Sozialamt, HILFE.

Dieses Forum wird bald eingestellt

Am 17. Dezember 2023 werden wir das Beobachter-Forum abstellen und alle Beiträge unwiderruflich löschen.

Die Details zum Entscheid und den entsprechenden Thread finden Sie hier.

  • Hallo "Re-Becca"

    Ausser dem Anfang und dem Schluss deines Forumthema habe ich das Ganzgeschriebene nur/kaum überflogen.

    Durch deinem Leben-Schicksal bist Du gewöhnt ... mit dem zu jonglieren.

    Wenn ich dich mit anderen von deinem Alter vergleichen würde, die auch ähnliche Schwierigkeiten haben, (je länger, je mehr, wie auch psychisch), muss ich schon sagen "Hut ab!" an Dir!

    Du hast vielen Probleme, aber auch viele Kompetenzen. (Rein schon das Fragen, beim Sozialamt, Beo und dessen Beratungszentrum, Selbständig wohnen, Beziehung, Leistenkönnen trotz Beeinträchtigungen, etc.)

    Themawechsel:

    -Warst Du beim Caritas oder so? /Warum nicht?

    - Du hattest eine Anstellung für 7 Wochen bis im Dezember, die Du selbst gekündigt hast. Warst Du denn und danach im Krankenstand?

    Mit dieser Idee wird wohl jetzt nichts, aber ev. für die nächste Anstellung.... Ich denke an den Uebertritt von der Krankentaggeldversicherung, von der Kollektiv (der AG) in die Einzelversicherung. Dies wäre ev. ein Thema für ein Sozialarbeiter deiner Gemeinde.

    (Ich merke leider immer wieder, wie viele Menschen über ihre Rechte/Ansprüche nicht informiert sind)

    - Exkurs: Man sollte immer unterscheiden zwischen Sozialamt und Sozialdienst. Ist aber schwierig!

    Je nach Region geht es um Sozialarbeiter beim Sozialamt oder eben nur .. anderen, vom Kaufmännische (nicht kauf-manisch, oder? Sorry, bin fremdsprachig..).

    Kaufmännische Personen sind genau so wertvoll wie z.B. die Sozialarbeiter. (Solange es ein fairen Resultat gibt. Jedem seine Kompetenzen)

    - Abgesehen, was dein Freund von der ALV oder durch seinem Verdienst bekommt oder nicht, solltest Du dich wieder einmal beim Sozialamt für Sozialhilfe vor ende Monat anmelden.

    Bis der Antrag bewilligt ist, geht es, je nach Gemeinde sicher 1 bis 3 Wochen.

    Du weist sicher, welche aktuellen Unterlagen Du mitnehmen musst, die das Sozialamt braucht. (Auszug vom Konto von den 3 letzten Monaten, Krankenkassepolice ab 2012, etc.).

    Sicher und logisch werden die Unterlagen von deinem Freund verlangt, wenn Du Unterstützung beantragst.

    Es liegt immer an dem Fragende, die Tipps der Antwortenden, die ev. Sinn machen, zu brauchen oder zu vergessen.

    Wir, Beoforum-TN sind "richtige/echte Laien" (Smile)

    PS: Danke an Batro für seine/ihre Bemerkung.

    FG. mu

  • @ Batro

    Nothilfe ist auch eine Sozialhilfeleistung der Behörde. Du solltest das nicht so krass trennen. Man geht zur Sozialhilfebehörde, weil man nichts mehr hat und Hilfe braucht. WIE die Form einer Hilfe dann aussieht, wird situationsbedingt geprüft. - Nur wenn ganz klar nachweisbar keine Unterstützung erforderlich ist, ist es rechtens, wenn die Behörde den Antragsteller wieder nach Hause schickt.

    Wenn aber nachweisbar der Antragsteller auf der Strasse landet, dann handelt die Behörde nicht nach ihrem Leitbild und schon mal rechtlich falsch.

    So einfach ist das.

    Ich kann Dir jetzt die Sache mit dem "Vermögensfreibetrag" auch näher erklären, aber ich bin mir nicht sicher, ob Du es wirklich verstehen kannst oder willst.

    Tatsächlich steht das so in den SKOS-Richtlinien, wie beccabecca die Antwort vom Beobachter erhalten hat. - Aber es steht auch noch mehr in den SKOS-Richtlinien über den Freibetrag, und wiederum WENIGER in den SKOS-Richtlinien, um letztendlich festzustellen: Ist mit dem "Vermögensfreibetrag" - in welchem ja kein Lohn oder Einkommen gemeint ist - nun die Sachlache WÄHREND einem Sozialhilfebezug gemeint, ... oder bei einer ANMELDUNG bei der Sozialhilfe?

    So, und nun siehst Du, wie unklar dies ist. Normalerweise war es bis jetzt immer so, dass dieser Freibetrag (je nach dem 4000.-) bei einer ANMELDUNG bei der Sozialhilfe gewährt wurde. Nicht WÄHREND einem Sozialhilfebezug, wo man mal hier oder da ein bisschen Geld verdient, was durchaus noch verständlich ist.

    Aber was die ANMELDUNG bei der Sozialhilfe betrifft, so ist dies nicht deutlich ausformuliert. Im Gegenteil, in den SKOS-Richtlinien wird (weiter unter Punkt E) der Vermögensfreibetrag sogar noch deutlich empfohlen, damit da Klienten noch ein bisschen etwas Reserve haben!

    Da dies nun nicht klar ausformuliert ist, kann sich da eine kantonale Behörde jetzt natürlich auch auf den BEGINN eines Sozialhilebezuges beziehen, und sagen, jaja, das gelte auch für DANN!

    So einfach ist das.

    Und im übrigen: Es steht in den SKOS-Richtlinien nichts davon, dass es nicht erlaubt wäre, VOR dem Sozialhilfebezug von seinem erarbeiteten Lohn Schulden abzubezahlen.

    Es gibt noch so manche Sozialhilfeklienten, die bei der Sozialhilfe landen, eben weil sie total verschuldet sind. - Man kann das immer moralisch gut heissen oder eben auch nicht, im Endeffekt gilt eben die Notlage, und dann auch die Lösungssuche, wie derjenige da wieder raus kommt (mit Schuldenberatung) und eben der vorübergehenden Existenzsicherung, bis man wieder auf eigenen Beinen stehen kann.

    Sobald man aber Sozialhilfe bezieht, kann man natürlich KEINE Schulden abbezahlen, das ist klar.

    Es ist deshalb unverständlich, weshalb Du beccabecca hier Vorwürfe gemacht hast. Du siehst doch, dass hier behördlich einfach auch falsch und fragwürdig gehandelt wird.

    Versteife Dich nicht zu fest auf diese SKOS-Richtlinien, denn sie sind nur Empfehlungen an die Behörden, und gelten erst mit den kantonalen Richtlinien oder Verordnungen dann als Reglement. (Wobei das dann eben wiederum KEIN Gesetz ist, sondern eine kantonale Regelung. Da hat dann ein jeder Sozialhilfeklient Mühe, sich rechtlich überhaupt wehren zu können.)

    " ... Der letzte Satz von dir kommentiere ich nicht, dieser ist unterste Schublade..."

    Du solltest eigentlich schon ein bisschen dazu stehen können, wenn Du etwas okay findest. Zumal Du Dich in Deinem ersten Beitrag hier an beccabecca auch nicht sonderlich darüber aufgeregt hast, dass sie jetzt - weil sie Schulden mit ihrem selbst verdienten Lohn bezahlt hat - von der Sozialhilfebehörde auf die Strasse gestellt wird, hm?

    Das meine ich mit "gut finden".

    " ... Wenn du hier dieser jungen Frau, die in einer grossen finanziellen Notalge ist, Hoffnungen betreffs ihren 4'000 Franken Vermögensfreibetrag machst, erweckst du in ihr das Gefühl, sie erhalte zu Unrecht keine Sozialhilfe. Mit diesem Gefühl geht sie dann aufs Sozialamt wo der Krach zwischen ihr und den Sozialmitarbeiter/innen von dir bereits vorprogrammiert ist ..."

    Nein, im Gegenteil. Ich wecke damit ihren Kampfgeist und ihr wachsames Auge! (Das braucht es, wenn man Sozialhilfe bezieht, sonst geht man da bald unter. - Das ist wiederum nicht negativ oder angstmachend gemeint, sondern reine Erfahrung, weil dieser Kampfgeist das Überleben sichert, Kräfte fördert und vor Depressionen und Krankheit schützen kann.)

    Zudem habe ich schon so manchen depressiven Betroffenen von der Strasse wieder aufgesammelt, der von der Sozialhilfebehörde ganz frech weggeschickt wurde, obwohl er rechtlich ein Anrecht auf eine Unterstützung gehabt hätte. - Du solltest mir da dankbar sein, dass ich mich um diese Leute kümmere - eben WEIL ich sehr kritisch bin - und wer weiss, vielleicht betrifft es ja mal Dich selbst, und dann bist Du vielleicht froh, gibt es so Leute wie mich, die die Behörden kritisch angehen, damit Du dann zu Deinem Recht kommst und nicht unter der Brücke schlafen musst ...

    Wie dem auch sei, Du kannst es verstehen wollen oder auch nicht, es ist Deine Sache.

    Ich hoffe einfach für beccabecca, dass sie jetzt die Augen offen hält und auch zu ihrem Recht kommt. - Auf der Strasse zu landen, ist schliesslich NICHT die Lösung, und das darf es auch für eine Sozialhilfebehörde nicht sein.

    Also Vermögensfreibetrag hin oder her, Fakt ist, beccabecca darf nicht auf der Strasse landen. Und dazu ist es eben nötig, genau hinzuschauen, WAS da falsch lief.

    Nike

  • Nike schrieb: „Nothilfe ist auch eine Sozialhilfeleistung der Behörde.“

    Nothilfe und Sozialhilfe sind selbstverständlich wie viele andere Sozialleistungen auch Sozialhilfeleistungen. Dir brauche ich die Unterschiede zwischen diesen Sozialhilfeleistungen nicht zu erklären, denn du weisst das selber auch und trotzdem versucht du diese so zu vermischen, bis es für einfache Hilfsbedürftige unmöglich ist z.B. einen Unterschied zwischen Nothilfe und Sozialhilfe zu erkennen.

    Nike schreib: „Ist mit dem "Vermögensfreibetrag" - in welchem ja kein Lohn oder Einkommen gemeint ist - nun die Sachlache WÄHREND einem Sozialhilfebezug gemeint, ... oder bei einer ANMELDUNG bei der Sozialhilfe?“

    Natürlich bei der Anmeldung und auch während dem Sozialhilfebezug.

    Nike schrieb: „Normalerweise war es bis jetzt immer so, dass dieser Freibetrag (je nach dem 4000.-) bei einer ANMELDUNG bei der Sozialhilfe gewährt wurde. Nicht WÄHREND einem Sozialhilfebezug, wo man mal hier oder da ein bisschen Geld verdient, was durchaus noch verständlich ist.“

    Der letzte Lohn oder das letzten Einkommen ist kein Vermögen und somit auch kein Vermögensfreibetrag. Wenn das Vermögensfreibeträge wären, hätte die Mehrheit von uns Schweizerinnen und Schweizer ende eines Monats nach der Lohnzauszahlung Recht auf Sozialhilfeleistungen.

    Nike schreib: „Und im übrigen: Es steht in den SKOS-Richtlinien nichts davon, dass es nicht erlaubt wäre, VOR dem Sozialhilfebezug von seinem erarbeiteten Lohn Schulden abzubezahlen.“

    Glaubst du wirklich im Ernst, in diesen Richtlinien müsste explizit erwähnt werden, dass vom letzten Lohn oder Einkommen vor der Anmeldung beim Sozialamt keine alten Schulden zurückbezahlt werden dürfen? Oder meinst du, alle sollen mit ihrem Lohn Schulden abbezahlen und und das Geld zum überleben auf einem Sozialmat beziehen, bis sie schuldenfrei sind?

    Nike schrieb: „Es ist deshalb unverständlich, weshalb Du beccabecca hier Vorwürfe gemacht hast. Du siehst doch, dass hier behördlich einfach auch falsch und fragwürdig gehandelt wird.“

    Was du als Vorwürfe aus meinen Postings liest sehe ich als Hinweise an beccabecca , damit sie auch das Sozialamt ihrer Wohngemeinde besser verstehen kann. Ich ticke anders als du, ich bin kein Schulterklopfer der Notleidende mit falschen Erwartungen auf ein Sozialamt schicken würde.

    Nike schrieb. „Du solltest eigentlich schon ein bisschen dazu stehen können, wenn Du etwas okay findest. Zumal Du Dich in Deinem ersten Beitrag hier an beccabecca auch nicht sonderlich darüber aufgeregt hast, dass sie jetzt - weil sie Schulden mit ihrem selbst verdienten Lohn bezahlt hat - von der Sozialhilfebehörde auf die Strasse gestellt wird, hm?“

    Nike, ich sage dir nochmals, diese Unterstellung ist eine bodenlose Frechheit. Diese Frau lebt mit einem Partner in einem Konkubinat und seit dem 1.1.2012 sind nach zweijähriger Partnerschaft die Partner/innen verpflichtet sich in einer Notlage gegenseitig finanziell zu unterstützen. Beide haben ein Dach über dem Kopf und beide hatten Ende Jahr einen Monatslohn auf ihren Konten.

    Nike schrieb: „Du solltest mir da dankbar sein, dass ich mich um diese Leute kümmere - eben WEIL ich sehr kritisch bin - und wer weiss, vielleicht betrifft es ja mal Dich selbst, und dann bist Du vielleicht froh, gibt es so Leute wie mich, die die Behörden kritisch angehen, damit Du dann zu Deinem Recht kommst und nicht unter der Brücke schlafen musst ...“

    Nein Nike, ich bin dir nicht dankbar, du überschätzt dich selbst ganz gewaltig. Ich bin allen dankbar, die mit ihrem Wissen -sei das gelernt durch ein Studium, durch eigene Lebenserfahrung in ihrem persönlichen Bekantenkreis oder durch Selbsterfahrung- in Not geratene Hilfesuchenden helfen, aber ich bin niemand dankbar, der in Notleidenden Hoffnungen erweckt, die von unserem Sozialstaat und somit auch von den Sozialmitarbeiter/innen nicht erfüllt werden können.

    Noch ein Schlusswort zur „unter der Brücke“: Auch hier übertreibst du alles bis zum es geht nichts mehr. In der Schweiz muss niemand freiwillig unter einer Brücke schlafen und tagsüber Geld betteln um Nahrungsmittel kaufen zu können. Wer unter einer Brücke schläft tut das freiwillig. Das sind Menschen, die sich nicht in unsere Gesellschaft integrieren lassen wollen und das Sozialgeld wo sie erhalten statt für Nahrungsmittel und Unterkunft lieber für Alkohol und/oder ihren Drogenkonsum ausgeben.

    Batro

  • @ Batro

    " ... Dir brauche ich die Unterschiede zwischen diesen Sozialhilfeleistungen nicht zu erklären, denn du weisst das selber auch und trotzdem versucht du diese so zu vermischen, bis es für einfache Hilfsbedürftige unmöglich ist z.B. einen Unterschied zwischen Nothilfe und Sozialhilfe zu erkennen...."

    Lieber Batro, ich erkläre die Sachlage DIR, da Du es bist, der diese die ganze Zeit vermischt.

    Zudem habe ich durchaus erwähnt, dass bei einer Nothilfe kein Vermögensfreibetrag berechnet wird. Ich vermische da nichts, das tust Du selbst.

    " ... Nike schreib: „Ist mit dem "Vermögensfreibetrag" - in welchem ja kein Lohn oder Einkommen gemeint ist - nun die Sachlache WÄHREND einem Sozialhilfebezug gemeint, ... oder bei einer ANMELDUNG bei der Sozialhilfe?“

    Natürlich bei der Anmeldung und auch während dem Sozialhilfebezug..."

    Ich habe die Frage ausformuliert, damit Du Dir da mal genauere Gedanken darüber machst.

    So einfach ist es nämlich nicht.

    Schau, wenn Du unter einem "Vermögen" eine ganze Menge Geld verstehst, ... dann frage ich mich, ob Du das okay findest, dass jene Leute, die ein richtiges Vermögen HABEN oder gerade soeben noch gehabt haben, überhaupt zur Sozialhilfe gehen dürfen! Und dass ausgerechnet DENEN ein Vermögensfreibetrag gewährt werden soll, WEIL sie gerade noch ein richtiges Vermögen gehabt haben.

    Die anderen aber, die nur noch einen letzten Lohn haben und KEIN Vermögen, denen sollen also die letzten Fr. 4000.- NICHT als Freibetrag angerechnet werden, und diese 4000.- wären dann kein Vermögen?

    Du siehst doch, dass dieses Prinzip so nicht stimmen kann, oder?

    Du musst mir darauf keine Antwort oder Belehrung geben, denn Du sollst Dir darüber einfach mal Deine Gedanken machen, hm? Bevor Du da alles immer so richtig gut findest und noch glaubst, alles richtig zu verstehen.

    " ... Der letzte Lohn oder das letzten Einkommen ist kein Vermögen und somit auch kein Vermögensfreibetrag. ..."

    Falsch, das steht nicht explizit so in den SKOS-Richtlinien. Schau nach, was dort steht, was unter ein "Vermögen" fällt. Da steht ganz klar, dass nebst anderem damit auch alle "vorhandenen Gelder" gemeint sind.

    Nun, ich weiss, dass das viele Leute gerne mal falsch verstehen. Selbst der Beobachter.

    " ... Wenn das Vermögensfreibeträge wären, hätte die Mehrheit von uns Schweizerinnen und Schweizer ende eines Monats nach der Lohnzauszahlung Recht auf Sozialhilfeleistungen...."

    Ja, das ist jetzt ein bisschen so ein typisch "neidischer" Satz und völlig unsinnig. Wenn du einen festen Lohn hast - und selbst Ende Monat nichts mehr davon - dann hast du aber garantiert am Zahltag WIEDER einen Lohn! - Weil du da nämlich im Luxus bist, eine feste und bezahlte Arbeitsstelle zu haben! Somit bist du KEINESFALLS in einer Notlage!

    Verstanden? - Du willst mir doch hoffentlich nicht erzählen, dass Du hier ganz seltsame Missbrauch-Gedanken hast, wie Du Sozialhilfe beziehen könntest, hm?

    Also was soll diese Neiderei auf so läppische Fr. 4000.- von einem "Vermögensfreibetrag" für einen Sozialhilfeklienten! Du weisst doch sicherlich selbst, dass auch dieses Geld nicht lange reicht, oder? Also Du willst diesen armen Leuten das offenbar überhaupt nicht gönnen, nicht wahr?

    " ... Glaubst du wirklich im Ernst, in diesen Richtlinien müsste explizit erwähnt werden, dass vom letzten Lohn oder Einkommen vor der Anmeldung beim Sozialamt keine alten Schulden zurückbezahlt werden dürfen? ..."

    Natürlich müsste es explizit genau erwähnt werden. Weil eben sonst alle Kantone es so handhaben, wie SIE es wollen.

    " ... Oder meinst du, alle sollen mit ihrem Lohn Schulden abbezahlen und und das Geld zum überleben auf einem Sozialmat beziehen, bis sie schuldenfrei sind?..."

    Du verstehst es nicht, oder willst es nicht verstehen. Ich habe es Dir oben schon deutlich genug erklärt.

    So lange du eine Arbeitsstelle hast, kann es durchaus sein, dass du Schulden hast und diese abbezahlst.

    Wenn Du zum Arbeitsamt kommst und stempeln musst, bezahlst Du diese - sofern Du ein anständiger Bürger bist - noch immer ab. - Und hier - wem ist's zu verdenken - hat praktisch ein jeder noch die Hoffnung, eine neue Arbeitsstelle zu finden. Hier ist sich jeder sicher, dass er NICHT bei der Sozialhilfe landen wird.

    So, und dann werden die Schulden abbezahlt und abbezahlt, ... selbst noch bis zum letzten Moment, bevor man dann doch noch zum Sozialamt muss.

    Arbeitet nun jemand dauernd temporär, ist es dann noch extremer. Auch da hat dieser natürlich das Recht, mit seinem Lohn die Schulden abzubezahlen. Er kann da nicht mit 100%iger Sicherheit wissen, DASS er da wahrscheinlich bald zur Sozialhilfe muss, WEIL er keine Arbeit mehr findet.

    Du siehst, die Situationen sind alle sehr verschieden, aber prinzipiell spricht doch nichts dagegen, die Schulden von seinem Lohn abzubezahlen.

    Die Sozialhilfebehörden suchen hier lediglich nach einem Argument, u.a. um Geld zu sparen.

    Anders sieht es aber bei einem aktuellen Sozialhilfebezug aus. Wenn du - während du Sozialhilfebezüger bist - da noch zwischendurch ein bisschen Lohn hast, dann verrechnen die Behörden diesen sowieso immer mit ihren Leistungen. Da wird weder ein 13. noch ein Lohn eben als "Vermögensfreibetrag" angesehen. - Und DAS war schon immer so.

    " ... Ich ticke anders als du, ich bin kein Schulterklopfer der Notleidende mit falschen Erwartungen auf ein Sozialamt schicken würde...."

    Du musst ein bisschen aufpassen, was Du hier sagst. Auch ich kenne durchaus meine Rechte, hm? Also sei schön anständig!

    Abgesehen davon kippst Du mit Deinen Vorwürfen mir gegenüber dauernd hin und her: Einmal setze ich angeblich "falsche Erwartungen", wo es so klingt, als würde ich es den Leuten sehr schmackhaft machen wollen, Sozialhilfe zu beziehen, ... und ein andermal bin ich angeblich wieder zu hart und mache anscheinend den Klienten Angst?

    Entscheide Dich besser mal richtig, wie Du mich einschätzen willst.

    Eigentlich sollten Dir meine Worte aber auch jeweils bestätigen, dass ich nicht nur bei den Behörden kritisch bin, sondern auch bei den Klienten.

    Grundsätzlich lautet mein Prinzip aber durchaus: Die Betroffenen sind IMMER in der schwächeren Position als eine Behörde!

    " ... Noch ein Schlusswort zur „unter der Brücke“: Auch hier übertreibst du alles bis zum es geht nichts mehr. In der Schweiz muss niemand freiwillig unter einer Brücke schlafen und tagsüber Geld betteln um Nahrungsmittel kaufen zu können. Wer unter einer Brücke schläft tut das freiwillig. Das sind Menschen, die sich nicht in unsere Gesellschaft integrieren lassen wollen und das Sozialgeld wo sie erhalten statt für Nahrungsmittel und Unterkunft lieber für Alkohol und/oder ihren Drogenkonsum ausgeben. ..."

    Ach Batro, Du scheinst wirklich keine Ahnung von der Realität zu haben ...

    Aber gut, Du kannst Dir Dein Wunsch-Bild ja aufrechterhalten, wenn's Dir damit besser geht.

    Ich beende hiermit diese Diskussion und lese hier auch nicht mehr rein, da mich das Ganze recht müde macht.

    Mach's gut, Batro.

    Nike

  • Nike

    Nike schrieb: „Ich beende hiermit diese Diskussion und lese hier auch nicht mehr rein, da mich das Ganze recht müde macht.“

    Und wenn du morgen doch wieder hier rein schaust möchte ich dir sagen: Das habe ich nicht gewollt. Ich wusste nicht dass du krank bist.

    Hätte ich das gewusst, hätte ich mir mehr Zeit genommen um auf deine Postings zu antworten und dann wären diese ganz bestimmt nicht so hart rübergekommen. Nike es tut mir leid und ich entschuldige mich in aller Form bei dir.

    Mach's ebenfalls gut.

    Batro

  • Frechheit! Wer bist du dir anzumassen über einen Mensch in einer solchen Notlage unverschuldet oder nicht solhes zu schreiben!

    Sehr destruktiv!

    P.S Dies ist ein Selbsthilfeforum und kein Tummelplatz für Besserwisser...

  • Hallo zusammen

    Auch ich und meine Familie sind wieder in einer ganz schlimmen Situation. Das Sozialamt und der Regionale Sozialdienst haben dafür gesorgt, das mein Mann am 2. April 2012 seinen endlich gefundenen Job nicht antreten konnte. Das ist nicht das ersten mal das Sie dass abziehen. Da wir schon mal beim Leiter des Regionalen Sozialdienst waren um eine/n andere/n Sozialarbeiter/in zu beantragen, meinte dieser nur das wir seine beste Mitarbeiterin sei, und solche Sachen wie zum Beispiel drohen nicht mache. Nun hab ich einen ganzen Stapel Drohbriefe von dieser Frau Wir haben inzwischen auch unsere Rechtschutzversicherung eingeschaltet. Seit zwei Monaten sind die mit betreffenden Parteien am Verhandeln. Weil auch das Sozialamt mir Drohbriefe geschrieben hat. In denen ich gezwungen wurde ein neues Gesuch auf Sozialhilfe zu stellen. Ohne Gesuch wird nichts bezahlt. Aber ich will nicht mehr zu dieser Frau. Unser Vermieter ist auch stinksauer. Was ich auch verstehen kann. Ich hoffe jemand von Euch kann mir helfen. Ich bin für jede Antwort sehr dankbar

    Freundliche Grüsse

    Cat

  • Hallo @Robert53

    Ich hoffe du hältst mich nicht für blöd, aber ich hab keine Ahnung wie man so eine Aufsichtsbeschwerde schreibt. Deshalb suche hier jemand der mir dabei hilft. Ich will ich schliesslich für uns kämpfen. Sonst fliegen wir auch noch aus der Wohnung raus. Den unser Vermieter will natürlich auch die Miete haben. Was auch sein Recht ist. Bitte helft uns! Sonst sind wir ruiniert!

    Liebe Grüsse

    Cat

  • Cat

    eines ist mir unklar, was ging vor dass Dein Mann die Arbeitsstelle nicht antreten konnte!

    Könntest Du das genauer erklären?

    Das Zweite, ein neues Begehren für Sozialgeld einreichen, das

    ist so ansonsten erhält Ihr kein Geld!

    Dann diese Frau zu der Du ungern oder nicht mehr gehen möchtest.

    Versuche durchzuhalten und gehe trotzdem!

    Sicher bist Du in der momentanen Lebenslage viel dünnhäutiger,

    was für mich verständlich ist!

    Wie geht es weiter?

    Was ist zu tun?

    Du kannst mir Fragen eine PN hinterlassen, ich werde über`s

    Wochenende hier reinschauen!

    Alles Gute und bis dann!

    Sonja. S.

  • nun muss ich mal was los werden!

    Im Beoforum hab ich sehr oft Hilfe angeboten wenn Menschen

    wie z.B Cat in grossen Schwierigkeiten stecken!

    Doch die meisten Menschen sind noch zu faul Hilfe anzunehmen,

    respektive sich weiter zu melden!

    Ende meiner Hilfestellungen!

    Sonja

  • Hallo Cat

    Ich schliesse mich der Meinung von Robert53 an: „Dein Anwalt taugt hier wohl nichts.“ Was mich aber nicht sonderlich erstaunt, denn ich glaube auch nicht, dass Rechtsschutzversicherungen eine wirklich gute Sache sind. Die machen ihr Geld primär mit Prämien nicht mit Streitigkeiten.

    Hier ein Vorschlag:

    • Versuche es mit einer unentgeltlichen Rechtsauskunft vom Anwaltsverband deines Kantons:

    http://anwaltssuche.sav-fsa.ch/Rechtsauskunft.236.0.html

    Es könnte einen kleinen Beitrag kosten, z.B. Fr. 10.--

    • Bevor du dort hingehst, solltest du deine Unterlagen zusammensammeln; auch die der Rechtschutzversicherung und was bis anhin von ihr und dem Anwalt unternommen wurde.

    • Schreib die Fragen, die du stellen willst, auf.

    Der Anwalt von der Rechtsschutzversicherung - falls es einer ist - gehört wahrscheinlich auch dem Verband an und sie werden ihm kein Auge ausstechen, aber sie werden dich trotzdem gut und fair Beraten. Du solltest auch abklären, ob du gegenüber der Rechtsschutzversicherung das Recht auf eine freie Anwaltswahl hast.

    Jetzt noch zur Aufsichtsbeschwerde:



    Hallo @Robert53

    Ich hoffe du hältst mich nicht für blöd, aber ich hab keine Ahnung wie man so eine Aufsichtsbeschwerde schreibt.

    .........



    Auch ich weiss es noch nicht! Und will mich auch nicht darum bemühen. Am besten fragst du auch den Rechtsberater.

    Ich habe noch schnell gegoogelt:

    http://www.cobocards.com/pool/…ie-nicht-zu-verwechseln-/

    Ich glaube nun mindestens zu wissen, was damit in etwa gemeint ist.

    Viel Erfolg!

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    Ich freue mich auf jede konstruktive Meinung von dir.

    Insbesondere auf jene der ehrlich-witzigen und/oder kritisch-konstruktiven Art.

  • @Sonja S. 

    Ich habe eine PN mit der ganzen Geschichte geschrieben. Ich hoffe sie ist auch angekommen.

    So jetzt was anderes. Die Dame vom Regionalen Sozialdienst stand ohne Terminvereinbarung heute plötzlich vor unserer Haustür und hat mir regelrecht gedroht. Darauf hab ich Ihr höflich und deutlich klar gemacht, das ich ein neues Gesuch bei jemand anderem stellen werde, und sie solle bitte gehn. Ich hoffe das könnt Ihr jetzt sicher nachvollziehen. Warum ich eine/n andere/n Sozialarbeiter/in will. Das ganze hat mein 4 jähriger Sohn mitbekommen. Der ist normalerweise schon im Bett blos heute ist er halt immer noch wach. Meine 2 1/2 jährige Tochter schläft aber friedlich.

    Liebe Grüsse

    Cat

  • Liebe Cat

    leider hab ich keine PN erhalten, ob das zusammenhängt,

    wenn ich mal 2 bis 3 Tage hier nicht reinschaue muss ich mich regelmässin einloggen!

    Möglich dass Deine Nachricht desshalb bei mir nicht angekommen ist!

    Nun lese ich mal weiter.

    Sonja

  • Liebe Sonja S.

    Ich bin auch nicht immer hier. Da ich mit meinen 2 kleinen Kindern genug zu tun habe. Ich denke mal du hast das was ich oben geschrieben habe gelesen. Das ist nun ein weiterer Grund Warum ich nie mehr zu dieser Frau. Jetzt gibt Sie sogar mir die schuld das wir in dieser Situation stecken. Ich werde schauen das ich irgendwie Geld bekomme und mit diesem Stapel Drohbriefe nach Chur zu fahren, um diese Rechtsberatung für 10 Franken in Anspruch nehmen. Diese Frau hat mich jetzt genug gequält. Mir reichts!

    Liebe Grüsse

    Cat

  • Hallo Cat

    Dein Junge ist stolz auf seine Mami. Stolz wühlt auf. An einem so grossartigen Tag kann man nicht so früh wie immer ins Bett gehen.

    Mami hat ganz alleine die böse Tante aus unserem Heim geworfen. Mami kann mich und meine Schwester schützen. Wir brauchen keine Angst zu haben.

    Bravo Cat! Gut gemacht! Viel Erfolg in Chur!

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  • So ich habe jetzt an die IG Sozialhilfe gewant. Endlich wird dem Sozialamt und dem Regionalen Sozialdienst gut auf die Finger geschaut. Ich muss am nächsten Mittwoch zum Gespräch beim Regionalen Sozialdienst nachher muss ich der IG Sozialhilfe und unserem Vermieter Bericht erstatten. Sonst wären wir jetzt wegen dem Sozialamt auch noch Obdachlos.

    Gruss

    Cat