Stromrechnung nach Auszug

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  • Hallo zusammen

    Ich habe dem Stromanbieter mitgeteilt, dass ich umziehe und bis am 8. August 2011 (Wohnungsabgabe und Übernahme durch den neuen Mieter) für den Strom haftbar bin. Unser Mietvertrag lief aber bis zum 31. August 2011. Nun hat meine alte Verwaltung die Stromrechnung für den Monat August erhalten und möchte, dass ich diese Rechnung zahle. Wäre es nicht an der Verwaltung gelegen, die neuen Mieter bereits per 9. August 2011 beim Stromanbieter anzumelden? Muss ich diese Rechnung wirklich bezahlen?

    Danke für eure Meinung.

  • Hallo Sille

    Wann und in welcher Form (Schriftlich, E-Mail, Telefon) hast Du deinem Stromanbieter den Umzug mitgeteilt? Wieso erhält deine Verwaltung diese Rechnung, bzw. erfolgt vorher die Rechnungsstellung nicht direkt an Dich als Bezüger/In?

    Grues

    Mägge63

  • Hallo Mägge63

    Ich habe dem Stromanbieter Ende Juli über das Internet die Mitteilung gemacht. So bekam ich noch die Rechnung für den verbrauchten Strom bis 31.7.2011. Da die Verwaltung die neuen Mieter per 1.9.2011 angemeldet hat und ich ja im August an dieser Adresse nicht mehr gemeldet war, hat die Verwaltung die Rechnung erhalten. Die Verwaltung meinte, es sei meine Sache, da der Mietvertrag bis 31.8.2011 über uns lief. Irgendwie verstehe ich das und irgendwie auch nicht. Dass ich für diesen Monat noch für die Nebenkosten hafte, ist mir klar. Aber die Verwaltung hätte ja die neuen Mieter schon früher beim Stromanbieter anmelden können...

    Grüsse

    Sille

  • Hallo Sille

    Die Antwort (Haftungsdatum) deiner Verwaltung ist typisch, bzw. höre ich Tagtäglich. Bei Deiner Schlussrechnung per 31.7.2011 steht da auch das effektive Ablesedatum drauf?

    Ich nehme mal an, dass diese Rechnung, für einen Monat, nicht allzu hoch ausgefallen ist und würde daher versuchen, dich mit dem Nachmieter zu einigen, sprich 1/3 dieser Rechnung zu Deinen Lasten und 2/3 zu seinen Lasten (Zu 99% klappt es).

    Du kannst natürlich gleiches, sprich Aufteilung, von deiner Verwaltung verlangen, da die Rechnung schliesslich auf sie lautet und sie gewusst haben (Wohnungsabgabe/ Schlüsselübergabe) das Du nicht in der ganzen verrechneten Periode dort wohnhaft warst. Überlege nun einfach deinen Aufwand, deinen Ärger etc. Ich glaube daher, dass es einfacher ist, wenn Du Dich mit deinem Nachmieter, wie oben erwähnt, einigst.

    Gruss

    Mägge63

  • Hallo Mägge63

    Vielen Dank für deine Antwort.

    Ich habe die Rechnung vom Juli nicht bei mir, aber ich glaube das effektive Ablesedatum steht drauf.

    Der Rechnungsbetrag ist wirklich nicht hoch und die neuen Mieter möchte ich nicht noch mit dem belästigen, da sie mir schon genug Geld gegeben haben für die NK.

    Irgendwie fand ich es aber komisch, dass mir die Verwaltung das telefonisch mitgeteilt hat... wenn die Sachlage soo klar wäre, hätten sie mir die Rechnung wohl einfach zukommen lassen können. Ich muss mir noch überlegen was ich mache. Die Verwaltung hat sich auch in anderen Dingen sehr lausig benommen und da warte ich noch auf eine Antwort auf eine seehr lange Reklamation von mir... danach sehe ich weiter.

    Nochmals vielen Dank für deine Antwort.

    Grüsse

    Sille

  • Hallo Sille

    Falls Du diese Rechnung (August 2011) die auf die Verwaltung ausgestellt ist, nicht erhalten hast würde ich einfach mal abwarten, denn der Fehler liegt ganz klar bei der Verwaltung. Das einzige das man dir vorwerfen kann, ist das Du dich 8 Tage zu früh als Verbraucher abgemeldet hast.

    Im allgemeinen kann ich dir sagen, dass in dem Versorgungsgebiet wo ich arbeite, man 60% der Verwaltungen in der Pfeife rauchen kann.

    Noch ein Tipp falls Du wieder mal Umziehst. Schreibe am Tag Deiner Schlüsselabgabe alle Zählerstände (Strom, Heizung, evtl. Wasser) auf und lasse Dir dies schriftlich bestätigen. Das gleiche gilt auch für die Wohnung wo Du einziehst.

    Gruess

    Mägge 63

  • Hallo Mägge63

    Bei dem Formular, das ich online ausgefüllt hatte, musste ich das Auszugsdatum angeben und das Datum "Haftbar bis" und dort habe ich das Datum der Wohnungsabgabe angegeben. Ich war auch verwundert, als auf der Rechnung für den Juli die paar Tage vom August nicht aufgeführt waren. Mal schauen was von der Verwaltung kommt.

    Danke für deinen Tipp :o)

    Grüsse

    Sille

  • Wenn der Mietvertrag bis zum 31.08.11 lief, und der Vertrag mit dem neuen Mieter formell erst ab 01.09.11 begann, läuft die Stromrechnung auf den alten Mieter.

    An Verwaltungen dürfen nur Stromrechnungen für Leerstände (unvermietete Mietobjekte) gelangen, was hier offensichtlich nicht der Fall ist.

    Der neue Mieter wird zum neuen Strombezüger. Sofern er bereits in der noch laufenden Vertragszeit des ausziehenden Mieters einzieht, kann die Aufteilung der Rechnung und Grundgebühren unter den zwei Mietern ausgemacht werden oder aber die Rechnung muss durch das Werk aufgeteilt werden. Der Bezug wird gemäss Zählerstand und die Grundgebühr pro rata temporis abgerechnet. Viele n Stromanbietern ist dies zu kompliziert; dann wird einfach mal eine Rechnung an die Vermieterschaft / Verwaltung gestellt.

    Der ausziehende Mieter wusste offensichtlich, wer der Nachmieter ist und konnte dies dem Werk entsprechend melden.

    Es ist also nicht ganz klar, wen man in dieser Situation „in der Pfeife rauchen kann“.

    Sille, Sie schreiben:

    „Der Rechnungsbetrag ist wirklich nicht hoch und die neuen Mieter möchte ich nicht noch mit dem belästigen, da sie mir schon genug Geld gegeben haben für die NK.“

    Warum hatten Sie von den neuen Mietern Geld für die NK erhalten?

    velvet

  • Hallo Velvet

    Ich finde, eine aufmerksame Verwaltung hätte die neuen Mieter per Wohnungsübernahmedatum beim Stromanbieter anmelden können. Aber diese Verwaltung kann man aus anderen Gründen wirklich in der Pfeife rauchen... Und Ihre Ausführungen machen sicherlich Sinn.

    Wir haben mit den neuen Mietern vereinbart, dass sie uns etwas an die NK zahlen, weil diese ja bis 31.08.2011 uns in Rechnung gestellt werden. Wir haben aber die ganze Miete für den August bezahlt. So konnten die neue Mieter mehr als einen halben Monat gratis in der Wohnung wohnen, aber für die NK die sie verursachten, wollten wir dann doch nicht ganz aufkommen. Wir hätten die Wohnung ja auch erst Ende August abgeben können, aber wir wollten das Kapitel abschliessen und uns störte nicht, dass die neuen Mieter davon profitieren konnten.

    Grüsse

    Sille

  • Sille,

    zwischen den Zeilen lese ich ein angeschlagenes Verhältnis zur Verwaltung. Auch wenn dem so ist, muss die Situation dennoch objektiv beurteilt werden: Die Verwaltung hatte richtig gehandelt – auch wenn für Sie unangenehme Umtrieben entstehen.

    Grundsätzlich ist es Sache des Werkes festzustellen (nachzufragen), wer der nächste Abonnent(Bezüger) ist, denn der Stromanbieter geht mit dem Wohnungsmieter einen Vertrag ein, nicht mit dem Vermieter. Da die Wohnung nie leer stand, wurde die Verwaltung auch nie Bezüger, ergo darf gegenüber der Verwaltung keine Rechnung gestellt werden. Richtigerweise müsste das Werk die Rechnung Ihnen zustellen und Sie würden mit dem Nachmieter abrechnen, da er bereits während Ihrer „Vertragszeit“ da wohnte oder das Werk stellt die Rechnung direkt dem Folgemieter; ich hätte die letzte Variante angestrebt.

    velvet

  • Hallo Velvet

    Es ist halt so, dass sich die Verwaltung einiges geleistet hat und da hat man einfach kein Vertrauen mehr...

    Ihre Erklärung leuchtet mir ein. Aber ich bin immer noch der Meinung, dass sich die Verwaltung darum hätte kümmern können. Ich musste mich schliesslich noch nie selber beim Stromanbieter anmelden und es wäre für die Verwaltung einfach gewesen, die neuen Mieter schon früher anzumelden, da sie die neuen Mieter ja sowieso anmelden mussten.

    Sollte ich wieder in eine solche Situation kommen, weiss ich ja jetzt, worauf ich achten muss.

    Sille