Was Kann Man Tun ?

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  • Es geht um abgelehnte IV Gesuche

    4x Wirbelsäule Operationen . IV Gesuch

    Zeitraum 21.12.2006 - 28.8.2008

    IV entscheid

    21.12.06 - 25.11.07 .....100% IV

    26.11.07 - 02.01.07......50% IV

    03.01.08 - 27.01.08......0% IV

    28.02. - 12.03.08..........100 % IV

    14.03.08. - 27.08.08 .....0% IV

    22.11.2008 ...................38% IV

    Dan erklärt mir IV das in fahle das sie mein Gesundheitszustand verschlechtert, Ich muss nicht neue Gesuch schreiben, es langt ein einfache Brief mit neue Beweismaterial, und IV stelle wird dann das wieder anschauen

    In Jahre 2012 habe ich dreifache Herzinfarkt, mit Bypassoperation auch 3fach

    Globalfunktion des Herzen 39%, abgerundet auf 40%

    Arterielle Hypertonie

    Diabetes mellitus Typ II

    Sternum Pseudarthrose

    Anpassungsstörung

    Dazu kommt noch Stenose, am Brustknochen, und von früher

    degenerative Würbelsäulenveränderungen mit St. Operation 07 08

    Dann habe ich mich wieder am IV erinnert, und habe Brief geschrieben

    mit Begründung das sie meine Gesundheitszustand verschlechtert hat.

    IV stelle hat das angenommen, untersucht und zum Schluss gekommen das Ich nur noch 26% Invaliditätsgrad habe

    In Jahre 2008 war das noch 38%

    Ich habe mich beschwert, habe von Neurochirurgische Klinik, schreiben wo Ich 100% arbeitsunfähig bin Physisch und Psychisch

    von Hausarzt dasselbe.

    Heute trinke Ich Täglich 23 Tabletten, jede 3 Monat bekomme Cortison spritze, mache Psychrotherapie, Neuraltherapie

    IV schickt mich zum Neutrales-gutachten , und heute habe Ich erfahren das Ich bin 100% Arbeitsfähig laut IV

    In nächsten tagen erwarte Ich IV Vorbescheid. Meine frage ist wie in Titel, Was kann Ich tun?

    Arbeitsfähig fühle Ich mich nicht !

    .

    .

  • Sozialversicherung Berater hat mir hier erkläret das Proinfirmis, oder Procap kann helffen.

    Ich habe beides genommen. Proinfirms hat mich geraten das Ich gehe zum Procap, weil Procap hat Anwalt, Proinfirmis nicht.

    Und das sieht so aus.

    Ich zitiere Regionale Sozialdienst.

    Abklärung betr.IV Verfahren datum 21.03.2011, vor Herzinfarkt, und vorHerzoperation.

    Herr "Aladin" ist heute zu mir ins Büro gekommen. Er hat einen Vorbescheid der IV erhalten dass es lediglich zu einem Anteil von 38% arbeitsunfähig sei.

    40% würde Anspruch geben auf eine 1/4 Rente der Invalidenversicherung. Her "Aladin hat Kontakt aufgenommen mit Pro Cap...

    Ich habe heute mit Fr. " Miller"von Procap telefonisch Kontakt aufgenommen.

    Fr. Miller hat mir erklärt, das IV eine interdiscziplinarisches Gutachten für Herr"Aladin" in Auftrag gegeben hat. In diesem Gutachten werden alle relevanten Themen angeschaut. Dieses Gutachten besagt, das Herr"Aladin" arbeiten kann, wenn er seine Position alle 15 Minuten wechseln kann, praktisch kein Gewicht heben darf etc etc. Objektiv kann Her "Aladin "eigentlich gar nicht arbeiten, weil ein Arbeitsplatz, der den Anforderungen an den Gesundheitszustand von Herr "Aladin" Rechnung trägt, gibt es nicht.

    Gemäss Fr." Miller" gibt es keine Möglichkeit, gegen dieses Gutachten Beschwerde einzureichen, weil ein Gegengutachten notwendig wäre. Es ist praktisch unmöglich auf ptivater Basis ein interdisziplinäres Gutachten zu erhalten. es gibt kaum Fachleute dafür und ein Gutachten ist kaum finanzierbar.

    Fr."Miller"hat mir erklärt das im Kanton "XY" die Strategie mit dieser Art von Gutachten gewählt wird, um Kosten zu sparen. Fr."Miller" hält das IV-Verfahren für tragisch und als Härtefall...

    Dann hat sich meine Gesundheitszustand verschlechtert , Herzinfarkte, Herzoperation, 3x bypass 21cm länge insgesamt..

    Habe mich wieder an IV gemeldet, wieder als beistand und Hilfe Pro Cap .

    Gestern kommt Brief von Pro Cap an mich, es schreibt:

    Die Verfügung vom 28.06.2016. Leider wird am Vorbescheid von 13.01.2015 vollumfänglich festgehalten. Wir werden aktuellen Akten bestellen.Wenn diese vorliegen, melde ich mich bei ihnen.Die Frist für eine allfällige Beschwerde läuft am 30.08.2016 ab. Da ein zweites Gutachten der IV Stelle vorliegt, sind die Chancen jedoch gering.

    IV schreibt: Gemäss Gutachten ist weiterhin von einer vollen Arbeitsfähigkeit bei einer verminderten Leistungsfähigkeit von 20% auszugehen.Wie bereits im Vorbescheid erwähnt ist , sind somit weterhin leichte bis mittelschwere Tätigkeiten bei voller Präsenzzeit mit um 20% verminderte Leistungsfähigkeiten zumutbar.



  • Sozialversicherung Berater hat mir hier erkläret das Proinfirmis, oder Procap kann helffen.

    Ich habe beides genommen. Proinfirms hat mich geraten das Ich gehe zum Procap, weil Procap hat Anwalt, Proinfirmis nicht.

    Und das sieht so aus.

    Ich zitiere Regionale Sozialdienst.

    Abklärung betr.IV Verfahren datum 21.03.2011, vor Herzinfarkt, und vorHerzoperation.

    Herr "Aladin" ist heute zu mir ins Büro gekommen. Er hat einen Vorbescheid der IV erhalten dass es lediglich zu einem Anteil von 38% arbeitsunfähig sei.

    40% würde Anspruch geben auf eine 1/4 Rente der Invalidenversicherung. Her "Aladin hat Kontakt aufgenommen mit Pro Cap...

    Ich habe heute mit Fr. " Miller"von Procap telefonisch Kontakt aufgenommen.

    Fr. Miller hat mir erklärt, das IV eine interdiscziplinarisches Gutachten für Herr"Aladin" in Auftrag gegeben hat. In diesem Gutachten werden alle relevanten Themen angeschaut. Dieses Gutachten besagt, das Herr"Aladin" arbeiten kann, wenn er seine Position alle 15 Minuten wechseln kann, praktisch kein Gewicht heben darf etc etc. Objektiv kann Her "Aladin "eigentlich gar nicht arbeiten, weil ein Arbeitsplatz, der den Anforderungen an den Gesundheitszustand von Herr "Aladin" Rechnung trägt, gibt es nicht.

    Gemäss Fr." Miller" gibt es keine Möglichkeit, gegen dieses Gutachten Beschwerde einzureichen, weil ein Gegengutachten notwendig wäre. Es ist praktisch unmöglich auf ptivater Basis ein interdisziplinäres Gutachten zu erhalten. es gibt kaum Fachleute dafür und ein Gutachten ist kaum finanzierbar.

    Fr."Miller"hat mir erklärt das im Kanton "XY" die Strategie mit dieser Art von Gutachten gewählt wird, um Kosten zu sparen. Fr."Miller" hält das IV-Verfahren für tragisch und als Härtefall...

    Dann hat sich meine Gesundheitszustand verschlechtert , Herzinfarkte, Herzoperation, 3x bypass 21cm länge insgesamt..

    Habe mich wieder an IV gemeldet, wieder als beistand und Hilfe Pro Cap .

    Gestern kommt Brief von Pro Cap an mich, es schreibt:

    Die Verfügung vom 28.06.2016. Leider wird am Vorbescheid von 13.01.2015 vollumfänglich festgehalten. Wir werden aktuellen Akten bestellen.Wenn diese vorliegen, melde ich mich bei ihnen.Die Frist für eine allfällige Beschwerde läuft am 30.08.2016 ab. Da ein zweites Gutachten der IV Stelle vorliegt, sind die Chancen jedoch gering.

    IV schreibt: Gemäss Gutachten ist weiterhin von einer vollen Arbeitsfähigkeit bei einer verminderten Leistungsfähigkeit von 20% auszugehen.Wie bereits im Vorbescheid erwähnt ist , sind somit weterhin leichte bis mittelschwere Tätigkeiten bei voller Präsenzzeit mit um 20% verminderte Leistungsfähigkeiten zumutbar.

    Herr Sozialversicherung Berater

    haben Sie keine Idee?

  • Ihre Beiträge sind nicht übersichtlich geschrieben und nicht einfach zu verstehen.

    Sie erklären nicht um was es sich bei dem "Regionalen Sozialdienst" handelt. Ist das der Sozialdienst, welcher die Sozialhilfe bezahlt und beziehen Sie derzeit Sozialhilfe? Oder meinen Sie mit dem "Regionalen Sozialdienst" die die Sozialberatung von Pro Infirmis?

    Sie schreiben, dass die Pro Cap geschrieben hat, dass die Pro Cap die aktuellen Akten bestellen wird und sich dann bei Ihnen melden wird. Hat sich die Pro Cap inzwischen wieder bei Ihnen gemeldet? Wenn ja, was hat die Pro Cap gesagt?

    Die Pro Cap sollte die Rechtsprechung des Bundesgerichts und des kantonalen Versicherungsgerichts durchlesen, unter welchem Umständen angenommen wird, dass es auf dem theoretischen Arbeitsmarkt Arbeitsstellen bzw. Berufe gibt, in welcher man mit den im interdisziplinären Gutachten genannten Einschränkungen bei der Arbeitsfähigkeit arbeiten kann.

    Zum Beispiel das Urteil 9C_485/2014 vom 28. November 2014; Urteil I 268/04 vom 26. November 2004; Urteil 9C_941/2012 vom 20. März 2013

    http://relevancy.bger.ch/cgi-b….2014_9C_485/2014&lang=de

    Pro Cap sollte sich die Rechtsprechung zur Ermittlung des Invalideneinkommens und zu Abzügen vom Invalidenlohn und zu leidensbedingten Abzügen durchlesen. Eventuell ist es möglich mit den Abzügen eine Invaliditätsgrad von 40 Prozent und damit einen Anspruch auf eine Viertelrente der Invalidenversicherung zu erreichen. Man könnten probieren gelten zu machen, dass Sie schon in der Vergangenheit als Ausländer durchschnittlich weniger verdient haben als ein Schweizer und deshalb auch beim Invalidenlohn mit den gesundheitlichen Einschränkungen durchschnittlich weniger verdienen würden. Vielleicht wurden ja Fehler bei der Berechnung des Invalideneinkommens gemacht.

    Sie könnten Ihre behandelnden Ärzte fragen, ob diese das interdisziplinäre Gutachten durchlesen könnten und ob Ihre behandelnden Ärzte schriftlich Fehler bei der Untersuchung bzw. Diagnose durch die Gutachter am besten mit Verweis auf medizinische Fachbücher oder Fachartikel begründen könnten und ob die Krankenversicherung Ihren behandelnden Ärzten diese Arbeit für die Kritik des Gutachtens bezahlt. Wenn die Krankenversicherung die Arbeit der Ärzte für die Kritik des Gutachtens nicht bezahlt und Sie Sozialhilfe beziehen könnten Sie fragen, ob die Sozialhilfe Ärzte bezahlt damit diese das Gutachten kritisieren damit Sie die Verfügung vor Gericht mit dieser Kritik anfechten können.

    Zudem gibt es noch Inclusion Handicap. Auch Inclusion Handicap hat einen Rechtsdienst mit Juristen.

  • Um Regionale Sozialdienst handelt sich um dienst welche Sozialhilfe bezahlt.

    Ich beziehe keine Sozialhilfe.

    Pro Cap hat sich gemeldet und schreibt folgendes!

    Mit Verfügung vom 28.06.2016 wurde Ihr Gesuch vom 18.03.2016, indem Sie eine Verschlechterung des Gesundheitzustandes geltend machten, abgelehnt.

    Somit ist von unserer Seite kein weiterer Handlungsbedarf. Man kann diesen Entscheid nun mit Beschwerde an das Versicherungsgericht weiterziehen. Da jedoch ein Gutachten vorliegt würden wir das nur machen oder empfehlen, wenn ein Gegengutachten vorliegt, welches Ihnen eine Arbeitsunfähighkeit bescheinigt von mind.40%. Es bleibt Ihnen jederzeit offen sich damit an einen Rechtsanwalt zu wenden.

    Wir werden nach Ablauf der Rechtmittelfrist das Dossier abschliessen und die Vollmachten aufheben!

    Meine behandelnden Ärzte , Hausarzt, Neurochirurg, Psychologe sagen zu mir das Ich 100% Arbeitsunfähig bin, und das Sie haben das auch an IV geschrieben, und das das langt , auch langt für jede Anwalt.

    Es geht um folgendes, Ich habe 4x Wirbelsäule Operationen an gleiche stelle, verschraubte Wirbelsäule mit 6 schrauben

    und IV hat damals entscheiden das Ich 38% Invalidität grad habe, aber in fahle das sich meine Gesundheit zustand verschlechtert

    Ich muss nur Brief an IV schicken mit beweis das sich mein Gesundheit verschlechtert hat.

    Ich habe dan Herzinfarkt, laut IV 3x, Herzoperation mit 3 bypass insgesamt länge 21 cm , bin von damals 6-8 Tabletten täglich auf heute 23 gekommen, und jede dritte Monat Cortison Spritze in rücken.

    Habe wie abgemacht Brief an IV geschickt, also, Ich habe gedacht, mein Gesundheit zustand hat sich verschlechtert.

    IV nimmt das an, un entscheidet das Ich noch 26% Invalidität grad habe.

    Mit diese Entscheidung hat sich meine Gesundheit zustand nicht verschlechtert, es hat sich verbessert , wie Mann sehen kann.

    Laut IV heute bin Ich 100% Arbeitsfähig mit einbüsse von 20% , diese 20% kommen wahrscheinlich von viele Medikamente welche mich einschränken.

    Und Ärzte, Ärzte sagen, man kann dort schreiben was er will, IV macht was sie will....

  • Zum Erleichterung noch ein Parr Beispiele um besser zu verstehen.

    Jahr 2009

    Auftrag : Dreimonatige Grundabklärung zum Überprüfung der Leistungsfähigkeit, Belastbarkeit und Einsetzbarkeit.

    Was ist möglich? 50% Pensum zu Beginn, wenn möglich steigern bis auf 100%. Berufliche Neuorientierung - Anspruch auf Umschulung besteht.

    04.08.2009 - 30.10.2009

    Ergebnis: Abklärung stelle schreibt .

    Aufgrund der sehr starken Schmerzpräsenz des Versicherten und der Überforderung schon mit der 50% igen Anwesenheit ist eine Eingliederung in der offene Wirtschaft als sehr unrealistisch anzusehen.

    Selbst eine Eingliederung an einen geschützten Arbeitsplatzt ist aufgrund der geringe Leistungsfähigkeit und Schmerzpräsenz als schwierig einzuschätzen.

    Dann kommt RAD Bericht, und es sieht so aus.

    RAD Arzt schreibt:

    Aus meine Sicht ist angesichts der gescheiterte Inetegrationsmassnahmen ohne klar nachweisbaren objektiven Gesundheit schaden vor allem auch die im Gutachten festgehaltene Aussage der Arbeitgebers bereits von 07.06.2007 von Bedeutung ( dann steht fett geschrieben) : Bei seinen Besuchen erzähle er, das er eine IV Rente brauche, weil er nicht mehr arbeiten kann"

    Habe das meinem Arbeitgeber gezeigt, er kann das nicht kenne glaube, und hat mir erklärt das kein Gutachter oder sonst jemand hat etwas über mich in Firma nachgefragt hat, und Er will wissen warum macht jemand so was.

    Arbeitgeber schreibt an IV

    Sehr geehrte Frau " Muller"

    Es befremdet uns, das in diesem Bericht steht das wir folgende Aussage" dass er eine IV Rente brauche, weil er nicht mehr arbeiten kann" gemacht haben sollen. Wir bitten sie uns mitzuteilen , von wem diese Aussage stammt.

    Wir halten fest, das Herr Aladin vom 26.November 2007 bis 27. August 2008 bei uns tätig war und leichte arbeiten verrichtet hatte bis er wieder krank wurde.

    Wir bitten um Stellungnahme.

    Weiter

    Verlaufsbericht für die zeit ab 11.03.2015, gesendet an Neurochirurgie

    Frage Nr.3

    Sind der versicherten Person andere Tätigkeiten zumutbar?

    Falls nein, bitten wir um Begründung.

    Arzt schreibt:

    Der Patient ist weder körperlich noch psychisch arbeitsfähig - und dies dauerhaft.

    Dann kommt wieder Neutrales Gutachten und bin wieder in 2-3 stunden 100% Arbeitsfähig

    Und am Schluss sagt mir Pro Cap, es ist nicht zu machen, es ist unglaublich, aber es ist so, und es geht nicht nur ihnen so

    es geht so viele....

  • Ich habe Ihnen bereits in meinem Beitrag vom 15.07.2016 von 09:57 erklärt, was Sie machen können.

    Es gibt zwei Dinge, welche Sie machen können.

    1) Rechtsprechung zur Unverwertbarkeit der verbleibenden Arbeitsfähigkeit

    ======================================================

    Die Pro Cap oder ein anderer Rechtsberater sollte die Rechtsprechung des Bundesgerichts und des kantonalen Versicherungsgerichts durchlesen, unter welchen Umständen angenommen wird, dass es auf dem theoretischen Arbeitsmarkt Arbeitsstellen bzw. Berufe gibt, in welcher man mit den im interdisziplinären Gutachten genannten Einschränkungen bei der Arbeitsfähigkeit arbeiten kann.

    Zum Beispiel das Urteil 9C_485/2014 vom 28. November 2014; Urteil I 268/04 vom 26. November 2004; Urteil 9C_941/2012 vom 20. März 2013

    http://relevancy.bger.ch/cgi-bin/JumpCGI?id=28.11.2014_9C_48...

    2) Gut begründete Kritik am interdisziplinären Gutachten durch andere Ärzte (eine Art Gegengutachten)

    ==========================================================================

    Sie könnten Ihre behandelnden Ärzte fragen, ob diese das interdisziplinäre Gutachten durchlesen könnten und ob Ihre behandelnden Ärzte schriftlich Fehler bei der Untersuchung bzw. Diagnose durch die Gutachter mit Hinweisen auf medizinische Fachbücher oder Fachartikel begründen könnten und ob die Krankenversicherung Ihren behandelnden Ärzten diese Arbeit für die Kritik des Gutachtens bezahlt oder ob die Ärzte bereit wären diese Arbeit kostenlos zu machen.

    Procap hat Ihnen die korrekte Auskunft gegeben, dass das Gericht in der Regel den Ärzten glaubt, welche von der Invalidenversicherung beauftragt wurden und nicht den Ärzten, welche Sie behandelt haben bzw. von Ihnen beauftragt wurden. Kritik von Ihren behandelnden bzw. von Ihnen beauftragen Ärzten muss also sehr gut begründet sein und muss mit Hinweisen auf medizinische Fachbücher oder medizinische Fachartikel begründet sein, damit klar ist, dass das interdisziplinäre Gutachten medizinische Fehler aufweist und nicht einfach nur eine andere Meinung geäussert wird.

    3) Andere Rechtsberatung für Invalide

    ===========================

    Zudem gibt es noch Inclusion Handicap. Auch Inclusion Handicap hat einen Rechtsdienst mit Juristen. Dies kostet 150 Franken, wenn Inclusion Handicap den Fall bearbeiten möchte.

    http://www.inclusion-handicap.…ht/rechtsberatung-44.html

    Es ist irrelevant, ob von der Invalidenversicherung beauftragte Ärzte in der Vergangenheit gesagt haben, dass Sie arbeitsunfähig oder invalid sind, wenn von der Invalidenversicherung beauftragte Ärzte nun der Meinung sind, dass sich Ihr Gesundheitszustand inzwischen verändert hat.

  • Ich danke Euch für gute Ratschläge.

    Am Schluss bleibt nur noch eine frage, welche behandelnde Ärzte stellen.

    Bei so viele Krankheiten bei mir , muss man überhaupt über dieses Thema diskutieren?



  • Am Schluss bleibt nur noch eine frage, welche behandelnde Ärzte stellen.

    Bei so viele Krankheiten bei mir , muss man überhaupt über dieses Thema diskutieren?



    Ja. Das ist dringend notwendig, wenn Sie eine Invalidenrente erhalten wollen.

    Es ist nicht entscheidend, ob Sie krank sind. Entscheidend ist, dass die von der Invalidenversicherung beauftragten Ärzte der Meinung sind, dass Sie trotz dieser Krankheiten bestimmte Arbeitstätigkeiten machen können und somit arbeitsfähig sind. Es ist also wichtig, dass Ihre Ärzte fundiert begründen, warum das interdisziplinäre Gutachten der von der Invalidenversicherung beauftragten Ärzte unhaltbare Fehler enthält (z.B. notwendige Untersuchungen wurden nicht gemacht, Untersuchungsergebnisse wurden entgegen Ansichten in medizinsichen Fachbüchern und Fachartikeln interpretiert, Diagnosen sind falsch, etc., keine Auseinandersetzung mit Untersuchungsberichten Ihrer Ärzte und mit Untersuchungsberichten von Untersuchungen in der Vergangenheit).

    Ich empfehle Ihnen meinen Beitrag vom 16.07.2016 – 11:27 auszudrucken und Ihren Ärzten zu zeigen.

  • Alles recht und gut, Ich habe alles gelesen, aber Ich habe niemandem wer hilft.

    Pro Cap sagt immer was sollen wir tun, wir können nicht machen usw..

    Zuletzt war dieses Gutachten, Pro Cap hat vergessen berichte von Gutachten bestellen

    dann haben sie mich angerufen um zu sagen das Frist zum Beschwerde abgelaufen ist.

    Geld zum Anwalt habe Ich nicht.

    Rechtschutz Versicherung kann Ich nicht abschliessen weil Ich schon in verfahren bin.

    Ärzte, sagen, wir können schreiben was wir wollen, IV lehnt alles ab.

    Ich zitiere IV, wo steht etwas über verspätete Beschwerde Frist .

    " Die getätigten Abklärungen liessen wir Ihnen am 30.05.2016 zukommen. Bis heute gingen keine weiteren Einwände oder Bemerkungen ein. Mit den Einwände konnten somit keine neuen entscheidrelevanten Tatsachen geltend gemacht werden. Am Vorbescheid vom 13.01.2015 wird deshalb vollumfänglich festgehalten. "

    Und mit meine Behinderung meint IV das meine zumutbare Einkommen beträgt Jährlich 52,552.00 Sfr.

    Ohne Behinderung: 71.442.00 Sfr.



  • Alles recht und gut, Ich habe alles gelesen, aber Ich habe niemandem wer hilft.



    Ich zweifle daran, dass Sie alles gelesen und verstanden haben, was Procap und ich Ihnen geschrieben haben.

    Procap hat Ihnen bereits gesagt an wen Sie sich wenden können, wenn Sie Hilfe suchen (Procap hat geschrieben "Es bleibt Ihnen jederzeit offen sich damit an einen Rechtsanwalt zu wenden."). Auch ich habe Ihnen bereits gesagt, an wen Sie sich wenden können (Ich habe geschrieben "Auch Inclusion Handicap hat einen Rechtsdienst mit Juristen.").



    Geld zum Anwalt habe Ich nicht.



    Ich habe Ihnen bereits gesagt, dass auch Inclusion Handicap einen Rechtsdienst mit Juristen hat. Ich habe Ihnen bereits gesagt, dass dies nur 150 Franken kostet, wenn Inclusion Handicap den Fall bearbeiten möchte.

    Zudem können Sie oder irgendein Rechtsanwalt innerhalb der Beschwerdefrist beim kantonalen Versicherungsgericht einen Antrag auf unentgeltliche Rechtspflege und einen Antrag auf Bestellung eines unentgeltlichen Rechtsbeistands einreichen. Mit dem Antrag müssen Belege über die Einnahmen, die Ausgaben und das Vermögen eingereicht werden um nachzuweisen, dass man sich die Anwaltskosten nicht leisten kann (prozessuale Bedürftigkeit). Das Gericht genehmigt den Antrag nur, wenn die Chancen das Verfahren zu gewinnen nicht wesentlich geringer sind als die Chancen das Verfahren (fehlende Aussichtslosigkeit des Gerichtsverfahrens). Wenn das Gericht den Antrag auf einen unentgeltlichen Rechtsbeistand genehmigt, bezahlt der Staat die Kosten des Rechtsanwalts. Wenn Sie das Gerichtsverfahren verlieren müssen Sie später dem Staat diese Kosten zurückbezahlen, wenn Sie oder Ihre Frau später ein höheres Einkommen oder Vermögen haben (zum Beispiel durch eine Erbschaft).



    Ich zitiere IV, wo steht etwas über verspätete Beschwerde Frist .

    " Die getätigten Abklärungen liessen wir Ihnen am 30.05.2016 zukommen. Bis heute gingen keine weiteren Einwände oder Bemerkungen ein. Mit den Einwände konnten somit keine neuen entscheidrelevanten Tatsachen geltend gemacht werden. Am Vorbescheid vom 13.01.2015 wird deshalb vollumfänglich festgehalten. "



    Es geht in dieser Erläuterung der IV nicht um die Frist für eine "Beschwerde" (es geht nicht um eine Beschwerdefrist). Es geht darin um die Frist für Einwände gegen den "Vorbescheid". Die Frist für das Einreichen einer Beschwerde beim kantonalen Versicherungsgericht gegen die "Verfügung" (Beschwerdefrist) ist anscheinend noch nicht abgelaufen.

    Sie haben geschrieben, dass die Verfügung vom 28.06.2016 ist. Die Frist für die Beschwerde gegen die Verfügung beginnt am Tag nachdem Sie diese Verfügung erhalten haben (Zustellung) zu laufen. Die Procap hat Ihnen geschrieben "Die Frist für eine allfällige Beschwerde läuft am 30.08.2016 ab.".

    Ich habe mich über die ständige Wiederholung Ihrer Fragen geärgert. Ich habe Ihre Fragen beantwortet und werde diese nicht dreifach beantworten.

  • Ich habe keine Absicht Euch zu ärgern, und nie gehabt.

    Sie haben sicher schon eine Vielzahl von gleiche Probleme wie mein gelesen.

    Mein fall läuft schon 9 Jahre, und in all diese Jahre man hat viel erlebt.

    Schon nach 4-e Wirbelsäule Operation hat mich damalige Hausarzt gesagt folgendes:

    " Ich habe mit dem Arzt von IV telefonisch gesprochen, mit im kann man gut reden. IV weiss das Sie krank sind, und nicht Arbeitsfähig, Problem ist IV hat kein Geld. Es geht um Sparmassnahmen, das muss man unserer Politiker sagen."

    Ich habe im gefragt, soll Ich vor Gericht mein recht suchen?

    Er hat geantwortet: " Gegen IV haben Sie keine Chance"

    Meine Unterlage haben zwei Sozialarbeiter gesehen, und beide haben gesagt, das was IV mit Euch macht, das hat mit Recht nicht zu tun, nehmen Sie ProCap, oder Proinfirmis zum Schutz. Habe wie schon früher Geschieben beides genommen. Ergebnis war, man sieht hier.

    Also, Frist für Beschwerde ist noch nicht abgelaufen, da haben sie recht.

    Aber es steht, wenn Ich mich beschweren will das muss Ich bei Versicherungsgericht tun.

    Anwalt von Pro Cap schreibt:" Die Frist für eine allfällige Beschwerde läuft am 30.08.2016 ab.

    Da ein zweites Gutachten der IV Stelle vorliegt, sind Chance jedoch gering"

    Wenn ein Anwalt sagt das Chancen gering sind, das heisst, keine Chance für mich.

  • Deshalb habe ich Ihnen gesagt, dass Sie mit Ihren Ärzten reden sollen. Drucken Sie diese Nachricht aus oder Kopieren Sie diese in ein E-Mail an Ihre Ärzte und fragen Sie ob Ihre Ärzte Ihnen (kostenlos) helfen können. Eine Beschwerde hat bessere Chancen, wenn Sie entweder innerhalb der Beschwerdefrist eine von Ärzten verfasste, gut begründete Kritik am Gutachten der von der IV beauftragten Ärzte beilegen oder in der Beschwerde schreiben, dass Sie später während eine solche Kritik einreichen werden.

    Gut begründete Kritik am interdisziplinären Gutachten durch andere Ärzte (eine Art Gegengutachten)

    ==========================================================================

    Sie könnten Ihre behandelnden Ärzte fragen, ob diese das interdisziplinäre Gutachten durchlesen könnten und ob Ihre behandelnden Ärzte schriftlich Fehler bei der Untersuchung bzw. Diagnose durch die Gutachter mit Hinweisen auf medizinische Fachbücher oder Fachartikel begründen könnten und ob die Krankenversicherung Ihren behandelnden Ärzten diese Arbeit für die Kritik des Gutachtens bezahlt oder ob die Ärzte bereit wären diese Arbeit kostenlos zu machen.

    Procap hat Ihnen die korrekte Auskunft gegeben, dass das Gericht in der Regel den Ärzten glaubt, welche von der Invalidenversicherung beauftragt wurden und nicht den Ärzten, welche Sie behandelt haben bzw. von Ihnen beauftragt wurden. Kritik von Ihren behandelnden bzw. von Ihnen beauftragen Ärzten muss also sehr gut begründet sein und muss mit Hinweisen auf medizinische Fachbücher oder medizinische Fachartikel begründet sein, damit klar ist, dass das interdisziplinäre Gutachten medizinische Fehler aufweist und nicht einfach nur eine andere Meinung geäussert wird.

    ----------------

    Ich werde meine Zeit nicht weiter verschwenden ständig zu wiederholen, was Sie machen können.

  • Guten Tag Aladin

    Ihre Situation ist ganz schwierig, und es ist auch mit Sicherheit nicht leicht, über all die Jahre mit damit umzugehen. Auch wenn ich Ihnen keine konkreten Ratschläge geben kann, was Sie tun können, schicke ich Ihnen gerne zwei Links von Sendungen von BeobachterTV, die ich über IV-Fälle gemacht habe. Vielleicht haben Sie die Sendungen bereits gesehen. Jedenfalls sollen Sie Ihnen zeigen, dass Sie leider kein Einzelfall sind. Viele Menschen kämpfen gegen ähnliche oder sogar dieselben Probleme gegen unsere sozialen Institutionen.

    Ich wünsche Ihnen alle Gute.

    Ihr Jürg Keim / Online Team

    Hier gehts zu den Sendungen:

    http://beobachtertv.ch/staffel…der-klemme/zweimal-opfer/

    http://beobachtertv.ch/staffel…er-invalidenversicherung/

  • Liebe Beobachter.

    Zuerst will Ich mich entschuldige das Ich so viel platzt hier beansprucht habe, und so viel geschrieben hat.

    Es ist wirklich schön zu sehen das gibt immer noch "Menschen" unter uns.

    Ich habe hier mein fall geschrieben in erste Linie das Ich mein Frust mindesten teilweise loswerde, und habe gehopft das sie andere Leute in Diskussion einmischen. In sinne, wenn Mann Problem mit andere teilt, fühlt sie etwas besser. Wegen meine Behinderung Internet ist einzige weg das Ich kontakt mit Aussenwelt habe. Ausserdem nehme Ich Täglich 120milligramm Cymbalta Antidepressiva, um bessere Verständnis .

    Ich habe eure zwei Sendungen früher nicht gesehen, erst Heute. Einmal früher habe ein gesehen von ein fall, es ist um autowerkstat verkauf gegangen.

    Wie sie sehen, Sozialversicherung Berater hat sie mühe gegeben um mir erklären was ist alles machbar. Er weiss sicher das jede Person welche mit IV verfahren zutun hat das alles weiss. Das was er empfehlen hat ist Gesetz auf papier, in Realität sieht das ganz anderes aus, wie man aus diese zwei Sendungen sehen kann. Darum werde empfehlenswert das Er diese zwei Sendungen anschaut.

    Das Ich nicht einzige bin, es ist mir völlig klar, und das gibt Leute welche noch schlimmeres erlebt haben. Vieles aus diese zwei Sendungen, passiert mir auch, meine gleiche Probleme wie Leute aus Sendungen. Und Ich verstehe sie vollkommen. Ich will auch gerne Leute Helfen mit solche Problemen, aber wir sind in Lage das wir sich selber nicht helfen können.

    Ein Beispiel aus Sendung welche Ich auch erlebt hatte. Frau in Sendung sagt, das sie in Spital Bett ist und bekommet dort schlechte nachritten von IV.

    In mein fall war so, Ich bin dritte Tag nach dem Operation in Spital ins Bett, später schreibt IV das Ich am dieses Tag, 100% Arbeitsfähig war...

    Bei letzte Gutachten, in Mai dieses Jahres hat mich Psychiater gefragt, wäre in Ordnung das IV mir volle IV Rente zahlt bis Ich 65 Jahre alt werde. Ich habe Ja geantwortet und gesagt, nicht nur für mich, für alle Leute welche befinden sich in meine situation oder ähnliche , egal welche Nationalität, oder Rasse.

    Am Schluss hoffe Ich das Sozialversicherung Berater schaut diese zwei Sendungen, um zu sehen, das ist gar nicht so einfach, Mann bringt Arzt Zeugnisse, halt sich an fristen, nimmt Anwalt, und es geht.

    Wenn Sie meinen das Ich hier Unfug geschrieben habe, bitte löschen Sie mein Beitrag, kein Problem.

    Und noch einmal, Beitrag ist für alle Menschen welche erlebe des gleiche. Und es handelt sich nicht um Einzelfälle wie IV gerne sagt, es gibt viele und täglich werde immer mehr.

    Noch einmal, entschuldige mich bei alle welche mein Beitrag gestört hat .

    Mit freundliche grüsse

    Aladin

  • Lieber Aladin

    Vielen Dank für die netten Worte. Ich bin mir sicher, dass auch "unser"Sozialversicherungsberater weiss, dass es in der Praxis oft nicht ganz so einfach ist, zu seinem Recht zu kommen. Und es ist erstaunlich, dass im gesamten Rechtsbereich der altgediente Spruch: "Recht haben und Recht bekommen sind nicht immer dasselbe" oft zutrifft. Und natürlich wiegt dies um so schwerer, wenn die Situation existenziell ist.

    Trotz alle dem wünsche ich einen schönen Abend

    Jürg Keim / Online Team