Ich hab da mal einen Frage, ich hoffe jemand kann mir helfen.
Leider bin ich seid Dezember 2010 vom Sozialamt abhängig.
Ich bin damals, im November 2010 mit meinem Mann und unserem Sohn (15Monate) zusammen in eine 4 Zimmer Wohnung gezogen. Diese kostet 1180.-inkl. NK. Im März 2011 habe ich mich von meinem Mann getrennt. Das Sozialamt bezahlt mir seid April 2011 nur noch 900.- für die Wohnung. (das ist von der Gemeinde so festgelegt) Der Sozi meint, es gäbe genügend Wohnungen in der Gegend, die 900.- kosten, wenn auch eine 2 Zimmer Wohnung. Ist das zulässig? MUSS ich mit meinem Sohn das Schlafzimmer teilen? und darf das Sozialamt mir einfach die Wohnkosten kürzen ohne mir Gelegenheit zu geben, etwas günstigeres zu finden?
Danke für jede Hilfe
Alleinerziehend und Sozialamt
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Sarah99
Die Sozialhilfe deiner Wohngemeinde orientiert sich am Bedarf, nicht an deinem früheren Lebensstandard und auch nicht an der Ursache deiner Unterstützungsbedürftigkeit.
Die Höhe der Leistungen, die dir für die Wohnungsmiete ausbezahlt werden basieren auf den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe SKOS, die auch in deinem Wohnkanton und deiner Wohngemeinde verbindlich erklärt werden.
In diesen SKOS-Richtlinien ist eine Obergrenze für Wohnungsmieten festgelegt und an diese hat sich auch deine Wohngemeinde gegenüber dir, wie auch gegenüber den Steuerzahler/innen zu halten und das tut sie, wenn sie dir die ortsüblichen 900 Franken Wohnungsmiete für einen Zweipersonenhaushalt bezahlt. Mehr darfst du nicht erwarten.
Selbst wenn du z.B. in der Stadt Zürich oder in der Stadt Genf wohnen würdest, wo die Wohnungsmieten nur noch von gut verdienenden bezahlt werden können, würdest du höchstens ein par Franken mehr Geld für die Wohnungsmiete erhalten.
Mehr dazu in den zwei nachfolgenden Links:
http://www.stadt-zuerich.ch/co…ngsbeitraganeinenhaushalt
http://www.viavia.ch/ratgeber/….php?n=Sozialhilfe.H%F6he
Batro -
Hey danke für deine Antwort. Es geht aber nicht darum was mein Lebensstandart war, sondern dass ich keine Möglichkeit hatte die Wohnung zu kündigen, mein Mann ist März ausgezogen und seither wird nur 900.- übernommen. Das heisst, ich hatte keine Gelegenheit eine günstigere Wohnung zu suchen. Aber meine eigentliche Frage war, ob es zulässig ist, dass ein Kind kein eigenes Zimmer hat.
Trotzdem Danke -
Sarah99
Normalerweise ist es so, dass die Sozialämter maximal die Mehrosten für drei Monatsmieten bezahlen, wenn diese die ortsüblichen übersteigen, und danach nur noch die Mietzinse gemäss den von mir weiter oben genannten SKOS-Richtlinien. Frag doch mal das Sozialamt deiner Wohngemeinde, ob sie dir diese Mehrkosten für drei Monate rückwirkend vergüten.
Ich weiss, es ist unhöflich eine Frage mit einer Gegenfrage zu beantworten. Trotzdem möchte ich dich fragen: Glaubst du wirklich im Ernst, dass in der Schweiz jedes Kind ein eigenes Zimmer hat?
Du bist noch jung und du solltest dich psychologisch nicht auf eine „verrentung“ beim Sozialamt deiner Wohngemeinde einstellen. Bis dass du eine Arbeit findest könntest du vielleicht auch ein Zimmer untervermieten. Heut zu Tage suchen viele junge Leute vorübergehend ein günstiges Zimmer bei einer Familie. Man sagt immer, junge Leute müssen flexibel sein und das sind sie auch. Sie arbeiten mal kurzfristig in diesem Ort und mal an einem anderen Ort um später auf der Suche nach einem festen Arbeitsplatz eine fundierte Berufserfahrung vorweisen zu können.
Batro -
Hallo Sarah
"Aber meine eigentliche Frage war, ob es zulässig ist, dass ein Kind kein eigenes Zimmer hat."
Eine 2.5-Zimmerwohnung mit genügend grossem Wohn-/Essraum lässt sich mit ein bisschen Phantasie und bescheidenen Ansprüchen ohne Weiteres so einrichten, dass dem Kind das Schlafzimmer zur Verfügung gestellt werden kann.
Gruss
Regentropfen -
Hallo Sarah99
Deine Frage wäre nur", ob es zulässig ist, dass das Kind kein eigenes Zimmer hat."
Wie alt ist denn dein Kind?
Erst 15 Monaten?
Wenn es 7 wäre , wäre es wünschenswert, dass es ein eigenes Zimmer hat.
= beansprucht es schon ein Zimmer für sich alleine?
Die Eltern teilen ihr Schlaf-Zimmer gemeinsam zu zweit. Da wird kein Anspruch geltend gemacht.
Wenn das Kind ein paar Monaten oder Jahren ist , kann es sicher mit der Mutter/einem Elternteil das Schlafzimmer teilen, oder nicht?
Es braucht wenig Fantasie, um aus einem Schlafzimmer eine Unterteilung für jeden zu machen. (Schlafecke)
Geht es um Quadratmeter pro Erwachsen und/oder Kind, oder um andere Ansprüche?
Welche denn?
Hast Du seit März eine andere Wohnung gesucht? Wie ist der Wohnungsmarkt bei dir? Du konntest per ende Juni und Dezember deine jetzige Wohnung künden.
Für eine Mutter mit Kind, sollte das SA und gemäss SKOS-Richtlinien die jetzige Wohnungskosten grundsäztlich übernehmen. (Fr.1180.-)
Offensichtlich wohnst Du nicht in einem Touristen-Dorf...Da die Gemeinde diesen bescheidene Anspruch hat.
Für Fr. 900.-- findest Du ev. eine 3. Z-Wohnung (Gemäss den jetzigen Kosten für die 4 Z-WH.)
Ev. hast Du ein Teilanstellung.
Wenn Du geschieden bist, hast Du Anspruch auf AL-Gelder. Du musst einfach dich anmelden und Arbeit suchen.
Wie Du/Ihr vor der Trennung finanziert waren, wissen wir nicht.
Unterstützt zu sein, ist wohl eine überbrückende Notlage.
Was war vorher, was wird nachher? -
Das Sozialamt handelt wohl rechtens, dass es an den Wohnkosten für eine Mutter mit einem Kleinkind bloss 900 Franken einrechnet. Eigentlich kann man bzw. frau froh sein, dass die gesamte Miete inkl. NK dennoch "nur" 1'180 Franken ausmacht.
Es sagt aber doch niemand einer Alleinerziehenden, dass sie nicht die Differenz von 180 Franken aus dem übrigen Sozialhilfebudget selbst entrichtet, oder (wäre durchaus zumutbar, finde ich!)? Zudem dünkt der Preis für eine so grosse Wohnung recht günstig, wenn auch für eine Erwachsene mit einem Kleinkind sicher nicht so viele Zimmer nötig wären ... und übrigens, auch in einer 3-Zimmerwohnung hätte der Kleine noch ein eigenes Zimmer ... ja gar in einer 2-Zimmerwohnug wäre noch ein Kinderzimmer (nämlich, wenn die Mutter im Wohnzimmer schlafen würde) ...
... übrigens, gerade Einzelkinder von Alleinerziehenden schlafen gerne zusammen im gleichen Bett wie das Mami - dies habe ich schon merhmals gehört eben ...
... vergesse auch nicht, dass Sozialhilfegelder zurück bezahlt werden müssen ... allenfalls später bei besseren Verhältnissen (z.B. auch bei einer gemachten Erbschaft) ... -
Hallo
Ich habe hier mit dem Titel "Alleinerziehend und Sozialamt" noch statistische Zahlen gefunden.
So wären "nur" 8,7 Prozent der Unterstützungsgründe bei der Sozialhilfe "Alleinerziehende"!
Hingegen wären es immerhin 12,5 Prozent wegen "ungenügendes Einkommen" ... und dieser Prozentanteil steigt übrigens Jahr um Jahr (zwei Jahre zuvor waren es "erst" 11,6 Prozent gewesen) ... , d.h. die so genannten Working-Poors ... das sollte einem eigentlich schon zu denken geben ... , dass in der Schweiz prozentual so viele Leute zuwenig Geld trotz Arbeit haben ...
... dies mal angemerkt, da gerne über die anderen Fälle "gemotzt" würde ...
... und wohlverstanden, wenn jemand zuwenig Lohn kriegt, dann muss es wohl auch andere (Arbeitgeber oder ganze Branchen, wie z.B. Hotellerie) geben, die halt zuwenig Lohn auszahlen ...
Gruss