IV Begutachtung / Gutachter

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  • Hallo zusammen!

    Wer hat Erfahrung mit Ärzten welche für die IV Gutachten schreiben sollen! Speziell - wer war schon bei so jemandem und was für Fragen wurde gestellt! Wir waren erst grad letztens bei so einem "Arzt" anstatt medizinische Fragen zu stellen - hat er hauptsächlich private Fragen gestellt - was soll das?

    Weitere Frage - ist es üblich, dass die Gutachter aus einem anderen Kanton sind als die IV Stelle?

    Würde mich über Feedback und Infos freuen!

  • Hallo Wölfin

    Wer in der heutigen Zeit nicht mit dem Rollstuhl oder dem Kopf unter dem Arm unterwegs ist wird in der Gesellschaft als Sozialschmarotzer verurteilt! Es wird nicht gefragt aus welchen Günden eine IV- Rente Gesprochen wurde.

    Dem sieht man ja nichts an also ist er bestimmt auch Arbeitsfähig!

    Wie die Situation im Innern aussieht kümmert niemanden. Welche Schmerzmittel konsumiert werden damit alles einigermassen erträglich bleibt schreit kein Hahn danach.

    Ein kleines Trostpflaster in den Angrenzenden Ländern gelten die gleichen Praktiken.

    Gruss Empathie

  • Hallo Wölfin,

    leider scheint es so zu sein, dass die IV Leute recht willkürlich entscheiden. Die Gutachten interessieren gar nicht, wenn sie nicht im Sinn der IV sind. Ausserdem steht in den Gutachten oft gar nicht das was man gesagt hat sondern das was der Gutachter interpretiert. Also wenn ich sage ich konnte wegen Schmerzen den Garten nicht machen, kann im Gutachten stehen dass man am Garten viel Freude hat und er einen gepflegten Eindruck macht. Wenn man nicht so putzen kann steht dann im Gutachten dass es eher Charakterliche denn gesundheitliche Motive denn es würden auch Medikamente in der Küche aufbewahrt. :-/

    Wenn man diese Gespräche allein mit den Gutachtern führt hat man nicht einmal einen Zeugen, so können die schreiben was sie wollen.

    Jedes Wort das man sagt wird so hingedreht dass es für die IV passt und dass man als Simulant dasteht.

    Das ist gängige Praxis, wie man auch von Hausärzten erfahren kann.

    Ich würde unbedingt mit der Pro Infirmis Kontakt aufnehmen, die sind sich gewohnt mit diesen Leuten umzugehen! Oder wenn man eine Rechtsschutzversicherung hat, aber die helfen auch nur, wenn man den Vertrag schon hatte als man krank wurde.

    Trotzdem viel Erfolg

    Arielle



  • Wer in der heutigen Zeit nicht mit dem Rollstuhl oder dem Kopf unter dem Arm unterwegs ist wird in der Gesellschaft als Sozialschmarotzer verurteilt! Es wird nicht gefragt aus welchen Günden eine IV- Rente Gesprochen wurde.



    Ein Beispiel aus einem Artikel der Weltwoche, wesshalb Misstrauen vorhanden ist.

    Die Familie Üblay, die in Wahrheit anders heisst, lebt in einem Block in einer Stadt im Kanton Thurgau. Izmir Üblay, 55, ist seit dreissig Jahren in der Schweiz. Anders als die Schweizerzeit schrieb, hat die Familie jedoch nicht erst vier, sondern fünf Kinder. Die älteste Tochter taucht in den Akten der Thurgauer IV nicht mehr auf, da sie bereits volljährig ist. Sie lebt im Kanton St. Gallen und bezieht ebenfalls eine IV-Rente.

    Bis 1999 arbeitete Izmir Üblay als Anlageführer in einer Fabrik. Dann klagte er über Depressionen und meldete sich bei der Invalidenversicherung. Vertrauensarzt Üblays ist Sadi Ulugöl, der am Bahnhof Winterthur eine Praxis betreibt, die sich bei türkischen IV-Rentnern einer grossen Beliebtheit erfreut. Üblays Rechtsanwalt ist ebenfalls türkischer Herkunft, auch er ist in Rentnerkreisen bestens bekannt.

    Es funktionierte: Wegen «körperlicher und psychischer Schwächen» gewährten die Thurgauer IV-Beamten Üblay eine volle Rente. Sie betrug zuletzt 2320 Franken pro Monat. Weit höher sind die Einkünfte aus den Kinderrenten für die vier jüngeren Kindern, die noch in der Ausbildung sind. Sie belaufen sich auf je 928 Franken, insgesamt also auf 3 712 Franken. «Die aufgeführten Summen von Renten und Kinderrenten entsprechen den gesetzlichen Ansätzen», bestätigt IV-Stellenleiter Anders Stokholm.

    Falls Üblays Beschwerdesymptome real sind, ist also alles gesetzeskonform abgelaufen. Sein Einkommen hat nichts mit Missbrauch von Sozialgeldern zu tun, sondern mit deren Gebrauch. Damit ist das staatliche Füllhorn aber noch nicht erschöpft: Zusätzlich zu den Kinderrenten bezieht die Familie auch noch 1000 Franken Kinderzulagen. Der Üblay-Nachwuchs kostet den Steuerzahler somit 5200 Franken pro Monat. Gemäss Stokholm völlig zu Recht. Kinderrenten gelten als Lohnersatz, Kinderzulagen als Lohnzusatz. Weil sie von Gesetzes wegen nicht verrechnet werden dürfen, bezahlt der Staat doppelt. In der Summe hat die Familie Üblay folgendes Geld zur Verfügung:

    Ganze Invalidenrente 2320.–

    IV-Kinderrente 1928.–

    IV-Kinderrente 2928.–

    IV-Kinderrente 3928.–

    IV-Kinderrente 4928.–

    Einkommen Frau 3628.–

    (inkl. Kinderzulagen)

    Einkommen Sohn 1160.–

    Prämienverbilligung 297.50

    Total pro Monat 11 117.50

    Man braucht kein Ökonom zu sein, um hinter solchen Zahlen sozialstaatliche Fehlanreize zu erkennen. Wer ohne Arbeit so viel verdient, wird nie mehr arbeiten.

  • Hallo Wölfin

    Kannst Du bitte mehr Infos geben?

    Zuerst: Das Gutachten aus einem anderen Kanton: War es beim Medas? (Z. B.: Basel für Körper, St. Gallen für Psychi). Wäre üblich, oder?

    Du schreibst "Wir waren.."

    > Wer von "wir" ist betroffen und um welchem Gutachten soll es gehen. Sprichst Du in Vertretung?

    Ich kann mich an einer Frau erinnern, so etwa vor 6 Jahren. Rückenschmerzen, Medas Basel,. Sie wurde nicht über das Körperliche gefragt, aber warum sie, diese Frau um die 50, keine Kinder hatte... Sie war auch effektiv "schockiert".(Haarstäubend)

    Das von TN-Selbstständig, der/die sich auf einem Artikel von der Weltwoche bezieht, möchte ich nicht weiter kommentieren. Keine Ahnung wo die W-Woche die Zahlen hat. Sie passen nicht... Geht für mich rein rechnerisch mit IV, Pension, Kinderrente nicht auf. Sorry!

    Pro Infirmis nimmt nicht (darf nicht) mehr Leute mit psychischen Leiden/Diagnosen, wenn sie (noch) keine Rente haben, an.(In unserem Kanton).

    (Gute Empfehlung von Arielle)

    Was später kommt und wir wissen nicht , um was es geht eigentlich könnte eine Rechtsschutz ev. helfen, falls vorhanden.

    (Danke wieder an Arielle)

    Bis bald

  • @ Selbständig

    Betreffend den Zahlen im Fall aus der Weltwoche, ist mir da gleich Folgendes aufgefallen:

    Wenn der Betreffende im 1999 krank wurde, dann hätte - was hier eben nicht ganz klar ist - die IV also eigentlich ab 2000 eine Rente zugesprochen, da sie ja ein Jahr Wartefrist hat.

    Wenn der Betreffende jetzt jedoch 55 ist, dann war er damals im 2000 erst 44 oder 45.

    Eine "volle" IV-Rente mit dem gesetzlichen Maximalbetrag gibt es da noch gar nicht, die erhält man nur, wenn man praktisch sein ganzes Leben lang gearbeitet hat.

    Wenn die IV hier nun jedoch sagt, die Beträge würden stimmen, dann sind da wohl 25 Jahre Arbeit mitberechnet, das könnte dann - knapp - für eine volle Rente mit dem Maximalbetrag hinkommen.

    (Oder er hat noch eine Pensionskassen-Rente?)

    Zudem kann auch sein, dass man im 2000 noch den sogenannten "Karrierezuschlag" mitberechnet hat.

    Das sind also Punkte, die genauer anzuschauen sind.

    Wenn die Zahlen stimmen, erhält der Betreffende also "nur" eine IV-Rente von Fr. 2320.- im Monat. Dieser Betrag alleine genügt ja nicht, um davon einen 7köpfigen Haushalt zu ernähren. (Gehen wir davon aus, dass im Jahr 2000 noch alle Kinder zu Hause wohnten.)

    Kinderrenten und Kinderzulagen sind somit eigentlich separat anzuschauen. Hier kenne ich mich weniger aus (auch mit der Verrechnung), aber "Lohnersatz" und "Lohnzusatz" sind tatsächlich zwei verschiedene Dinge. Hat jemand KEINEN Lohn, erhählt er Ersatz, und hat wohl trotzdem Anrecht auf den "Zusatz".

    Klar, wenn man das "Endergebnis" pro Monat als Einnahme betrachtet, erscheint es einem tatsächlich hoch. Nur: Wenn diese Zahlen eben wirklich so stimmen, und von allen Behörden auch richtig berechnet wurden, dann bedeutet dies eigentlich nichts anderes, als dass dies genau die existenzielle Notwendigkeit für einen Haushalt mit 5 Kindern betrifft (ohne weitere Einkommen noch mitberechnet).

    Wenn jemand so vielleicht finanziell "besser" dasteht, als noch so manch anderer Arbeiter mit 5 Kindern, dann stellt sich eben die grosse Frage nach unserer üblichen Lohnpolitik, die längst nicht mehr stimmt. Es bringt nichts, da "neidisch" zu werden, da muss man also eher die Wirtschaft mit ihren Löhnen kritisieren, die sich eben weniger um existenzielle Minimalansätze kümmern.

    Du kritisierst die "Fehlanreize". Aber es ist halt fraglich, ob das gesetzlich Richtige an existenzieller Sicherung grundsätzlich ein "Fehlanreiz" ist, oder eben nicht doch eher das einzig Richtige. Weisst Du, wie ich meine?

    Je mehr "Gegenstimmen" diese existenzielle Grundsicherung kritisieren, um so mehr wird man - notgedrungen, auch weil die Wirtschaft da nicht mithält - die existenzielle Grundsicherung immer mehr kürzen und streichen. Man "korrigiert" dann somit also auf der völlig falschen Seite.

    Ob der erwähnte Fall nun ein Missbrauch ist oder auch nicht, können wir hier schlecht klären.

    Nike

  • Hallo Mu

    Also mit wir ist mein Mann und ich gemeint - mein Mann kann nach einer Versteifung 2er Wirbel im Rücken nicht mehr seinem Job nachgehen! Kant. AR IV Verweis nach Winterthur - Arbeitsmedizin GmbH - keine Ahnung ob das zu MEDAS gehört!

    Der "Arzt" ist unter aller Sau - unfreundlich usw...!

    Ich gehe mit Arielle einer Meinung dass der Arzt sowieso schreibt was er will - also sicher nicht dass was mein Mann gesagt hat -deshalb werden wir jetzt schon Akteneinsicht beantragen! Bei der Proinfimris werde ich mich auch mal schlau machen - aber ist es denn wirklich so, dass Grundsätzlich ein Anwalt in Spiel gebracht werden muss?? In allen Beitrage usw. welche ich über IV-Rentenanträge lese, ist es so, dass ein Anwalt hinzugezogen werden musse !!!!!

  • Gutachten können angefochten werden, weil sie nur eine Momentaufnahme geben.

    Grundrechte: Wiedereingliederung vor Rente

    Gutachter sind von der Iv abhängig. Ein faires Verfahren ist dadurch nicht garantiert.

  • Hallo Wölfin

    Also der Antrag bei der IV wurde für deinen Ehemann gestellt.

    Auf Grund von körperlichen Leiden (Rücken)? Wie lange ist es her? Welche (körperliche) Beruf hat er, bis wenn ausgeübt?

    Wurde der Antrag von seinen Aerzten oder über seine Krankentaggeldversicherung in die Wege geleitet?

    Zuerst werden Berichte von den Aerzten, die in der IV-Anmeldung stehen verlangt, danach prüft die IV mit eigenen(beauftragten) Aerzten.

    Denn werden klar berufliche Massnahmen zuerst geprüft.

    Die Einschaltung eines RA/Anwalt passiert meistens in den 30 Tagen nach dem Vorbescheid der IV (Z.B. Kein Anspruch auf ber. Massnahmen oder Rente, oder 1/4 Rente-Bescheid, etc.). Der Rekurs kann der Anwalt nur im Zusammenarbeit mit den Aertzen des Betroffene machen. (Begründung des Rekurs)

    Eine solche Situation, wie eure jetzt ist nicht einfach!

    Bin der Meinung, Du brauchst Beratung am Ort. Diese sind sicher gegeben. Zusätzlich zu Pro Infirmis oder dem Sozialdienst von Ort, sind wochentlich in grösseren Städten, anwaltliche Beratungen am Samstag für Fr. 10.- angeboten.

    Wie ist die Einstellung deines Mannes dies bezüglich, und bekommt er noch Taggeld einer Versicherung? (Krankentaggeld, Arbeitslos).

    Bist Du selbst berufstätig und sichert vorläufig das Finanzielle für die ganze Familie?

  • OK. Mit IV habe ich keine Erfahrung, aber mit SUVA, falls Jemand glaubt da wuerden riesige Unterschiede bestehen, dann ist folgendes wohl nicht massgebend:

    Hatte einen schweren Motorradunfall. Fragte ob ich nicht "Schmerzensgeld" zugute haettte, u.a. auch fuer Umtriebe etc Behauptete mein Erinnerungsvermoegen sei durch den Unfall beieintraechtigt. SUVA Vertreter verneinte alle Verantwortlichkeit. Bis ich auf Empfehlung des Beobachters, einen Anwalt beauftragte. Dieser verlangte einen IQ-Test, am Ende der Verahndlung kriegte ich eine ordentliche "Genugtuungssumme" plus eine Rente.

    Der SUVA Vertreter der zuerst alles abstritt, tauchte nie wieder bei uns auf, liess uns aber ausrichten, dass das "Genutuungssumme"heisse, dass er natuerlich nicht wissen konnte dass ich diese meinte, als ich "Schmerzensgeld" sgte, und dass sie mich mit der Ablehnung der Verantwortung eigentlich nur dazu bringen wollten einen Anwalt zu engagieren, da die Sache so ein juristisch interessanter Fall sei!

    Zum Praemienzahlen wirst Du gezwungen. Wenn Du sonstwas willst, musst Du die zwingen! Ohne Anwalt lachen die ueber die Patienten!

  • Hallo Wölfin

    zu Deinen Worten:

    Wir waren erst grad letztens bei so einem "Arzt" anstatt medizinische Fragen zu stellen - hat er hauptsächlich private Fragen gestellt - was soll das?

    Auch ich war bei einem Gutachter. Der hat alles Private wissen wollen, und ist auf meiner EX Freundschafts-Geschichte ganz versessen gewesen.

    Nun die Quintessenz ist:

    Bin ab heute gesund.90 Min fachsimpeln. 2 A 4 Seiten Gutachten. Kosten??? sicher 9000. Und das zahlte die IV in 5 facher Ausführung. Schön oder???