Reparaturkosten Auto

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  • Guten Tag Zusammen

    Wir haben vorletzte Woche eine Offerte für den Service unseres Autos erstellen lassen. Die Kosten kamen insgesamt auf 1300.- was wir für OK empfunden haben und wir unser Auto somit in Reparatur gebracht haben.

    letzten Freitag bekam ich dann dei Rechnung und siehe da, sie ist ganze 700.- teurer als in der Offerte angegeben. Gemäss Garagist gab es noch einiges Mehr zu machen.

    Dann, nachdem wir das Auto zurückbekommen haben, hat es beim Fahren und Stehen komische Ruckbewegungen gemacht, also haben wir das Auto nochmals in die Garage gebacht.

    Dabei kam raus, dass ein Zündkabel kaputt war und wir nur mit 3 anstatt 4 Zündkerzen gefahren sind.

    Gemäss Garagist geht dies aber nicht auf Garantie, da dieser sagt, er habe dieses Kabel nicht kaputt gemacht. Folgend kommen nochmals Kosten auf uns zu.

    Müssen wir dies so akzeptieren?

    Darf der Garagist einfach ohne zu informieren, mehr am Auto machen und dies auch noch in Rechnung stellen?

    Müssen wir die Kosten für das kaputte Zündkabel übernehmen, obwohl vor dem Service alle OK war?

    Besten Dank für Eure Hilfe

    LG tschoii

  • Hallo Tschoi,

    eine Antwort für deinen Fall habe ich auch nicht, aber es würde mich interessieren, ob es nicht grundsätzlich eine Regelung gibt, die besagt, bis zu welcher Höhe ein Kostenvoranschlag ungefragt überschritten werden darf. Ich glaube, es gibt eine solche Regelung, aber sicher bin ich mir nicht.

    Ich habe vor kurzem ähnliche Erfahrungen gemacht:

    Bei der Terminnahme zum Reifenwechsel sagte ich meinem Garagisten, dass ich einen guten Reifen möchte, aber nicht den Teuersten.

    Er machte mir einen Kostenvoranschlag für ca. 800.-SFr.

    Mein Fehler war, dass ich nicht mehr wusste, dass ich andere Felgen für die Sommerrreifen habe (habe das Auto im Herbst gebraucht gekauft).

    Nun passten die bestellten Reifen nicht auf die Felgen und er besorgte wo auch immer die passenden Sommerreifen.

    Aber ohne mich davon zu benachrichtigen..., ich sass in der Garage und wunderte mich, warum mein Reifenwechsel über 1 Std. dauerte!

    Am Ende präsentierte er mir das Problem, samt einem Aufschlag von 500.- SFr, weil er jetzt die teuersten Reifen montiert hatte!

    Selbstverständlich bin ich über den Tisch gezogen worden und

    habe auch zähneknirschend bezahlt, aber nochmal passiert passiert mir das nicht!

    Ab jetzt werde ich vorher klarmachen, dass ich eine Rechnung, die den Kostenvoranschlag definitiv um ein Vielfaches überschreitet, nicht akzeptieren werde, bzw. bevor ungefragt Dinge erledigt werden, darüber benachrichtigt werden will und diese erst mit meinem Einverständnis gemacht werden!

    VG, Semoi

  • Der Beobachter hilft auch hier: Gefunden auf der Beobachter - Website...

    Wie verbindlich ist ein Kostenvoranschlag?

    Verbindlich ist ein Kostenvoranschlag dann, wenn Sie mit dem Handwerker einen festen Preis für klar umgrenzte Leistungen vereinbart haben. Dann müssen Sie im Nachhinein keinen höheren Preis bezahlen (auch nicht für Mehrwertsteuer, Wegkosten, Entsorgung von Materialien und Mehrarbeit). Bei einem klar bezeichneten Abweichungsspielraum gilt die festgelegte Obergrenze (= Kostendach).

    Davon zu unterscheiden sind Offerten "nach Aufwand", Regiearbeiten oder ungefähre Preisangaben. Da der Handwerker hier keine Preislimite setzt, sind sie unverbindlich. Er kann seine Leistungen grundsätzlich nach Aufwand abrechnen. Beachten Sie in diesem Zusammenhang die Bedeutung des Arbeitsrapportes: Unterzeichnen Sie ihn nur, wenn Sie mit den Notierungen einverstanden sind. Andernfalls bringen Sie entsprechende Vorbehalte an.

    Vorsicht bei mündlichen Preisabsprachen: Wenn keine Zeugen dabei waren, müssen Sie mangels Beweisen für den ganzen Aufwand des Unternehmers aufkommen.

    Gesetzesartikel: OR 373, 374

    Und diese wiederum sind im Internet auch alle publiziert und lauten wie folgt:

    Art. 373

    Höhe der Vergütung

    a. Feste Übernahme

    1 Wurde die Vergütung zum voraus genau bestimmt, so ist der Unternehmer verpflichtet, das Werk um diese Summe fertigzustellen, und darf keine Erhöhung fordern, selbst wenn er mehr Arbeit oder grössere Auslagen gehabt hat, als vorgesehen war.

    2 Falls jedoch ausserordentliche Umstände, die nicht vorausgesehen werden konnten oder die nach den von beiden Beteiligten angenommenen Voraussetzungen ausgeschlossen waren, die Fertigstellung hindern oder übermässig erschweren, so kann der Richter nach seinem Ermessen eine Erhöhung des Preises oder die Auflösung des Vertrages bewilligen.

    3 Der Besteller hat auch dann den vollen Preis zu bezahlen, wenn die Fertigstellung des Werkes weniger Arbeit verursacht, als vorgesehen war.

    Art. 374

    Festsetzung nach dem Wert der Arbeit

    Ist der Preis zum voraus entweder gar nicht oder nur ungefähr bestimmt worden, so wird er nach Massgabe des Wertes der Arbeit und der Aufwendungen des Unternehmers festgesetzt

    Meine persönliche Meinung: Wenn ein Kostenvoranschlag bis zu 10% überschritten wird, weil noch einige kleinere Teile benötigt wurden, kann man das ja guten Gewissens akzeptieren, aber Rechnungen mit Aufschlägen von 50% oder mehr sind unseriös und zurückzuweisen.

    Im Streitfalle ist es aber immer gut, wenn man schriftliche Abmachungen hat über die Kosten, wurde nur mündlich und "ungefähr..." abgemacht, sitzt man als Kunde am kürzeren Hebel. Der Handwerker hat dann schnell die Keule des Retentionsrechtes zur Hand und gibt das reparierte Stück erst nach Bezahlung heraus, was bei einem Auto schon recht lästig sein kann, besonders wenn man es dringend braucht.

    Auch lohnt es sich immer, genau zu definieren, was man wirklich will. Ein Ersatzpneu z.B. hat eine Marke und eine Dimension und ist nicht einfach nur rund. Also genau bestellen, von welchem Hersteller und in welcher Dimension das Teil sein soll. Missverständnisse sind sowohl für den Käufer wie auch für den Verkäufer lästiger Leerlauf und kostentreibende Faktoren.

    Gruss

    Rolf.

  • Hallo Rolf,

    Vielen herzlichen Dank ! Genau das habe ich gesucht! Ich wusste, ich hatte mal was darüber gelsen, konnte mich aber beim besten Willen nicht mehr erinnern, wo!

    Mir war dieser Reifenwechsel jedenfalls eine deutliche Lehre!

    In Zukunft werde ich vorsichtiger sein!

    Gruss, Semoi