EU-Führerschein umschreiben auch wenn man nicht fährt?

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  • Wenn ich von Deutschland in die Schweiz ziehe und einen deutschen EU-Führerschein (B Klasse) habe, muss ich den umschreiben lassen auch wenn ich 100% nicht Auto fahren werde? Theoretisch könnte meine schweizerische Freundin mit ihrem schweizerischen Führerschein bis zur Grenze fahren und danach wechseln wir Plätze und ich fahre in Deutschland (oder die gesamte EU) dann mit meinem deutschen Führerschein. Geht das? Bei der Einreise in die Schweiz fährt sie dann wieder.

    Und selbst wenn ich wegen etwas von der deutschen Polizei auf einer deutschen Autobahn kontrolliert werde, muss ich trotzdem einen schweizerischen Führerschein haben? Spielt der Wohnsitz eine Rolle oder gilt nur der Führerschein?



  • Ich musste auch den Beweis antreten, dass ich Auto fahren kann, eine türkische Fahrausweisprüfung machen, welche darin bestand alleine 100 Meter geradeaus zu fahren um zwei Blocks rum. Der wichtige Experte sah mir ein paar Sekunden nach und als ich zurück war, kein Parkplatz da und ich parkierte türkisch auf der rechten Fahrbahn-Spur, wie dies alle machen.



    Ja solchen Fahrern begegne ich auch häufig. Manchmal hat man den Eindruck, gewisse Leute haben das Billet im Lotto gewonnen.

    Andy

  • Ja er lebt in der Schweiz, dann muss er nach einem Jahr einen neuen CH-Führerschein beantragen. Ist ja kein Akt! Muss deswegen ja keine praktische Fahrprüfung ablegen... ;) Und ein allfälliges deutsches Auto muss beim Umzug an der Grenze ebenfalls angemeldet werden und kriegt nach einem Jahr ebenfalls CH-Schilder. Ganz einfach...

    Ansonsten empfehle ich beispielsweise noch diesen Link:

    http://www.strassenverkehrsamt…lication/d2361/f11461.cfm



  • eine türkische Fahrausweisprüfung machen, welche darin bestand alleine 100 Meter geradeaus zu fahren um zwei Blocks rum. Und wenige Minuten später war ich draussen mit dem türk. Führerausweis.



    Ob wohl der türkische Busfahrer, der eine Ladung Schweizer an Bord hatte und seinen Bus umkippte (viele Verletzte, ein toter Schweizer) seine Fahrprüfung auch auf diese Art gemacht hat?

    Neben belgischen sind wohl auch türkische Busfahrer eine Gefährdung für die Umwelt... Mehr sage ich nicht dazu, sonst löscht mir der Beobachter meinen Beitrag wieder.

  • Bei den Amis gehts es nicht besser zu und her.

    Mein Ex-Mann ist in zwar Schweizer aber in Amerika geboren.

    Er konnte somit im Amerika die Prüfung machen.

    Er ging in LA in ein Schwarzenviertel (als Weisser) musste einmal um den Block fahren und hatte die Prüfung bestanden.

    Da er als Erwachsener einige Zeit in der USA lebte konnte er als er zurück kam den Amerikansichen Ausweis umschreiben lassen.

    Fahren konnte er bis zu seinem Tode nicht wirklich. Fand ich auf jeden Fall.

  • Hallo

    Die erste Frage war:



    Wenn ich von Deutschland in die Schweiz ziehe und einen deutschen EU-Führerschein (B Klasse) habe, muss ich den umschreiben lassen auch wenn ich 100% nicht Auto fahren werde?



    Antwort: Nein. In der Schweiz braucht man nur dann einen Fahrausweis, wenn man einenen Wohnsitz in der Schweiz hat und in der Schweiz ein fahrausweispflichtiges Fahrzeug führt. Wer nicht fährt, braucht auch keinen Fahrausweis. Falls man doch einen hat, z.B. aus einem anderen Land, so verfällt der für die Schweiz 12 Monate nach der Niederlassung in der Schweiz, d.h. man darf danach nicht mehr mit dem ausländischen Fahrausweis in der Schweiz fahren.

    Die zweite Frage:



    Und selbst wenn ich wegen etwas von der deutschen Polizei auf einer deutschen Autobahn kontrolliert werde, muss ich trotzdem einen schweizerischen Führerschein haben? Spielt der Wohnsitz eine Rolle oder gilt nur der Führerschein?



    Antwort: Vor allem Wohnsitz und Fahrzeug müssen zusammenpassen: Mit Wohnsitz in der Schweiz muss auch das Auto in der Schweiz zugelassen sein, egal wo man damit fährt. Mit Wohnsitz in Deutschland muss auch das Auto in Deutschland zugelassen sein, egal wo man damit fährt.

    Der Fahrausweis ist dann zweitrangig. Natürlich muss man eine Fahrerlaubnis für das Land haben, in dem man fährt. Wenn man z.B. mit (umgeschriebenem) schweizer Fahrausweis ein deutsches Fahrzeug in Deutschland führt, dann sollte es keine großen Probleme geben, weil Deutschland den Fahrerlaubnis ja ursprünglich ausgestellt hat, was die dt. Polizei leicht feststellen kann. Umgekehrt darf man nach der Einwanderung in die Schweiz auch 12 Monate lang mit deutschem Führerschein ein schweizer Fahrzeug in der Schweiz fahren. Erst danach wird er dort ungültig.

    Gruss, passant

  • @ForumBeobachter


    Ich habe am frühen Freitag Nachmittag, dem 05.02., sie bereits darauf aufmerksam gemacht, das hier der (Miss-) User soleyakims mehrfach Werbung gepostet hat, welche wohl schlicht und einfach illegal ist. Und habe darum gebeten,die betreffenden Einträge zu löschen und den User zu sperren. Darauf haben sie nicht reagiert.


    Jetzt postet dieser User weiter in verschiedenen Threads seine Werbung. Voraussichtlich wird über das Wochenende jetzt jeder mögliche Thread damit zugemüllt. Vielen Dank und schönes Wochenende.