Seit Anfang Januar bin ich temporär für 2 Monate im Stundenlohn angestellt, war aber bereits vorher in derselben Firma tätig. Als ich Ende Januar keinen Lohn erhalten hatte, wurde mir auf Anfrage erklärt, Stundenlohn-Mitarbeitende würden ihr Salär immer erst Ende des Folgemonats erhalten. Mit Sonderantrag wurde mir schliesslich ein Vorbezug für den Januarlohn bewilligt. Für meinen Februarlohn will man mir aber keinen solchen "Vorbezug" bewilligen, obwohl ich mehrfach betont habe, auf eine monatliche Zahlung angewiesen zu sein. In meinem Vertrag ist keinerlei Hinweis auf eine solche Zahlungsweise aufgeführt. Hat mein Arbeitgeber das Recht, die Lohnzahlung erst Ende des Folgemonats zu tätigen? Falls nein, wie kann ich mich in dieser Situation wehren?
Zeitpunk Lohnauszahlung im Stundenlohn?
Dieses Forum wird bald eingestellt
Am 17. Dezember 2023 werden wir das Beobachter-Forum abstellen und alle Beiträge unwiderruflich löschen.
Die Details zum Entscheid und den entsprechenden Thread finden Sie hier.
-
-
Hallo employee
Von der rechtlichen Seite her kann ich keine Auskunft geben, ob der AG das "darf".
Jedoch habe ich auch schon im Stundenlohn gearbeitet und bekamm den Lohn auch am 25. des Folgemonats und in einer anderen Firma am 15. des Folgemonats ausbezahlt. Ich kenne es nicht anders, da ja der Monat mit den Stunden abgeschlossen sein muss, bevor der Stundenlohn ausbezahlt werden kann. Ich denke, es handelt sich einfach um eine schlechte, bzw. keine Information des AG. Hast du denn nachgefragt, bevor du ins neue Arbeitsverhältnis gewechselt hast? Wenn du von einem Monatslohn in den Stundenlohn gewechselt hast, dann hättest du auch einen neuen Arbeitsvertrag bekommen sollen.
Gruss -
Danke Annarella für dein Feedback. Ich habe schon einen neuen Arbeitsvertrag bekommen, da ich aber zuvor im Monatslohn gearbeitet habe und in meinem neuen Vertrag nichts bezüglich des Datums der Lohnauszahlung stand, bin ich davon ausgegangen, dass es diesbezüglich keine Änderung geben wird. Ich habe schon früher im Stundenlohn gearbeitet, jedoch nicht zu 100% und habe damals meinen Lohn immer zum 25. ausbezahlt bekommen.
Kann mir jemand mit dem rechtlichen Aspekt weiterhelfen? Wie ist die Sachlage, wenn im Arbeitsvertrag nicht auf eine gesonderte Regelung der Auszahlung hingewiesen wird? Kommt dann nicht einfach das Arbeitsrecht zum Zug, d.h. Auszahlung per Ende des jeweiligen Arbeitsmonates, sofern nicht anders ausgehandelt? -
employee
Geh doch mal auf
http://www.projure.ch
Du kannst dort anrufen oder deine Frage online eingeben. Ich habe sehr gute Erfahrungen gemacht. Viel Glück.
Wurzel -
employee, ohne besondere Regelung oder Vereinbarung ist der Arbeitslohn am Ende des Monates auszuzahlen. Oftmals wird am 25. der mutmassliche Lohn (bis zum 25.) zuzüglich der definitiven Stunden-Abrechnung des Vormonates ausgezahlt. Oftmals hat man deshalb im ersten Monat eine um ca. 10-20% reduzierte Auszahlung.
veritim -
@wurzel: Danke für den Tipp, werde mir die Seite anschauen!
@veritim, merci für den Hinweis, ich habe mir schon fast gedacht, dass ohne vertragliche Vereinbarung der Lohn Ende des jeweiligen Arbeitsmonates ausbezahlt werden sollte...