Sozialamt, HILFE.

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  • Hallo liebe Beobachter-Leser :)

    Als ich (22) und mein Freund (23) im Mai 2011 nach Langnau a/A zogen und er gerade vom Durchdiener Militär kam und in seinem gelernten Job keine Berufserfahrung hatte und ich auf Grund meinen psychischen Probleme Angstzustände, Zwangsgedanken, akustische Halluzinationen, Paranoia, BPS-Syndrom nicht Vollzeitig arbeiten kann (hatte 3,5 Jahre eine 50% Stelle). Und wir beide Arbeitslos in den neuen Wohnort wechselte und als ich mich dann beim Sozialamt Langnau anmeldete und ich denen sagte ich (wir) wären total Pleite da mein Freund vom RAV seit 1,5 Monate kein Geld bekommt, musste ich 4 Wochen warten bis ich etwas bekam. Das blöde ist wir haben uns eine Wohnung gemietet die wir selber auf eigene Kosten Renovieren dürfen. Meine Idee war es ein neues Leben zu beginnen, aber wir verschulden uns auf 15 000 Franken da wir ca. 6-7 Monate arbeitslos waren. Wir lebten von der Kreditkarte, Jumbokarte, Eltern etc. Als wir alle finanziellen Möglichkeiten ausgeschöpft haben, fanden ich und mein Freund einen Job ich nahm ein 100% Job an, er auch. Als ich dann wie immer PECH hatte und stellen Sie sich vor ich hatte einen Job in einem Sozialen Unternehmen, d.h. Für Menschen die in ein Beschäftigungsprogram vom Sozialamt gehen müssen dort hatte ich eine Festanstellung, ich meldete mich ab beim Sozialamt, mein Freund bezahlte mit 3800 Franken Lohn Rechnungen da wir vor vielen Beitreibungen stehen. Nun zurück zu meinem Sozialen Unternehmen, Als ich dort von der Chefin (auch Festangestellt) und nicht nur ich aber auf mich hat es sie besonders abgesehen gemobbt wurde und nach 4 Wochen einen Zusammenbruch hatte so unter Stress stand, dass ich in der Garderobe nach dem Arbeiten eingeschlafen bin und Schlaflähmungen hatte und ihre Stimme hörte obschon sie nicht da war, oder auf dem Weg zur Arbeit Panikattacken hatte. Kündigte ich den Job. Nun damit es sich nicht so anhört als wäre ich faul, ich habe seit Kindheit Probleme und bin in Psychiatrien und Heimen. Nun aber ich versuche das Beste daraus zu machen in dem ich halt so viel arbeite wie ich kann. Als ich dann 4000 Franken ausbezahlt wurde und wieder Arbeitslos war bezahlte ich die Kreditkarten und Bankschulden da die uns schon gedroht haben. Und ich habe schon Beitreibungen und mein Freund nicht und da wir ja noch die Wohnungskündigung bekam da das Sozialamt 2 Tage zu spät mir die Miete bezahlte musste ein Betreibungsregister leer sein. (Sozialamt hatte genug Zeit zum rechtzeitig zu bezahlen) Aber egal! Nun als die gute Frau auf dem Sozialamt sah 4000 Franken verdient in 1,5 Monate- sagte die mir „ 2 Monate bekommen Sie keinen Rappen von uns“ als ich ihr erklärte ich sei mir keine Schminke oder Kleider kaufen sondern hätte Rechnungen bezahlt damit mein Freund nicht betrieben wird damit wir eine neue Wohnung suchen können. Als ich ihr sagte ich bräuchte nur noch die Miete für 01.01.2012 (500 Franken) (da ich nicht damit gerechnet habe, dass sie mir keinen Vorschuss geben. ICH DUMME) sagte die mir „ Sie hätten halt nicht die Rechnungen bezahlen müssen, jetzt wird ihr Freund doch noch betrieben“ wollte ich ihr erklären, dass ich in der Zwickmühle war und einfach gehofft habe-.- Nun als sie dann noch meinte ich müsse 300.- für die Krankenkasse selber bezahlen sagte ich ihr ich habe nicht mal Geld für Essen- Sozialamt: „Bezahlen wir nicht, sie hatten 4000 Franken. „ Ich habe aber die Rechnung nicht bekommen sondern das Sozialamt und die Rechnung war 14 Tage alt. Nun ich bettelte, jammerte ob sie mir wennschon 100.- für Essen und Hygiene geben würde: „NEIN EINEN VORSCHUSS AM 12.01.2012 GIBT ES NICHT, MACHEN WIR NICHT, INTERNE REGELN“ Nun bin ich bis Mitte Februar pleite, mein Freund (25.01.2012 Lohn) muss 2000 Franke unserem Vermieter geben (ich hoffe er betreibt uns nicht) dann haben wir wieder Rechnungen etc. Ich habe bereits 8 KG abgenommen :(, das gute wir Rauchen nicht mehr:), da wir uns nichts leisten können. Nun bin ich mir am Überlegen SOLL ICH ANSCHAFFEN GEHEN…? Jemanden AUSRAUBEN…? Was soll ich machen…? Warum gibt die mir keinen Vorschuss bin ich nicht in einer Notlage…?

    Ich bin um jede Antwort dankbar…

    Liebe Grüsse

  • beccabecca

    Du schreibst: „Als ich dann 4000 Franken ausbezahlt wurde und wieder Arbeitslos war bezahlte ich die Kreditkarten und Bankschulden da die uns schon gedroht haben.“

    Es geht natürlich nicht, dass jemand mit seinem Lohn Schulden bezahlt und danach das Geld wo er dringend zum Leben braucht bei einem Sozialamt beziehen will. Würden das alle so machen die Schulden haben und Geld erhalten, wären viele Gemeinden innerhalb von wenigen Jahren Zahlungsunfähig. Wenn man kein Geld hat, kann man auch keine Schulden zurückbezahlen, und wenn man gar nichts hat, nützen den Gläubigern auch Betreibungen nichts.

    Was du jetzt dringend sofort brauchst ist eine private Hilfsorganisation die dir Geld oder Nahrungsmittel gibt, bis dass du wieder vom Sozialamt Geld beziehen kannst. Leider kann ich dir keinen Tipp gehen welche Hilfsorganisation dir sofort helfen könnte weil ich keine kenne. Ich hoffe aber ganz fest für dich, dass sich hier jemand meldet der oder die eine solche Organisation kennt und dir helfen kann.

    Batro

  • @ Batro

    Auch hier muss ich Deinen Satz korrigieren, welcher da lautet:

    " ... Es geht natürlich nicht, dass jemand mit seinem Lohn Schulden bezahlt und danach das Geld wo er dringend zum Leben braucht bei einem Sozialamt beziehen will ..."

    Diese Aussage stammt vielleicht von Deinem moralischen Denken, wobei Du meinst, dass dies das einzig Richtige sei, ... ist es aber eben nicht ganz.

    Es gibt schliesslich einen "Vermögensfreibetrag", welcher ein jeder frische Sozialhilfeklient behalten darf. Dieser ist zwar kantonal verschieden hoch, aber es gibt ihn in jedem Kanton.

    Hat nun jemand gerad mal noch so restliche 4000 Fränkli kurz vor der Anmeldung beim Sozialamt, so muss hier der Vermögensfreibetrag mit angerechnet werden. - In manchen Kantonen beträgt dieser sogar exakt Fr. 4000.- !

    Damit darf man also ruhig noch Dinge damit bezahlen, man darf es aber auch zur Seite tun und als Reserve behalten.

    Ist also nix mit Kritik am Klienten! - Hier hat also eindeutig wieder mal eine Sachbearbeiterin fehlerhaft gehandelt und auch gelogen.

    Beccabecca hat hier also durchaus Sozialhilfeleistungen zu Gute, zumal sie in einer absoluten Notlage ist.

    @ Beccabecca

    Bitte wende Dich noch einmal ans Sozialamt. Verlange diesmal den Abteilungschef und mach eine neue Anmeldung. Fordere, dass Deine Anmeldung genauer geprüft wird.

    Diese sogenannten "internen Regeln" sollen sie Dir doch bitte vorlegen und zeigen, wo genau stehen soll, dass die letzten 4000 Franken - die ja eben sicherlich ganz oder teilweise unter den Vermögensfreibetrag fallen - Du nicht hättest ausgeben dürfen. Ich bin überzeugt davon, das steht nirgendwo.

    Wenn es bei der Sozialhilfe eine Absage bei der Erstanmeldung gibt, muss die Behörde Dir diesen Entscheid sowieso per schriftlicher Verfügung (und mit Begründung) zustellen.

    Nur Mut, bleib dran. - Du brauchst niemanden auszurauben, Du bist schliesslich in einer Notlage. (Zur Not wende Dich sonst an eine Rechtsberatung in Deinem Kanton.)

    Sobald Du Sozialhilfeleistungen beziehen kannst, DANN darfst Du natürlich keine Schulden mehr abbezahlen, okay? Du musst dann von diesem Geld schliesslich leben können.

    Alles, was die Schulden betrifft, so musst Du dann den Gläubigern schriftlich mitteilen, dass Du nun Sozialhilfebezüger bist, und die Schulden eben zur Zeit nicht begleichen kannst. Die Schulden stehen dann einfach im Moment "still".

    Beachte aber bitte auch, dass die Schulden Deines Freundes nicht DEINE Schulden sind. Du bist auch nicht verpflichtet, die seinen zu bezahlen.

    Ihr seid da aber schon in einer Zwickmühle. Was Ihr z.B. auch machen könnt, das wäre, zu einer sozialen Schuldenberatung zu gehen. So wird da vielleicht auch eine Lösung für Deinen Freund gefunden.

    Also versuch's nochmal mit einer Anmeldung beim Sozialamt.

    Liebe Grüsse

    Nike

  • Lieber Nike

    Danke für deine Mail. Nun als ich dort anfing zu arbeiten holte ich mir nach 1,5 Wochen 1500 Franken Vorschuss, zu diesem Zeitpunkt wusste ich noch nicht, dass ich Kündige ich dachte dieser Job würde ich behalten und müsste nie mehr auf das Sozialamt.

    Nun diese Schulden der mein Freund hat sind unter anderem auch wegen mir, nur alles läuft über sein Name, von dem her finde ich es Richtig wenn ich meinen Teil zurück bezahle- den Banken und Kreditkarten.

    Aber ich war ja in Langnau a/A schon vor dem Job angemeldet und als ich den Job bekam habe ich mich abgemeldet. Gillt hier der "Vermögensfreibetrag" auch?

    Eine Absage habe ich nicht, ich bekomme einfach knapp 2 Monate kein Geld, aber ich brauche ja auch nur bis ende Februar vom Sozialamt Geld da ich nachher in eine Klinik geh.

    Danke dir

  • Danke aber ich kann mir kein Ticket für die Bahn leisten und ich hab schon 200.- Busse, ich weiss echt nicht mehr weiter ich getraue mich auch nicht mehr jemanden zu fragen wegen Geld, da wir wirklich enorme Schulden gemacht haben.

  • beccabecca

    Ich kopiere hier nachfolgend einen hilfreichen Satz aus obigem Link ein: „Daraufhin hat sie beim kantonalen Sozialamt nachgefragt und die Auskunft erhalten, dass sie bereits für den Monat Dezember Anspruch habe, da bei der Sozialhilfe das Finalprinzip gelte und sie sich in einer Notlage befinde.“

    Deine Situation ist aus meiner Sicht ähnlich wie jene im Link beschrieben ist. (Finalprinzip)

    Im Moment hast du kein Anrecht auf die volle Sozialhilfe, so wie Nike das glaubt zu wissen, aber das Sozialamt ist ohne wenn und aber von Amtes wegen verpflichtet, dir sofort eine Überbrückungs-Nothilfe zu leisten, bis dass du wieder berechtigt bist die volle Sozialhilfe zu erhalten.

    Ich empfehle dir, nochmals aufs Sozialamt deiner Wohngemeinde zu gehen und einen Antrag auf Nothilfe statt auf Sozialhilfe zu stellen.

    Wenn das Amt auch diesen Antrag ablehnt, empfehle ich dir sofort einen Rechtsanwalt aufzusuchen. Das Recht ist auf deiner Seite und somit werden für dich keine rückzahlbaren Anwalts- oder Prozesskosten entstehen.

    Batro



  • @ Batro

    Auch hier muss ich Deinen Satz korrigieren, welcher da lautet:

    " ... Es geht natürlich nicht, dass jemand mit seinem Lohn Schulden bezahlt und danach das Geld wo er dringend zum Leben braucht bei einem Sozialamt beziehen will ..."

    Diese Aussage stammt vielleicht von Deinem moralischen Denken, wobei Du meinst, dass dies das einzig Richtige sei, ... ist es aber eben nicht ganz.

    Es gibt schliesslich einen "Vermögensfreibetrag", welcher ein jeder frische Sozialhilfeklient behalten darf. Dieser ist zwar kantonal verschieden hoch, aber es gibt ihn in jedem Kanton.



    Es ist richtig, die Aussage stammte aus meinem moralischen denken, aber in der Zwischenzeit habe ich geggogelt und meine Aussagen waren und sind im Kern der Sache immer noch richtig.

    Mit dem Vermögensfreibetrag (4'000 Franken) darf man nicht Schulden bezahlen und danach sofort Sozialhilfe beziehen.

    Hätte beccabecca mit ihrem Lohn keine Schulden bezahlt, hätte sie jetzt Anrecht auf die vollen Sozialleistungen statt nur auf Ueberbrükungsgeld mit Nothilfe. Ich persönlich finde das ebenfalls nicht gerecht, aber es ist nun mal so wie es ist.

    mfg Batro

  • @ Batro

    Not ist Not, und der Vermögensfreibetrag gilt so oder so. Es spielt keine Rolle, was du mit diesem Betrag machst. Also selbst wenn du Schulden abbezahlst mit diesem Vermögensfreibetrag, so ist das dann deine Sache. (Die Sozialhilfebehörden schiessen da durchaus manchmal mit ihren Aussagen über's unerlaubte Ziel hinaus, denn solange ein Klient nicht unmündig ist, so steht ihm der Vermögensfreibetrag zur freien Verfügung. Alles andere ist Quatsch, das ist nirgendwo gesetzlich geregelt. - Wo hast Du das denn gelesen?)

    Im übrigen wär das sowieso etwas ganz Neues bei der Sozialhilfe, dass man VOR einem Sozialhilfebezug keine Schulden abbezahlen dürfte. Also im Prinzip ist das absoluter Blödsinn, denn so jemand kann ja nicht zwingend in die Zukunft schauen und ganz genau WISSEN, dass er bald Sozialhilfe beziehen muss. In der Regel macht man ja als Nicht-Sozialhilfebezüger als normaler Arbeiter weiter, versucht Jobs zu finden, macht seine üblichen Schulden oder bezahlt seine üblichen Schulden eben ab, wie auch immer. Und in der Regel GLAUBT man nicht daran, dass man zur Sozialhilfe gehen muss. - Manchmal kann das aber - je nach Situation eben - auch ganz überraschend kommen, dass man sich jetzt sofort bei der Sozialhilfe anmelden muss.

    Ja, und da steht man dann da, und so eine überaus freundliche Sachbearbeiterin beim Sozialamt verweigert einem die Hilfe, bloss weil man sich BISHER so bemüht hat und seine Schulden brav abbezahlt hat?

    Das kann ein Normalo-Bürger kaum noch verstehen.

    Das "normale" Prinzip lautet eben: Die Sozialhilfe hilft einem mit ihren Leistungen NICHT, Schulden zu bezahlen. - Was völlig okay und auch richtig ist.

    Aber man SELBST - wo man noch NICHT mal Sozialhilfebezüger ist, und von dort noch GAR KEINE Leistungen bezieht - kann durchaus seine Schulden abbezahlen von SEINEM verdienten Geld.

    So aber siehst Du - wenn's denn so abläuft - ist heutzutage ein Sozialhilfebezüger - gemäss Sozialhilfebehörde - eigentlich viele Monate VORAUS schon grundsätzlich ein Sozialhilfebezüger, obwohl er es da ja noch gar nicht wirklich ist und noch NICHT mal was unterschrieben hat!

    Also wie man's auch immer macht, so ist's da nie recht. Bezahlt man Schulden ab, ist's nicht recht, bezahlt man sie NICHT ab, ist's auch nicht recht.

    ?

    Nun, im Endeffekt gilt aber trotzdem: Die Sozialhilfe muss da helfen (egal jetzt welche Form), sie darf da jemand in der Notsituation jedenfalls nicht einfach auf die Strasse setzen.

    Nike

  • @ beccabecca

    Ich kenne natürlich auch nicht alle Reglemente und Richtlinien sämtlicher Kantone. Du kannst die entsprechende Höhe des "Vermögenfreibetrages" aber entweder im Internet rausfinden (wenn Dein Wohnkanton eine Website hat, findest Du es vielleicht unter "Soziales" / "Sozialhilfe" und Gesetze oder Regelungen), oder aber Du fragst in der Behörde direkt nach. Manchmal liegen dort die Reglement auch auf, wo man sie einfach mitnehmen kann.

    Falls sie Dir die Reglemente nicht rausrücken wollen (alles schon so erlebt!), und Du findest auch nichts im Internet, dann sei einfach so mutig, und rufe die SKOS (Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe) gleich direkt an. (Die Nummer und Websiet findest Du auch im Internet. Die SKOS ist jene Organisation, welche den Sozialhilfebehörden in den Kantonen Empfehlungen gibt.)

    Ich denke aber, sobald Du bei der Behörde den "Vermögensfreibetrag" bei der Anmeldung erwähnst, werden sie ihn berücksichtigen MÜSSEN. (Wobei das dann bei einer "Nothilfe/Notüberbrückung" aber nicht gilt. Dort bekommst Du einfach nur einen kleinen Batzen.)

    Falls es wieder eine Absage gäbe - sei es jetzt die normale Unterstützung oder die Nothilfe - dann rufe eine Rechtsberatung in Deinem Kanton an, ... oder gehe direkt zum Ombudsmann Deines Kantons. - Denn Du hast Anrecht auf Hilfe in der Not.

    Ich weiss, manchmal ist es ein höllischer Kampf, aber gib trotzdem nicht auf, okay?

    Lass Dir auch alles Schriftlich geben. Jeder Entscheid von einer Behörde MUSS schriftlich getätigt werden, ansonsten ist er rechtsungültig.

    Melde Dich einfach nochmal hier, wenn Du Fragen hast.

    Nike

  • Also Ihr seid jetzt 22 & 23 Jahre alt, wenn ich aber deinen Text lese scheint mir, dass Du noch nicht ganz erwachsen bist. Vielleicht solltest du Dir einen Vormund suchen oder endlich lernen die Fehler bei euch selber zu suchen und die Finger aus dem Hintern nehmen, noch seid Ihr jung und könnt euch ändern. Dein Problem scheint deine eigene Schwäche zu sein. Du bist weder belastbar, noch willst Du wirklich arbeiten.



  • @ Batro

    Not ist Not, und der Vermögensfreibetrag gilt so oder so. Es spielt keine Rolle, was du mit diesem Betrag machst. Also selbst wenn du Schulden abbezahlst mit diesem Vermögensfreibetrag, so ist das dann deine Sache. (Die Sozialhilfebehörden schiessen da durchaus manchmal mit ihren Aussagen über's unerlaubte Ziel hinaus, denn solange ein Klient nicht unmündig ist, so steht ihm der Vermögensfreibetrag zur freien Verfügung. Alles andere ist Quatsch, das ist nirgendwo gesetzlich geregelt. - Wo hast Du das denn gelesen?)



    Also bitte schön Nike, wenn hier jemand Quatsch schreibt, dann bist du es und nicht ich. Als Leiterin einer Selbsthilfegruppe darfst du @ beccabecca keine falsche Hoffnungen machen. Was du betreibst ist Hetze gegen das Sozialmat ihrer Wohngemeinde. Ich zitiere dich: "Ja, und da steht man dann da, und so eine überaus freundliche Sachbearbeiterin beim Sozialamt verweigert einem die Hilfe, bloss weil man sich BISHER so bemüht hat und seine Schulden brav abbezahlt hat?"

    Es ist total falsch von dir, beccabecca indirekt gegen das Sozialamt mit falschen Versprechungen aufzuhetzen. Hättest du dir die Zeit und die Mühe genommen, den Link, den ich weiter oben eingefügt habe zu lesen und zu studieren, dann würdest du mir die Frage „wo ich das gelesen habe“ nicht stellen. Nachfolgend kopiere ich einen Ausschnitt aus diesem Link für dich ganz persönlich hier rein:

    "Wer mit dem Lohn Schulden begleicht, darf nicht mit Sozialhilfe rechnen."

    "Schlussfolgerung: Der 13. Monatslohn wird zum Zeitpunkt der Auszahlung voll angerechnet. Der 13. Monatslohn, welcher Frau H. Ende November ausbezahlt worden ist, deckt das soziale Existenzminimum von ihr und ihrem Kind. Sie hat im Dezember keinen Anspruch auf wirtschaftliche Sozialhilfe, auch wenn ihr Vermögen unter dem Vermögensfreibetrag liegt. Anders wäre die Situation, wenn sie innert kürzester Zeit ein (beträchtliches) Vermögen bis zum Vermögensfreibetrag aufgebraucht hätte. Wenn keine oder geringe Einnahmen vorhanden wären, so würde ein Anspruch auf wirtschaftliche Sozialhilfe bestehen. Ist Frau H jedoch nachweislich nicht in der Lage, die Existenz für sich und ihr Kind (aus dem verbleibenden Vermögen) zu decken, so hat sie Anrecht auf Überbrückung mit Nothilfe."

    Für die SKOS-Line:

    Heinrich Dubacher

    Bernadette von Deschwanden

    Im Gegensatz zu dir, habe ich als Laie beccabecca einen brauchbaren Vorschlag gemacht, nämlich, sollte ihr das Sozialamt die Nothilfe verweigern, soll sie sich an einen Rechtsanwalt wenden.

    Tatsache ist, dass beccabecca bis Mitte Februar, weil sie mit ihrem Lohn Schulden abbezahlt hat, keinen Anspruch auf die vollen Sozialleistungen von ihrer Wohngemeinde hat, sondern nur auf eine minimale Überbrückung mit Nothilfe.

    Batro



  • Dein Problem scheint deine eigene Schwäche zu sein. Du bist weder belastbar, noch willst Du wirklich arbeiten.



    @mistermiller

    Hiermit weise ich Sie ausdrücklich darauf hin, dass Sie hier in einem Selbsthilfe-Forum schreiben, wo Menschen in Not Hilfe suchen. Was Sie @ beccabecca hier unterstellen ist ein Schlag weit unter die Gürtellinie. Diese Frau ist krank und schreibt hier:

    "Nun zurück zu meinem Sozialen Unternehmen, Als ich dort von der Chefin (auch Festangestellt) und nicht nur ich aber auf mich hat es sie besonders abgesehen gemobbt wurde und nach 4 Wochen einen Zusammenbruch hatte so unter Stress stand, dass ich in der Garderobe nach dem Arbeiten eingeschlafen bin und Schlaflähmungen hatte und ihre Stimme hörte obschon sie nicht da war, oder auf dem Weg zur Arbeit Panikattacken hatte. Kündigte ich den Job" ..........

    „aber ich brauche ja auch nur bis ende Februar vom Sozialamt Geld da ich nachher in eine Klinik geh.“

    Sollten ich in diesem Tread nochmals einen solchen Kommentar von Ihnen lesen, werde ich das dem Beo-Foren-Team melden.

    Batro

  • @ Batro

    Du hast mich missverstanden. Ich habe nicht geschrieben, dass DU Quatsch schreibst, sondern dass die Sachlage Quatsch ist. Deine unfreundlichen Worte an mich sind hier also völlig fehl am Platze.

    Wenn Du Dich schon selbst als Laie in dieser Thematik bezeichnest, dann solltest Du Dich vielleicht besser nicht ratschlaggebend zum Thema äussern, und auch noch so unfreundlich mit anderen Beratenden sprechen. Wir machen hier schliesslich kein Wettrennen.

    Wie mit Deinen Worten:

    " ... Was du betreibst ist Hetze gegen das Sozialmat ihrer Wohngemeinde. Ich zitiere dich: "Ja, und da steht man dann da, und so eine überaus freundliche Sachbearbeiterin beim Sozialamt verweigert einem die Hilfe, bloss weil man sich BISHER so bemüht hat und seine Schulden brav abbezahlt hat?"..."

    Du hast mir nicht geglaubt, hast recherchiert, und festgestellt, dass es tatsächlich FALSCH war, dass ich somit recht hatte: Die Sozialhilfe darf beccabecca nicht einfach auf die Strasse stellen!

    Und nun findest Du, ich betreibe "Hetze gegen das Sozialamt"?

    Also bitte: Du musst den Fehler schon bei denen suchen, die ihn tatsächlich auch begehen - sprich: Sozialamt - , und nicht bei mir, okay?

    Wie auch immer die Hintergründe mit dem Schuldenzahlen sind (ich hab's Dir jetzt freundlich erklärt, wie sehr das eben Quatsch ist), so widerspricht dieser von Dir angegebenen Text der SKOS eben trotzdem dem Grundsatz und den Richtlinien der Sozialhilfe und ist auch sehr schwammig ausformuliert. (Siehe unter: " ... Wenn keine oder geringe Einnahmen vorhanden wären ...")

    " ... Im Gegensatz zu dir, habe ich als Laie beccabecca einen brauchbaren Vorschlag gemacht, nämlich, sollte ihr das Sozialamt die Nothilfe verweigern, soll sie sich an einen Rechtsanwalt wenden..."

    Du scheinst Dich wirklich mit mir wie in einem Wettrennen zu fühlen, nicht wahr?. Ich habe beccabecca durchaus angeraten, sich notfalls an eine Rechtsberatung oder wenn nötig an den Ombudsman zu wenden. - Also unterlasse bitte solche Vorwürfe und Unterstellungen. Ich war zu Dir auch freundlich, daher erwarte ich das selbe auch von Dir.

    Ich bin schon zu lange mit dieser Thematik beschäftigt, so dass ich durchaus weiss, welche unwürdigen Methoden die Sozialhilfebehörden gerne mal anwenden (nicht immer, aber immer öfter), und ich glaube nichts mehr so schnell, nur weil es in einem Text mal so oder so steht. Denn die Praxis sieht jeweils immer ganz anders aus, egal ob positiv oder negativ. Zudem kann man sich nie von einem Beispielfall auf alle anderen Fälle beziehen, dazu ist das ganze Sozialhilfethema und die Einzelfälle viel zu komplex. Das weiss sogar die SKOS, und die hat auch da nicht für alles eine gesetzlich geregelte Antwort.

    Die SKOS gibt nur Empfehlungen, sie ist kein Gesetz. Also bei einem "dürfen" und "können" oder "müssen" muss man immer höllisch aufpassen.

    Du brauchst mich somit also nicht über die Behörden zu belehren, ich kenne sie gut genug. Ein solcher Artikel wie den eben zitierten beunruhigt mich längst nicht mehr, sondern da kann ich nur noch jeweils dazu sagen: "Jaja, jetzt versuchen sie's diesmal auf diese Art, um Geld zu sparen!"

    Was meinst Du, weshalb es diesen Artikel da braucht, diese Frage zu dem Schuldenzahlen? - Naja, weil's eben nirgendwo in den Richtlinien oder Verordnungen drin steht!

    Selbstverständlich kann man keine Schulden MIT dem Sozialhilfegeld abzahlen, aber es gibt kein Gesetz, welches verbietet, noch mit einem Lohn Schulden abzuzahlen. Letztendlich gilt ein Sozialhilfeklient erst dann als Klient, wenn er im Jetzt-Zustand absolut nichts mehr hat zum Leben und er bei der Sozialhilfe unterschrieben hat.

    Was die Sozialhilfe hier tut, ist also völliger Quatsch. Aus dem ganzen Druck wegen der ewigen Missbrauchs-Hetze, ... erfindet man dann eben solche Quatsch-Lösungen.

    Abgesehen davon: Auch eine Nothilfe (ein kleiner Batzen) ist eine Sozialhilfeunterstützung. - Und die hat beccabecca NICHT bekommen, obwohl sie Anrecht darauf hat.

    So kann man sich durchaus fragen, ob die Sozialhilfebehörde eigentlich noch sozial denkt, oder ob sie die Leute - wegen so Quatsch-Lösungen - eben lieber auf die Strasse schickt.

    Sozial, hm?

    Aber ich weiss, Du findest das ja gut so.

    Nike



  • Also Ihr seid jetzt 22 & 23 Jahre alt, wenn ich aber deinen Text lese scheint mir, dass Du noch nicht ganz erwachsen bist. Vielleicht solltest du Dir einen Vormund suchen oder endlich lernen die Fehler bei euch selber zu suchen und die Finger aus dem Hintern nehmen, noch seid Ihr jung und könnt euch ändern. Dein Problem scheint deine eigene Schwäche zu sein. Du bist weder belastbar, noch willst Du wirklich arbeiten.



    Also 1. sollten Sie mal den Finger aus dem Hinter nehmen!

    2: Mein Freund hat die Kantonsschule und dann eine Lehre mit BMS im KV gemacht, und ich arbeite einfach im Service. 3. Wurde ich in der Kindheit misshandelt vernachlässigt etc. Und darum habe ich diverse Probleme im Erwachsenenalter. UND JA ICH BIN NICHT BELASTBAR so wie SIE KEIN VERSTÄNDNIS haben... 4. Wie können Sie behaupten ich möchte nicht arbeiten? Ich habe ja gesagt ich arbeite so viel ich kann und ich arbeite mindestens 50% und mir hat es zum Leben gereicht, ich hatte einfach jetzt schwierigkeiten und wollte mich auf dem Sozialamt anmelden!

  • Sehr geehrte Frau *****

    Besten Dank für Ihre Anfrage an das Beratungszentrum des Beobachters:

    "Vom August bis am 14. November 2011 war ich auf dem Sozialamt angemeldet.

    Vom 15.11. ? 24.12. (gekündet) war ich arbeitstätig und habe ca. Fr. 4200

    brutto verdient. Anschliessend wollte ich mich wieder beim Sozialamt

    anmelden. Diese sagten mir, dass den Betrag, welcher ich verdient habe, bis

    Ende Januar reichen sollten. Steht mir nicht ein Vermögensfreibetrag von

    Fr. 4000 zu? Hätte mich das Sozialamt ab dem 24.12. wieder unterstützen

    müssen?

    In der Sozialhilfe kann kein Geld nachträglich eingefordert werden. Aus

    Einkommen ergibt sich kein Vermögensfreibetrag.

    Beantragt eine Person Sozialhilfe und hat sie Vermögen, dann werden ihr

    daraus Fr. 4'000.- als Vermögensfreibetrag zu belassen. Was als Vermögen

    bezeichnet wird können Sie unter E.2 der Skosrichtlinien (http://www.skos.ch)

    nachlesen. Einkommen ist kein Vermögen. Einkommen soll dazu gebraucht

    werden seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Das ergibt sich aus E.I.I der

    Skosrichtlinien (http://www.skos.ch). Das verfügbare Einkommen ist bei der

    Berechnung der Sozialhilfe prinzipiell anzurechnen.

    Freundliche Grüsse

    BEOBACHTER-BERATUNGSZENTRUM

  • Nike

    Du schreibst: "Manchmal kann das aber - je nach Situation eben - auch ganz überraschend kommen, dass man sich jetzt sofort bei der Sozialhilfe anmelden muss."

    Wir schreiben hier über den Fall beccabecca und bei ihr ist es nicht überraschend gekommen, dass sie sich sofort bei der Sozialhilfe melden musste. Sie hat aus Unwissenheit aus ihrem Dezemberlohn Schulden zurückbezahlt und somit hat sie jetzt für den Monat Januar kein Geld mehr für Lebensmittel ect. Wenn sie zuwenig Geld zum Leben hat, kann und darf sie keine Schulden zurückbezahlen!

    Somit hat sie jetzt bis Mitte Februar kein Anrecht auf Sozialleistungen, sondern nur auf Überbrückung mit Nothilfe. Der Vermögensfreibetrag von 4'000 Franken ist nur gültig für jemand der ein Recht auf Sozialhilfe hat, nicht aber wenn jemand, so wie jetzt beccabecca Nothilfe beziehen muss. Und wenn du das immer noch als Quatsch abtust, dann bist du als Leiterin von einer Selbsthilfegruppe nicht am richtigen Platz.

    Wenn du hier dieser jungen Frau, die in einer grossen finanziellen Notalge ist, Hoffnungen betreffs ihren 4'000 Franken Vermögensfreibetrag machst, erweckst du in ihr das Gefühl, sie erhalte zu Unrecht keine Sozialhilfe. Mit diesem Gefühl geht sie dann aufs Sozialamt wo der Krach zwischen ihr und den Sozialmitarbeiter/innen von dir bereits vorprogrammiert ist.



    @ Batro

    Abgesehen davon: Auch eine Nothilfe (ein kleiner Batzen) ist eine Sozialhilfeunterstützung. - Und die hat beccabecca NICHT bekommen, obwohl sie Anrecht darauf hat.

    So kann man sich durchaus fragen, ob die Sozialhilfebehörde eigentlich noch sozial denkt, oder ob sie die Leute - wegen so Quatsch-Lösungen - eben lieber auf die Strasse schickt.

    Sozial, hm?

    Aber ich weiss, Du findest das ja gut so.

    Nike



    Uns nicht alle Fakten bekannt. Ich habe gelesen, dass z.B. wenn jemand mindestens zwei Jahre in einem Konkubinat lebt, das Einkommen vom Partner oder der Partnerin beim ermessen der Sozialhilfe mitberechnet wird. Somit ist es durchaus möglich, dass sich Personal vom Sozialamt ihrer Wohngemeinde bei der Verweigerung der Nothilfe gesetzlich gesehen korrekt verhalten hat. Wen dem so sein sollte, dann hat Mu ihr weiter oben in diesem Tread den einzigen richtig guten Tipp gegeben: > Caritas oder einen kirchlichen Sozialdienst vom Ort?

    Der letzte Satz von dir kommentiere ich nicht, dieser ist unterste Schublade.

    Batro