kein Kontakt trotz Unterhalt

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  • Hallo.........meine 20 zig jährige tochter will keinen kontakt zu mir ,muss ich denn unterhalt weiter bezahlen.

    sie hat die matura abgeschlossen und fängt studium an.

    Liebe grüsse Corinna

  • Hallo Corina123

    Tut mir sehr leid für Dich, dass Deine Tochter keinen Kontakt zu Dir will.

    Als erstes zählt, was genau in deinem Scheidungsurteil steht.

    Wie lange hast Du denn schon keinen Kontakt mit Deiner Tochter?

    Ich habe hier einen Auszug gefunden aus einem Artikel im Tages-Anzeiger:

    Liegt jedoch die Scheidung der Eltern sehr lange zurück, so sollte es dem erwachsenen Kind im Laufe der Zeit zumutbar sein, einen minimalen Kontakt zum anderen Elternteil zu pflegen. So gab das Bundesgericht einem Vater Recht, der sich weigerte, seine mündige Tochter zu unterstützen, weil diese jeden Kontakt zum ihm verweigere. Das höchste Gericht begründete seinen Entscheid damit, dass es dem Vater nicht zumutbar sei, der Tochter Unterhalt zu zahlen, wenn sie jeglichen Kontakt mit ihm vollständig ablehne.

    Hier der Link zum ganzen Artikel: http://sc.tagesanzeiger.ch/dyn/geld/sosi/488086.html

    Und hier ein weiterer Link betreffend des Urteils des Bundesgerichtes:

    http://www.1eltern.ch/community/index.php?topic=7103.0

    So eindeutig ist es also nicht, dass Du einfach weiter zahlen musst. Am Besten lässt Du dich von einem Anwalt beraten, falls du eine Klage in Erwägung ziehst.

    Je nach Studium ist es deiner Tochter auch zumutbar zu jobben, also selbst etwas zu ihrem Lebensunterhalt beizutragen. Dann wären die Alimentenbeträge allenfalls mit deiner Tochter neu auszuhandeln.

    Hoffe, das hilft Dir weiter.

    Liebe Grüsse farfalla



  • Hallo.........meine 20 zig jährige tochter will keinen kontakt zu mir ,muss ich denn unterhalt weiter bezahlen.

    sie hat die matura abgeschlossen und fängt studium an.

    Liebe grüsse Corinna



    Hallo Corinna

    Solche Situationen schmerzen. Der Vater meinen 2 Kinder (22+23) hat zwar wohl ca 1-2 mal pro Monat Kontakt zu ihnen, aber dafür gar keinen mehr zu mir. Das macht die Situation auch nicht einfach: er ist fast Tabuthema zu Hause...leider.

    Betr Alimenten: Soviel ich weiss, sind Eltern verpflichtet ihre Kinder zu Unterstützen bis zur Ende der erste Ausbildung.. bez bis spätestens zum 25. Lebensjahr.

    Ich wünsche dir viel Kraft für die Zukunft.

    Lieben Gruss. Sunny

  • Hallo sunny

    Mündigenunterhalt kann durchaus auch über 25 gehen, einig ist, dass keine Renten, Zulagen usw. ausbezahlt werden, aber für die Eltern gilt das Alter 25 nicht. Die Unterstützung kann durchaus noch länger dauern.

    Das wird oft vermutet, ist aber nicht so.

    hallo corina

    ein Minimalkontakt kann verlangt werden, wenn der Kontakt verweigert wird, ist dies durchaus ein Grund die Alimenten einzustellen. Auch Budget und Ausbildungspläne müssen offen gelegt werden. Schliesslich will Tochter auch das Geld, so muss sie auch etwas von sich geben.

    Aemter usw. rechnen mit einem Eigeneinkommen von 20% für Studenten. Meine Stieftochter macht es so, dass sie während den Semesterferien arbeiten geht, dass sind doch immerhin ca. 3 Monate, andere arbeiten nebenher, dafür in den Semesterferien nicht unbedingt gross.

  • doch, ich denke das die Beteiligten sich das schon fragen.

    Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass Kinder oft Loyalitätskonflikte haben. Wenn ein Kind bei der Mutter wohnt,

    und diese nichts gutes über den Vater berichtet, so ist das

    nicht förderlich für den Kontakt. Klar gibt es auch Väter welche keinen Kontakt mehr zu den Kindern wollen, dies ist aber eher selten. Zumindest in der heutigen Zeit.

    Meine Erfahrung ist aber auch, dass alles seine Zeit braucht und es durchaus vorkommt, dass dann wieder ein gutes Kind-Vater Verhältniss entsteht. Spätestens wenn sie ausgezogen sind, sieht die Welt anders aus.