unterhaltszahlung nach abgebrochener lehre?

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  • mein sohn, wird im juni 18 und will jetzt die lehre nach 6 monaten abbrechen.

    ich bezahle 1000.- unterhalt (inkl 250.- kinderzulage vom arbeitgeber.)

    muss ich weiterhin bezahlen, wenn er bei der mutter lebt und weder arbeitet noch eine lehre macht?

    was muss ich bezahlen, wenn er einfach nur jobben geht und selber verdient?

    gruss h.

  • hallo H.

    Dein Sohn will die Lehre abbrechen, das hat er sich hoffentlich sehr gut überlegt... und ich hoffe, dass er eine neue Ausbildung in Angriff nehmen wird...

    Das Abbrechen der Lehre hat zur Konsequenz, dass du keine Berechtigung auf Kinderzulagen mehr hast (wenn er mündig ist). Diesen Umstand musst du deinem Arbeitgeber melden. Dein Sohn ist aber auch nicht mehr berechtigt, Kinderunterhalt von dir zu beziehen. Beginnt er aber wieder eine Ausbildung, sind die Unterhaltszahlungen wieder geschuldet. Da er aber mündig sein wird, kannst du einen neuen Unterhaltsvertrag direkt mit ihm aushandeln. Dabei wird der "Lehrlingslohn" im Budget berücksichtigt.

    Gruss, bigbear

  • Hallo Housoleum

    Sowie.. "Mosoleum"

    Nicht einfach, wenn dein Sohn nach 6 Monaten die Ausbildung abbrechen will!

    Es ist/wäre so wichtig für ihn jetzt und später

    und als Elternteil ist es so schwierig, irgendetwas nicht zu verpassen! (Ihr seid/bleibt für ihn so wichtig in diesem Moment und für später)

    Wie Du schreibst > Das Motivieren für die nächsten Zeiten....

    Kann er motiviert werden seine angefangene Ausbildung doch weiter zu machen?

    Wer könnte ihm/euch weiter helfen?

    > Gespräche mit dem Ausbildende oder der Lehrlingsamt ?

    Was hätte er für Vorstellungen für die Zwischenzeit? (Bis eine mögliche neue Lehre)?

    Kennt Deine (ex)Frau die finanziellen Konzequenzen?

    (Bigbear brach wichtige Reflexionen).

    Frag ihm, Was er denn für Vorstellungen für die nächsten 3, 6 oder 12 Monaten? hat/hätte?

    Das Zwischen-Jobben, falls er echt daran denkt, wäre sicher gut

    Wird ihm sicher etwas weiterbringen

    > Nicht einfach mit den Jungen!

    Sie leben schon im "Alltag/Morgen sehen wir denn"

    Hauptsache, Du und seine Mutter leisten im Hintegrund.

    Bis auf weiteres...

    > FG. mu

  • danke für die antwort mu.

    es hat am freitag ein gespräch mit dem lehrmeister gegeben, mein sohn versucht es doch nochmal, allerdeings sind die noten in der schule sehr schlecht und der lehrbetrieb ist sich nicht sicher ob er es so 3 jahre durchziehen kann und will.

    ich habe meiner exfrau klar kommuniziert, dass ich nicht mehr bereit bin zu bezahlen, wenn er "nur" jobbt.

    ab juni, wenn er 18 wird muss ich, wenn ich das richtig verstanden habe, ihn direkt unterstützen und nicht mehr an meine frau überweisen sollte er in ausbildung sein. muss das notariel beglaubigt sein, oder kann ich das mit ihm ausmachen?

    gruss h

  • Hallo housoleum

    Schön, dass ein Termin mit dem Lehrmeister stattfand.

    Denn sind alle daran interessiert.

    Sollte er von einer 3-Jährigen Lehre, auf eine 2-Jährigen Ausbildung, vorläufig... umsteigen? (Also nur Attest)

    Weniger Druck im Moment für ihn, und was später kommt sollte offen bleiben

    Er braucht sicher Zeit.

    Mit 18: Ich bin der Meinung, dass er die K-Alimente bekommen darf.

    Blöd ist, wenn er das Geld bekommt, bei der Mama weiter wohnt und meint, es sei "Taschengeld"..

    Die Kosten für das Zimmer, die Krankenkasse inkl. Selbstbehalten, sowie das ev. Mittagessen, Kleider, Schuhe, Telefon , etc. bleiben/gehen denn weiter auf die Kosten der Eltern. ( Dein Anteil ist klar. Die der Mutter meistens leider undefiniert..)

    Es ist nicht immer einfach mit dem/der "Ex" zu sprechen.

    Ev. "Notariales" würde auch kosten und euch dritt nicht viel weiter bringen, denke ich.

    Falls er jobben würde, liegt es auch an euch, Eltern ihm zu vermitteln, dass er mit dem Geld/seinem Lohn für alles aufkommen sollte.

    Da hat er wohl kaum eine Ahnung, was es heisst, oder?

    (Ist meistens so bei Kindern von Geschiedenen.)

    Es tönt hart oder frech von mir...

    Was später kommt ist eine andere Geschichte.

    Und wie gesagt, das Zusammensprechen/abmachen zu dritt ist eine echte Kunst...

    Es lohnt sich sicher, sich Gedanken zu machen und eine runde Tisch abzurufen.

    Leichter gesagt als getan.

    Trotzdem Spass und Ausdauer!

    fg. mu



  • ich habe meiner exfrau klar kommuniziert, dass ich nicht mehr bereit bin zu bezahlen, wenn er "nur" jobbt.



    du hast das Recht, keinen Unterhalt mehr zu bezahlen, wenn die Erstausbildung abgebrochen oder abgeschlossen wird.



    ab juni, wenn er 18 wird muss ich, wenn ich das richtig verstanden habe, ihn direkt unterstützen und nicht mehr an meine frau überweisen sollte er in ausbildung sein. muss das notariel beglaubigt sein, oder kann ich das mit ihm ausmachen?



    wenn in eurem Scheidungsurteil nichts anderes steht, bist du verpflichtet, den Kinderunterhalt ab der Mündigkeit direkt dem Kind auszubezahlen.

    Dies muss keinesfalls Notariell beglaubigt sein! Auch bist du berechtigt, den Kinderunterhalt unter Einbezug des Lehrlingslohnes neu zu verhandeln.

    Gruss, bigbear

  • Bigbears Auskunft ist völlig richtig im Gegensatz zu Mu's letzem Beitrag.

    Es ist ganz einfach, steht das volljährige Kind nicht in Ausbildung so kann es arbeiten gehen. Unterhalt steht ihm nur zu, wenn er sich in Ausbildung befindet.

    Empfehle auch wenn die 3-jährige Lehre zu streng ist, auf das Berufsattest umzusteigen.



  • Bigbears Auskunft ist völlig richtig im Gegensatz zu Mu's letzem Beitrag.

    Es ist ganz einfach, steht das volljährige Kind nicht in Ausbildung so kann es arbeiten gehen. Unterhalt steht ihm nur zu, wenn er sich in Ausbildung befindet.

    Empfehle auch wenn die 3-jährige Lehre zu streng ist, auf das Berufsattest umzusteigen.



    Berufsattest? NIEMALS! Ich habe diesen Mist gemacht (Büroassistentin) und das einzige was ich davon habe sind 2 (bei mir 3 Jahre wegen dem 1 jährigen Praktikum vor der Lehre) die total vergeudet sind und nichts gebracht haben!

  • also, wenn ich alles richtig verstanden habe, muss ich ab dem 18. geburtstag meines sohnes kein geld mehr an meine ex frau überweisen, sondern wenn, dann direkt an ihn.

    wie sieht das ungefähr aus?

    er verdient (im moment noch in der lehre) 650.-

    ich bezahlte meiner ex 1000.- inkl dem kindergeld vom arbeitgeber.

    wenn er nun bei mir wohnt, wieviel sollte ich ihm bezahlen?

    oder genügt die tatsache, dass er hier gratis wohnen und essen kann?

    gruss pee

  • hallo housoleum

    das wird recht kompliziert und wir können dir keine genauen zahlen sagen. frag doch mal bei der sozialberatungsstelle in deinem ort nach. die geben dir unentgeltlich auskunft resp. rechnen mit dir das aus.

    gruss jelenka