Hallo zusammen,
Aus finanziellen gründen bin ich zu meiner Freundin gezogen.
Nun das gute, ich kann am April nach 12 Monate Arbeitlosigkeit endlich wieder Arbeiten gehen.
Aufjedenfall habe ich hohe Schulden darunter auch beim Energieversorger von meiner alten Wohnung.
Bei meiner Freundin wohne ich jedoch ohne schriftlichen Vertrag, Vermieterin weiss bescheid und hat dies genehmigt.
Nun der Energieversorger hat mir nun einen Brief geschickt, in dem er uns mit der Stromabstellung droht.
Meine Frage: Ist dies zulässig, das der Strom bei meiner Freundin abgeschalten wird, obwohl sie keine Schuld trifft? (Ist ja mein verschulden) Sie selber hat die Stromrechnung immer bezahlt und hat auch keine offene Zahlungen
Gruss
Sven
Stromabstellung bei meiner Freundin wegen meiner Schulden?
Übersicht der Foren
Zur Liste der Foren gelangen Sie hier: Foren
Möchten Sie einen neuen Beitrag erstellen, wählen Sie bitte ein Forum aus der Foren-Liste und klicken sie auf die Schaltfläche "Neues Thema" oben auf der rechten Seite.
-
-
Soox1991
Selbstverständlich darf der Energieträger in jeder Wohnung wo du wohnst, dir den Strom abstellen, bis du deine ausstehenden Rechnungen bei diesem bezahlt hast. Für die Untervermietung von einem Zimmer braucht es keinen schriftlichen Mietvertrag. Die gesetzliche Kündigungsfrist ohne Mietvertrag beträgt für ein unmöbliertes Zimmer 2 Wochen.
Du wohnst in dieser Wohnung und verbrauchst Strom. Deine Freundin bezahlt die laufenden Stromkosten für dich, aber solange die ausstehenden nicht bezahlt sind, ist der Energielieferant nicht verpflichtet, dir diesen in der Wohnung von deiner Freundin zur Verfügung zu stellen.
Batro -
Soox1991
Selbstverständlich darf der Energieträger in jeder Wohnung wo du wohnst, dir den Strom abstellen, bis du deine ausstehenden Rechnungen bei diesem bezahlt hast. Für die Untervermietung von einem Zimmer braucht es keinen schriftlichen Mietvertrag. Die gesetzliche Kündigungsfrist ohne Mietvertrag beträgt für ein unmöbliertes Zimmer 2 Wochen.
Du wohnst in dieser Wohnung und verbrauchst Strom. Deine Freundin bezahlt die laufenden Stromkosten für dich, aber solange die ausstehenden nicht bezahlt sind, ist der Energielieferant nicht verpflichtet, dir diesen in der Wohnung von deiner Freundin zur Verfügung zu stellen.
Batro
Finde ich persönlich eine frechheit, meine Freundin wird also auch bestraft, obwohl der Stromanschluss bzw der Vertrag auf Ihren Namen läuft und bei meinem Vertrag noch rückständen offen sind.
Blöd gesagt wenn ich jetzt zu nem Kollegen ziehe können Sie dem also auch der Stromabschalten nur weil er mich unterstützt und mich nicht auf der Strasse sitzen lassen will? -
Soox1991
So ist es. Der Energieträger darf dir in allen Haushaltungen wo du in Untermiete wohnst den Strom und/oder das Gas abschalten, bis dass du diesem die ausstehenden Energiekosten bezahlt hast, vorausgesetzt natürlich nur, dass es sich um ein und denselben Energieträger in diesen Haushaltungen handelt.
Batro -
Hallo Batro,
so einfach ist das vermutlich nicht. Der Energieliefervertrag läuft zwischen der Freundin von Soox1991 und dem Stromlieferanten. Ob diese Freundin nun ein Zimmer an eine Person untervermietet, welche gegenüber dem Stromlieferanten noch offene Rechnungen hat, ist dabei unerheblich. Die Freundin hat immer alle Rechnungen gegenüber dem Stromlieferanten bezahlt, somit kann der Stromlieferant ihr gegenüber nicht einfach die Energielieferung einstellen. Mit der Untervermietung geht das Vertragsverhältnis nicht einfach auf den Untervermieter über und die Freundin haftet nicht einfach für die offenen Forderungen an Soox1991
Was aber der Energielieferant meiner Meinung nach tun kann und wohl auch tun wird, ist Soox1991 zu betreiben.
Sollte ich mich mit meiner Einschätzung im Irrtum befinden, bitte ich einen Juristen, dies (bitte mit Angabe der Rechtsgrundlage) zu korrigieren. -
Hallo Alep
Es ist möglich, dass ich nicht Recht habe, ich kann das nicht völlig ausschliessen, schliesslich bin auch ich kein Jurist.
Aber ich bin trotzdem überzeugt, dass der Energieträger den Strom und das Gas in einem solchen Fall wie hier beschrieben wird abschalten darf.
Bei einer Untervermietung, respektive bei einer Gründung von einer Wohngemeinschaft muss der Vermieter dem Mieter eine solche mindestens mündlich bewilligen, weil das eine Vertragsänderung ist.
Genauso handelt es sich, aus meiner rein persönlichen Sicht, bei einer Untervermietung von einem Zimmer um eine Vertragsänderung zwischen dem Mieter und dem Energieträger. Dieser ist nicht verpflichtet, einem Kunden mit ausstehenden Rechnungen Energie zu liefern. Weil er aber nicht einer einzelnen Person den „Gashahn“ zudrehen kann, nimmt er die ganze Wohnung oder das ganze Einfamilienhaus vom Netz.
Ich glaube nicht, dass uns in einem Forum ein Jurist eine gratis Auskunft in dieser Sache erteilen wird und wenn doch, würde mich das sehr freuen.
Batro -
Hallo Batro,
eine Untervermietung bedingt eben gerade nicht eine Vertragsänderung mit dem Vermieter - der Vermieter muss zwar eine Untervermietung bewilligen, kann aber die Bewilligung nur ablehnen, wenn gewisse gesetzlich vorgegebene Bedingungen nicht eingehalten werden. Der Hauptmieter haftet aber weiterhin gegenüber dem Vermieter vollumfänglich z.B. auch für Schäden, welche durch den Untermieter verursacht werden.
Genau so haftet meiner Meinung nach auch der Hauptvermieter gegenüber dem Energielieferanten für Verpflichtungen, welche aus dem Untermietverhältnis entstehen. Die offenstehenden Energiekosten des Untermieters resultieren aber nicht aus dem Untermietverhältnis, sondern aus einem älteren, direkten Vertrag zwischen Untermieter und Energielieferant - dafür kann der Energielieferant aber nicht die Freundin als Hauptmieterin verantwortlich machen und ihr die Energielieferung sperren.
Wenn ich einer Person erlaube, bei mir zu Hause Energie zu beziehen und für diesen Energiebezug aufkomme, kann mir der Energielieferant ja auch nicht die Energielieferung aussetzen, wenn die obgenannte Person bei ihm noch ausstehende Rechnungen hat. Vertragspartner mit dem Energielieferanten bin ganz allein ich und nicht die andere Person.
Aber eben, ich bin auch kein Jurist und es würde mich freuen, dazu eine kompetente Fachmeinung zu erhalten. -
Ob da ein Untermietverhältnis besteht oder nicht ist meiner Meinung nach irrelevant.
Die Freundin hat ja eine Kundenbeziehung zum Stromlieferanten und mit diesem einen Dienstleistungsvertrag abgeschlossen. Sie bezieht Strom und hat dafür regelmässig die Rechnungen hierfür zu bezahlen.
Tut sie dies nicht, hat der Lieferant das Recht die Verbindungen einzustellen bis die Ausstände beglichen sind.
Da sie aber jeweils alle Rechnungen bezahlt hat, hat der Lieferant kein Recht ihr den Strom zu kappen. Auch wenn der Untermieter/Freund offene Rechnungen hat.
Wichtig wäre hier aber noch das Kleingedruckte beim Lieferanten zu lesen, bevor man ihm an den Karren fährt. -
Hallo Alep
Also, das Selbstverständlich in meinem ersten Posting ziehe ich zurück. So selbstverständlich schein mir diese Energieabschaltung, nachdem ich die Gegenargumente von dir und von Peter gelesen habe nun doch nicht zu sein.
Jetzt kommt das aber: Ein Mieter kann nicht nur Pflichten sondern auch Rechte von einem Untermieter übernehmen und deshalb glaube ich nach wie vor, dass einem Untermieter Strom und Gas in der Wohnung von seinem Vermieter abgestellt werden darf, sofern dieser ausstehende Rechnungen bei diesem Energieträger hat.
Zu den Rechten: Wenn ein Mieter z.B. einen IV-Rentner oder einen AHV-Rentner mit Anspruch auf Ergänzungsleistungen ein Zimmer vermietet oder ein solcher in einer WG lebt, entbindet das den Hauptmieter und alle Personen die in diesem Haushalt wohnen von der Zahlung der Fernsehempfangsgebühren (BILLAG). Da es ein Gesetz gibt, wo man Guthaben von einem Untermieter übernehmen kann, gehe ich davon aus, dass es auch ein Gesetz gibt wo man Zahlungen leisten muss, die nichts mit einem persönlich zu tun haben.
Batro -
Hallo Peter
Deine Argumente dagegen wie auch dafür leuchten mir ebenfalls ein.
Ich persönlich gehe ebenfalls davon aus, dass im Vertrag von diesem Energielieferant irgendwo im Kleingedruckten oder zwischen den Zeilen festgehalten ist, dass der Energieträger bei ausstehenden Energieschulden von einem Hausbewohner der Strom in diesem Einfamilienhaus oder in dieser Wohnung vom Netz nehmen darf. Einfach so aus dem hohlen Bauch heraus würde wohl kein seriöses Unternehmen einem Mieter drohen den Strom vom Netz zu nehmen, wenn sein Untermieter die Schulden nicht begleiche.
Batro -
Hallo Soox1991
Das ist auch für nicht direkt betroffene Personen mit Sicherheit ein sehr interressantes Thema, wo du hier angesprochen hast. Von grosser Wichtigkeit könnte es für Personen sein, die demnächst eine WG gründen möchten.
Es würde mich freuen, wenn du uns in deinem Thread zu einem späteren Zeitpunkt mitteilen würdest, wie die ganze Sache ausgegangen ist oder bereinigt werden konnte.
Batro -
Hallo Sven
Mit aller Garantie hat dein(ehemaliger) Energielieferant KEIN Recht, beim Mietobjekt deiner Freundin - der Mietvertrag lautet ja einzig auf deine Freundin, deshalb ist auch einzig sie verantwortlich für die Berappung ihrer Stromrechnungen - die Stromzufuhr zu unterbrechen. Deine Freundin haftet zudem sowieso NICHT für deine Schulden - egal, wo du solche hast.
Ich könnte mir höchstens vorstellen, dass der Stromlieferant auf den Eigentümer der Liegenschaft "losgehen" könnte, mit welchem du damals den Mietvertrag hattest.
An wen war der Brief des Stromlieferanten adressiert, an dich persönlich oder an deine Freundin?
Was genau steht in dem Brief (Wortlaut)?
Gruss
Regentropfen -
Hallo Batro,
ich denke, der vorliegende Fall ist nicht direkt mit einer WG vergleichbar - bei einer WG treten in der Regel wohl alle Mitglieder als gleichberechtigte Mieter auf und schliessen gemeinsam mit dem Energielieferanten einen Vertrag ab.
Im vorliegenden Fall gehe ich davon aus, dass die Freundin von Soxx1991 als alleiniger Vertragspartnerin mit dem Energielieferanten fungiert, d.h. sie bezieht die Energie und ist für die Bezahlung verantwortlich. Was sie mit der gelieferten Energie macht, d.h., ob sie diese an einen Untervermieter weitergibt, ist in diesem Fall ihr überlassen und hat den Energielieferanten nicht zu interessieren, solange sie für die Kosten aufkommt.
Anders würde meiner Meinung nach die Situation aussehen, wenn das vom Untermieter bewohnte Zimmer über einen separaten Zähler angeschlossen wäre und der Untermiter direkt mit dem Energielieferanten abrechnen würde. Dann ist es natürlich ganz klar, dass der Energielieferant für diesen Teil der Wohnung die Energielieferung unterbrechen kann, bis die ausstehenden Rechnungen bezahlt sind. -
Hallo Alep
>Anders würde meiner Meinung nach die Situation aussehen, wenn...
Weil dem aber nicht so ist, gehe ich davon aus, dass kein Gericht den Energielieferant zwingen kann, einem Schuldner Strom, Wasser und Gas gratis ins Haus oder die Wohnung zu liefern, bevor dieser seine Energieschulden restlos bezahlt hat. Aus meiner Sicht sind die Zahlungen der Hauptmieterin, in denen auch die Kosten von ihrem Untermieter enthalten sind nicht laufende Kosten sondern à Kontozahlungen für seine ausstehenden Energieschulden.
In einer WG sind in der Regel nicht alle Mitglieder geleichberechtigte Mieter. Auch wenn es mit dieser Sache nur indirekt etwas zu tun hat, möchte ich hiermit allen die in eine WG eintreten oder eine solche gründen möchten empfehlen, niemals einen WG-Vertrag zu unterzeichnen indem alle Hausbewohner beim Vermieter als Mieter statt nur einer als Hauptmieter und die anderen als Untermieter eingetragen sind.
Wenn z.B. ein Pärchen, zwei Kollegen oder Kolleginnen oder wer auch immer eine WG gründen und einen gemeinsamen Mitvertrag für eine Wohnung unterzeichnen, kann das bei einer evtl. Trennung danach massive finanzielle Folgen für denjenigen Partner haben, der diese WG –aus welchen Gründen auch immer- auflösen will. Der ausziehende Partner aus dieser WG haftet danach solidarisch für den gesamten Mietzins, wenn sein in der Wohnung zurückbleibender Partner oder Partnerin den Mietzins nicht bezahlt.
Wenn man Pech hat und sein ehemaliger Wohnpartner oder Wohnpartnerin nicht bereit ist diese Wohnung gemeinsam zu kündigen, obschon sie oder er den Mietzins nicht bezahlen kann, haftet man für den gesamten Mietzins bis einem die Ohren wackeln. Am Schluss ist man vielleicht sogar gezwungen, sofern man nicht über Jahre hinweg seinem ehemaligen Partner die Wohnungsmiete bezahlen will, diesen Mietvertrag von einem Gericht auflösen zu lassen. Beim Energieträger kann man sich selbstverständlich abmelden und muss sich danach an die Kosten von diesem Haushalt nicht mehr beteiligen.
Zurück zum Thema: Wenn ich als nicht Jurist diesem Energieträger vor Gericht vertreten dürfte, würde mein Plädoyer irgendwie so oder ähnlich wie nachfolgend lauten:
Wenn ein Mieter z.B. ein Haus mit 10 Zimmer mietet und mit 20 Mietbewohner, allen die bei uns hohe Schulden haben als Untermieter in diesem Haus einen Untermietvertrag abschliesst, sind wir gesetzlich auf Grund vom Paragraf XY in unseren Statuten berechtigt, die Strom-, Gas- und Wasserzufuhr-Leitungen von diesem Haus solange zu kappen bis alle ihre Schulden bei uns bezahlt haben. Würden solche WGs mit Untervermietungen Schule machen, müssten wir innerhalb von kurzer Zeit wieder hier vor Gericht erscheinen und Konkurs anmelden und….
Eine sehr gute Frage hat auch Regentropfen an Soox1991 gestellt und ich warte jetzt mal ab, wie diese Begründung abgefasst ist, bevor ich mich zu dieser sehr komplizierten Sache weitergehend äussere.
Sollte der Strom in dieser Wohnung tatsächlich abgestellt werden, würde ich es gut finden, wenn der Beobachter das in einem Artikel publizieren würde.
Batro -
Hallo Batro,
bezüglich WG gebe ich Ihnen aus Sicht der Mieter recht, aus Sicht des Vermieters kann das aber dann je nachdem anders aussehen...
Wie auch immer: Im vorliegenden Fall würde ich dann die Freundin vor Gericht vertreten und in etwa wie folgt plädieren:
Meine Mandantin hat mit dem Energielieferanten einen Vertrag abgeschlossen und die bezogene Energie (Ware) immer korrekt bezahlt und somit keine Schulden beim Energielieferanten. Was sie mit der bezogenen Ware macht, ist nach der Bezahlung ganz allein ihre Angelegenheit und hat den Energielieferanten nicht zu kümmern - dies umfasst auch die Möglichkeit, die erworbene Ware an andere Personen zur Nutzung weiterzugeben.
Die Tatsache, dass der Nutzniesser der Weitergabe der Ware (Energie) selbst nicht beglichene Schulden beim Energielieferanten hat, liegt ausserhalb der zwischen meiner Mandantin und dem Energielieferanten existierenden Vereinbarung und muss gesondert behandelt werden. Dazu stehen dem Energielieferanten die dafür vorgesehenen Rechtsmittel (Betreibung etc.) zur Verfügung. Alles andere widerspricht dem Rechtsgrundsatz der "Einheit der Materie" und wäre eine Vermischung zweier unabhängiger Tatbestände.
Ich bin mir fast vollständig sicher, dass ich mit dieser Argumentation vor Gericht recht bekommen würde.
Übrigens, Ihr Argument, dass der Energieträger ja wohl nicht ohne rechtlich abgesichert zu sein, mit der Abschaltung der Energielieferung drohe, erachte ich als wenig stichhaltig. Wenn ich mir da so das Gebaren verschiedener, als seriös geltender Firmen nach dem Motto "wir versuchens mal, vielleicht zahlt der andere ja dann" anschaue, setze ich da so meine Fragezeichen(siehe andere Threads hier insbesondere zu Telekommunikationsfirmen).
Die einzig rechtlich korrekte Vorgehensweise für den Energielieferanten wäre meiner Meinung nach die Betreibung des Schuldners...
Aber, wie schon mehrfach gesagt, scheint auch mir dieser Fall recht interessant zu sein -
Hallo Sven
Mit aller Garantie hat dein(ehemaliger) Energielieferant KEIN Recht, beim Mietobjekt deiner Freundin - der Mietvertrag lautet ja einzig auf deine Freundin, deshalb ist auch einzig sie verantwortlich für die Berappung ihrer Stromrechnungen - die Stromzufuhr zu unterbrechen. Deine Freundin haftet zudem sowieso NICHT für deine Schulden - egal, wo du solche hast.
Ich könnte mir höchstens vorstellen, dass der Stromlieferant auf den Eigentümer der Liegenschaft "losgehen" könnte, mit welchem du damals den Mietvertrag hattest.
An wen war der Brief des Stromlieferanten adressiert, an dich persönlich oder an deine Freundin?
Was genau steht in dem Brief (Wortlaut)?
Gruss
Regentropfen
Der Brief wurde wie folgt adressiert:
Einschreiben
Herr Muster
p/A Frau Muster ****
Strasse etc etc.
Offene Stromrechnung an der Musterstrasse 5, 1111 Muster
Sehr geehrter Herr Muster
Laut Debitorenkontrolle stellen wir fest, dass Sie unsere Mahnungen nicht beachtet haben. Nach Ihrem Wegzug an der Musterstrasse 5 beträgt unser Guthaben für die Lieferung Energie nun total CHF ***.**
Wir bitten Sie höflich bis am 23. März 2012 den Kontoausgleich mit beiliegendem Einzahlungsschein vorzunehmen. Sollte der Zahlungsnachweis bis dahin nicht bei uns vorliegen, müssen Sie gestützt auf Ziffer 13 und 14 unseres Reglements über Abgabebedingungen mit unliebsamen Folgen rechnen (Stromabstellung, Installation eines Zahlautomaten und Betreibung)
Dies ist der Brief text.
Meine freundin hat nun mit dem Energieversorger heute nochmal Telefoniert.
Dort stritt er ab, das er nicht bereit war mit mir einen Kompromiss zu finden.
Wir haben nun vereinbart das ich ihm zum Zeichen des Guten 35.- Monatlich überweisse bis ich wieder ein regelmässiges einkommen habe. Leider sind das jetzt wieder 35.- weniger die ich zum leben habe. Bleibt also jetzt noch knapp 75CHF jeden monat für essen. Da ich noch verschiedene Ratenzahlungen am laufen habe. Möchte schliesslich so schnell wie möglich schuldenfrei sein. -
Hallo Sven,
erst mal finde ich es gut, dass Deine Freundin direkt mit dem Stromlieferanten telefoniert hat und Ihr zu einer einvernehmlichen Lösung gekommen seid.
Ich weiss nicht, ob ich Dir einen Rat geben darf, aber wenn irgendwie möglich, würde ich schauen, ob sich in Deinem Verwandten oder Bekanntenkreis nicht jemand findet, der Dir den gesamten Betrag für die offenstehende Stromrechnung vorschiessen kann, bis Du wieder ein gesichertes Einkommen hast. Dies würde Deine aktuelle Situation wohl etwas entspannen.
Was den Brief betrifft: Der Brief ist direkt an Dich gerichtet. Dass der Name Deiner Freundin ebenfalls darauf erscheint, hat nur damit zu tun, dass als Deine aktuelle Wohn- und Kontaktadresse beim Energielieferanten ihre Adresse hinterlegt ist. Auch der Inhalt des Briefes ist rein an Dich gerichtet (und nicht an Deine Freundin). Die angedrohten Konsequenzen interpretiere ich als Standardpassage, die einzige für den Stromlieferanten mögliche (für Dich ab wegen des Eintrags ins Betreibungsregister sehr unangenehme) Konsequenz wäre meiner Meinung nach, dass er Dich betreibt. Wie ich in meinen anderen Postings bereits festgestellt habe, hat er nicht die Möglichkeit, Deiner Freundin den Strom zu sperren oder bei ihr einen Zähler zu installieren, da sie ja ihren Verpflichtungen immer nachgekommen ist und somit bei ihr keine Rechnungen mehr offen sind. Der Brief betrifft daher rein Deinen Vertrag mit dem Energielieferanten, und hier gibt es ja keinen Anschluss mehr, der gesperrt werden könnte...
Ich wünsche Dir auf jeden Fall, dass Du über die aktuelle schwierige Situation möglichst bald hinweg kommst und wünsche Dir für Deine Zukunft alles Gute!
Andreas -
Hallo Alep
Nach deinem Plädoyer stelle ich fest, wäre ich in meinem Berufsleben Jurist gewesen, müsste ich jetzt im Alter Hunger leiden.
Dem Schreiben vom Energielieferant entnehme ich, dass die Stromabschaltung eine leere Drohung war.
Batro
Hallo Soox1991
Es freut mich, dass du und der Energielieferant dieses Sache einvernehmlich lösen konnten und ich wünsche dir viel Erfolg an deinem zukünftigen neuen Arbeitsplatz.
Batro -
Hallo Sven
In etwa so habe ich mir die Situation vorgestellt. Sei dir bewusst, dass es sich bei dem Schreiben um einen Standardtext handelt.
Gut, dass deine Freundin mit dem Stromlieferant Kontakt aufgenommen hat. Noch besser wäre es gewesen, sie hätte das schriftlich gemacht und hätte gleich eine Kopie des Mietvertrages beigefügt. Somit wäre klar gewesen, dass einzig sie den Vertrag unterzeichnet hat.
Betr. das "Abstottern"; ich finde das eine gute Lösung, denn du wirst die Schulden so oder so bezahlen müssen. Wenn immer möglich, nimm KEIN Darlehen (Geld bei Verwandten oder Freunden ausleihen) auf, sondern strecke dich zur Decke. Es bringt dir nämlich nichts, wenn du eine "Schuldenverschiebung" - ich hoffe, du verstehst, was ich damit meine - machst.
Ich wünsche dir toitoitoi!
Gruss
Regentropfen -
alep, was wäre in diesem Fall: du hast beim Bäcker Schulden, einige Kilo Brot und Gipfeli nicht bezahlt. Jetzt bist du bei mir zum Brunch. Ich gehe zum Bäcker, um Gipfeli, Brot etc zu holen. Da der Bäcker weiss, dass du bei mir zu Gast bist, sagt er: du bekommst nichts, bis der alep seine Schulden bezahlt hat. Müssen wir nun beide ohne Frühstück durch den Tag wandern? Und würdest du das als richtig erachten???