RICARDO.CH - unfreundlich und inkompetent

Übersicht der Foren

Zur Liste der Foren gelangen Sie hier: Foren

Möchten Sie einen neuen Beitrag erstellen, wählen Sie bitte ein Forum aus der Foren-Liste und klicken sie auf die Schaltfläche "Neues Thema" oben auf der rechten Seite.

  • Cyberblue:

    Veritim kenne ich leider nicht. Aber ich finde es interessant, von jemandem, der mir vorwirft, dass ich die Meinung anderer nicht respektieren würde zu hören, dass er schon von verschiedenen Forumsteilnehmern als unhöflich betittelt wurde. An Ihrer Stelle würde ich mal anfangen zu hinterfragen, ob da etwas dran sein könnte... Selbstkritik scheint mir nämlich ein Fremdwort für Sie zu sein. Das erstaunt jedoch nicht, wenn man bedenkt, dass Sie nicht in der Lage sind in Höflichkeitsform zu schreiben. Langsam denke ich, dass es nicht an Ihrer Höflichkeit, sondern an Ihrer Intelligenz liegen könnte.

    Veritim scheint das schon füher erkannt zu haben. Von daher betrachte ich die Bezeichnung Veritim Jun. von Ihnen als Kompliment! Danke.

    Sie schreiben davon, dass Ihnen niemand sagen kann, was Sie schreiben sollen, bezeichnen fremde Ansichten aber einen Satz weiter oben als verquer. Was sagt mir das? Nur, dass Sie extrem inkonsequent zu sein scheinen. Schliesslich sollte man die Freiheiten, die man für sich selber in Anspruch nimmt auch anderen gewähren. Aber das scheinen Sie ja nicht begreiffen zu wollen oder zu können, denn schliesslich hat auch das wieder etwas mit Anstand und Höflichkeit zu tun. Und wie wir in diesem Tread sehen, kennen Sie das ja beides nicht.

    Ja, dieses Forum ist öffentlich, daher muss ich es wohl oder übel auch ertragen, dass Sie hier meinen Thread mit Ihren beiträgen "bereichern". Um es mal höflich aus zu drücken. Darum habe aber auch ich das Recht, zu schreiben, dass ich der Überzeugung bin, dass diese Forum ohne ihre 268 Beiträge in meinen Augen interessanter, amüsanter, informativer, lesenswerter und vor allem viel niveauvoller wäre. Veritim würde mir sicher beipflichten, wenn er es ertragen würde alle Ihre Beiträge bis hier her zu lesen.

  • Für mich die viel interessantere Frage als das von Didi hier gestartete Hickhack wäre der rechtliche Aspekt, ob es eigentlich - wenn es tatsächlich zu einer Betreibung resp. einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen sollte,ausreichend ist, eine Rechnung/Mahnung elektronisch (z.B. per Email) zu verschicken.

    Ich kenne es eigentlich z.B. von Switch so, dass zuerst ein Email mit der Rechnung verschickt wird, in dem gesagt wird, dass eine zweite Rechnung mit Einzahlungsschein per Post erfolgen werde, sofern die "elektronische" Rechnung nicht bis zu einem bestimmten Termin bezahlt worden sei.

    Damit eine Email rechtlich anerkannt ist, müssen meines Wissens gewisse Randbedingungen wie Authentizität, elektronische Signatur etc. gegeben sein.

    Kennt hier jemand die genaue Rechtslage in der Schweiz?

  • Alpe:

    Nach meiner Meinung gibt es keine verbindliche Formforschriften, wie eine Rechnung bzw. Mahnung zugestellt werden muss. Ausschlaggebend ist die Abmachung, was bei Vertragsabschluss (auch stillschweigend) zwischen den Vertragsparteien ausgehandelt wird (allgemeine Geschäftsbedingungen). Bei einer angefochtenen Betreibung prüft der Richter auch nicht, ob eine Rechnung zugestellt wurde, sondern, ob eine Forderung für eine Leistung besteht und ob der Schuldner mit der Bezahlung der Forderung im Verzug ist. Um dies zu beweisen, ist natürlich eine vom Gläubiger eingeschrieben versandte Mahnung an den Schuldner hilfreich.

    Dass zum Beispiel Switch Rechnungen per Post verschickt, hat meiner Meinung nach damit zu tun, dass sich viele Geschäftskunden weigern, Rechnungen online zu bezahlen. Demgegenüber ist es heute durchaus üblich, dass international tätige Firmen ihren Geschäftskunden die Rechnung als PDF-Dokument senden.

    Veritim jun:

    Du solltest dich beim Zirkus Knie melden. Die suchen für die nächste Saison noch einen Clown. Mit deinen Tiraden hast du beste Chancen, die Lachnummer der Saison zu werden.

    Und wenn du schon dem Forumschreiber Veritim nacheifern willst, den du selbstverständlich gaaaaaaanz unbekannterweise bereits in den höchsten Tönen lobst, solltest du wenigstens bedenken, dass besagter Veritim vom Beobachter wegen seines Verhaltens mehrfach verwarnt und schliesslich aus dem Forum ausgeschlossen wurde.

  • Didi,

    einige sind der Meinung, dass es nicht lohnt, sich wegen einer Mahnung über Fr. 8.40 aufzuregen. Obwohl auch ich dieser Meinung bin, kann ich Ihre Gedanken gut verstehen. Die Mahnung hat Sie offenbar gekränkt. Ich gehe aber davon aus, dass in dem Standardbrief eine Floskel wie “ Sicher ist es Ihrer Aufmerksamkeit entgangen….“ Oder „Gerne nehmen wir an, dass…..“ zu lesen war.

    Wie Barbara M. schrieb, geht es in solchen Abläufen um automatisch generierte Vorgänge; anders wäre das kostenmässig nicht auf die Reihe zu kriegen – hat also nichts mit Anstand des Gläubigers zu tun. Da Sie mit der Ricardo-Plattform eine Web-Dienstleistung bemühen, sollten Sie die damit verbundenen Gepflogenheiten als neue Erfahrung akzeptieren. Zudem könnte die Rechnung auch in Ihrem Spam-Ordner gelandet oder, je nachdem wie Sie Spam behandeln, auch gleich auf Nimmerwiedersehen gelöscht worden sein.

    Auch wenn Ricardo statt Rechnungen gleich Mahnungen versenden würde, scheint mir das kein ausreichend gravierendes Ereignis zu sein, um ihn deswegen an den Pranger zu stellen. Den Wahrheitsgehalt der gegoogelten Informationen sollten Sie ohnehin hinterfragen – auch wenn das Resultat Ihren Wünschen entspricht.

    Schade dass Sie die Bezahlung der Rechnung (Mahnung) hinauszögerten. Diese Trotzhaltung wirft einen Schatten auf Sie, den es nicht gebraucht hätte.

    velvet

  • Veritim sen.:

    "Stillschweigend" ist zwar ein Pleonasmus, aber trotzdem ein gängiger und allgemein bekannter Ausdruck im schweizerischen Geschäftsalltag. "Stillschweigend akzeptieren" heisst beim Vertragsabschluss (beim mündlich und schriftlichen), dass zum Beispiel branchenübliche Fertigungstoleranzen vom Auftraggeber nicht als Mangel gerügt werden können, auch wenn die Möglichkeit solcher bei Vertragsabschluss vom Auftragnehmer nicht erwähnt wurden.

    Ein einfaches Beispiel dafür ist der Bäcker, der dem Besteller 10 Brote abliefert, die nicht alle genau gleich braun gebacken sind.

  • Cyberblue:

    Aber ich bitte Sie, das waren doch keine Tiraden, das war lediglich meine freie Meinung, die ich erst geäussert habe, als ich von Ihnen persönlich angegriffen und diffamiert wurde. Und wegen einer Verwarnung vom Beobachter habe ich keine Bedenken, schliesslich bin ich der von uns beiden, der sich an die Netiquette hällt. Da würde ich mir an Ihrer Stelle bedeutend mehr Sorgen machen.

    Zum Thema Veritim: Nach Ihrer Beschreibung bin ich davon ausgegangen, dass dieser User sehr sympatisch sein muss. Ich versuche eben immer die positiven Seiten zu sehen.

    Ausserdem machen Sie anspielungen das Zirkus etwas negatives sei. An Ihrer Stelle wäre ich auch mit solchen Äusserungen vorsichtig, schliesslich ist das unser Nationalzirkus. Ausserdem sieht man in dieser Äusserung wieder Ihre Gesinnung, anderst denkende als Clowns zu bezeichnen.

    @alep

    Danke für die konstruktive Frage. Somit kommen wir endlich mal wieder zum Thema zurück.

    Es ist so, dass eine per Mail versendete Rechnung / Mahnung grundsätzlich gültig ist. Sollte diese jedoch nicht beim Empfänger ankommen (wie in meinem Fall geschehen, auch nicht im Spam), liegt das Übermittlungsrisiko beim Absender. Kann der Absender beweisen, dass die Mail angekommen ist (z.B. durch eine automatische Empfangsbestätigung) sieht es vor Gericht gut für Ihn aus, sonst nicht. Im konkreten Fall bin ich jedoch sicher, dass keine Empfangsbestätigung vorliegen kann, da das Mail mit der Rechnung ja nicht angekommen ist.

    Wenn dann eine Mahnung verschickt wird und diese kommt an, gilt die Mahnung als "Eingang der Forderung". Wenn in den AGB's steht, dass die Rechnung innert 30 Tagen zu begleichen ist, beginnt diese Frist also mit dem Eingang der Forderung zu laufen. Ein einfaches verbuchen der Forderung auf einem Kundenkonto des Lieferanten ist kein gültiger Forderungseingang, denn es kann von Gläubier nicht nachvollzogen werden, welche Forderung, wann verbucht wurde.

    Dass Switch die Rechnungen / Mahnungen noch schriftlich verschickt, dient ausschliesslich der Sicherstellung, dass das Schreiben seinen Empfänger sicher erreicht. Der Richter wird mit recht davon ausgehen, dass ein bei der schweizerischen Post aufgegebener Brief ankommen wird. Somit ist der Empfänger in der Beweispflicht, dass der Brief nicht angekommen ist (Beweislastumkehr), was er z.B. mit einem Suchaftrag bei der Post, bei dem ein verschollener Brief gefunden wird, tun kann. Selbstverständlich ist ein eingeschriebener Brief die optimale, wenn auch eine kostenintensive Lösung.

    Ausserdem möchte ich noch richtigstellen, dass ich zwar den Thread gestartet habe, nicht jedoch das Hickhack, diese "Ehre" gebührt Cyberblue.

    velvet:

    Bitte genau lesen: Die Rechnung war 8.40. Die Mahnspesen, der zweiten Mahnung, die 15 Tage nach Forderungseingang eintraf sind 10.-- . Der Rechnungsbetrag ist unbestritten und wurde innerhalb der in den AGB bestimmten Zahlungsfrist nach Eingang der Forderung bezahlt.

    Der strittige Betrag ist also nicht 8.40 sondern 10.--. Dies ist daher sehr wichtig, da die 10.-- ungerechtfertigt sind, weil die Rechnung nicht angekommen ist und ich Ricardo sofort nach Eingang der Forderung (1. Mahnung) darüber informiert habe. Da Ricardo auf diese Mail geantwortet hat und mir die Rechnung daraufhin ordnungsgemäss zugestellt hat, ist auch sicher gestellt, dass mein Mail angekommen ist.

    Gekränkt bin ich über den Eingang einer gerechtfertigten Forderung nicht. Dies ist ein alltäglicher Vorgang, egal ob in Form einer rechnung oder einer Mahnung. Ich fühlte mich einfach vom Kundendienst sehr unfreundlich bedient und war daher nicht bereit die Rechnung vor Ablauf der ordentlichen Zahlungsfrist zu begleichen. Und ich bin nach wie vor der Meinung, dass man sich als Kunde wehren sollte, wenn man unfreundlich behandelt wird. Dass gewisse Leute in diesem Forum anderer Meinung sind, ist mir bewusst. Ich stelle Ricardo auch nicht an den Pranger, weil die Mahnung ein Standardmail war, sondern weil die ganze Hotline so funktioniert und ich mich als Kunde verschaukelt fühle, wenn meine Reklamationen nicht ernst genommen werden.

  • Didi, deine hartnäckige Unbelehrbarkeit ist geradezu bewundernswert. Für dich zum zweiten Mal:

    Eine Forderung entsteht nicht durch die Rechnungstellung. Eine Forderung entsteht durch eine erbrachte Leistung. Und in der Schweiz gilt, dass eine Forderung sofort zu bezahlen ist. Wenn dir Ricardo entgegenkommt und dir 30 Tage Zahlungsfrist nach Rechnungstellung für die Begleichung der Forderung einräumt, ist das ein Entgegenkommen an dich. Wenn du die Rechnung aus was für Gründen nicht bekommen hast, ist das nicht das Problem von Ricardo. Im Gegenteil: Ricardo verschickt die Rechnungen sogar zweimal: In deinen angegebenen Mailaccount und in dein persönliches Postfach bei Ricardo. Es ist in deinem Interesse, deine Post anzuschauen und gegebenenfalls aus eigenen Stücken zu reagieren, wenn eine Rechnung überfällig ist. Wie gesagt, eigentlich hättest du nach Schweizerischen Obligationenrecht die Zahlung sofort nach Leistungsbezug zu bezahlen.

    Quatsch ist natürlich auch, dass die Forderung erst durch das Zusenden der Mahnung entstehen würde. Mit der Mahnung setzt der Gläubiger den Schuldner in Verzug, das heisst, er teilt ihm mit, dass er seiner Zahlungspflicht nicht nachgekommen ist. Ob dafür eine Gebühr erhoben werden darf, ist nicht immer eindeutig zu beantworten. Im vorliegenden Fall meine ich jedoch, dass mit dem Akzeptieren der allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Schuldner diese Umtriebsentschädigung verlangt werden darf – schon aus erzieherischen Gründen...

    Im Weiteren möchte ich schon festhalten, dass du es warst, der mit dem Gejaule von Anstand und Höflichkeit in die unteren Etagen des Schubladenstöcklis gegriffen hat. Könntest du mir verraten, warum es dich stört, dass ich dich mit du anspreche – und dir dies von anderen Usern offenbar egal ist? Aber ich weiss schon, wer den Spiegel vorgehalten bekommt, sieht darin nicht immer das, was er doch soooooo gerne sehen möchte.

    Und noch etwas für deine Fortbildung: "Nationalzirkus" bedeutet nicht, dass der Knie der offizielle Zirkus der Schweiz ist oder sonst so was. Der Knie hat sich diesen "Titel" selber verliehen und als geistiges Eigentum registrieren lassen, als dies noch möglich war, schätze im 19. Jahrhundert. "Nationalzirkus" tönt gut, ist jedoch nichts anderes als ein "Blender", der etwas vorgibt, das nicht ist. Kommt dir das bekannt vor, Didi???

  • Cyberblue:

    Oh, oh, jetzt wird juristisch... also es ist richtig, dass nach OR die Forderung sofort entsteht. Es ist jedoch usanz, eine Rechnung mit 30 Tagen Zahlungsfrist zu versenden (was auch so in den AGBs steht) somit: Rechnung +30 Tage.

    Die bei Ricardo in den AGBs festgehaltene Klausel, dass auch ohne Rechnung bezahlt werden muss und somit Mahnspesen fällig werden, ist nicht haltbar. Somit würde sogar der Zeitpunkt der wirklichen Rechnungszustellung gelten.

    Das mit der Umtriebsentschädigung sehe ich ebenfalls anderst. Mahnspesen sind nach schweizer Gesetz nicht zulässig. Sie einfach in Umtriebsentschädigung umzubenennen hilft da auch nicht viel.

    Zumal die Umtriebe vermeidbar gewesen währen.

    "Gejaule" ist bereits wieder ein Wort, dass nicht gerade von Anstand zeugt. Ein Tier jault, ein Mensch spricht. Auch wenn in den Augen einiger Leute ein Tier wertvoller als ein Mensch ist, gehört es sich nicht Tiere mit Menschen zu vergleichen und umgekehrt. Das ist Anstand. Ich hoffe, dass Sie dadurch endlich etwas dazugelernt haben.

    Und ja, ich kann Ihnen verraten, warum es mich stört. Weil Sie in meinen Augen keinen Anstand besitzen. Wer die Meinung anderer als "lächerlich" und "Clownnummern" bezeichnet, von "gejaule" spricht im zusammenhang mit Menschen, usw. der besitzt einfach keinen Anstand. Mit allen anderen Forenteilnehmern, die Anstand besitzen habe ich ein solches Problem nicht.

    Der Vergleich mit dem Spiegel gefällt mir gut. Ich habe nämlich kein Problem damit, wenn er mir vorgehalten wird. An Ihrer Stelle würde ich einmal bei allen Cyberblue-Beiträgen einen anderen Namen davor setzten, sie nochmals lesen und mich fragen, ob ich so gesehen werden möchte. Ich könnte das bei meinen Beiträgen tun und hätte dabei kein schlechtes Gefühl. Was übrigens auch wieder mit Anstand zusammen hängt. Den Grundsätzlich diskutiere ich mit sachlichen Argumenten und nicht in einem angriffigen Stil. Mit ener Ausnahme: Wenn ich mir die Freiheit nehme meine Meinung offen zu sagen und mein Gegenüber keine anstädige Gesprächskultur besitzt. Dann kann es sein, das ich etwas deutlicher werden muss.

    Zum Thema Blender: Nein, ein Blender kommt mir nicht bekannt vor. Ich gehe aber davon aus, dass Sie mich damit gemeint haben. Das schliesse ich aber lediglich aus den drei Fragezeichen am ende des letzten Beitrages. Und ich frage mich, ob Sie wissen, was ein Blender ist. Ein Blender ist jemand der vorgibt etwas zu sein, was er nicht ist! Ich bin nicht so jemand. Oder können Sie mir sagen, wo ich mich als etwas beschrieben habe, das ich nicht bin? Wohl erher nicht. Somit die nächste unanständige Anspielung. Sie beweisen es ja selber immer und immer wieder, was von Ihnen zu halten ist.

    Übrigens, der Cirkus Knie ist der grösste Zirkus in der Schweiz und trägt somit seinen Titel Nationalzikus in meinen Augen zurecht. Auch hier empfinde ich die Bezeichnung "Blender" zumindest als unpassend um nicht unanständig zu sagen. Und nebenbei, die suchen einen Staplerfahrer und einen Allrounder aber keinen Clown. Somit kann ich Ihnen jetzt auch noch vorhalten, dass Sie die unwahrheit sagen und das kann ich beweisen. (Siehe: http://www.knie.ch/circus/ueber-uns/jobs/ )

  • Ich denke, beide Aussagen sind juristisch gesehen nicht ganz richtig:

    - Richtig ist sicherlich, dass eine Forderung durch das Erbringen einer Dienstleistung entsteht und nicht erst durch die Rechnung, die Frist für die Begleichung der Verbindlichkeit beginnt aber gemäss dem Dienstleistungsvertrag mit Ricardo (und dabei sind die AGB und das Gebührenreglement integrierter Bestandteil) ab Rechnungsstellung zu laufen.

    - Im Gebührenreglement von Ricardo steht auch, dass die Begleichung der Verbindlichkeit auch dann zu erfolgen hat, wenn die Rechnung den Kunden aus technischen Gründen nicht erreicht. Dadurch, dass Ricardo die Rechnung nicht nur per E-Mail verschickt, sondern auch über das Kundenkonto zugänglich macht und der Kunde sich somit über einen anderen Kanal darüber informieren kann, dass die Rechnungsstellung erfolgt ist, ist diese Formulierung juristisch vermutlich hieb- und stichfest. Würde die Rechnung dagegen allein per E-Mail verschickt, wäre diese Formulierung juristisch problematisch: eine korrekte Rechnungsstellung schliesst meiner Meinung nach auch ein, dass der Rechnungssteller sicherstellen muss, dass der Schuldner über die erfolgte Rechnungsstellung und die Zahlungsfrist informiert ist.

    Um dazu ein anderes Beispiel zu nennen: Wenn ein Handwerker bei mir im Haus eine Arbeit verrichtet, aber während eines halben Jahres anschliessend keine Rechnung dafür stellt, kann er mich anschliessend nicht mahnen, weil die (absolut berechtigte) Forderung nicht innert 30 Tagen beglichen wurde.

    Ich denke, dass im vorliegenden Fall bei etwas mehr Fingerspitzengefühl auf beiden Seiten (Kulanz seitens Ricardo, wenn der Kunde mitteilt, dass er die Rechnung nicht erhalten hat, schnelle Bezahlung seitens des Kunden nach der Mahnung - gemäss Gebührenverordnung von Ricardo wäre bereits nach der ersten Mahnung eine Gebühr von 10 Fr. möglich gewesen) die Situation gar nicht so weit hätte eskalieren müssen - bei den zur Diskussion stehenden Beträgen ist doch die ganze Aufregung völlig übertrieben.

  • Didi und Cyberblue: Führt doch euren Kleinkrieg bitte per Privater Nachricht aus anstatt hier alles zuzumüllen.

    Wie alt seid ihr beide eigentlich?

  • @alep



    - Im Gebührenreglement von Ricardo steht auch, dass die Begleichung der Verbindlichkeit auch dann zu erfolgen hat, wenn die Rechnung den Kunden aus technischen Gründen nicht erreicht. Dadurch, dass Ricardo die Rechnung nicht nur per E-Mail verschickt, sondern auch über das Kundenkonto zugänglich macht und der Kunde sich somit über einen anderen Kanal darüber informieren kann, dass die Rechnungsstellung erfolgt ist, ist diese Formulierung juristisch vermutlich hieb- und stichfest.



    Da bin ich voll und ganz deiner Meinung. Man muss kein Jurist sein um zu wissen, dass diese Formulierung hieb und Stich fest ist.

    Didi wusste dass er ein Konto bei Ricardo hat und er wusste auch, dass er eine Dienstleistung von dieser Firma in Anspruch genommen hat und somit wusste er auch, dass in seinem Konto eine ausstehende Rechnung sein muss. Seine Scheinheiligkeit von der Rechnung nichts gewusst oder diese nicht erhalten zu haben und die par Franken erst 30 Tage nach der Mahngebühr zu bezahlen geht mir echt auf die Nerven.

    Ricardo und alle Firmen sollen froh sein, wenn sie solche zahlungsunwillige Kunden wie Didi verlieren. Das sind Kunden die nur Kosten und Umtriebe verursachen und am Schluss noch frech werden, wenn sie für diese Umtriebe zehn Franken bezahlen müssen.

    Wie arrogant er ist sieht man schon an seiner Aufregung, wenn ihn jemand im Forum mit du anschreibt. In meinem realen Leben spreche ich auch alle mir nicht befreundeten Personen mit Sie an, aber in den Foren kann man sich nicht jeden Nikname merken und wissen ob man jetzt mit diesem per Sie oder per Du ist. Das und nichts anderes ist der Grund, weshalb die meisten User und Userinnen in den Foren generell alle mit du anschreiben und das hat nichts mit Respektlosigkeit gegenüber seinen Mitmenschen zu tun.

    Batro

  • Danke, Batro, für deinen Beitrag betreffend der Du-Kultur im Internet.

    Für mich ist das Ansprechen per du ein absolut normaler Vorgang, nie wäre mir in den Sinn gekommen, dass dies jemand als Respektlosigkeit interpretieren könnte. Und dass eine einzige pointierte Bemerkung, die sogar vom Fragesteller initiiert wurde (Didi-Zitat: "Sorry, aber ich habe doch keine Zeit, mich jeden Tag auf Ricardo einzuloggen um nachzusehen, ob noch eine Rechnung offen ist."), solche Tiraden betreffend Anstand und Benehmen nach sich ziehen würde, erstaunt mich doch sehr.

    Aber ich verstehe Didi schon. Scheinbar ist er kein heuriges Häschen mehr, hat vielleicht ein Leben lang jede Kritik seiner Umgebung und Familie mit Pseudoargumenten abblocken können und so die Fähigkeit zur Selbstkritik verloren. Und jetzt, im Alter, hat er das Internet mit seinen Möglichkeiten entdeckt und meint, im Beobachter-Forum den idealen Pranger für eine Firma gefunden zu haben, die nicht so spurt, wie ihm das genehm wäre und wie er dies von seiner Umgebung bisher gewohnt ist. Und statt Zustimmung erntet er im Beobacher-Forum nur Unverständnis, ja, "man" gibt sein kleinliches Fehlverhalten sogar der Lächerlichkeit preis. Langsam begreife ich, warum Didi so heftig reagiert, dass hinter der ganzen Ricardo-Geschichte mehr steckt als Fr. 10.00 Mahngebühren.

    Wie auch immer, ich denke, dies ist nicht mein Problem. Und wenn Didi meint, ich sei ein dummer Hund und meine Forum-Beiträge seien allesamt eine Zumutung, kann ich damit gut leben. Drum auch mein O.K. auf die Forderung von Watchdog nach Mässigung.

    Alt? Halbalt.

    Eine Stichelei zum Abschluss sei mir jedoch noch erlaubt auf den wohl witzig gemeinten Link auf die offenen Arbeitsstellen des Zirkus Knie: Didi, es gibt wohl keinen Zirkusdirektor auf der Welt, der seine Artisten per Stelleninserat im Internet sucht. Da du dich offenbar für das Clown-Engagement interessierst und dich bereits aktiv informiert hast, kann ich dir die Adresse einer Künstleragentur vermitteln, mit der Knies zusammenarbeiten. Wenns klappt mit dem Engagement werde ich auch eine Vorstellung besuchen – und dir wenigstens dort applaudieren...

  • Halloi Didi

    Ich arbeite nun schon seit Jahren mit Ricardo. Habe meine Rechnungen immer prompt und zuverlässig erhalten. Und ich bezahlte die Rechnung so wie es in den AGB's von Ricardo steht. Zahlbar nach Erhalt. Das ist gemäss OR ca. 10 Tage nicht 30 Tage. Habe auch schon mal eine übersehen, diese prompt nach Mahnung bezahlt und keine Zusatzspesen erhalten.

    Meine Anliegen wurden immer prompt und freundlich erledigt und beantwortet. Auch da kann ich nichts negatives Vermerken. Auch wenn jedes System seine Mängel hat.

    Ich pers. würde sage, nimm Dir lieber beim Rechnungen bezahlen, die Zeit Dir zu überlegen, wo Du Dienstleistungen erhalten hast, diese kontrollieren ob Du diese bezahlst oder nicht, statt einen Aufstand wegen Penuts zu machen.

    Würde es verstehen, wenn es eine ungerechtfertigte Forderung wäre, dann würde ich den Sinn noch erkennen, denn "der Tropfen höhlt. den Stein". Also Didi beruhige Dich, schreib in ein Word-Dokument Deinen Frust in voller Version - lösche es - schreibe es solange, bis Du Deinen Frust losgeworden bist. So bringt es Dir wenigstens etwas, wenn Du Dich wegen solchen Penuts aufrgen und die Zeit verplämperln willst.... Grüsse

  • Cyberblue,

    Sie sollten andere nicht für dümmer halten als sich selbst. Man kann „stillschweigend“ akzeptieren, durch „Stillschweigen“ sein Einverständnis zum Ausdruck bringen usw., was meistens auf konkludentes Handeln hinausläuft. Man kann also nicht durch „Stillschweigen“ verhandeln (aushandeln), wie Sie es schrieben; wohl aber ein Ergebnis vereinbaren, das bei Stillschweigen eintritt. Aushandeln bedingt, das man dabei nicht „still schweigt“ ausgenommen man handelt schriftlich oder mit Gebärdensprache aus – wie bereits geschrieben.

    Dass „stillschweigend“ ein Pleonasmus ist, ändert auch nichts an dieser Tatsache. Ich hatte ja nicht das Wort an sich beanstandet, sondern dessen unlogische Verwendung. Ihre Erklärung, „stillschweigend“ sei ein Pleonasmus, dient lediglich dazu, von Ihrer fehlerbehafteten Erklärung abzulenken. Sie müssen den Fehler auch nicht zugeben, das ist sowas von nebensächlich. Was ich erreichen wollte, hatte ich erreicht.

    velvet

  • Veritim sen.:

    Warum soll ich den Fehler nicht zugeben? Und warum soll ich jemand für dümmer halten als ich selber bin?

    Ich habe die Frage falsch verstanden und gemeint, das Wort "stillschweigend" werde als solches nicht verstanden und nicht die Verwendung des Worts im Satz gerügt.

    O.K., das war ein Fehler und meine Erklärung darum dürftig. Wo liegt das Problem?

    Wenn ich meine Postings hier in diesem Thread überfliege, finde ich auf Anhieb 20 Rechtschreibfehler, einige Zeitfehler und mindestens 5 falsche Verwendungen von Worten. Bei genauerer Korrektur wird noch viel mehr zum Vorschein kommen.

    Wer Lust hat, darf meine Texte grammatikalisch korrigieren, ich werde dann den Beobachter bitten, die korrekten Versionen zu veröffentlichen.

    Er darf aber auch Grösse zeigen, über den gefundenen Fehler schmunzeln und ihn für sich behalten...

  • mgrabert77: Bitte Thread schliessen.

    @alle: So, ich habe meinem Ärger luft gemacht und Sie alle haben dafür gesorgt, dass der Thread immer schön oben geblieben ist. Danke!

    Das wichigste daran war der Titel, der geschickt gewählt meine Botschaft allen Forenbesuchern vermittelt hat.

    Es ist zwar im Thread nichts lesenswertes rüber gekommen, vor allem nicht in den letzten Wortmeldungen, aber mir hat es eine menge Spass gemacht und sehr viel über die Psyche von schreibern in Internetforen gezeigt. Ich empfehle diesen Thread als Thema für die Doktorabeit eines klinischen Psychologen!!!

    Ich klinke mich jetzt aus und empfehle den Thread zu schliessen, denn ich erwarte nichts konstruktives mehr (ausser vieleicht zu den Themen: Rechtschreibung, Zirkus, Psychologie von Forenschreibern und sonstigem Schwachsinn...)

    --- Ich lach mich weg.. ---

  • Sie sind schon ein seltsamer Zeitgenosse.

    Jammer hier rum und sehen nicht ein dass der Fehler ganz klar auf Ihrer Seite liegt. Und nun wenn Sie hier nicht das von Ihnen gewünschte Echo erhalten machen Sie sich nun lächerlich über die Antwortenden.

    Auch ich habe schon eine Mahnung von Ricardo erhalten und die Spesen anstandslos gezahlt weil ich wusste dass ICH den Fehler gemacht habe und selber schuld bin. Aber es ist natürlich einfacher die Schuld bei anderen zu suchen.

    Auf Kunden wir Sie kann Ricardo sehr gerne verzichten.

  • Ja Sie haben es genau auf den Punkt gebracht.

    Ricardo kann machen was Ihnen passt, so sind seine AGBs aufgebaut. Fast Kundenverachtend. Der höhnische Höhepunkt ist , sie schreiben die Kundenzufriedenheit ist uns das wichtigste..

    Denke jemand müsste ein neues Verkaufsplateau öffnen um Ricardo mit seinen Machenschaften Einhalt zu gewähren.