Meine (schlechten) Erfahrungen mit dem RAV

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  • Hallo zusammen

    Ich musste mich leider seit kurzem Arbeitslos melden. Die Erfahrungen welche ich mit dem RAV gemacht habe, sind ernüchternd. Ich arbeite in der Informatik.

    Angefangen hat alles mit der ersten Beratung. Meine Beraterin meinte, mein Lebenslauf sei nicht gut genug und müsse dringend überarbeitet werden. Ich jedoch war schon vor meiner Arbeitslosigkeit bei diversen Stellenvermittler angemeldet. Allesamt haben meinen Lebenslauf gelobt wegen der Übersichtlichkeit und Informationsgehalt. Als (gute) Vorlage hat Sie mir einen Lebenslauf eines Schreiners gezeigt, welche überhaupt nichts mit der Informatik zu tun hat.

    Allgemein scheint die RAV Beraterin über die Informatikbranche keine Ahnung zu haben. Dies zeigte sich deutlich als Sie mir empfahl, Bewerbungen lieber per Post zu machen als Online was in der Informatikbranche überhaupt nicht mehr gemacht wird. Über meine Qualifikationen und Diplome hatte Sie ebenfalls keinen Plan. So jemand soll mich beraten, wenn ich ihr erklären muss, wie ich mich bewerben muss?

    Am ersten Beratungsgespräch habe ich meine Beraterin ebenfalls nach einer Weiterbildungsmöglichkeit gefragt, so dass ich meine freie Zeit optimal nutzen kann. Fehlanzeige, ich könne einen Antrag stellen, jedoch würde der sicherlich abgelehnt werden da es sich um eine Weiterbildung handle und diese werde nicht unterstützt, nur noch Umschulungen.

    Ich habe ihre Kritik zur Kenntnis genommen, aber mein Lebenslauf habe ich nicht geändert, da ich auch während meiner Arbeitslosigkeit diverse Vorstellungsgespräche hatte, auch nicht nur durch Stellenvermittler sondern auch Selbstbewerbungen. Auch meine Strategie der Bewerbungen habe ich nicht geändert, da diese ja offensichtlich erfolgreich ist.

    Vor ein paar Wochen habe ich meine Arbeitsbemühungen 2 Tage zu spät eingereicht und eine Sanktion von 8 Einstelltagen bekommen. Vorher habe ich meine Arbeitsbemühungen immer Termingerecht eingereicht. Das finde ich völlig unverhältnismässig und bringt mich nun in finanzielle Engpässe. Allgemein ist es sehr mühsam, dass das Arbeitslosengeld erst spät ausbezahlt wird, da die meisten Rechnungen ende Monat fällig werden und nicht erst Mitte Monat.

    Das RAV hat diesbezüglich zu viel Macht und diese Spielt das RAV immer wieder aus. Für mich ist die Arbeitslosigkeit schon genug Strafe und ich werde noch mehr bestraft mit solchen Sanktionen. Für mich ist das RAV ein Auslaufmodell. Die Beraterin welche ich habe kann mir nicht wirklich helfen oder Unterstützen, da Sie von der Branche keine Ahnung hat. Da fühle ich mich bei Stellenvermittler wesentlich besser aufgehoben, weil diese wissen genau, worauf es ankommt.

    Durch die Sanktionen kann ich nun meine Weiterbildung welche ich angefangen habe, nicht mehr selbst finanzieren.

    Das RAV in der Form wie es jetzt existiert, ist für mich Sinnlos. Das RAV ist irgend einmal im Jahre 1980 stehen geblieben und hat sich in keiner Art und Weise weiterentwickelt und sich dem Arbeitsmarkt angepasst.

    Gruss

    binabik



  • Angefangen hat alles mit der ersten Beratung. Meine Beraterin meinte, mein Lebenslauf sei nicht gut genug und müsse dringend überarbeitet werden. Ich jedoch war schon vor meiner Arbeitslosigkeit bei diversen Stellenvermittler angemeldet. Allesamt haben meinen Lebenslauf gelobt wegen der Übersichtlichkeit und Informationsgehalt. Als (gute) Vorlage hat Sie mir einen Lebenslauf eines Schreiners gezeigt, welche überhaupt nichts mit der Informatik zu tun hat.

    Allgemein scheint die RAV Beraterin über die Informatikbranche keine Ahnung zu haben. Dies zeigte sich deutlich als Sie mir empfahl, Bewerbungen lieber per Post zu machen als Online was in der Informatikbranche überhaupt nicht mehr gemacht wird. Über meine Qualifikationen und Diplome hatte Sie ebenfalls keinen Plan. So jemand soll mich beraten, wenn ich ihr erklären muss, wie ich mich bewerben muss?



    Es kommt leider öfter vor, dass RAV-Berater von manchen Branchen keine Ahnung haben und mit spezialisierten Fachkräften und Führungskräften heillos überfordert sind. Erwarten Sie sich vom RAV keine echte Hilfe und Beratung, sondern nur die Kontrolle Ihrer Arbeitsbemühungen.

    Machen Sie Ihre Bewerbungen wie Sie wollen. Mit Bewerbungen per E-Mail mit angehängtem Lebenslauf (CV) und angehängten eingescannten Zeugnissen oder per Post auf im Internet oder in Zeitungen ausgeschriebene offene Stellen sollten Sie auf der sicheren Seite sein, dass diese Bewerbungen als qualitativ genügend eingestuft werden. Wenn Sie davon 10 bis 12 Bewerbungen pro Monat machen, werden diese auch als quantitativ ausreichend eingestuft. Am besten verteilen Sie die Bewerbungen einigermassen gleichmässig über den Monat, da es manchmal auch Sanktionen gibt, wenn in einzelnen Wochen oder während vieler Tage keine Bewerbung erfolgte.



    Am ersten Beratungsgespräch habe ich meine Beraterin ebenfalls nach einer Weiterbildungsmöglichkeit gefragt, so dass ich meine freie Zeit optimal nutzen kann. Fehlanzeige, ich könne einen Antrag stellen, jedoch würde der sicherlich abgelehnt werden da es sich um eine Weiterbildung handle und diese werde nicht unterstützt, nur noch Umschulungen.



    Kurse werden nur sehr restriktiv genehmigt. Das ist leider so. Ausbildungen gibt es nur wenn der eigene Beruf quasi ausgestorben ist.



    Ich habe ihre Kritik zur Kenntnis genommen, aber mein Lebenslauf habe ich nicht geändert, da ich auch während meiner Arbeitslosigkeit diverse Vorstellungsgespräche hatte, auch nicht nur durch Stellenvermittler sondern auch Selbstbewerbungen. Auch meine Strategie der Bewerbungen habe ich nicht geändert, da diese ja offensichtlich erfolgreich ist.



    So lange Sie zu Vorstellungsgesprächen von den echten Arbeitgeber (nicht nur den Personalvermittlungen) eingeladen werden sind Ihre Bewerbungsunterlagen und Methoden wahrscheinlich in Ordnung.



    Vor ein paar Wochen habe ich meine Arbeitsbemühungen 2 Tage zu spät eingereicht und eine Sanktion von 8 Einstelltagen bekommen. Vorher habe ich meine Arbeitsbemühungen immer Termingerecht eingereicht. Das finde ich völlig unverhältnismässig und bringt mich nun in finanzielle Engpässe. Allgemein ist es sehr mühsam, dass das Arbeitslosengeld erst spät ausbezahlt wird, da die meisten Rechnungen ende Monat fällig werden und nicht erst Mitte Monat.



    Das erscheint mir auf den ersten Blick als zu hart. Wann haben Sie die Verfügung erhalten mit welcher Ihnen die 8 Einstelltage mitgeteilt wurden? Haben Sie eine Einsprache gegen die Verfügung gemacht? Wann läuft die 30-tägige Einsprachefrist ab? Haben Sie seit dem Beginn Ihrer Arbeitslosigkeit oder bei einer früheren noch nicht sehr lange zurück liegenden Arbeitslosigkeit schon je Einstelltage als Strafe erhalten? Oder ist das quasi Ihre erster "Fehltritt" mit dem zu spät einreichen? An welchem Datum haben Sie die Arbeitsbemühungen eingereicht? Gab es irgendwelche mildernden Umstände für die Verspätung?

    Wenn Sie den Text der Begründung der Verfügung lieber als private Nachricht zustellen wollen, geht das auch. Eventuell kann man mit einer Einsprache (und allfälligen späteren Beschwerde) da noch eine Reduktion der Strafe herausholen.

  • Ich verstehe auch nicht, weshalb das RAV die Leute nach Alphabet zuweist anstatt nach Branchen. Es ist ja schlichtwegs unmöglich, vom Analphabeten ohne Deutschkenntnissse über Serviceangestellte bis zum Ingenier die Leute zu "beraten" (immerhin nennen sie sich "Berater"). Keine Jobvermittlung ist so organisiert. Für mich ist das RAV eine reine Verwaltungsbehörde, die allerdings Kompetenzen hat, wozu sie keinerlei Qualifikationen haben: wie soll der RAV-Berater entscheiden, welche Kurse für jemanden sinnvoll sind, wenn er von der Branche keine Ahnung hat? Wie kann er so auch nur Empfehlungen aussprechen? Ausserdem überschreiten sie meiner Erfahrung nach regelmässig ihre Kompetenzen. Ein kleines Beispiel:

    Mein Partner (ohne Berufsabschluss) hat Erfahrung im Metallbau und möchte ein Schweisszertifikat erlangen. Er wurde nun fast 2 Jahre vertröstet, er solle zuerst besser Deutsch lernen. Inzwischen hat er mehrere deutschkurse besucht und hat Nibea A2 erreicht. Nun wollte er, bevor seine Rahmenfrist abläuft, dieses zertifikat erlangen und hat einen 2-wöchigen Schweisskurs besucht, finanziert über temptraining (durch Temporär-Jobs). Leider reichten die 2 Wochen nicht ganz für die Prüfung (üblich wären 4 Wochen), eine zusätzliche Woche sollte angehängt werden. Da seine Deutschkenntnisse beim bisherigen Kursbesuch kein Problem darstellten, bat er seine RAV-Beraterin darum, dass das RAV die Kosten für Kurs und Lohnausfall für Zusatzwoche übernehmen würde. Die RAV-Beraterin weigert sich, ihm das Formular für den Antrag zur Kursfinanzierung auszuhändigen mit dem Hinweis sein Deutsch (A2) sei nach wie vor ungenügend. Auch die Empfangsdame des RAV will ihm das Formular nicht geben und verweist auf die Beraterin. Die Beraterin verweist ihn an die Unia (Kasse), er soll dort direkt nachfragen (diese lehnen diesbezügliche Zuständigkeiten ab).

    Nach kurzer Internetrecherche komme ich zum Schluss, dass das Gesuch beim RAV eingereicht werden soll (und nicht bei der Unia), das Formular ebenfalls dort erhältlich sei. Bei abschlägigem Bescheid könne er eine Beschwerde einreichen. Ich gehe also persönlich auf dem RAV vorbei und verlange am Empfang das Antragsformular. Die Dame verweist mich an die Beraterin und nach 20 Minuten kann ich tatsächlich kurz mit dieser sprechen. Sie verweist wiederum auf seine angeblich mangelhaften Deutschkenntnisse und will kein Formular aushändigen. Ich erkläre ihr, dass er bereits 2 Wochen den Kurs besucht hat und seine Deutschkenntnisse offensichtlich kein Hindernis darstellten. Sie insistiert, sie hätte ihre Vorschriften, er müsse für einen Kursbesuch "sehr gute Deutschkenntnisse" haben. Ich frage was darunter zu verstehen ist, etwa B1 im Europ. Referenzrahmen? Sie meint höher, präzisiert aber nicht. Ich stelle fest dass B1 in der Regel für eine handwerklich orientierte Lehre als genügend angesehen wird. Sie insistiert jedoch auf ihre unspezifizierten Vorschriften. So kann man auslänische Personen natürlich auch "unten" und ihre Arbeitslosenquote künstlich hoch halten.

    Stimmt es, dass formelle Sprachanforderungen für den Besuch des praktisch orientierten handwerklichen Kurses bestehen, falls ja welche und wo stehen die? Im Internet finde ich kein Wort davon. Sollte er nicht das Formular auf Verlangen trotzdem erhalten und ggf. das Gesuch formell abgeleht werden? Es wäre für ihn eine grosse Chance den Kurs mit Zertifikat abschliessen zu können, seine Aussichten auf Anstellung im Metallbau oder als Schweisser wären deutlich besser.



  • Stimmt es, dass formelle Sprachanforderungen für den Besuch des praktisch orientierten handwerklichen Kurses bestehen, falls ja welche und wo stehen die? Im Internet finde ich kein Wort davon. Sollte er nicht das Formular auf Verlangen trotzdem erhalten und ggf. das Gesuch formell abgeleht werden? Es wäre für ihn eine grosse Chance den Kurs mit Zertifikat abschliessen zu können, seine Aussichten auf Anstellung im Metallbau oder als Schweisser wären deutlich besser.



    Ich hatte bis jetzt keine Fälle, in denen es um arbeitsmarktliche Massnahmen geht. Die meisten Fälle drehten sich um eine Einstellung in der Anspruchsberechtigung (d.h. eine finanzielle Strafe durch ein zeitlich begrenztes Nichtbezahlen der Taggelder), um den Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung, um die Anrechnung von Zwischenverdiensten bzw. um die Pflicht zur Rückerstattung von bezogenen Taggeldern bzw. den Erlass der Rückerstattung.

    Ich habe weder im Kreisschreiben ALE noch im Kreisschreiben AMM des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO eine Anforderung gefunden, dass ein bestimmtes Sprachniveau eine Voraussetzung für einen Kursbesuch wäre.

    Die Kreisschreiben des SECO stellen Weisungen des SECO an die Arbeitslosenkassen und an die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) dar. Die Arbeitslosenkassen und die RAV müssen sich an diese Weisungen des SECO halten, aber diese Weisungen sind für die Gerichte nicht verbindlich, wenn man sich mit einer Beschwerde gegen einen Einspracheentscheid wehrt, in dem sich die Behörde auf eine solche Weisung beruft.

    Kreisschreiben des SECO:

    http://www.treffpunkt-arbeit.c…ikationen/kreisschreiben/

    Kreisschreiben AVIG-Praxis ALE (Arbeitslosenentschädigung) des SECO

    http://www.treffpunkt-arbeit.c…axis_ALE_01.2015_V1.1.pdf

    Kreisschreiben AVIG-Praxis AMM (Arbeitsmarktliche Massnahmen) des SECO

    http://www.treffpunkt-arbeit.c…reischreiben_AMM_2014.pdf

    Das Sechste Kapitel (beginnt ab Artikel 59) des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG) befasst sich mit Arbeitsmarktlichen Massnahmen. Bildungsmassnahmen sind in Artikel 60 AVIG geregelt, aber Sie sollten alle Artikel durchlesen.

    Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG):

    https://www.admin.ch/opc/de/cl…ation/19820159/index.html

    Artikel 100 Absatz 1 AVIG: Verfügungen sind in den Fällen nach den Artikeln 36 Absatz 4, 45 Absatz 4 und 59c sowie in den besonders bezeichneten Fällen für Ersatzansprüche zu erlassen. Im Übrigen kommt in Abweichung von Artikel 49 Absatz 1 ATSG2 das formlose Verfahren nach Artikel 51 ATSG zur Anwendung, ausser in den Fällen, in denen dem Ersuchen des Betroffenen nicht oder nicht vollumfänglich entsprochen wird.

    Artikel 51 Absatz 1 ATSG: Leistungen, Forderungen und Anordnungen, die nicht unter Artikel 49 Absatz 1 fallen, können in einem formlosen Verfahren behandelt werden.

    Artikel 51 Absatz 2 ATSG: Die betroffene Person kann den Erlass einer Verfügung verlangen.

    Wer genau zuständig ist, sollte keine Rolle spielen, da eine Stelle, welche sich als unzuständig betrachtet, gesetzlich verpflichtet ist Ihr Schreiben an die zuständige Stelle weiterzuleiten.

    Artikel 30 ATSG: Alle Stellen, die mit der Durchführung der Sozialversicherung betraut sind, haben versehentlich an sie gelangte Anmeldungen, Gesuche und Eingaben entgegenzunehmen. Sie halten das Datum der Einreichung fest und leiten die entsprechenden Unterlagen an die zuständige Stelle weiter.

    Begehren Sie eine rechsmittelfähige Verfügung, in welcher über den Anspruch auf diesen Kurs zu verfügen ist. Weisen Sie darauf hin, dass eine Verfügung gemäss Artikel 49 Absatz 3 ATSG zu begründen ist, wenn sie den Begehren der versicherten Person nicht voll entspricht.

    Bestehen Sie darauf, dass man Ihnen konkret den Namen der Weisung nennt und konkret sagt, wo genau in dieser Weisung angeblich etwas über ein konkretes Sprachniveau steht und verlangen Sie eine Kopie oder einen Internetlink auf dies Weisung, bei dem man ohne Passwort diese Weisung lesen kann.

    Artikel 56 Absatz 2 ATSG: Beschwerde (beim kantonalen Sozialversicherungsgericht) kann auch erhoben werden, wenn der Versicherungsträger entgegen dem Begehren der betroffenen Person keine Verfügung oder keinen Einspracheentscheid erlässt.

    Artikel 49 Absatz 3 ATSG: Die Verfügungen werden mit einer Rechtsmittelbelehrung versehen. Sie sind zu begründen, wenn sie den Begehren der Parteien nicht voll entsprechen.

    Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG):

    https://www.admin.ch/opc/de/cl…ation/20002163/index.html

  • Ihren Ärger über die unangemessene Behandlung und über die inadäquate Beratung (da durch eine unpassende Person ohne die richtige Einschätzungskompetenz) kann ich sehr gut nachvollziehen.


    Selber Akademikerin, wurde ich infolge von Krankheit arbeitslos. Problem war, dass das RAV 1. gar keine Stellen sondern nur Kurse vermittelt hat und daher der Name "Stellenvermittlung" überhaupr nicht zutrifft und 2. keine Beratungsperson mit einem tertiären Abschluss bzw. einem vergleichbaren Bildungsweg oder aus einer vergleichbaren Branche verfügbar war. Also niemand mit Kenntnis der Marktanforderungen auf meinem Gebiet. Es ist nicht verwunderlich, dass ich keine Stelle gefunden habe, dafür eine enorme Bewerbungsmenge trotz Krankheit zu bewältigen hatte. Und so Kosten verursachte. Aktiv vermittelt wurde mir keine einzige Stelle, also sollte der Name RAV revidiert werden. Infrastruktur und Kursangebot waren top und sehr grosszügig, was herausgestrichen werden muss. Der Zusatzstress durch einen Kurs war jedoch beachtlich, weil dabei die Stellensuche nicht reduziert werden durfte. Hier kommt die unmenschliche Härte des Systems zum Vorschein. Es sollte wieder vermehrt um den Wert des arbeitslosen Menschen gehen und weniger um sture Erfüllung der Kontrollvorschriften. Kontakte zur Wirtschaft schienen nicht wirklich zu existieren, zumindest nicht für alle. Es geht nur noch um Leistungsmaximierung. Hier wäre das AWA/der Bund gefragt.

  • Jedes Hotel.. jeder Betrieb.. jegliche Berater, Consultings... Alle Stellen können etweder auf Google oder in einem speziellen Portal bewertet werden.

    Nur Angestellte in staatlichen Betrieben wie Sozialhilfeberater, RAV-Berater und dergleichen können in ihrer Arbeitsqualität nicht gemessen werden. Sie können grundsätzlich hinter den Beratungstüren machen was sie wollen. Und gerade die Menschen, die Hilfe, Verständnis, Mitgefühl und Motivation bräuchten und die eh schon eine schwere Zeit durchmachen, werden von solchen Beratern maltretiert, von oben herab oder ungerecht behandelt und haben ein zu grosses Spielfeld an Machtausübung.

    Hier sollte man echt mal den Hebel ansetzen. Und gerade zb. Sozialhilfeberatungsstellen geben gerne Info zu rechtlichen Fragen, aber für die menschlich gerechte Ebene wird der Bereich der sozial schlecht gestellten Menschen der Schweiz durch das Band einfach dunkelgeleuchtet. Und das ist einfach nicht in Ordnung.


  • Grundsätzlich habe ich mehrheitlich gute bis sehr gute Erfahrungen gemacht mit RAV und Arbeitslosenkasse.


    Wo es Differenzen gegeben hat war der Grund oft die verschiedenen Perspektiven. Für manche Berater und Angestellte sind Kunden einfache Bittsteller, die kontrolliert, gegebenenfalls gemassregelt werden müssen. Sie sehen sich da eindeutig in der Rolle des Kontrolleurs, die Missbräuche verhindern wollen. Diametral gegenüber kommt ein Kunde zu einem Dienstleistungszentrum, das in Form einer Versicherung seine Wünsche erfüllen soll. Je nach Tonalität sind Konflikte programmiert.
    Meiner Erfahrung nach sieht sich das RAV hauptsächlich als Konrolleur und weniger als Berater. Heutzutage hat jedeR einen Internetanschluss, kennt alle Jobportale genaus so gut wie der Berater. Die traditionelle Rolle der Jobvermittlung ist dadurch weitgehend weggefallen. Was bleibt, ist eben das Misstrauen des Staates gegenüber seinen Bürgern in Form eines RAV-Beraters.


    Ich habe die Erfahrung gemacht, dass das RAV darüber hinaus Wünschen seiner Kunden gegenüber eher reserviert gegenüber steht. Wenn man Weiterbildungswünsche konkret mit verbesserten Chancen begründen kann, stehen einem oft die Türen offen. Nicht einfach endtäuscht aufgeben, sondern Argumente finden und vorbringen.

  • Alles Lustig


    Ich wollte im 2014 einen 3-4Mt Sprachaufenthalt machen und Fragte das RAV Solothurn ob Sie mir etwas dran vergüten würden da es essentiell war für meinen Job welchen ich ausüben wollte. Das haben Sie abgelehnt. Dannach habe ich das RAV gefragt ob ich während meinem Aufenthalt auf das Arbeitslosengeld zählen kann wenn ich meine Arbeitsbemühungen regelmässig mache.


    Antwort RAV: Nein Sie erhalten kein Arbeitslosengeld da Sie in dieser Zeit nicht vermittelbar sind.


    Dann habe ich auf jegliche Unterstützung vom RAV verzichtet und sagte ich werde den Sprachaufenthalt selber berappen und verzichte auf das Arbeitslosengeld, was ich noch zu beachten hätte?


    Antwort RAV: Sie müssen Regelmässig Arbeitsbemühungen schreiben in der ganzen Zeit wo Sie im Ausland sind...


    Ich: Sie sagen mir zuerst dass ich wenn ich im Ausland bin nicht vermittelbar wäre und desshalb kein


    Arbeitslosengeld erhalte und obwohl ich Ja aus Sicht RAV nicht Vermittelbar bin soll ich trotzdem Arbeitsbemühungen schreiben? Worin bitte besteht hier denn die Logik?


    Antwort RAV: Ist halt so..


    Zusammengefasst:


    Ich erhielt während knapp 4 Monate kein Arbeitslosengeld, Sie haben mich weder unterstützt noch wege aufgezeigt, beworben habe ich mich sowieso direkt aus den USA und als ich zurückkam sofort eine Stelle gekriegt weil ich Englischdiplom in den Händen hielt.


    Die Regelungen des RAV's sind mehr als nur Fragwürdig, keine Logik und nix. Wäre ich nicht ins Ausland wäre ich wohl heute noch Arbeitslos.... Danke liebes RAV für die tolle und wertvolle Unterstützung. Aber zahlen tue ich die ALV schön brav für die welche Langzeitarbeitslos sind und durch das Verhalten des RAV auch bleiben.

  • @bimbo

    Ich halte es nicht für sinnvoll den gleichen Beitrag in zwei verschiedenen Threads zu platzieren. Ich habe bereits im anderen Thread, in dem Sie Ihren Beitrag platziert haben eine Antwort darauf geschrieben.


    Die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren sind verpflichtet die Vorschriften einzuhalten und sind nicht daran Schuld, wenn Sie die Logik hinter diesen Vorschriften nicht verstehen oder wenn Ihnen diese Vorschriften persönlich nicht gefallen.