Folgende Situation: Mein Vater besitzt ein Haus, er ist über 80, meine Mutter hat starke Demenz (Verwirrung usw), ist auch pflegebedürftig usw, kann schlecht laufen und macht alle im Haus verrückt. Nun meine Idee wäre folgende: Das mein Vater das Haus verkauft, und eine Eigentumswohnung kauft, da ich dort wohl auch wieder wohnen werde, da unsere Gegend sehr gesucht ist, und sich der Wert der Häuser in den letzten 30 Jahren mehr als verdoppelt hat, würden wir voraussichtlich einen hohen Verkaufspreis erzielen, natürlich kommt soweit ich weiss die Grundstücksgewinnsteuer zum Zug, in unserem Kanton ist es an die ca. 7%, mein Vater besitzt das Haus seit 1980, hinzu würden wohl noch Maklerkosten kommen und sicherlich noch ein Budget für den Umzug, Entsorgung, ev. kleinere Renovationsarbeiten in der neuen Wohnung (je nach Zustand). Angenommen das Haus würde für ca. 1.2 Millionen verkauft, davon würden nach dem Abzug der Gewinnsteuer, Maklerkosten usw.. noch 900'000 übrigbleiben, und eine Eigentumswohnung für ca. 500'000 kaufen würde, würde Geld für das Pflegeheim für 3-4 Jahre zur Verfügung stehen, so würde mein Vater wieder günstig wohnen, den für die Hypothek die er jetzt hat, würde er nicht mal eine Einzimmerwohnung in Miete bekommen, habe es zuerst nicht geglaubt, aber nachdem er mir es erklärt hat, und ich mal die Preise angeschaut habe von 1-2 Zimmer Wohnungen (kein Luxus, einfache Wohnungen mit normalen 0815 Standard), sind mir die Augen aufgegangen., wäre das eine Lösung, falls ja, wie kann man dann eine Wohnung kaufen wenn man zuerst das Haus verkaufen muss? Kann man die Resthypothek auf die neue Liegenschaft bzw. Eigentum übertragen? Würde es Sinn machen das die Wohnung auf meinen Namen lautet, falls nach 4-5 Jahren mein Vater EL geltend machen müsste das er die Wohnung nicht verliert.. (Er würde dann Miete zahlen wie er heute die Hypothek zahlt und Wohnen kann bis er mal selber ins Pflegeheim müsste oder stirbt (Lebenslanges Wohnrecht).. Hat jemand damit Erfahrung?
Haus verkaufen, Wohnung kaufen
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Haben Sie bei der kantonalen Ausgleichskasse eventuell mit Hilfe eines Arztes einen Antrag auf Hilflosenentschädigung zur AHV für Ihre Mutter gestellt? Zahlt die AHV-Ausgleichskasse bereits eine Hilflosenentschädigung?
Haben Sie bereits bei der Pro Senectute machen lassen wie hoch die Ergänzungsleistungen wären, wenn Ihre Mutter im Heim und ihr Vater weiterhin mit Ihnen im Haus lebt?
Haben Sie die kantonale Ausgleichskasse um eine Berechnung gebeten, wie hoch die die Ergänzungsleistungen wären, wenn Ihre Mutter im Heim und ihr Vater weiterhin mit Ihnen im Haus lebt?
Wenn ich mich ungefähr an die von Ihnen genannten Zahlen erinnere, so müsste es möglich sein mit den Renten, den Ergänzungsleistungen und den Vergütungen durch die Grundversicherung der Krankenkasse die Heimkosten ihrer Mutter bezahlen zu können und das Haus behalten zu können. Es wird nämlich nur der vom Steueramt festgesetzte Wert und nicht der Marktwert in die Berechnung der Ergänzungsleistungen eingesetzt. Zudem kann man dort alle Schulden abziehen (Hypothekarschulden, offene Rechnungen, etc.). Darüber hinaus wird vom Steuerwert des Hauses ein Freibetrag von 300'000 Franken abgezogen, wenn Ihre Mutter im Heim lebt und ihr Vater im Haus lebt. Zusätzlich wird vom Vermögen abzüglich der Schulden noch ein zusätzlicher Freibetrag von 37'500 Franken abgezogen. Und selbst wenn nach all diesen Abzügen noch ein Restbetrag von Vermögen überbleibt, wird nur ein Zehntel dieses Restbetrags als Einnahme aus Vermögensverzehr angerechnet, welche die Höhe der Ergänzungsleistungen reduziert.
Mir ist noch immer nicht klar, wieso Sie glauben, dass die Höhe der Ergänzungsleistungen nicht reicht. -
Hallo
Das mit der Pro Senectute und allem haben wir abgeklärt. Dort kam heraus dass mein Vater wenn meine Mutter im Heim wäre, mein Vater zuhause, das er sich mit einem monatlichen Budget von Fr. 3000.- zufrieden geben müsste, der rest müsste er ans Heim "abliefern", er sagte und das kann ich nachvolziehen mit 3000 Fr. kann er kaum leben, wenn er Krankenkasse, Steuern, Einzahlungen in den Fonds der Überbauung, Essen, Kleider, Auto, das würde nie reichen, zudem hat mich die Pro Senectute drauf hingewiesen, dass ich ggf. auch etwas von meinem Einkommen ans Heim abgeben müsste, da ich wenn ich über Fr. 4000.- verdienen würde in "günstigen" Verhältnisen" leben würde da keine Familie usw...Das Problem ist das Einkommen, obwohl mein Vater keine 80'000 im Jahr verdient mit der Pensionskasse, AHV sei er auch in einem sog "günstigen Verhältnis"... Wer hat da nun recht? Und wenn mein Vater stirbt, ich kann unmöglich mit meiner Mutter unter einem Dach leben, nebst der Arbeit und sie pflegen und acht auf sie geben dass sie keinen Mist baut.. -
Betreffend Hypohtek und Steuern gilt folgendes.
Üblich ist, wenn man ein Eigenheim verkauft und mit dem Geld ein neues Kauft, die Steuern aufgeschoben werden. Verkaufen Sie das neue Eigenheim nicht innert einer gewissen Frist, muss diese Steuer nicht bezahlt werden. Ev. müsste der Überschuss versteuert werden. Dass muss aber genauer abeklärt werden.
Ich gehe davon aus, dass wenn die Wohnung auf Sie lauter, Sie dann nicht davon profitieren können. Also auch genauer abkären.
Auch aufgepasst. Sollte Ihr Vater sterben, dann kann das Erbe (also wenn die Wohnug auf Sie lauten würde) angerechent werden und dann kann es später mal Probleme damit geben. Auch das genauer abklären.
Betreffend Hypothek. Meine Bank. z. B: hat ohne Probleme die bestehende Hypothek von einer Liegenschaft auf eine andere zu übertragen.
Vielleicht haben Sie ja den letzten Beobachter gelesen. Die Migrosbank z.B. macht das nicht. Also zuerst mit der Bank besprechen ob man die bestehende Hypothek auf ein ander Objekt übertragen kann.
Kauf/Verkauf: ich würde zuerst mal schauen, ob ein geeignetes Kaufobjekt vorhandei st. Aber zur gleichen Zeit auch den Verkauf in die Wege leiten.
Eigendlich wäre es besser, den Verkauf vorher zu machen. Das Geld bei der Bank zwischenparkieren und dann ein den Kauf machen. -
Das mit der Pro Senectute und allem haben wir abgeklärt. Dort kam heraus dass mein Vater wenn meine Mutter im Heim wäre, mein Vater zuhause, das er sich mit einem monatlichen Budget von Fr. 3000.- zufrieden geben müsste, der rest müsste er ans Heim "abliefern", er sagte und das kann ich nachvolziehen mit 3000 Fr. kann er kaum leben, wenn er Krankenkasse, Steuern, Einzahlungen in den Fonds der Überbauung, Essen, Kleider, Auto, das würde nie reichen,
Diese Behauptung kann ich auf Grund der Zahlen, welche Sie mir damals gegeben haben nicht nachvollziehen.
Was ist mit der Hilflosenentschädigung zur AHV? Wurde da jetzt ein Antrag bei der kantonalen Ausgleichskasse gestellt oder nicht? Der Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung der AHV hängt nur von der Pflegebedürftigkeit der Mutter, aber nicht vom Einkommen oder Vermögen ab.
zudem hat mich die Pro Senectute drauf hingewiesen, dass ich ggf. auch etwas von meinem Einkommen ans Heim abgeben müsste, da ich wenn ich über Fr. 4000.- verdienen würde in "günstigen" Verhältnisen" leben würde da keine Familie usw...
Bei der Berechnung der Ergänzungsleistungen zur AHV wird bei Ihrer Mutter keine Einnahme aus Verwandtenunterstützungen (also eine Unterstützung durch Sie) angerechnet. Das können Sie in Artikel 11 Absatz 3 Buchtstabe a ELG selber nachlesen.
https://www.admin.ch/opc/de/cl…ation/20051695/index.html
"Günstige Verhältnisse" spielen nur dann eine Rolle, wenn die Einnahmen und die Ergänzungsleistungen wirklich nicht reichen (was ich nicht glaube) und man zusätzlich Sozialhilfe benötigt. Dann wird bei der Berechnung des Anspruchs auf Sozialhilfe Ihrer Mutter eine Einnahme aus Verwandtenunterstützung angerechnet. Gemäss den Richtlinien über die Ausgestaltung und Bemessung der Sozialhilfe der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS-Richtlinien) haben Sie als Sohn mit einem Einkommen von über 4'000 Franken pro Monat keine Pflicht Ihre Mutter finanziell zu unterstützen. Lesen Sie sich das Kapitel H.4 der SKOS-Richtlinien durch. Sie wären erst bei einem steuerbaren Einkommen (also netto nach Sozialversicherungsbeiträgen und Fahrtkosten) von über 250'000 Franken verpflichtet Ihre Mutter finanziell zu unterstützen. Wenn das Sozialamt der Gemeinde von Ihnen verlangt Ihre Mutter finanziell zu unterstützen, dann sagen Sie, dass Sie gemäss den SKOS-Richtlinien nicht in günstigen Verhältnissen leben und, dass man Sie eben klagen soll, wenn man glaubt damit vor Gericht durchzukommen.
http://skos.ch/uploads/media/2…ichtlinien-komplett-d.pdf
Das Problem ist das Einkommen, obwohl mein Vater keine 80'000 im Jahr verdient mit der Pensionskasse, AHV sei er auch in einem sog "günstigen Verhältnis"... Wer hat da nun recht? Und wenn mein Vater stirbt, ich kann unmöglich mit meiner Mutter unter einem Dach leben, nebst der Arbeit und sie pflegen und acht auf sie geben dass sie keinen Mist baut..
Ich brauche von Ihnen sämtliche Zahlen damit ich die Rechnung noch einmal machen kann. Insbesondere wie hoch die Kosten pro Tag für das Pflegeheim sind, welche selbst bezahlt werden müssen. Die Kosten pro Tag welche die Krankenkasse bezahlt sind nicht wichtig. Wichtig ist nur jener Anteil, den Ihre Mutter selbst bezahlen muss. Im Kanton Zürich erhält man die Rechnung des Pflegeheims und muss diese zuerst selbst bezahlen und dann kann man die Rechnung des Pflegeheims bei der Krankenkasse einreichen und bekommt dann einen Teil des Rechnungsbetrags von der Krankenkasse.
Eine Wohnung auf Sie zu übertragen (Ihnen zu schenken) oder Ihnen sonst Geld zu schenken ist keine gute Idee und kürzt oder verhindert einen Anspruch auf Ergänzungsleistungen. Denn Geld oder der Verkehrswert von Liegenschaften, die verschenkt wurden, wird bei der Berechnung der Ergänzungsleistungen Ihrer Eltern so angerechnet, wie wenn es nie verschenkt worden wäre und erst ab dem zweiten Jahr nach der Schenkung werden pro Jahr 10'000 Franken vom verschenkten Betrag abgezogen. Es dauert dann also sehr lange bis kein Verzichtsvermögen mehr bei Ihren Eltern angerechnet wird. Zudem gilt der Vermögensfreibetrag für selbstbewohnte Liegenschaften von 300'000 Franken und die Bewertung der Liegenschaft zum tieferen Steuerwert nur wenn die Liegenschaft (Haus, Wohnung) Ihrem Vater gehört und dieser in der Liegenschaft wohnt und Ihre Mutter im Pflegeheim wohnt. Wenn die Liegenschaft Ihnen gehört wird die Liegenschaft zum (höheren) Verkehrswert angerechnet und Ihr Vater kann dann keinen Freibetrag von 300'000 Franken vom Wert der Liegenschaft abziehen. -
Die Idee an sich finde ich wirklich sehr gut. Die Sache ist aber, dass ich selber da alleine nicht klarkommen würde sondern einen Fachmann zu Rate ziehen würde. Wie habt ihr die Sache denn am Ende geklärt ?
Als wir unser Haus verkaufen wollten, haben wir auch einen Immobilienmakler engagiert. Der hat uns echt sehr gut geholfen und hat uns auch relativ schnell einen Interessenten geholt :p Das Haus war nach 3 Monaten verkauft.
Also muss man schon sagen, dass ein Makler seine Arbeit gut macht.