Malerrechnung extrem hoch - wo kann ich mich informieren?

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  • Hallo

    Meine alte Wohnung musste gestrichen werden, es waren Nikotinschäden. Ja, ich weiss...rauchen muss bestraft werden ;)

    Ist nicht meine erste Wohnung, die nach meinem Auszug gestrichen werden muss. Bis anhin war der Betrag für das Malen mit diesem Nikotinschutz um die 1500.--. Doch jetzt bekam ich eine Rechnung von meiner Liegenschaftenverwaltung über 4100.--. Es handelt sich um eine 2 Zimmerwohnung von 52 qm.

    Wie gesagt, nicht das erste Mal, dass ich zahlen muss. Aber so viel??? Ich finde einfach, dass hier etwas nicht stimmen kann. Meine Versicherung zahlt natürlich nicht, schon klar, aber ich dachte, dass die mir wegen dieser überrissenen Rechnung einen Tipp geben könnten.

    Ich habe inzwischen einige Offerten eingeholt und dort genau beschrieben, was zu machen ist und das es sich um Nikotinschäden handelt. Die Preise varieren, aber der höchste Betrag ist um die 2800.--, also immer noch um einiges billiger.

    Wo kann ich mich beraten lassen? Mieterschutz?

    lg

  • Ökotante,

    Sie schreiben von Nikotinschutz, meinen aber Nikotinsperre. Und um diese geht es schlussendlich.

    Jene Offerten die bei ca. 2‘000 bis 2‘500 landen beinhalten mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht die Entfernung des Nikotins sondern lediglich das überstreichen mit einer sogenannten Nikotinsperre. Darin liegt aber ein beachtlicher Unterschied. Der Vermieter hat Anrecht auf Entfernung des schädlichen Nikotins.

    Beim teuren Verfahren wird das Nikotin in 1-2 Wasch- und Spülgängen in mühsamer Handarbeit abgewaschen. Nachher werden die Wände und Decken normal gestrichen. Bei den günstigeren Varianten wird mit einer hochdeckenden Farbe und allenfalls mit einer Nikotinsperre gearbeitet. Das visuelle Ergebnis ist praktisch das selbe. Im günstigeren Verfahren ist das Nikotin noch unter der Farbe vorhanden und kann die Wohnung weiterhin belasten.

    In einem Wohnraum Nikotin sauber entfernen und danach streichen kann durchaus etwa 1‘600 kosten, je nach Grösse etwas mehr oder weniger. Bei sehr rauen Oberflächen kann es einiges teurer werden.

    Lassen Sie sich die Rechnung vorerst genauer erklären.

    Dann holen Sie nochmals eine Offerte ein, mit dem Hinweis, dass der Nikon entfernt werden muss - nicht nur überstrichen. Man sollte immer Äpfel mit Äpfel vergleichen.

    Es gibt keine Limite für Malerarbeiten. Der eine arbeitet eben etwas teurer, der andere etwas günstiuger. Sie hatten offenbar den Fehler gemacht anzunehmen, es müsse sich immer um etwa den gleichen Betrag handeln.

    Zudem ist der Vermieter nicht verpflichtet, Gegenofferten einzuholen.

    veritim