Meine Tochter (17) muss ihre Bücher der Gewerbeschule selbst bezahlen. Das ist ein Betrag gegen 1000Fr./Jahr. Würde ich mir diese Bücher zulegen, könnte ich sie als Ausbildungskosten von der Steuer absetzen. Wieso geht das nicht bei meinem Kind für dessen Unterhalt ich aufkomme? Ich sehe da keinen Zusammenhang mit dem Sozialabzug für ein Kind (so lautete die Begründung vom Steueramt).
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@marinerio
Ihr Beitrag ist etwas intransparent. Kann es sein, dass Sie für Ihre Tochter Alimente bezahlen, die selbstverständlich höher sind als die steuerlichen Abzugsmöglichkeiten? Wenn ja, sind in diesen Zahlungen auch die Unkosten der Ausbildung enthalten. Alimente werden je nach Kanton steuerlich belastet resp. zum Abzug zugelassen. Wenn nein, sollten Sie die Situation präzisieren.
velvet -
Nein, es geht absolut nicht um Alimente. Ich sehe auch nicht was bei der Fragestellung unklar sein sollte. Ich möchte die Ausbildungskosten meiner Tochter, die an mir hängen bleiben, von meinem Einkommen abziehen können, was aber, unverständlicher Weise, anscheinend nicht gehten soll. Wenn dem so ist, hätte ich gerne eine plausible Erklärung. Wenn es doch geht, möchte ich wissen Wie.
Meine Tochter lebt bei mir in meinem Haus. Ich bin Wittwer. -
@ marinerio,
je nach Kanton, können Ausbildungskosten geltend gemacht werden. Die dir. Bundessteuer kennt diesen Abzug nicht. Zudem gibt es – ebenfalls je nach Kanton – weitere Abzugsmöglichkeiten im Zusammenhang mit im selben Haushalt lebenden Kindern oder in Ausbildung, deren Einkommen (inkl. Stipendien) unterhalb einem gesetzten Limit ist.
Die dBSt. Kennt den Kinderabzug / Unterstützungsabzug, Versicherungsabzug f. unterstützte Personen, Kinderbetreuung, Alimente
Weiterer Informationen entnehmen Sie den kantonalen Steuerinformationen / Wegleitungen.
velvet