Ich gehe gegen die 40 und bin seit fast 2 Jahren arbeitslos, und bin bald ausgesteuert. Da ich mir eine Wohnung nicht mehr leisten konnte bin ich seit einiger Zeit wieder bei den Eltern eingezogen..Diese besitzen ein Haus, ich gebe aber regelmässig "Miete" ab...Nun sagte mir ein Kollege ich würde keinen Rappen Sozialgeld erhalten da die Eltern ein Haus besitzen, meine Eltern haben eine kleine Resthypothek und ein bescheidenes Einkommen, also nicht vermögend...Mein Vater hat ein Auto aber keine Luxuskarosse...Das kann ja nicht sein das meine Eltern aus Ihrem Heim ausziehen müssen um mich zu unterstützen? Zudem müsse man alle Kreditkarten abgeben, (sofern vorhanden) solange man Sozialhilfe bezieht, und zudem käme jemand vorbei um anzuschauen ob ich was verkaufen kann zb. TV, Computer usw...Luxus in dem Sinne besitze ich nicht...Weder Möbel; Uhren, Bilder, Auto oder sonst etwas...Auch kein teures Fahrrad..
Stimmt das? Ich bin noch nicht zur Beratung gegangen möchte nur wissen ob er recht hat ?!
Bezug von Sozialhilfe
Dieses Forum wird bald eingestellt
Am 17. Dezember 2023 werden wir das Beobachter-Forum abstellen und alle Beiträge unwiderruflich löschen.
Die Details zum Entscheid und den entsprechenden Thread finden Sie hier.
-
-
Ich gehe gegen die 40 und bin seit fast 2 Jahren arbeitslos, und bin bald ausgesteuert. Da ich mir eine Wohnung nicht mehr leisten konnte bin ich seit einiger Zeit wieder bei den Eltern eingezogen..Diese besitzen ein Haus, ich gebe aber regelmässig "Miete" ab...Nun sagte mir ein Kollege ich würde keinen Rappen Sozialgeld erhalten da die Eltern ein Haus besitzen, meine Eltern haben eine kleine Resthypothek und ein bescheidenes Einkommen, also nicht vermögend...Mein Vater hat ein Auto aber keine Luxuskarosse...Das kann ja nicht sein das meine Eltern aus Ihrem Heim ausziehen müssen um mich zu unterstützen? Zudem müsse man alle Kreditkarten abgeben, (sofern vorhanden) solange man Sozialhilfe bezieht, und zudem käme jemand vorbei um anzuschauen ob ich was verkaufen kann zb. TV, Computer usw...Luxus in dem Sinne besitze ich nicht...Weder Möbel; Uhren, Bilder, Auto oder sonst etwas...Auch kein teures Fahrrad..
Stimmt das? Ich bin noch nicht zur Beratung gegangen möchte nur wissen ob er recht hat ?!
Nein, er hat wahrscheinlich nicht recht.
Ich glaube nicht, dass Ihre Eltern gemäss dem Zivilgesetzbuch verpflichtet wären Sie finanziell zu unterstützten, da Ihre Eltern wahrscheinlich nicht in günstigen Verhältnissen leben. Lesen Sie sich die Kapitel F.4 und H.4 der Richtlinien für die Ausgestaltung und Bemessung der Sozialhilfe der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) über die Verwandtenunterstützung durch und ab welchem Einkommen und Vermögen der Eltern diese normalerweise besteht.
http://skos.ch/uploads/media/2012_RL_deutsch.pdf
Meiner Ansicht nach kann einen das Sozialamt nicht zwingen Zudem alle Kreditkarten abgeben, (sofern vorhanden) solange man Sozialhilfe bezieht. Dafür besteht keine Rechtsgrundlage solange man nicht durch die Erwachsenenschutzbehörde unter eine umfassende Beistandschaft gestellt wird, weil man zum Beispiel kaufsüchtig ist oder tief verschuldet ist und nicht mit Geld umgehen kann.
Meiner Ansicht nach besteht keine Rechtsgrundlage, welche es dem Sozialamt erlauben würde in das Haus zu kommen. Die Anmeldung zur Sozialhilfe läuft schriftlich bzw. über ein mündliches Gespräch auf dem Sozialamt. Dazu können Fragen zum Einkommen und Vermögen Ihrer Eltern gestellt werden und Ihre Eltern gebeten werden Unterlagen über deren Einkommen und Vermögen einzureichen.
Wenn Sie ihren Eltern tatsächlich Miete bezahlen und dies über Kontoauszüge oder Belastungsanzeigen oder Quittungen Ihrer Eltern über bar erhaltene Mieten belegen können, müsste bei der Berechnung der Höhe der Sozialhilfe zusätzlich zum Grundbetrag für den Lebensbedarf und zur Krankenkassenprämie auch die von Ihnen bezahlte Miete berücksichtigt werden. Überprüfen Sie auch, ob Sie Anspruch auf Situationsbedingte Leistungen (z.B. eine minimale Integrationszulage) haben.
Ein Fernseher (TV) oder ein Computer gehören zum normalen Hausrat und müssen nicht verkauft werden, da diese auch bei einer Betreibung durch einen Gläubiger nicht gepfändet werden dürften. Wenn Sie ein Auto hätten und dieses einen höheren Wert hat als der Vermögensfreibetrag, der in ihrem Kanton für die Sozialhilfe gilt und wenn Sie dieses Auto nicht für eine Erwerbstätigkeit oder aus gesundheitlichen Gründen benötigen, müssten Sie das Auto verkaufen.
Überprüfen Sie die Berechnung der Sozialhilfe, welche das Sozialamt in Ihrem Fall macht und Ihnen zustellt an Hand der SKOS-Richtlinien und lassen Sie sich bei Problemen beraten.
Die unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht in Zürich bietet einen kostenlose telefonische oder persönliche Beratung im Sozialhilferecht an.
http://www.sozialhilfeberatung.ch/kontakt.html
http://www.sozialhilfeberatung…Kriterien_UFS_Mandate.pdf
Die Berner Rechtsberatungsstelle bietet ebenfalls eine kostenlose Beratung im Sozialhilferecht an.
http://www.rechtsberatungsstelle.ch/ -
Vielen Dank für die ausführlichen Infos. Ich werde mich schlau machen damit ich auch vorbereitet bin... Die Miete der Eltern habe ich steht's bar abgegeben und beträgt inkl. Nebenkosten (ohne Essen) 1200.- Monatlich. Also müssen meine Eltern das Haus nicht wegen mir verkaufen, weil ein Haus gilt ja auch als Vermögen wie ein Auto, wie gesagt ein Auto besitze ich nicht, mein Vater hingegen schon. Was meinen Sie mit "Integrationszulage" genau? Für den beruflichen Wiedereinstieg zb. einen Kurs zu besuchen? (Zb. Fremdsprachenkurs?)
-
Vielen Dank für die ausführlichen Infos. Ich werde mich schlau machen damit ich auch vorbereitet bin... Die Miete der Eltern habe ich steht's bar abgegeben und beträgt inkl. Nebenkosten (ohne Essen) 1200.- Monatlich.
Schliessen Sie einen schriftlichen Untermietvertrag mit Ihren Eltern ab. Machen Sie die Zahlungen der Miete künftig per Banküberweisung damit Sie einfacher Beweise haben. Lassen sich sich von Ihren Eltern zumindest für die Monatsmiete für November schriftlich bestätigen, an welchem Tag Ihre Eltern diese von Ihnen in Bar erhalten haben.
Also müssen meine Eltern das Haus nicht wegen mir verkaufen, weil ein Haus gilt ja auch als Vermögen wie ein Auto, wie gesagt ein Auto besitze ich nicht, mein Vater hingegen schon.
Das Haus und das Auto Ihres Vaters wird mit seinem (steuerlichen) Verkehrswert beim Vermögen Ihrer Eltern berücksichtigt. Lesen Sie sich Kapitel F.4 und H.4 der SKOS-Richtlinien durch, rechnen Sie aus wie hoch das Einkommen und Vermögen Ihrer Eltern ist und lesen Sie nach, ob Ihre Eltern bei diesem Einkommen und Vermögen verpflichtet sind Sie zu unterstützten oder nicht. Dann haben Sie Ihre Antwort.
Was meinen Sie mit "Integrationszulage" genau? Für den beruflichen Wiedereinstieg zb. einen Kurs zu besuchen? (Zb. Fremdsprachenkurs?)
Lesen Sie in den SKOS-Richtlinien nach, was eine Integrationszulage ist. -
Hallo Sofaheini,
Du bekommst Intergrationszulagen wenn du dich um eine Stelle zu finden bemühst, und dieses nachweisen kannst (Bewerbunsschreiben usw).
Integrationszulagen werden auch hier ausbezalt: PRAKTIKUM.
Du wirds irgendwo arbeiten gehen aber du bekommst die Unterstützung von SA, also keine Lohn, maximum für 6 Monate.
Vielleicht hast du Glück und wird GUT plaziert, sodass es eine Chance gibt dass du dort Festanstellung bekommst!!
Ich werde in einige Wochen LEIDER in eine Fabrik plaziert werden, ist nicht gerade meine Gebiet, ich habe lange Zeit in Büro in nternationale Firmen vorher gearbeitet (warum meine Deutsch nicht ganz "sauber"ist).
Das Ziel ist ja, wie jeder sich wünscht, so schnell als möglich selbständig zu werden.
Also hoffe ich das diese Fabrik-Arbeit mir gefallen wird!
Wünsche dir viel Glück!! -
@Sozialversicherungsverater: Integrationszulage habe ich mittlerweile schon nachgelesen, war wohl zu voreilig.. D.h. im schlimmsten Fall müssten meine Eltern das Heim verlassen "nur wegen mir" und es veräussern? Das spielt aber keine Rolle ob ich Zuhause wohnen würde oder schon lange in einer eigenen Wohnung....?!
-
D.h. im schlimmsten Fall müssten meine Eltern das Heim verlassen "nur wegen mir" und es veräussern? Das spielt aber keine Rolle ob ich Zuhause wohnen würde oder schon lange in einer eigenen Wohnung....?!
Für die Frage, ob Ihre Eltern auf Grund des Zivilgesetzbuchs verpflichtet sind Sie als Sohn zu unterstützten, wenn Sie in einer Notlage sind, weil die Eltern (eventuell in finanziell günstigen Verhältnissen leben, spielt es keine Rolle, ob Sie bei den Eltern oder in einer eigenen Wohnung leben.
Schauen Sie in die letzte Steuererklärung Ihrer Eltern. Dort müsste das Einkommen Ihrer Eltern, deren Vermögen (inklusive dem Haus) und deren Schulden drinnenstehen. Schauen Sie dann, ob das Einkommen oder das Vermögen abzüglich der Schulden die in Kapitel F.4 und H.4 angegebenen Grenzwerte übersteigt oder nicht. -
D.h. das Auto, Haus usw.. würde zuerst miteinbezogen und sollte es den Wert übersteigen müssten meine Eltern das Auto und/oder das Haus verkaufen, ausziehen in eine teure Wohnung um mich in zu unterstützen? Wie ist es wenn man übere längere Zeit krank ist und beim Sozialamt ist, hab schon gehört das ein Arztzeugnis und die Arbeitsfähigkeit genau überprüft würde, und ggf. Schmerzen oder Psychische Probleme hin oder her, dennoch in ein Programm gesteckt wird?!
Wie lange zum Voraus ist eine Anmeldung sinnvoll, bzw. habe noch Taggeld bis Ende Jahr, danach nicht mehr, d.h. Januar könnte ich mich ev. noch selbst "versorgen", also der Januar wäre noch mehr oder weniger "finanziell abgedeckt", ab Februar wäre dann Schluss bzw. könnte die Miete, Krankenkasse per Ende Januar nicht mehr zahlen.. -
So, hatte heute mit dem Sozialdienst meiner Gemeinde gesprochen. Nun sagten die mir, wenn meine Eltern ein Haus haben sowie ein Auto (kein Luxushaus und auch kein teures Auto), dann müssten sie das Haus verwerten um mich zu unterstützen, kann das die Gemeinde verlangen das meine Eltern beide über 80 ausziehen und in eine teure Wohnung ziehen nur um mich zu helfen oder gar das Auto zu verkaufen? Auch sagten die mir, ich müsste die letzten Käufe über 50.- Fr. seit den letzten 6 Monaten belegen können, und wenn ich das nicht könne würde ggf. jemand vorbeischauen um sich umzusehen und wird sagen was alles zu Geld gemacht werden könne, allerdings habe ich sowie meine Eltern keine teuren Bilder, Uhren, Möbel usw..Auch müsse ich mitteilen ob ich Kreditkarten besitze und die Abrechnungen unaufgefordert vorlegen, bei Missbrauch würden sie die Karten einziehen (angeblich um Verschuldung vorzubeugen)...Ich dachte zuerst Hä? Sowas habe ich noch nie gehört, stimmt das nun oder ist das alles Quatsch, vorallem wenn es Quatsch wäre, wer auf einer Verwaltung gibt solchen Mist an?
-
Meiner Ansicht nach kann einen das Sozialamt nicht zwingen Zudem alle Kreditkarten abgeben, (sofern vorhanden) solange man Sozialhilfe bezieht. Dafür besteht keine Rechtsgrundlage solange man nicht durch die Erwachsenenschutzbehörde unter eine umfassende Beistandschaft gestellt wird, weil man zum Beispiel kaufsüchtig ist oder tief verschuldet ist und nicht mit Geld umgehen kann.
Für was braucht ein Sozialhilfeempfänger eine Kreditkarte ? Kreditkarten kosten viel Geld und Gebühren, das sind schon mal unnötige Grundkosten, welcher sich jeder ersparen sollte um wieder auf einen grünen Zweig zu kommen. Geht es um Einkäufe im Internet etc. bieten sich Prepay Kreditkarten an, diese kann ich ein Sozialhilfeempfänger kaufen, hält damit aber die Ausgaben sicher in seinem Rahmen. -
So, hatte heute mit dem Sozialdienst meiner Gemeinde gesprochen. Nun sagten die mir, wenn meine Eltern ein Haus haben sowie ein Auto (kein Luxushaus und auch kein teures Auto), dann müssten sie das Haus verwerten um mich zu unterstützen, kann das die Gemeinde verlangen das meine Eltern beide über 80 ausziehen und in eine teure Wohnung ziehen nur um mich zu helfen oder gar das Auto zu verkaufen? Auch sagten die mir, ich müsste die letzten Käufe über 50.- Fr. seit den letzten 6 Monaten belegen können, und wenn ich das nicht könne würde ggf. jemand vorbeischauen um sich umzusehen und wird sagen was alles zu Geld gemacht werden könne, allerdings habe ich sowie meine Eltern keine teuren Bilder, Uhren, Möbel usw..Auch müsse ich mitteilen ob ich Kreditkarten besitze und die Abrechnungen unaufgefordert vorlegen, bei Missbrauch würden sie die Karten einziehen (angeblich um Verschuldung vorzubeugen)...Ich dachte zuerst Hä? Sowas habe ich noch nie gehört, stimmt das nun oder ist das alles Quatsch, vorallem wenn es Quatsch wäre, wer auf einer Verwaltung gibt solchen Mist an?
Haben Sie inzwischen den Wert des Hauses (abzüglich der Hypothekarschulden) und den Wert des Autos (abzüglich sonstiger Schulden aus dem Schuldenverzeichnis der Steuererklärung) in der Steuererklärung Ihrer Eltern nachgeschaut und in der Steuererklärung Ihrer Eltern das Einkommen Ihrer Eltern nachgeschaut? Was stehen dort für Beträge in Franken?
Haben Sie sich das Kapitel F.4 und H.4 der SKOS-Richtlinien über die familienrechtliche Unterstützungspflicht der Eltern durchgelesen und ausgerechnet, ob Ihre Eltern bei bei diesem Einkommen und Vermögen verpflichtet sind Sie zu unterstützten oder nicht?
Haben Sie sich durch die Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht oder durch die Rechtsberatungsstelle für Menschen in Not beraten lassen?
In welchem Kanton leben Sie? Im kantonalen Sozialhilfegesetz und in der kantonalen Sozialhilfeverordnung ist festgelegt, bei welchem Einkommen von Ihnen und bei welchem Vermögen von Ihnen die erhaltene Sozialhilfe an das Sozialamt zurückbezahlt werden muss. Ihr persönlicher Hausrat (Einrichtigung, Kleidung, übliche Elektrogeräte) ist unpfändbar, das Sozialamt kann Sie nicht verpflichten diesen Hausrat zu verkaufen. Wenn die das versuchen, sagen Sie, dass das gesetzlich nicht zulässig ist und verlangen eine rekursfähige Verfügung.
Sie oder Ihre Eltern sollten nichts verkaufen, dem Sozialamt nichts zurückbezahlen und auch dem Sozialamt keine Karten geben ohne vorher vom Sozialamt eine rekursfähige Verfügung verlangt und erhalten zu haben und bevor diese rekursfähige Verfügung durch eine auf Sozialhilferecht spezialisierte Person überprüft wurde.
Die unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht in Zürich bietet eine kostenlose telefonische oder persönliche Beratung im Sozialhilferecht an.
http://www.sozialhilfeberatung.ch/kontakt.html
http://www.sozialhilfeberatung.ch/pdf/Kriterien_UFS_Mandate....
Die Berner Rechtsberatungsstelle bietet ebenfalls eine kostenlose Beratung im Sozialhilferecht an.
http://www.rechtsberatungsstelle.ch/ -
ich wünsche ihnen da alles Gute...Habe sowas ähnliches erlebt und das hat meinen beruflichen Werdegang ruiniert.
-
Hallo Fantastisch
ich wünsche ihnen da alles Gute...Habe sowas ähnliches erlebt und das hat meinen beruflichen Werdegang ruiniert. In der Fabrik arbeiten bzw. Produktion macht den Lebenslauf kaputt...solche Erfahrungen möchte ich nie mehr machen. -
Danke, ich wohne ja auch im Elternhaus, und das mit 45, aber "nur" weil ich Zuhause wohne kriege ich sicher nicht nur 600.- oder weniger, ich musste mir alles selber kaufen, Essen, Kleider, Miete für mein Zimmer usw..inkl. Nebenkosten bezahlen, meine Eltern sind nicht reich und müssen selber schauen über die Runden zu kommen, die können mich nicht unterstützen, das hat mein Vater ganz klar gesagt und wenn das Sozialamt meint sie müssten mich unterstützen fliege ich von einem Tag auf den anderen im Sack und Pack raus, müsse dann selber schauen wie ich zurecht komme.
Das Haus meiner Eltern hat einen Wert von aktuell 450'000 minus Fr. 140'000.- Hypothekarschulden bei der Bank, dazu kommt noch das Auto meines Vater das er vor knapp 1 Jahr gekauft hat, welches damals bei Fr. 20'000.- lag.
Nun soll das Sozialamt kommen und sagen mein Vater müsse sein Auto zu Geld machen und zu Fuss durch die Gegend laufen, da er ja Retner sei und nicht mehr auf das Auto angewiesen ist, das wäre ja eine Frechheit, der Sozialberater meinte ich kriege nur so bei 400.- zum leben, wie soll ich mit 45 mit soviel Geld auskommen? Ich wohne wohl Zuhause aber wie ich sagte ich bin wie ein Untermieter, ich muss alles selbst kaufen, mich finanziell am Essen beteiligen, und sämtliche Snacks, Kleider, Toilettenartikel, Telefon, Krankenkasse, Internetabo, Zeitungsabos usw, usw.. zahle ich alles selber.
Da kam auch schon der Spruch dass ich ziemlich zügig in ein Beschäftigungsprogramm geschickt wrde, habe gesagt ich hätte massive Rückenprobleme und bin seit längerem auch psychisch krank, aber das interessierte die nicht, meinte nur sei kein Grund dafür, und wenn ich ein Arztzeugnis hätte würde ich automatisch zum Vertrauensarzt ihrer Wahl geschickt, und wenn der sagt ich sei gesund müsse ich gehen, dabei leide ich unter Panikattacken, Depressionen und starken Rücken/Nackenschmerzen... Was nützt mir ein Beschäftigungsprogramm? Nichts, im Gegenteil das bringt mich beruflich 0 weiter, lieber würden die Kurse bezahlen wo ich Zertifikate machen kann inkl. Prüfungen, den da muss ich auch "arbeiten" bzw. lernen damit ich die Prüfungen schaffe zb. in der Informatik, da wird einem kein Zertifikat geschenkt...(was ja logisch ist) -
Da kam auch schon der Spruch dass ich ziemlich zügig in ein Beschäftigungsprogramm geschickt wrde, habe gesagt ich hätte massive Rückenprobleme und bin seit längerem auch psychisch krank, aber das interessierte die nicht, meinte nur sei kein Grund dafür, und wenn ich ein Arztzeugnis hätte würde ich automatisch zum Vertrauensarzt ihrer Wahl geschickt, und wenn der sagt ich sei gesund müsse ich gehen, dabei leide ich unter Panikattacken, Depressionen und starken Rücken/Nackenschmerzen... Was nützt mir ein Beschäftigungsprogramm? Nichts, im Gegenteil das bringt mich beruflich 0 weiter, lieber würden die Kurse bezahlen wo ich Zertifikate machen kann inkl. Prüfungen, den da muss ich auch "arbeiten" bzw. lernen damit ich die Prüfungen schaffe zb. in der Informatik, da wird einem kein Zertifikat geschenkt...(was ja logisch ist)
Und wieso wehrst Du Dich so vehement dagegen einen Kurs/Weiterbildung zu machen ? Laufend lernen und sich weiterbilden ist heute auch in der Berufswelt ein wichtiger Punkt. Einfach Ausbildung machen und dann bis 65 arbeiten geht heute nicht mehr einfach so.
Das erneute Lernen und sich für etwas interessieren und sich engagieren macht Dich dann auch wieder attraktiver für den Arbeitsmarkt.
Wie stellst Du Dir Deine Zukunft vor ? Du bist jetzt 45 und Deine Eltern werden irgendwann auch nicht mehr sein, das Haus wirst Du kaum halten können und das Erbe/der Verkaufserlös wird wohl schnell weg sein. Nimm Dein Leben jetzt in die Hand und versuche etwas zu ändern, gehe es nochmals an mit einer Zusatzausbildung, einem Diplom und einem Job, damit Du auch wieder auf eigenen Beinen stehen kannst. -
Das Haus meiner Eltern hat einen Wert von aktuell 450'000 minus Fr. 140'000.- Hypothekarschulden bei der Bank, dazu kommt noch das Auto meines Vater das er vor knapp 1 Jahr gekauft hat, welches damals bei Fr. 20'000.- lag.
Nun soll das Sozialamt kommen und sagen mein Vater müsse sein Auto zu Geld machen und zu Fuss durch die Gegend laufen, da er ja Retner sei und nicht mehr auf das Auto angewiesen ist, das wäre ja eine Frechheit, der Sozialberater meinte ich kriege nur so bei 400.- zum leben, wie soll ich mit 45 mit soviel Geld auskommen? Ich wohne wohl Zuhause aber wie ich sagte ich bin wie ein Untermieter, ich muss alles selbst kaufen, mich finanziell am Essen beteiligen, und sämtliche Snacks, Kleider, Toilettenartikel, Telefon, Krankenkasse, Internetabo, Zeitungsabos usw, usw.. zahle ich alles selber.
Was ist die Summe des Vermögens gemäss der letzten Steuererklärung Ihrer Eltern?
Was ist die Summe der Schulden gemäss der letzten Steuererklärung Ihrer Eltern?
Gemäss Kapitel H.4 der SKOS-Richtlinien ist bei der Verwandtenunterstützung vom steuerbaren Einkommen (Vermögen abzüglich Schulden) Ihrer Eltern ein Vermögensfreibetrag von 500'000 Franken abzuziehen. Wenn der Verkehrswert des Hauses Ihrer Eltern also 450'000 Franken beträgt, der Wert des Autos des Vaters vor einem Jahr 20'000 Franken war und Ihre Eltern 140'000 Hypothekarschulden bei der Bank haben, dann ist das ein Nettovermögen von maximal 330'000 Franken, was weit unter dem Vermögensfreibetrag von 500'000 für ein Ehepaar liegt.
Wenn Ihre Eltern also in der Steuererklärung nicht noch zusätzlich zum Haus und zum Auto ein Vermögen von über 170'000 Franken (Bankonten, Wertschriften etc.) haben ohne zusätzlich noch weitere Schulden zu haben, dann trifft Ihre Eltern auf Grund von deren steuerbarem Vermögen keine Pflicht Sie zu unterstützen.
http://skos.ch/uploads/media/2…ichtlinien-komplett-d.pdf
Was ist die Summe des Einkommens Ihrer Eltern vor Abzug der Abzüge gemäss der letzten Steuererklärung Ihrer Eltern?
Wenn Ihre Eltern gemäss der letzten Steuererklärung kein Einkommen (vor Abzug der Abzüge) von über 180'000 Franken pro Jahr haben, dann haben Ihre Eltern auf Grund von deren anrechenbarem Einkommen keine Pflicht Sie zu unterstützen.
Überprüfen Sie das auf der Steuererklärung und dann sagen Sie dem Sozialamt, dass Ihre Eltern gemäss Kapitel H.4 der SKOS-Richtlinien keine Verwandtenunterstützungspflicht Ihnen gegenüber haben. Wenn das Sozialamt auf stur schaltet, dann melden Sie sich wieder und lassen Sie sich beraten
Haben Sie jetzt schon einen Untermietvertrag mit Ihren Eltern gemacht?
Haben Sie sich schon bei der Unabhängigen Fachstelle für Sozialhilferecht oder bei der Berner Rechtsberatungsstelle beraten lassen? -
Hallo
Habe grade nachgeschaut, von der Steuerklärung 2014 sind die Schulden bei der Bank Fr. 150'000.- um genau zu sein,
Der amtlicher Wert des Hauses beträgt Fr. 426780.- für den Einstellplatz des Autos Fr. 13'400.-
Einkommen vor Abzug von Schulden Mann & Frau Fr. 90'445.- (inkl. 2 x AHV, sowie Pensionskasse)
Der Untermietvertrag muss ich noch machen, und einreichen..Was gebe ich dort an, die Untermiete die ich bezahlen muss sowie Fixe Nebenkosten (Wasser, Strom, Benutzung von Infrastruktur usw.. ohne Kost, Kleider, usw..usw..) pro Monat ?
Bezahlt das SOZ Nebenosten (meine jetzt solche die zur Miete fix dazugehört, oder auch Heizkostenabrechnung?
Wenn es nicht klappt, dann gehe ich zur Rechtsberatung wie von Ihnen empfohlen...Kann ja nicht sein das die einem mit anstatt Fr. 980.- zum Leben mit 500.- oder weniger "abspeisen".. -
Wie soll der Untermietvertrag aussehen, die Miete und zusätzlich die fixen Nebenkosten aufführen?
-
In welchem Kanton leben Sie?
Wie hoch ist der Eigenmietwert des Hauses gemäss Steuererklärung? In manchen Kantonen entspricht der Eigenmietwert ungefähr der Miete, welche man auf dem Markt bezahlen müsste um das Haus zu mieten, in anderen Kantonen ist dieser tiefer, weil ein Rabatt gewährt wird, wenn die Eigentümer selbst im Haus wohnen.
Wie hoch sind die Nebenkosten (Strom, Heizkosten, Wasser, Abwasser, etc.) insgesamt? Ich meine nicht die Gebäudeunterhaltskosten.
Eine Möglichkeit wäre, dass die von Ihnen bezahlte Untermiete ein Drittel der Summe des Eigenmietwerts und der Nebenkosten ist. Das wäre gerecht, wenn Sie ungefähr ein Drittel der Räume des Hauses (mit Ausnahme der Gemeinschaftsräume) benutzen und die Gemeinschaftsräume (Wohnzimmer, Küche, Bad, WC) mitbenutzen. -
Ich habe noch eine Frage, betreffend den Lebenskosten, diese beträgt soweit ich weiss gemäss SKOS Richtlinien monatlich Fr. 985.- für 1 Person, da ich ja bei den Eltern wohne, aber bisher alles selbst bezahlt habe, sprich: Taschengeld, Vereinsbeiträge, Telefonanschluss, Internetanschluss, Kleider, Essen auswärts, selbstgekaufte Medikamente und Vitamine, Tierfutter für meine Katze, Zeitungsabo's, Libero Abo (ÖV), komme ich gut auf die Fr. 985.-, bzw. etwas drüber, das ich nicht mehr erhalte ist klar, aber darunter würde ja nicht gehen "nur" weil ich Zuhause wohne oder? Meine Eltern erwarten auch dass ich zu den fixen Nebenkosten mich auch am Strom beteilige zb... Also wäre es ja unfair mich zb. mit Fr. 600.- abzuspeisen, das würde ja nirgendswohin reichen...Ich möchte nur darauf vorbereitet sein wenn ich das 1. Gespräch auf dem Sozialamt habe und dann die Sprüche kommen "Das können ja die Eltern zahlen" und und und und habe dann am Ende Einbussen.. Seit ich bei den Eltern wohne war von Anfang an klar ich darf wohl da wohnen muss aber alles bezahlen, es wird mir nichts geschenkt (ausser kleinere Geschenke zu Weihnachten oder Geburtstag), es wird mir auch kein Geld ausgeliehen, wenn ich es nicht habe, dann muss ich darauf verzichten, (zb. eine Anschaffung was ich tätigen wollte).