbereitungsmassnahme am sterbenden, schwerkranken Menschen zu rechtfertigen, da nach dem attestierten Hirntod der „Leichnam“ - nach Auffassung der Kritiker der Hirntodthese - weiterhin ein schwerkranker, sterbender Mensch ist und die Organentnahme an diesem schwerkranken, sterbenden Menschen erfolgen muss.

    Nach heutigen Erkenntnissen schliesse ich mich der Meinung von Dr. Bavastro an. Der einzige gangbare Weg ist:

    „ Eine Zustimmungslösung in den engstmöglichen Grenzen.“

    Siehe auch:

    http://www.spiegel.de/panorama…t-der-liebe-a-576478.html

    Tags mit Threads von mir, die mich zurzeit vorwiegend beschäftigen

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    01-04-22 <- UMWELT <- KRIEG IN EUROPA  01-05-22 <- BILDSPRACHE <- FRAUEN  06-05-22 <- KRANKENKASSEN 15-05-22

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    Ich freue mich auf jede konstruktive Meinung von dir.

    Insbesondere auf jene der ehrlich-witzigen und/oder kritisch-konstruktiven Art.

  • Wieso geht hier jeder davon aus, dass das in dem Artikel geschrieben der Wahrheit entspricht? Habt ihr das Transplantationsgesetz oder die SAMW Guidelines denn einmal gelesen? Wisst Ihr denn was wirklich und wie genau geändert wird? Es wird auch in Zukunft so sein:

    Art. 8 Abs. 3bis (neu)

    Die Anfrage an die nächsten Angehörigen nach Absatz 2 und deren Zustimmung nach Absatz 3 kann erfolgen, nachdem entschieden worden ist, die lebenserhalten-den Massnahmen abzubrechen.

    Art. 10 Vorbereitende medizinische Massnahmen

    1 Medizinische Massnahmen, die ausschliesslich der Erhaltung von Organen, Gewe-ben oder Zellen dienen, dürfen vor dem Tod der spendenden Person nur vorgenommen werden, wenn diese umfassend informiert worden ist und frei zugestimmt hat.

    2 Ist die spendende Person urteilsunfähig, so kann die zur Vertretung im medizinischen Bereich berechtigte Person Massnahmen nach Absatz 1 zustimmen, wenn dies dem mutmasslichen Willen der spendenden Person entspricht.

    3 Ist der mutmassliche Wille der spendenden Person nicht bekannt, so kann die zur Vertretung im medizinischen Bereich berechtigte Person Massnahmen nach Absatz 1 zustimmen, wenn diese:

    a. für eine spätere Entnahme von Organen, Geweben oder Zellen unerlässlich sind; und

    b. für die spendende Person nur mit minimalen Risiken und Belastungen ver-bunden sind.

    4 Die zur Vertretung im medizinischen Bereich berechtigte Person kann Massnah-men nach Absatz 1 zustimmen, nachdem entschieden worden ist, die lebenserhaltenden Massnahmen abzubrechen.

    5 Ist die spendende Person urteilsunfähig und ist keine zur Vertretung im medizini-schen Bereich berechtigte Person vorhanden oder erreichbar, so sind Massnahmen nach Absatz 1 unzulässig.

    6 Solche Massnahmen sind verboten, wenn sie:

    a. den Tod der Patientin oder des Patienten beschleunigen;

    b. dazu führen können, dass die Spenderin oder der Spender in einen dauernden vegetativen Zustand gerät.

    Liegt keine Erklärung zur Spende vor, so dürfen solche Massnahmen nach dem Tod der Patientin oder des Patienten bis zur Entscheidung der nächsten Angehörigen durchgeführt werden. Der Bundesrat legt fest, wie lange solche Massnahmen längs-tens durchgeführt werden dürfen.

    Also erst lesen, dann schreien...



  • Ich bin gar nicht sicher, dass sich die Ärzte auch immer daran halten!



    wenn man bedenkt, wie viele Ärzte auf der ganzen Welt illegalen skrupellosen Organhandel betreiben und das aus reiner Geld- und Erfolgsgier!!

  • Ich finde es unglaublich, dass die Ärzte, da "Organmangel" herrscht, dieses neue Gesetz durchdrücken wollen. Eine Organspende bedeutet ja immer den Tod (oder Mord!!) eines zweiten Menschen, des "Spenders". Natürlich ist es tragisch, wenn ein Empfänger lange warten muss und/oder nie ein Organ erhält. Aber soll deswegen ein weiterer Mensch, der vielleicht gerettet werden könnte, sterben? Wie kann ein Empfänger in dem Bewusstsein weiterleben, dass sein "Wohlergehen" die Ursache des Todes eines anderen Menschen ist?

    Und die Ärzte? Teilweise sind das solche Alphatiere, die nur ihr eigenes finanzielle Wohl und ihren "Ruhm" im Auge haben. Solch ein neues Gesetz sollte auf KEINEN Fall zustande kommen. Es ist unmenschlich und grenzt an Mord. Ich persönlich werde jedenfalls niemals, unter keinen Umständen irgendeiner Organspende zustimmen und nun schon erst recht nicht!

  • Dann solltet Ihr unter keinen Umständen in ein Spital eintreten. Ich wünsche euch eine gute Gesundheit. Hoffentlich werdet ihr nie krank. Mit solchen Vorurteilen möchte ich nicht leben müssen...

    Es sterben keine Menschen für eine Organspende, jedenfalls nicht in der SChweiz - Menschen die in der SChweiz Organe spenden waren vor der Entscheidung zur Organspende bereits verstorben oder sterben unabhängig, ob Organspende oder nicht. Das ist eine Tatsache! Die Behauptung, dass in der Schweiz Ärzte einen PAtienten für die Organspende ermorden, ist anmassend und respektlos! Ihr solltet euch sowas von schämen!

  • Vogtlaender: gib auf, es bringt nichts. Nur soviel, um die Netiquette nicht zu sehr zu verletzen: Alle, die hier behaupten, sie würden lieber den eigenen Tod oder den ihrer Kinder in Kauf nehmen, sind dumme Plauderi.

  • Guten Morgen

    @Organlos: ganz so stimmt es nicht. Ein Organspender ist ein hirntoter Mensch (wenigstens bis zur Gesetzesänderung). Auch für Kritiker ist ein Hirntoter ein noch lebender, aber unumkehrbar sterbender Mensch. Es stimmt also nicht, dass jemand sterben muss, damit jemand anderes seine Organe bekommt. Es ist höchstens so, dass jemand auf einen einigermassen würdevollen Tod verzichten muss, damit jemand die Organe bekommen kann. Wenn nun jemandem das, was ich "würdevoller Tod" nenne, nicht wichtig ist, kann diese Person gerne einen Organspendeausweis ausfüllen.

    Meiner Meinung nach sollten solche Personen dann durchaus auch bei der Organvergabe zuerst berücksichtigt werden.

    Was ebenfalls nicht stimmt: es wird ja oft behauptet, dass XY Menschen sterben müssten, w e i l kein Spenderorgan "gefunden" würde. Erstens stirbt niemand wegen des Mangels an Spenderorganen, sondern ausnahmslos weil er/sie schwer krank ist. Mit dieser Schlechtes-Gewissen-machen-Masche könnte man ruhig mal aufhören. Zweitens: Organe werden nicht gefunden. Es wäre ehrlicher, der behandelnde Arzt würde einem Patienten auf der Warteliste statt "nun wollen wir hoffen, das bald ein Organ gefunden wird" sagen "nun wollen wir hoffen, dass bald ein kompatibler potentieller Spender stirbt, damit Sie dessen Organe bekommen können". Klingt doch schon ganz anders.

    Das Hoffen auf ein Spenderogan ist immer das Hoffen auf den Tod eines anderen Menschen. Besonders unappetitlich finde ich diese Haltung bei Kindern: da hofft man, dass bald ein anderes Kind stirbt, damit das eigene nicht sterben muss. Die anderen Eltern können ja ruhig diesen Schmerz erleben, diese Verzweiflung, Hauptsache einem selber wird es erspart. Man stelle sich einfach mal diese Geisteshaltung vor. Hoffen auf den Tod eines Kindes, damit man dessen Organe bekommen kann.

    Dann zum Thema "Organmangel": dieses Wort ist absurd. Wenn, dann handelt es sich um einen Mangel an Spenderoganen, der jedoch nicht mal durch einen Mangel an Einwilligungen erzeugt wird, sondern dadurch, dass sich die Transplantationsmedizin sehr entwickelt hat. Auch bei maximaler Spenderbereitsschaft kann heute nicht annähernd der Bedarf gedeckt werden. Sollen etwa Tempolimiten und Gurtenpflicht aufgehoben werden, damit es mehr Unfälle gibt?

    In Österreich kennt man seit Jahren die Widerspruchslösung und dennoch gibt es dort immer noch einen Mangel an Spenderorganen. Gund siehe oben.

    Und @Lüthi Ernst: stellen Sie sich mal vor, es soll ja Leute geben, die sich mit ihrer Endlichkeit auseinander setzen und wirklich lieber den Tod auf sich nehmen als mit einem Spenderorgan leben zu wollen. Ich gehöre nämlich zu diesen. ich habe lange genug im Gesundheitswesen gearbeitet, um zu wissen, dass das Leben mit einem Spenderorgan keineswegs so ein Honiglecken ist, wie sich viele vorstellen mögen. Und ich gehöre nicht zur Fraktion "Hauptsache überleben". Das Leben darf ruhig noch eine gewisse Qualität haben. Und ich habe genügend Schriften von Elisabeth Kübler-Ross gelesen, um den Tod annehmen zu können.

    Grundsätzlich: Wer Oragane spenden möchte, soll dies tun. Wer sich jedoch informiert hat und zum Schluss gekommen ist, dass eine Organspende für ihn/sie nicht in Frage kommt, den möge man bitte in Ruhe lassen. Eine Widerspruchslösung widerspricht unter anderem nämlich auch den Allgemeinen Menschenrechten (Absatz 3) sowie der Bundesverfassung.

    Eine enge Zustimmungslösung (wer keinen Organspenderausweis auf sich trägt, ist auch kein Spender und basta!) ist die einzig ethisch vertretbare Möglichkeit.

    Apropos: ich spende keien Organe, jedoch Hornhäute. Diese können bis 24 Stunden nach der letzten Herztätigkeit entnommen werden und Empfänger müssten keine oder kaum Immunsuppressiva einnehmen. Rippenknorpel darf ebenfalls entnommen werden unter den gleichen Bedingungen wie oben. Wenn ich so helfen kann, gerne. Für mich ist jedoch ein Tod "in Ruhe und Würde" wichtig und auf diesen möchte ich nicht verzichten, ich möchte nicht auf einem OP-Tisch sterben bei der Organentnahme.

    Grüsse

    Namaste

  • Hallo Ernst,

    das ist mir schon klar, das mann bei solchen Menschen mit sachlichen Argumenten nicht weiter kommt.

    Aber: wenigstens steht die Wahrheit dann an der gleichen Stelle, für alle Andern die sonst so hier vorbeischauen.

    Ich möchte diese Unterstellungen, (Ärzte halten sich nicht an Gesetze) nun wirklich nicht unkommentiert stehen lassen!

    Freundliche GRüsse

    V.



  • Hallo Ernst,

    das ist mir schon klar, das mann bei solchen Menschen mit sachlichen Argumenten nicht weiter kommt.

    Aber: wenigstens steht die Wahrheit dann an der gleichen Stelle, für alle Andern die sonst so hier vorbeischauen.

    Ich möchte diese Unterstellungen, (Ärzte halten sich nicht an Gesetze) nun wirklich nicht unkommentiert stehen lassen!

    Freundliche GRüsse

    V.



    Wo bitte schön ist das Problem. Wer empfangen möchte, sollte spenden. Wer nun nicht spenden möchte, tut dies eben nicht. Und wer nicht empfangen möchte, muss meines Erachtens auch nicht spenden. Es gibt etliche Leute, die genügend reflektiert und erwachsen sind, um ihre eigenen Wünsche beurteilen zu können.

    In einer alten Beobachter-Ausgabe wurde mal das Club-Modell vorgestellt: wer Spender ist, ist potentieller Empfänger, wer kein Spender ist, ist kein potentieller Empfänger. Man könnte die Leute fragen, ob sie sowohl spenden als auch empfangen möchten und dan bekämen sie Organe und wenn nicht, dann eben nicht. ich finde auch, dass Eltern eines Kindes auf einer Warteliste durchaus einen Spenderausweis auf sich tragen sollten.

    Dass Ärzte sich nicht an Gesetze halten, mag ja stimmen. Bei kleineren Dingen wie Fälschen von Berichten oder Abrechnungen. Bei so sensiblen Themen wie Organentnahme auch, jedoch nicht hier in der Schweiz. Wir haben sehr gewissenhafte Ärzte und Angehörige werden auch nicht zu einer Zustimmung gedrängt. In Deutschland soll es schon anders aussehen, aber das weiss ich nur vom Hörensagen.

  • @ Namaste

    Ich weiss, dass auch hier in der Schweiz illegale Dinge in Spitälern sprich Ärzte passieren, sicher nicht so krass wie in andern Ländern, aber es passiert auch hier bei uns!

    Es gibt in jedem Gebiet von Berufen macht-, erfolgs- und Geldgierige Menschen, denen das Menschenleben Anderer nicht viel wenn überhaupt was bedeuten und skrupellos handeln können!

    Klar sind nicht alle so, aber es gibt sie und das nicht zuwenig und auch in der Schweiz!



  • Wo bitte schön ist das Problem. Wer empfangen möchte, sollte spenden. Wer nun nicht spenden möchte, tut dies eben nicht. Und wer nicht empfangen möchte, muss meines Erachtens auch nicht spenden. Es gibt etliche Leute, die genügend reflektiert und erwachsen sind, um ihre eigenen Wünsche beurteilen zu können.



    So einfach ist das eben nicht, da laut Schweizer Grundgesetz Jeder Mensch Anspruch auf die bestmögliche medizinische Versorgung hat. Und für das Versagen eines Organs ist nun mal die bestmögliche Versorgung die Transplantation. Wenn Herz, Leber, Lunge Versagen eben leider auch die einzige medizinische Option! Und ich stelle die Behauptung auf, dass von den Menschen, die jetzt hier so vollmundig Versprechen kein Organ annehmen zu wollen im Ernstfall 99.9% ihre Meinung überdenken würden! Und dann soll man Ihnen ihre Grundgesetzlich verankerten Rechte verweigern? Das dürfte der Arzt nicht. Und auch wenn unsere Ärzte so korrupt und verdorben sind wie ihnen hier von einigen unterstellt wird, glaube ich kaum, dass man in so einem Fall einen finden würde, der einem Patienten dieses Recht verweigern würde!

  • Hallo,

    ich kann mich dem Großteil der hier Schreibenden - allem voran C-O-R-A, Peter43, LunaPiena und Organlos nur anschließen! -

    Auch Dir, Namaste stimme ich zum Großen Teil zu - nur eines stimmt nicht ganz - meiner Meinung nach:

    Zitat: "Es stimmt also nicht, dass jemand sterben muss, damit jemand anderes seine Organe bekommt."

    Das stimmt schon - denn die Transplantationsmedizin funktioniert NUR so, dass ein anderer sterben MUSS, damit LEBENDE Organe verpflanzt werden können - dh. das Sterben eines anderen Menschen wird für die "Heilung" eines anderen kranken Menschen missbraucht, der damit aber überhaupt nicht geheilt wird, sondern höchstens seine Abhängigkeit von der Medizin bzw. der Pharma in die Länge gezogen wird - spätestens nach ein paar Jahren muss erneut transplantiert werden bzw. der Transplantierte stirbt an den Folgen der mutwilligen Zerstörung seiner Immunabwehr durch die hochgiftigen abstoßungsverhindernden Medikamente. - DH. die Transplantationsmedizin und die Pharmaindustrie leben davon, dass Menschen im Hirntodstadium getötet werden, damit das Leiden der anderen noch ein wenig durch die furchtbaren Antiabstoßungsmediokamente verlängert wird. Die absoluten Verlierer dabei sind die Angehörigen der Unfreiwillig GEOPFERTEN....

    In allen anderen Punkten gebe ich Dir uneingeschrenkt Recht! - Ganz besonders was den Tod von Kindern angeht, auf den kranke Kinder "hoffen" müssen.

    Hier mal ein Einblick in die Situation von Eltern, die ihre sterbenden Kinder im Unfallschock unter dem Druck der Ärzte freigegeben haben, ohne über die Konsequenzen aufgeklärt worden zu sein:

    http://www.initiative-kao.de

    @ Vogtlaender und luethi ernst:

    Macht Euch nur lustig über diejenigen die konsequent sind und weder spenden noch empfangen wollen!

    Den Spieß könnte man auch umdrehen: Ihr würdet Euch schreiend und voller Abscheu von einer solchen "Medizin" abwenden, wenn man Euch Eure sterbenden Kinder entreißen würde um sie ausnehmen zu lassen.....

    Ich selber habe Betroffene kennengelernt, die all das, was auf dieser Webseite steht bestätigen können - sie hofften noch, dass alles gut wird, doch sie wurden vom Sterbebett ihrer Kinder weggeschickt, weil man ihre LEBENDEN Organe haben wollte! - Und wisst Ihr was? - Ich kenne Eltern, die ihre Tochter direkt NACH der Explantation gesehen haben: Sie war um Jahre gealtert! - SOWAS wünsche ich KEINEM!

    Und daraus resultierend, meine persönliche Entscheidung:

    Ich spende nicht, WEIL ich NIEMALS empfangen will! - NIEMALS werde ich mein - vermeintliches - "Glück" auf solch einem Horror-Leid anderer Menschen aufbauen! - Nicht und niemals! - Ich lasse mich von einer solch fragwürdigen "Medizin" nicht zu einem Egomanen erziehen, der nur sich und sein "NEUES" (es sind nur gebrauchte!!!) Organ sieht bzw. zu sehen hat, durch Zwang einer fragwürdigen Medizin, die ein Riesengeschäft ist....

    Ich habe einen Nicht-Spende / NICHT-Empfänger-Ausweis immer bei mir.

    Das ist mein persönlicher Beitrag zur vielzitierten Nächstenliebe - welchen Beitrag zur Nächstenliebe leisten eigentlich die Empfänger?

  • Und dieses "neue" Gesetz ist unfassbar und unhaltbar!

    Nicht genug, dass es Sterbende sein müssen - sonst wäre es Leichenschändung - Menschen im Hirnversagen sind Sterbende!

    Und jetzt damit auch nicht genug - jetzt soll es VOR dem Hirnversagen sein - es ist nicht zu fassen - da fehlen einem buchstäblich die Worte.....

    In D hat man nun das "neue" Gesetz durchgeboxt, dass die KK mit ihrer Werbeflut die Versicherten belästigen (hat man nicht auch das Recht, sich mit diesem Lobby-Thema NICHT beschäftigen zu wollen?) - was anderes als platte Werbung kam bisher bei der "Mobilmachung" für dieses Thema nicht herum (Organspende "rettet" Leben) - und im Spenderausweis wird das für Organentnahmen unerlässliche Hirntod-Kriterium verschwiegen (NACH meinem "TOD") - dh, JEDEM wird das Hirntod-Schema übergestülpt, ohne dass sich die Menschen überhaupt erst mal damit beschäftigen können und das Hirntod-Konzept mit dem eigenen ganz persönlichen Todesverständnis vergleichen können.

    Und nun sollen Menschen in der Schweiz noch VOR Feststellung des Hirntodes - also nicht Sterbend - sondern noch VOLL IM LEBEN befindlich - dieser Marter ausgesetzt werden? - Ungeheuerlich.....

    Hier einmal eine "Kostprobe" - wie eine Hirntod-Feststellung aussieht: (Vorsicht: NICHTS für Sensible!!!!!)

    "Wie tot ist Hirntod?" - von der folgenden Hauptseite ausgehend, dann auf "Neues auf meiner Seite" klicken zum ersten Beitrag:

    http://www.transplantation-information.de