Versicherungen "zwischen" den jobs

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  • Hallo

    Ich habe meine jetzige Stelle gekündigt und werde einen Monat nach dem Austrittsdatum eine neue Stelle antreten. Die Frage ist nun, wie sieht es in diesem Monat mit Versicherungen aus (AHV/IV/EO/PK...)? Insbesondere der Unfallschutz (NBU) sollte man doch irgendwie abdecken? Kann man sich da direkt absichern?

    Vielen Dank

  • Hallo Tron

    Bei der NBU-Versicherung besteht eine Nachdeckung von 30 Tagen nach dem Austritt (wenn du mehr als 8h/ Woche beim gleichen AG gearbeitet hast, bist du gegen NBU versichert). Eine Abredeversicherung wäre bei einer längeren Pause zu empfehlen.

    Bei unserer (freiwilligen) Krankentaggeldversicherung besteht keine Nachdeckung nach dem Austritt. --> Versicherung abschliessen empfohlen. Schau mal im Vertrag nach, was dort genau steht.

    Beim Austritt müssten dir die Unterlagen mit den Informationen abgegeben werden. Frag doch mal bei der entsprechenden Person nach, da bekommst du bestimmt Antworten.

    Gruss

  • Hallo Tron

    Annarella hat es richtig gesagt.

    Wenn Ihr bei der SUVA BU/NBU versichert seid, bist Du automatisch bis 30 Tage nach Deinem letzten Arbeitstag versichert.

    Aber Achtung: es sind 30 Tage und nicht ein Monat. Wenn Du am 30. Juni Deinen letzten hast und Dein neuer Vertrag am 1. August anfängt, dann wärst Du am 31. Juli nicht versichert ! Wenn da was passiert hast Du Pech gehabt, denn die Versicherungen sind da knallhart.

    Die Abredeversicherung bei der SUVA kostet Dich 25 CHF/Monat und Du kannst maximal 180 Tage machen. Es würde sich in Deinem Falle also gegebenenfalls lohnen einen zusätzlichen Monat für diesen einen Tag abzuschliessen.

  • - Hallo PC

    Du schreibst. "Die 30 Tage gelten nicht nur für die SUVA Versicherten sondern auch für alle anderen"

    Was meinst Du konkret damit?

    Mir ist es bei den anderen Versicherungen nicht bekannt.

    - Hallo Peter

    Danke für deine präzise Erläuterung. Ich wusste es nicht.

    Es gibt eben Monaten mit 31 Tagen. Die 25.-Fr lohnen sich sicher.

    - Hallo Annarella

    Was der KTG-Versicherung betrifft:

    Da Tron offensichtlich nicht im Krankenstand ist und danach ein Job hat (=muss sich nicht bei der ALK anmelden) denn wäre ein Übertritt von der Kollektiv- in die Einzelversicherung nicht machbar/angezeigt.

    Oder was meinst Du?

    - Hallo Tron

    > Geniesse den Monat, wo Du nicht arbeiten musst/arbeiten wirst!

    fg an alle. mu



  • - Hallo Annarella

    Was der KTG-Versicherung betrifft:

    Da Tron offensichtlich nicht im Krankenstand ist und danach ein Job hat (=muss sich nicht bei der ALK anmelden) denn wäre ein Übertritt von der Kollektiv- in die Einzelversicherung nicht machbar/angezeigt.

    Oder was meinst Du?



    Hallo Mu

    Da ich die Erfahrung gemacht habe, dass nicht alle Mitarbeiter wissen, dass die KTG -Versicherung des AG freiwillig ist und welche Konsequenzen es bei einem Austritt haben kann, weise ich beim Austritt speziell darauf hin (Empfangsbestätigung mit Unterschrift). Für mich persönlich ist ein Monat lang, da kann einfach alles passeren. Z.B. ein Bandscheibenvorfall gilt i.d.R. als Krankheit und nicht als Unfall.

    Es mag sein, dass ich zu vorsichtig bin und deshalb für diese Zeit zusätzlich eine Versicherung abschliessen würde. Und falls Tons noch-AG keine KTG-Versicherung abgeschlossen hat, dann ist er ja sowieso privat versichert und es entsteht keine Lücke. Und ev. hat der neue AG keine KTG-Versicherung oder eben schon... Das wissen wir ja nicht. Daher: Kontrollieren muss er, nicht dass er nachher nicht versichert ist.

    Schönes Wochenende!

  • Hallo Annarella

    Herzlichen Dank für deine Rückmeldung!

    Wie Du sagst,

    viele Mitarbeiter wissen es nicht

    (Sie werden nicht informiert und je nach Situation landen sie, z. B. nach mehr als 4 Wochen Krankheit bei der ALV/Arbeitslosenversicherung in die Sozialhilfe...)

    und die (kleine) Arbeitgeber melden es nicht

    (Da sie fast keine Ahnung wie sie versichert oder ihre Pflichten sind, oder sie nehmen sich auch keine Zeit dafür. Alle sind eben im Stress...).

    Das "einfache Volk" ist über seine Rechte einfach nicht oder kaum informiert......( wie auch über Mutterschaftsbeiträge, als Beispiel, je nach Kanton)

    Mir geht es um den Übertritt von der Kollektiv- in die Einzelkrankentaggeldversicherung des AG.

    Sicher ist es in der Probezeit, je nach Versicherung schwieriger.

    (Bei Lohnfortzahlung ist es nochmals anders)

    Du schriebst:"dass die KTG -Versicherung des AG freiwillig ist" verstehe ich nicht.

    Entweder Lohnfortzahlung bis 2 Wochen, ein oder 2 Monaten oder mehr je nach AG. Danach kommt wohl die KTG der Firma, oder reden wir nicht vom Gleichen?

    Bei einer privat-KTG sind die wenigsten von uns versichert.

    > Ja nicht kündigen!

    Wenn Du, als Privatperson irgendwie schon was hattest = bei einem Spezialist oder in einer Klinik warst, wird dir die Versicherung für ein KTG ablehnen. Es ist eben nicht obligatorisch bei den (privat) Versicherungen.

    Darum > Immer prüfen: Den Übertritt von der Kollektiv in die Einzelversicherung.(KTG)

    Wenn man in dem Moment nicht die Kraft dazu hat, > denn sich Unterstützung bei einer Sozialstelle holen!

    Also, Annarella, Deine Vorsicht ist voll verständlich!

    Über die Geschichte vom Bandscheibenvorfall, der eben Krankheit und nicht Unfall ist, auch wenn mann Kisten gelupft hat, könnte man auch Lieder singen...

    Mir ist nur bekannt im Fall von Tron, da er bis am Schluss seiner Anstellung gesund ist/sein sollte/wird.

    Dass er nach der Anstellung ein zusätzlichen Schutz von einem Monat hätte, ist mir fremd. (KTG)

    Dir auch ein Schönes WE!

  • Mu

    Es gibt viele Firmen die nicht bei der SUVA gegen BU/NBU versichert sind, da die nicht müssen.

    Ich war an meiner letzten Stelle bei der Helsana versicherung

    Aber auch diese Versicherer müssen diese Abredeverischerung abschliessen.

  • Hallo

    In der Schweiz muss jeder AG alle Mitarbeiter für Bu/NBU versichern, egal ob Fest- oder Teilzeit, ob Lehrling oder Praktikant. Je nach Branche muss dies bei der SUVA sein (z.Bsp. Chemie, Bau) oder kann bei einem anderen Anbieter sein. Die Versicherungen bieten Taggeld in Form von 80% des Lohnes ab dem vierten Absenztag, es steht dem AG frei die restlichen 20% zu bezahlen.

    Die Versicherung gilt bis 30 Tage nach dem letzten Arbeitstag, aber eben 30 Tage und nicht ein Monat ! Es kann eine Abredeversicherung bis max. 180 Tage gemacht werden. Kostet bei der SUVA 25CHF/Monat.



  • Hallo

    In der Schweiz muss jeder AG alle Mitarbeiter für Bu/NBU versichern, egal ob Fest- oder Teilzeit, ob Lehrling oder Praktikant. Je nach Branche muss dies bei der SUVA sein (z.Bsp. Chemie, Bau) oder kann bei einem anderen Anbieter sein. Die Versicherungen bieten Taggeld in Form von 80% des Lohnes ab dem vierten Absenztag, es steht dem AG frei die restlichen 20% zu bezahlen.

    Die Versicherung gilt bis 30 Tage nach dem letzten Arbeitstag, aber eben 30 Tage und nicht ein Monat ! Es kann eine Abredeversicherung bis max. 180 Tage gemacht werden. Kostet bei der SUVA 25CHF/Monat.



    Ergänzend: Der AG muss den MA für NBU/BU versichern, wenn dieser min. 8 Stunden pro Woche beim gleichen AG beschäftigt ist. Hat man je Arbeitgeber ein kleineres Pensum, muss man sich privat versichern.

    Mu: Die Kollektiv-Krankentaggeldversicherung ist nicht obligatorisch über den AG abgeschlossen. Schliesst der AG eine solche ab, dann kann man die private KTG-Vesicherung auflösen. Die Unfallversicherung ist für den AG obligatorisch (ab 8Stunden/ Woche). Das sind zwei verschiedene paar Schuhe, die man auseinander halten muss. Unfallversicherung= 30 Tage Nachdeckung, danach Abredeversicherung. KTG keine Nachdeckung, jedoch Übertritt in die Einzelversicherung möglich. Aber wissen muss man es und machen muss man es.

    Gruss