Hallo
Letzte Woche hat eine Firma gratis unsere Rohre und Abflüsse kontrolliert. Es kam zu einem Kostenvoranschlag von Fr. 702.-. Bevor ich die Firma zu unserem Haus bestellte, fragte ich extra nochmals nach, ob dieser Preis fix sei und keine weiteren unvorhergesehenen Kosten mehr anfallen würden. Dies wurde mir bestätigt.
Gestern hat die Firma dann die Arbeiten durchgeführt, und ich viel aus allen Wolken, als man mir eine Rechnung von Fr. 1108.- vorlegte. Dies wurde damit begründet, dass sie 900 l Schlamm entsorgen müssen, die bei der Arbeit entstanden ist. Erstens kann ich mir diese Menge nicht vorstellen, zweitens wurde ich zu keinem Zeitpunkt darauf hingewiesen, dass ich die Kosten für Abfälle zu übernehmen habe.
Was kann ich nun tun? Die Endrechnung ist um 58 % (!!!) höher als der Kostenvoranschlag!
Liebe Grüsse
Hela
Endrechnung um 58 % höher als Kostenvoranschlag!!!
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Die Details zum Entscheid und den entsprechenden Thread finden Sie hier.
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hallo Hela,
meine Schwester hat mal eine änliche Erfahrung gemacht, mit Ihrem Zahnarzt. Und bei Ihr hat es sich auch um ein Paar tausend Franken mehr gehandelt, als auf dem Kostenvorschlag.
Die Kostenvorschläge in der Schweiz sind verbindlich und dürfen um 10% +/- variieren. Sie hatte ihn (den Kostenvorschlag) aber schriftlich und hat diesen mit der definitiver Rechnung und einem Schreiben, mit dem Sie Ihren Zahnarzt darauf aufmerksam gemacht hat, dass sie ihn aufgrund von diesem Kostenvorschlag auch ausgesucht hat, an ihn zurückgeschikt, mit der Bitte, seine Rechnung nochmals zu überfprüfen, denn sie ist ganz und gar nicht mit dieser einverstanden. Und es hat funktioniert. Sie musste dann nur noch den Betrag bezahlen, den auf dem Kostenvorschlag war. Aber hör dir noch Ratschläge von den anderen an. Gruss lilly -
Hallo Hela
Siehe auch:
http://www.beobachter.ch/konsu…auf-kosten-achten-kostet/
Grüsse
Mägge63 -
Hela,
kann man davon ausgehen, dass es sich um ein EFH handelt? Oder handelt es sich um ein MFH, einen Garage- oder andern Betrieb?
Oelabscheider und Schlammsammler müssen geleert und deren Inhalt fachgerecht und kostenpflichtig entsorgt werden. Doch bis 900 lt zusammen kommen brauchte es einiges. Sie können die Firma um die Abfallquittung (Wägeschein) anfragen. Dass dann dieser Abfall wirklich von Ihrer Kanalisation stammt, ist damit noch immer nicht bewiesen. Ein Schlammsammler von ca. 1 m Durchmesser wird etwa 60 – 80 lt. Schlamm enthalten. Hat da die Firma womöglich Abfall anderer Kunden auf Ihre Kosten entsorgt?
Der anfallende Schmutz bei der Reinigung der übrigen Schmutzwasserleitungen wird in die Kanalisation gespült.
- Hatten Sie die Offerte schriftlich?
- Wird darauf auf eine allfällige Entsorgung hingewiesen?
- Wurde Ihnen die Zusage (Fix-Preis) unter Zeugen gemacht?
- Welche Leitungen wurden gereinigt?
- Welchen Fahrzeugtyp hatte die Equipe dabei?
- Mussten Sie einen Rapport unterzeichnen?
veritim -
@ lilly74 und @ Mägge63:
Danke für eure Antworten. Ich habe einmal versucht, die Firma per Mail zu kontaktieren und um Rechenschaft gebeten. Bis jetzt keine Antwort, auch keine Abholbestätigung der Mail.
Den Link habe ich gelesen. Vielen Dank!
Mit liebem Gruss
Hela -
Guten Tag Veritim
Es handelt sich in der Tat um ein mittelgrosses EFH.
Mir ist lediglich aufgefallen, dass während der gesamten Arbeitszeit (2.5 Stunden) Wasser von unserer Leitung in den Schlammsammler gepumpt wurde. Auch während der Zeit, als ich dem Arbeiter einen Kaffee anbot, lief das Wasser weiter. Ich war bei diesen 900 l ebenfalls erstaunt, doch der Arbeiter sagte, dass diese Abfälle alle vom Schlamm- und Ölabscheider seien. Ich kann mir diese horrende Menge nach wie vor nicht vorstellen.
Die Offerte habe ich schriftlich, und auf Entsorgungskosten wurde nicht hingewiesen. Ich fragte extra nochmals nach, ob dies der endgültige Fixpreis sei, was man mir mündlich immer wieder bestätigte. Zeugen habe ich leider keine. Der Arbeiter kam mit einem Lieferwagen, an den ein fassähnlicher Anhänger war.
Mit liebem Gruss
Hela -
Ein "normales" Wohnhaus hat weder einen Oelabscheider noch einen Schlammsammler. Auch Leitungen und Anschlüsse brauchen beim Normalgebrauch nicht kontrolliert, geschweige dann gespült zu werden. Das Brauchwasser wird direkt in die Kanalisation geleitet, bei neueren Anlagen das Niederschlagswasser in einem Sickerschacht vor Ort entsorgt. Sickerschächte brauchen keinen besonderen Unterhalt.
Könnte es sein, Hela, dass dein Haus keinen Kanalisationsanschluss hat und die Firma den Fäkalschlamm aus dem Schlammsammler abgesaugt hat? 900 l sind nicht ganz 1 Kubikmeter Masse und sind für einen EFH-Fäkalsammler keine aussergewöhnliche Menge.
Wenn ich bedenke, was jeder Hausbesitzer an Kanalisationsgebühren jährlich bezahlen muss, scheinen mir auch die Entsorgungskosten für den Schlamm nicht zu hoch zu sein.
Was für ein Missverständnis bei der Offertstellung und Auftragvergabe entstanden ist, kann ich nicht beurteilen. Aber Entsorgungskosten sind in der Regel nie in Fixpreisen inbegriffen, da ja nie genau absehbar ist, wieviel Entsorgungsgut anfällt. Zudem kann der Schlamm nicht bei einer beliebigen Kläranlage abgegeben werden, sondern nur bei der ARA des Ortes. Und jede ARA hat ihren eigenen Tarif... -
Guten Tag Cyberblue
Doch, das Haus hat Kanalisationsanschluss. Und der Arbeiter hat ganz klar gesagt, dass es sich bei diesen 900 l um Schlamm aus dem Ölabscheider handelt, der ordentlich entsorgt werden muss.
Meiner Meinung nach muss eine Firma bei einer Offerte darauf hinweisen, dass das Entsorgen von allfälligen Abfällen extra zu bezahlen ist oder eine Pauschale ( x Fr. pro 100 l) angeben muss.
Mit liebem Gruss
Hela -
Cyberblue
Wir wohnen in einem normalen Haus. Wir haben auch einen Oelabscheider am Ende des Garageplatzes (Gesetz) -
Ich wohne auch in einem Einfamilienhaus.
Da gibt es keinen Ölabscheider und Schlammsammler.
Da muss normalerweise auch nichts geputzt, gespült und entsorgt werden.
War das eine Firma, die unangemeldet vorbeikam? -
Guten Tag Noldor
Also ich habe auch gemeint, es sei obligatorisch, so wie es eureka gesagt hat.
Zuerst kam Werbung per Post, dass die Leitungen gratis überprüft würden. Danach wurde vor Ort ein Kostenvoranschlag gemacht, was erledigt werden sollte und wie viel es kosten würde.
Ich bereue nun sehr, dass ich die Arbeiten habe machen lassen, da mir nicht mitgeteilt wurde, dass ich für die Entsorgungskosten aufkommen muss. Es wurde versprochen, dass der Preis auf dem Kostenvoranschlag fix sei. Erst nach der Durchführung der Arbeiten erhielt ich die allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Ich habe mich im Internet vorher noch schlau gemacht über diese Firma "Rohrmax" und nichts Negatives gefunden...
Mit liebem Gruss
Hela -
Also, so wie ich die letzten Postings interpretiere, geht es gar nicht um das Entleeren von Schlammsammler und Oelabscheider, sondern um das Reinigen der Abflussrohre im Haus.
Ich kann mir vorstellen, dass dabei Chemikalien verwendet wurden, die nicht in die Kläranlage gelangen dürfen und darum im Schlammsammler abgesaugt wurden. Wahrscheinlich ist dabei der angebliche Schlammsammler und Oelabscheider gar kein solcher, sondern der ganz normale Kontrollschacht des Hauses, der den Übergang vom Haus zur öffentlichen Kanalisation bildet.
Wenn der Sachverhalt wirklich so ist, dürften meiner Meinung nach auch keine Entsorgungskosten zusätzlich zum Fixpreis verrechnet werden, das es sich beim Einsatz der Chemikalien um ein "normales Werkzeug mit voraussehbarer Wirkung zum Erreichen des Werkziels" handelt.
Aber das ist reine Spekulation meinerseits, ich war ja beim Aushandeln des Werkuftrags nicht dabei. -
Hela,
was Sie tun können: Sehr schnell Widerrede einlegen. Verlieren können Sie dabei nichts, ausser etwas Aufwand. Haben Sie die Rechnung bereits bezahlt?
Auch ich bin der Meinung, dass bei einem Angebot die Entsorgungskosten nicht genau beziffert werden können – es gibt aber durchaus Erfahrungswerte.
Genauso so bin ich der Meinung, dass der Hinweis auf mögliche Entsorgungskosten und der damit verbundene Tarif zwingend im Angebot enthalten sein müssen. In AGB gehaltene Hinweise genügen in diesem Fall nicht, wenn ihnen diese nicht nachweislich mit dem Angebot ausgehändigt wurden (Hinweis auf die AGB).
Wenn die Arbeiter den Schlamm mit zig-hundert Liter Frischwasser verdünnten und so eine x-fache Abfallmenge resultiert, darf das nicht Ihr Problem sein. Ein Schlammsammler wird allenfalls kurz mit dem Druckschlauch abgespritzt und wenn es hoch kommt dieses Wasser noch abgesogen – das wäre aber dann schon „Cadillac“. Aber auch so würden kaum mehr als 100-200 lt Schmutzwasser anfallen.
Begegnen Sie der Firma mit diesem Wissen und man wird den Preis vermutlich reduzieren. Ich denke 20% des Aufschlages (Entsorgung) sollten Sie akzeptieren.
veritim -
Guten Morgen veritim
Ich werde noch heute einen eingeschriebenen Brief verfassen und mir erlauben, Ihre Argumente darin zu verwenden. Nun habe ich das "Rüstzeug", um mich zu wehren.
Herzlichen Dank.
Hela