Hallo an alle. Habe mit meiner ex eine aussergerichtliche Trennungsvereinbarung unterzeichnet. Der Gegenanwalt hat sie aber im letzten Moment noch deutlich nachkorrigiert, was ich nur zum Teil gemerkt habe. Hier meine Frage : wisst ihr ob solche Vereinbarungen rechtlich überhaupt bindend sind ? Hier ein Artikel dazu : "Die Vereinbarung ist erst rechtsgültig, wenn das Gericht sie genehmigt hat. Sie ist in das Dispositiv des Entscheids aufzunehmen."
Das ist aus der ZPO. Kann man also die Vereinbarung einhalten oder auch nicht, ist es ein einfacher Vertrag den man eingeschrieben künden kann ? Wer kann mir dazu etwas Fundiertes sagen ?
Hat der Ehemann übrigens Instrumente, um herauszufinden, ob seine ex schwarz arbeitet ?
Was ändert sich an der Unterhaltspflicht, wen die ex mit einem Mann zusammenzieht ? Danke !
Aussergerichtliche Trennungsvereinbarung ungültig ?
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wisst ihr ob solche Vereinbarungen rechtlich überhaupt bindend sind ?
Diese Vereinbarung ist gültig und bindend, wie jeder andere Vertrag auch. Das ist eine Vereinbarung unter Ehegatten, wie sie ihr Getrenntleben regeln wollen.
Aendern sich die Verhältnisse, kann sie entweder Einvernehmlich oder per Gericht geändert werden.
Hier ein Artikel dazu : "Die Vereinbarung ist erst rechtsgültig, wenn das Gericht sie genehmigt hat. Sie ist in das Dispositiv des Entscheids aufzunehmen."
Das ist aus der ZPO.
Dieses Zitat betrifft die Scheidungskonvention. Die Scheidungskonvention regelt die Scheidung, die Trennungsvereinbarung regelt die Trennung. Das sind zwei unterschiedliche Dinge.
Eine Trennungsvereinbarung ist auch ohne richterliche Genehmigung rechtsgültig und wirksam.
Kann man also die Vereinbarung einhalten oder auch nicht
Vereinbarungen muss man einhalten.
Vernachlässigen Sie absichtlich und ohne Grund den Unterhalt der Familie, kann es sogar strafrechtliche Sanktionen geben.
ist es ein einfacher Vertrag den man eingeschrieben künden kann
Es ist ein Vertrag, aber ein spezieller. Kündigen wie ein Zeitungsabo können Sie den nicht, weil das Getrenntleben so oder so irgendwie geregelt werden muss. Entweder machen Sie das mit Ihrer Gattin einvernehmlich, oder Sie oder Ihre Gattin oder beide gemeinsam lassen das Getrenntleben durch den Richter regeln.
Sollten Sie beide auf Dauer wieder zusammenziehen, fällt er wohl dahin. Aber so etwas passiert eher selten. -
Hallo an alle. Habe mit meiner ex eine aussergerichtliche Trennungsvereinbarung unterzeichnet. Der Gegenanwalt hat sie aber im letzten Moment noch deutlich nachkorrigiert, was ich nur zum Teil gemerkt habe. Hier meine Frage : wisst ihr ob solche Vereinbarungen rechtlich überhaupt bindend sind ?
Meine Meinung ist, du hast im vollen Wissen über die Konsequenzen eine Vereinbarung unterzeichnet und jetzt glaubst du, du könntest diesen Vertrag brechen.
Bei der Trennung können die Ehegatten gemeinsam eine Trennungsvereinbarung erstellen, in der steht, wo die Kinder wohnen und wer was bezahlt. Diese Vereinbarung, in doppelter Ausführung und von beiden unterschrieben, hat rechtliche Gültigkeit.
Nur wenn öffentliche Gelder beantragt werden (Sozialhilfe, Prämienverbilligung, etc.) ist eine gerichtliche Trennung notwendig und nur in einem solchen Fall muss die Trennungsvereinbarung dem Gericht zur Genehmigung eingereicht werden. -
abuehl : Danke für die Antwort. Da habe ich wohl vorschnell gehandelt. Jedoch habe ich vorgängig eine Abänderungsklage ans Gericht geschickt und den Gegenanwalt informiert, dass ich die Alimente abändere. Der Vertrag ist damit von meiner Seite korrekt gekündet. Grund : mein Einkommen ist massiv tiefer als vorher angenommen. Konsequenz : Alimente müssen angepasst werden. Eigentlich müsste ich nichts zahlen, ich reduziere aber um 15% - das sind die Fakten.
snoopy44 : Frauen hören es ncht gerne, dass man Alimente reduzieren will, das verstehe ich.
Da der Gegenanwalt bei der Unterzeichnung monatelang auf Zeit gespielt hat, muss ich jetzt etwas Druck aufsetzen. Zudem hat er hinterhältig Aenderungen eingeflochten. Macht die Gegenpartei nicht mit, dann folgt das hier :
Zusatzfrage : welche Gründe braucht es, um eine Scheidung wegen Unzumutbarkeit des Zusammenlebens ( Art 115a) einzureichen ? reichen wiederholte Tätlichkeiten ( inkl. Polizei und Gericht), psychische Auffälligkeit der Ehefrau, geschäftsschädigende Umtriebe aus ? hat jemand konkrete Erfahrung ? -
nulltotekrieg
Dass der Gegenanwalt hinterhältig Vertragsvereinbarungen eingeflochten hat, glaube ich dir nicht.
Diesen Vertrag hast du ganz bestimmt vor der Unterzeichnung durchgelesen und für in Ordnung befunden.
Kein Mensch kann so doof sein, eine Trennungsvereinbarung zu unterzeichnen, bevor er nicht komma- und punktgenau geprüft hat, wie viel Alimente dass er bezahlen muss.
Wenn es aber so ist wie du hier schreibst –und ich glaube dir das- dann kannst du selbstverständlich gemäss Art. 115 die Scheidung einreichen, ohne zwei Jahre getrennt von deiner Frau gelebt zu haben. -
So einfach ist das nicht. Die Unzumutbarkeit gilt nur in sehr schweren Fällen.
In meinem Fall wo meine Ex anschaffen ging, war zu wenig um diesen Paragrafen anzuwenden, gemäss meinem Anwalt.
Ich konnte vieles beweisen und auch sie hat mich angegriffen und mit einem Messer verletzt. Sie ist rechtsgültig verurteilt mit Probezeit.
Trotzdem muss auch ich die 2 Jahre abwarten. -
Die Gesetzes Artikel sind alles bloss Gummiparagraphen. Das beweist hier auch das Beispiel von Condor.
Wer den längere Atem resp. mehr Geld oder den besseren Anwalt hat, gewinnt bei uns in der Schweiz fast jeden Prozess. Zumindest wird derjenige Partner bei einer Ehescheidung nicht bis auf die Unterhosen ausgezogen.
Bei Condor wurde vermutlich nachfolgender Artikel angewendet:
BGE 128 III 1: Frage der Unzumutbarkeit des Fortbestehens der Ehe ist abzuwägen gegenüber Zumutbarkeit des Abwartens wg. ehelicher Beistandspflicht (Unzumutbarkeit bei psych. Erkrankung des Gatten) -
Das ist kein Gesetzesartikel, sondern ein Bundesgerichtsurteil:
http://relevancy.bger.ch/cgi-bin/JumpCGI?id=BGE-128-III-1
Bundesgerichtsurteile haben keinen Gesetzescharakter, und das Bundesgericht kann in einem anderen Fall auch wieder anders entscheiden. In der Regel sind die Entscheide aber recht konsistent. Prinzipielle Erwägungen in Bundesgerichtsurteilen werden eher selten wieder umgestossen.
Die Auslegung der Gesetze ist nicht immer ganz einfach und in der Tat manchmal mit überraschenden Konsequenzen. Zum Teil dauert es auch Jahre, bis Unklarheiten im Gesetz durch Bundesgerichtsentscheide geklärt wurden. Gerade in der Schweiz, wo es vergleichsweise wegen dem kleinen Land wenig Fälle gibt.
Das Bundesgericht zieht manchmal sogar heran, was in der Botschaft zu einer Gesetzesänderung geschrieben wurde (=Antrag des Bundesrates mit Erläuterungen an das Parlament), oder was im Parlament dazu gesagt wurde.
Einfluss haben auch Publikationen von Rechtsgelehrten ("Lehrmeinung"). Wobei sich manchmal auch Professoren streiten.
Dies ganz besonders beim Zivilgesetzbuch, das schon von der Idee her bewusst "gummig" gehalten wurde, weil die Fälle sehr verschieden sind und es fast unmöglich ist, alles Erdenkliche im Voraus zu regeln.
Anwälte, die sich damit auskennen, sind natürlich im Vorteil. Aber Geld alleine ist nicht entscheidend. -
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betreff trennungsvereinbarung/Konvention musste ich die bittere Erfahrung machen, dass sie zu gar nichts nütze war.
eine weile hielt sich mein mann daran, doch dann hat ihm wohl jemand geflüstert, er bräcuhte es nicht mehr zu tun und schwupps, ohne Vorwarnung zog er mir monatlich 1`400 fr. ab und zog mir auch andere dinge ab die er hätte zahlen müssen. ich konnte nichts dagegen unternehmen. wollte Betreibung einleiten doch sein nanwalt ist sehr raffiniert. sagt dem gericht einfach nur die hälfte und ich durfte mich nicht wehren und schon war die zeit um und ich zog massiv den kürzeren. er hat ein vermögen, daher kann er sich solches leisten. -
nulltotekrieg
Dass der Gegenanwalt hinterhältig Vertragsvereinbarungen eingeflochten hat, glaube ich dir nicht.
Diesen Vertrag hast du ganz bestimmt vor der Unterzeichnung durchgelesen und für in Ordnung befunden.
Kein Mensch kann so doof sein, eine Trennungsvereinbarung zu unterzeichnen, bevor er nicht komma- und punktgenau geprüft hat, wie viel Alimente dass er bezahlen muss.
Ich empfinde es als arrogant, anmassend und beleidigend, dass snoopy44 nulltotekrieg unterstellt gelogen zu haben und doof zu sein. Leider masst sich snoopy44 ständig an, Dinge über anderen Personen zu wissen, die er nicht kennt.