sozialhilfe dann halbe IV wer bezahlt den rest?

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  • Hallo

    Habe eine Frage lebte 2 Jahre vom Sozialamt und bekomme dann halbe Rente wer bezahlt mir den Rest weiter das Sozialamt oder Ergänzungsleistung?

    Vielen Dank

  • Gute Frage...

    Wenn Sie eine halbe IV-Rente beziehen, liegt ihr Invaliditätsgrad zwischen 50% und 60%.

    Im Umkehrschluss heisst das, dass Sie eine Arbeit ausführen können, welche zwischen 40% und 50% ihres bisherigen Einkommens (Validenlohn genannt) abdeckt.

    Anders ausgedrückt, gemäss IV sind Sie in der Lage, eine Arbeit auszuführen. Demzufolge sind Sie beim RAV vermittelbar.

    Sobald Sie eine Stelle angetreten haben, hat sich das Problem der fehlenden Zuzahlung wohl von selber erledigt.

    Dumm ist es eigentlich nur, wenn Sie keinen Arbeitgeber finden, der Sie zu 40% bis 50% einstellt.

    Da Sie leider keinerlei Angaben über ihren Beruf und den Grund der Invalidität gepostet haben, kann aus der Ferne schlecht beurteilt werden, wie ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt sind.

    Melden Sie sich sicherheitshalber für Ergänzungsleistungen an und auch für Arbeitslosenunterstützung. Beide Stellen werden ihren Anspruch prüfen und einen Entscheid fällen, mit dem Sie dann ggf. beim Sozialamt vorstellig werden können.

    Das Sozialamt wird wohl zuerst einmal auf Stellensuche und EL pochen und erst wenn alle Stricke reissen etwas zuschiessen. EL ist übrigens besser als Sozialamt, denn die Verwendung des Geldes aus EL muss nirgendwo begründet werden. Beim Sozialamt bin ich mir da nicht so sicher.

    Wenn noch Fragen offen sind, melden Sie sich einfach wieder. Ich wünsche gutes Gelingen.



  • Hallo

    Habe eine Frage lebte 2 Jahre vom Sozialamt und bekomme dann halbe Rente wer bezahlt mir den Rest weiter das Sozialamt oder Ergänzungsleistung?

    Vielen Dank



    Hallo

    Ich weiss nicht, wie brennend Ihre Frage noch wäre, zumal sie aber interessant ist mit den gegebenen Situationen möchte ich eine Antwort geben. Ich habe auch Ihre anderen beiden eröffneten Beiträge gesehen mit den Titeln „unterhaltspflicht Eltern“ sowie „von Soz. leben und ausländische Frau heiraten“. Letzteres ist eröffnet erst nach diesem hier, weshalb ich natürlich jetzt nicht weiss, ob es einen gewissen Zusammenhang gebe. (Wer wolle eine ausländische Frau heiraten – Sie oder etwa Ihr Sohn?)

    Haben Sie nun eine monatliche IV-Rente? Und eine Nachzahlung wurde verrechnet mit dem Sozialamt, nehme ich mal an.

    Sie sollten sich beim RAV melden, möglicherweise haben Sie Anspruch auf Leistungen der ALV.

    Jedenfalls sollten Sie ein Gesuch für Ergänzungsleistungen (EL) stellen schnellstens, wenn dies auch noch nicht geschehen wäre.

    Bitte beachten Sie, dass man Ihnen ein hypothetisches Einkommen anrechnen kann für einen etwaigen Erwerb. Der Punkt ist auch noch der, ob Ihr 18-jähriger Sohn mit einer abgeschlossenen Lehre nach wie vor bei Ihnen wohnen würde und eventuell immer noch kein Kostgeld abgibt. Man wird Ihnen allenfalls auch in diesem Fall ein Einkommen anrechnen. Theoretisch könnte es quasi als einen Vermögensverzicht gewertet werden.

    Bedauerlicherweise hatten Sie auf die Antwort von Autor „J“ hier nie eine Rückmeldung gemacht gehabt.

    Übrigens, es stimmt nicht ganz „EL muss nirgendwo begründet werden“; auch EL sind so genannte Bedarfsleistungen. Und man könnte sagen, der Bedarf müsste quasi auch „begründet“ sein …

    Gruss