PRO BONO oder
Was darf ein Anwalt? - Was darf er nicht?
Hinweis:
Dieser Thread eröffne ich, weil mindestens ein Foren-User sich ungerechtfertigt von meinem Thread http://www.beobachter.ch/foren…t/f/helfer-hilfesuchende/ – wie auch von vielen anderen – angegriffen glaubt. Er müllt dann diese Threads regelrecht mit seiner Taktik der Verteidigung zu – als ob er vor Gericht stünde, einfach auf tieferem Niveau.
Pro bono – Definition:
http://de.wikipedia.org/wiki/P…o.E2.80.9C_im_Rechtswesen
Warum ist in den Beobachterforen diese Form von Werbung erlaubt? Weil sie kontraproduktiv ist?
Zitat aus http://www.tagesanzeiger.ch/le…sangeboten/story/22659778 :
ZITATANFANG>>>>>
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«Werbung mit Gratisauskünften ist grundsätzlich erlaubt», sagt der Luzerner Rechtsprofessor Walter Fellmann. «Die Werbung muss aber stets objektiv sein und darf nicht marktschreierisch daherkommen.» Zum gleichen Schluss kam Anfang 2010 die Aufsichtsbehörde über die Luzerner Anwälte. Die damalige Präsidentin Eva Wolfisberg mahnt jedoch: «Anwälte müssen sich bei telefonischen und E-Mail-Auskünften des Haftungsrisikos bewusst sein, wenn sie den Sachverhalt nicht genau kennen.»
Dieses Risiko ist einer der Gründe, weshalb zwei Pioniere der unentgeltlichen Rechtsauskunft im Internet, die Rheinfelder Anwälte Patrick Wagner und Roland Metzger, wieder davon abgekommen sind. Metzger bezeichnet E-Mail-Beratung heute gar als «unseriös, weil man den Sachverhalt nicht gut genug kennt und Annahmen treffen muss». Ein anderer Grund sei gewesen, «dass nichts hängen blieb. Leute, die im Internet nach Gratisangeboten suchen, statt 250 Franken für eine Erstberatung durch einen Anwalt aufzuwerfen, sind als Kunden meist uninteressant.»
Auch der Schweizerische Anwaltsverband glaubt nicht an einen positiven Werbeeffekt von Gratisangeboten, im Gegenteil: «Das tönt, als hätte man Mandate nötig», sagt Vorstandsmitglied Michael Hüppi. «Sollten solche Angebote zunehmen, besteht die Gefahr, dass unser Berufsstand in Verruf gerät.»
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Ist diese Form von Werbung durch einen Anwalt unter einem Nick gesetzeskonform? Schadet diese Art von Werbung unter einem Nick nicht dem Ansehen des Standes der AnwältInnen?
Siehe Bundesgerichtsentscheid:
http://jumpcgi.bger.ch/cgi-bin…id=25.01.2013_2C_714/2012
Art. 12 lit. d BGFA.
Berufsregeln; Fassadenanschrift Anwaltskanzlei.
Anwaltskanzleien bleibt es verwehrt, an der Gebäudefassade eine grossflächige, nachts leuchtende Firmenbeschriftung anzubringen. Laut Bundesgericht würde dies das Gebot der diskreten Werbung verletzen. Es hat die Beschwerde eines Zuger Anwaltsbüros abgewiesen.
PS:
Oder ist die Werbung im Internet (Beo-Foren) unter Nick eine besonders „diskrete“ Art der Anwaltswerbung?
PRO BONO oder Was darf ein Anwalt? - Was darf er nicht?
Dieses Forum wird bald eingestellt
Am 17. Dezember 2023 werden wir das Beobachter-Forum abstellen und alle Beiträge unwiderruflich löschen.
Die Details zum Entscheid und den entsprechenden Thread finden Sie hier.
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Meined sie öpä der da? Der fallt überall uf und närvt mega.
@Sozialversicherungsanbeter
Sie sind hier nicht der Forumsleiter, also hören Sie endlich auf in Ihrer so überheblichen Art, anderen zu sagen, was sie zu tun und lassen haben.
Propaganda machen Sie wenn schon und dann für den Staat, der auch ohne Sie am längeren Hebel ist. Hören Sie endlich auf damit, die Menschen so zu veräppeln!!!!
Katzenmutter: Ich lasse mir von Ihnen weder etwas vorschreiben noch mich von Ihnen beleidigen. -
Warum ist in den Beobachterforen diese Form von Werbung erlaubt? Weil sie kontraproduktiv ist?
Warum sollte der Beobachter etwas dagegen haben, dass Menschen anderen Menschen Fragen beantworten. Das ist einer der Zwecke dieser Foren. Wenn Sie sich einbilden wollen, dass das Beantworten von Fragen "Werbung" ist, dann können Sie sich das gerne einbilden. Sie können sich auch gerne einbilden, dass ich ein Rechtsanwalt wäre. Dummerweise für Sie, bin ich aber kein Rechtsanwalt. Wenn Sie meine Beiträge aufmerksam gelesen hätten, wüssten Sie das auch.
Und was das Thema sorgfältige Beratung und Abklärung des Sachverhalts bevor man einen Rat erteilt anbelangt, so wüssten Sie auch meinen Beiträgen und Antworten auch, dass ich vorher den Sachverhalt durch Fragen abkläre und Fragen zum Sachverhalt stelle, wenn jemand den Sachverhalt in seiner Frage aus meiner Sicht nicht ausreichend schildert. Ich fühle mich in diesem Punkt nicht betroffen.
Ist diese Form von Werbung durch einen Anwalt unter einem Nick gesetzeskonform? Schadet diese Art von Werbung unter einem Nick nicht dem Ansehen des Standes der AnwältInnen?
Oder ist die Werbung im Internet (Beo-Foren) unter Nick eine besonders „diskrete“ Art der Anwaltswerbung?
Ja Sie wäre erlaubt, wenn es denn "Werbung" wäre. Aber dummerweise für Sie bin ich kein Rechtsanwalt. Ihre mit Schlamm Bewerfungsaktion war also ein Schuss in den Ofen.
Auch ein Rechtsanwalt könnte in seiner Freizeit anonym und kostenlos machen, was er möchte. Fragen beantworten ist überhaupt keine "Werbung", sondern das Beantworten von Fragen. "Diskreter" als anonym geht's wohl kaum. -
Meined sie öpä der da? Der fallt überall uf und närvt mega.
Schön für Sie. Ihr Beitragt nervt mich auch. Allerdings benutze ich Worte wie "mega" nicht. -
Wie geil isch das denn? Cool - der hät glaubs au kei Job wie ich und chilled da im Forum ume
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Wie geil isch das denn? Cool - der hät glaubs au kei Job wie ich und chilled da im Forum ume
"Geil", "cool", "chillen". Wow, was für ein sprachliches Niveau.
Ich hoffe Sie reden bei Vorstellungsgesprächen für einen "Job" nicht so. -
Uf jede Fall isch min Bewährigshelfer viel cooler als sie und lueget scho dasi au ohni Job chan chille und e geils Läbe han. Er verstaht halt eus Junge nöd wie sie.
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Uf jede Fall isch min Bewährigshelfer viel cooler als sie und lueget scho dasi au ohni Job chan chille und e geils Läbe han. Er verstaht halt eus Junge nöd wie sie.
Es ist schön für Sie, wenn Sie einen "coolen" Bewährungshelfer haben und ein "geiles" Leben haben. -
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Sie können sich auch gerne einbilden, dass ich ein Rechtsanwalt wäre. Dummerweise für Sie, bin ich aber kein Rechtsanwalt. Wenn Sie meine Beiträge aufmerksam gelesen hätten, wüssten Sie das auch.
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Kein Rechtsanwalt? Was dann?
Zitat aus:
http://www.beobachter.ch/foren…echtigkeiten/1/#pid189680
ZITATANFANG>>>>>
Wenn Sie mir mein reguläres Honorar von 300 Franken pro Stunde bezahlen vertrete ich sie gerne in einem Einspracheverfahren vor dem kantonalen Amt, dem anschliessenden Beschwerdeverfahren vor dem kantonalen Sozialversicherungsgericht und dem anschliessenden Beschwerdeverfahren vor Bundesgericht. -
Warum ist in den Beobachterforen diese Form von Werbung erlaubt? Weil sie kontraproduktiv ist?
Warum sollte der Beobachter etwas dagegen haben, dass Menschen anderen Menschen Fragen beantworten. Das ist einer der Zwecke dieser Foren. Wenn Sie sich einbilden wollen, dass das Beantworten von Fragen "Werbung" ist, dann können Sie sich das gerne einbilden.
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Wer googeln kann ist im Vorteil.
Man google:
honorar „sozialversicherungsberater“ site:beobachter.ch
(Syntax beachten! Keinen Abstand zwischen „site:“ und „beobachter.ch“
Man öffne anschliessend einen Thread und suche in der Seite nach: Honorar
Trefferquote?
Finden kann man auch die folgende Festellung von snoopy44:
http://www.beobachter.ch/foren…nicht-helfen/1/#pid185549 -
C-O-R-A:
Die Frage ist meiner Meinung nach falsch gestellt: Richtig müsste Sie lauten: Was darf ein(e) Forenteilnehmer(in) - was darf sie/er nicht...
Ich empfinde es als ziemlich daneben, wie einzelne Forenteilnehmer(innen) - wie sie glauben unter dem Deckmantel eines Pseudonyms - auf andere losgehen, die nicht der eigenen Meinung sind und glauben, diese auf Grund von Vorurteilen mit Unterstellungen diffamieren und schlecht reden zu müssen.
Auch in einem "anonymen" Forum gibt es gewisse Regeln (und sei es nur, ein gewisses Mindestmass an Anstand einzuhalten).
Es scheint aber leider in allen ähnlichen Foren Leute zu geben, die nie gelernt haben, ein Problem zwar hart, aber sachlich zu diskutieren und immer gleich statt "auf den Ball" auf den (vermeintlichen) "Gegner spielen".
Dies führt letztlich dazu, dass Fragesteller(innen) mit ihren berechtigten Anliegen letztlich einfach völlig ratlos zurückgelassen werden, nur weil es einzelnen Personen anscheinend wichtiger ist, anderen Ratgebern "eins ans Bein zu geben", anstatt konstruktiv zur Diskussion beizutragen.
Schade . aber das ist etwas, was fast allen solchen Foren in ähnlicher Weise zu beobachten ist! -
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Sie können sich auch gerne einbilden, dass ich ein Rechtsanwalt wäre. Dummerweise für Sie, bin ich aber kein Rechtsanwalt. Wenn Sie meine Beiträge aufmerksam gelesen hätten, wüssten Sie das auch.
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Kein Rechtsanwalt? Was dann?
Das geht Sie nichts an. Ich gebe hier anonym Rat und werde Ihnen deshalb auch nichts erzählen.
Es gibt übrigens im Sozialversicherungsrecht, im Verwaltungsverfahren, in den meisten Kantonen im Rechtspflegeverfahren vor den kantonalen Sozialversicherungsgerichten, im Beschwerdeverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht und im Beschwerdeverfahren vor dem Bundesgericht kein ANWALTSMONOPOL. Das bedeutet jeder, selbst wenn er Handwerker oder eine "Psychotante" sein sollte, kann Personen im Sozialversicherungsrecht vor Behörden oder Gerichten unentgeltlich oder entgeltlich vertreten.
Es ist also vollkommen egal, ob jemand Rechtsanwalt ist oder nicht. Wichtig für die vertretene Person ist, dass ihr Vertreter im Sozialversicherungsrecht fachlich kompetent ist. Woher diese fachliche Kompetenz kommt ist egal.
Zitat aus:
http://www.beobachter.ch/foren…echtigkeiten/1/#pid189680
ZITATANFANG>>>>>
Wenn Sie mir mein reguläres Honorar von 300 Franken pro Stunde bezahlen vertrete ich sie gerne in einem Einspracheverfahren vor dem kantonalen Amt, dem anschliessenden Beschwerdeverfahren vor dem kantonalen Sozialversicherungsgericht und dem anschliessenden Beschwerdeverfahren vor Bundesgericht.
Um es wie alep zu formulieren, können Sie es anscheinend nicht lassen zu versuchen Andere zu "diffamieren" und "schlecht zu reden".
"Zufällig" haben Sie bei Ihrem Zitat den Teil weggelassen wo ich Minverva unentgeltlich auf die Frage geantwortet habe und darauf hingewiesen habe, da dass ich von einer Beschwerde abrate weil die Chancen zu gewinnen schlecht sind. Da ich fair bin, warne ich Menschen immer davor, wenn ich die Chancen ein Verfahren zu gewinnen für schlecht halte. Die Versicherten haben nichts davon, wenn Sie ein Verfahren verlieren und dann die Kosten ihres Rechtsvertreters und eventuell noch Gerichtskosten bezahlen müssen. Von einem verlorenen Verfahren hat nur der Rechtsvertreter etwas, wenn er die Rechtsvertretung gegen ein Honorar macht. Es könnte skrupellose Rechtsvertreter geben, welche Ihren Kunden falsche Hoffnungen über die Chancen zu gewinnen machen um die Versicherten zu einer Einsprache oder Beschwerde anzustacheln und sich so einen Auftrag zur Vertretung zu holen. Ich bin nicht so. Deshalb habe ich Minerva auch klar von einer Einsprache bzw. Beschwerde abgeraten. Wenn sich jemand den Luxus leisten möchte, eine aussichtslose Einsprache oder eine aussichtlose Beschwerde einzureichen, mache ich das zum regulären Stundensatz und nicht zu einem Sozialtarif.
Wenn Sie meine Beiträge aufmerksam gelesen hätten, wüssten Sie schon die ganze Zeit, dass ich nie ein Geheimnis daraus gemacht habe, dass ich auch gegen Honorar Personen vertrete. Das jetzt als grosse Neuigkeit darzustellen, zeigt nur, dass Sie meine bisherigen Beiträge nicht aufmerksam gelesen haben. Das ändert auch nichts daran, dass ich hier in meiner Freizeit in diesem Foren unentgeltlich Rat erteile. -
Wer googeln kann ist im Vorteil.
Wer sorgfältig arbeitet und sein Wissen nicht überschätzt ist im Vorteil.
Finden kann man auch die folgende Festellung von snoopy44:
http://www.beobachter.ch/foren…nicht-helfen/1/#pid185549
Na toll. Da haben Sie einen uralten Beitrag von snoopy44 ausgegraben wo ich, übrigens wieder unentgeltlich, Ergänzungsleistungen zur AHV/IV erläutert habe. Warum fragen Sie snoopy44 nicht einfach direkt, was er von mir hält?
Ich respektiere, dass snoopy44 sich anscheinend unentgeltlich in seiner Freizeit um AHV- und IV-Rentner kümmert, diese besucht und versucht diesen zu helfen. Snoopy44 opfert auch seine Zeit um Rat zu geben und Fragen zu beantworten. Ich habe von Ihnen kaum Antworten auf rechtliche Fragen gesehen. -
C-O-R-A sei doch froh, dass hier jemand solch rechtlich komplexe Fragen kompetent beantworten kann, oder weisst du wie vorgehen wenn jemandem eine IV gestrichen wird oder ein Arbeitlosentaggeld gekürzt wird? Solche Antworten brauchen viel Wissen und Zeit und beides wird hier gratis zur Verfügung gestellt.
Mit esotreischen Abhandlungen ist dem meisen Menschen in solchen Situationen nicht geholfen.
Von Werbung für Anwaltskanzleien konnte ich übrigens gar nichts finden.
Gruss Barbara_Mustermann -
An dieser Stelle mal ein GROSSES DANKESCHÖN an die Adresse des Sozialversicherungsberaters. Seine Beratungen sind eine Klasse für sich! Ich finde es alles andere als selbstverständlich, wenn jemand in dieser Selbstlosigkeit so viel Zeit verschenkt in einem Forum.
Vielleicht gönnt sich C-O-R-A mal einen speziellen Moment Zeit, um sich diesbezüglich ein paar Gedanken zu machen, statt immer wieder in "esoterischer Manier" irgendwelche Manipulationsmanöver zu starten.
In diesem Sinne
Regentropfen -
@Chrigi_Bruun
Zur Löschung hier ein Auszug aus den Forenrichtlinien:
"Sprache
Wir bitten die Forenteilnehmer sich in der deutschen Schriftsprache zu äussern. Texte in Dialekten oder in Fremdsprachen sind nicht allgemein verständlich und können deshalb ohne Vorankündigung gelöscht werden. Einzelne Satzfragmente oder Ausdrücke in Dialekt oder Fremdsprache - insbesonderere wenn es dafür keine adäquate Übersetzung gibt - sind jedoch durchaus willkommen."
Quelle: http://www.beobachter.ch/foren/foren-netiquette/
Sofern du dann überhaupt weisst, was unter der deutschen Schriftsprache verstanden wird
Regentropfen -
C-O-R-A
Was du in diesem Forum treibst ist nichts anderes als Streit mit anderen User und Userinnen zu suchen und Streit anzuzetteln. Und wenn das Feuer mal erloschen ist, dann gräbst du uralte Postings von mir und vom Sozialversicherungsberater raus und versuchst aus der Asche wieder ein Feuer zu entfachten.
Ich vertrete nicht immer dieselbe Meinung wie der Sozialversicherungsberater und er nicht immer meine Meinung. Ein Forum ist da um sich gegenseitig auszutauschen und wenn nur noch BloggerInnen mitschreiben die alle dieselbe Meinung vertreten, ist Hilfesuchenden damit nicht gedient.
Jeder Mensch ist anderes und jeder Mensch denkt anderes und was für den einen gut ist, ist für den andern schlecht. Wenn man Hilfe braucht kann man sich nur dann eine eigene ganz persönliche Meinung bilden was man in Zukunft besser machen will, wenn man pro und kontra Beiträge gegeneinander abgewogen hat und nicht mit einem Einheitsbrei.
Dass du diesen Link eingefügt hast - im Glauben du könntest hier wieder ein feuerentfachen- ist einmal mehr untere Schublade! -
Dieser Thread ist nicht gedacht, dass die Angesprochenen und ihre Gleichgesinnten zugeben müssten, ihn zu verstehen. Er ist als zusätzliche Information für Hilfesuchende gedacht. Ich glaube, dass er diesen Zweck erfüllt.
Ich fühle mich nicht verantwortlich für den TA-Artikel, den Bundesgerichtsentscheid und die Tatsache, dass die Gegenseite als alleinige Gegenargumente unbegründete Beschuldigungen, jammernde Klagen und die Tabuisierung des Themas vorbringen kann.
Sozialversicherungsberater
Auch ich habe immer deine fachlichen Kompetenzen geschätzt, gelobt und dich als Auskunftsstelle weiter empfohlen. Ein einziges Mal habe ich dir beim Hilfesuchenden – von dem du in der Zwischenzeit zufällig den Beruf kennst (das ist eine kleine Anspielung) – widersprochen.
Ich beklage deine mangelnden, menschlichen Kompetenzen, die du auch gegen Hilfesuchende, die du nicht magst, an den Tag legst. So zum Beispiel als marginoser meinte, die Kinderrente nicht erhalten zu haben. Du spieltest ihr den Helfer vor, obwohl es sehr wahrscheinlich ist, dass Laien sich nicht mehr erinnern wie ihre Rente vor Jahren berechnet wurden. Als sich marginoser des Irrtums bewusst wurde, und sich öffentlich entschuldigte, nutztest du die Gelegenheit um mitzuteilen, das so was depressiven Menschen eben passieren kann – als ob es anderen Laien nicht passieren würde.
Im Thread von snoopy44, der diesem hier Namenspate stand, fragst du in welchem Kanton seine Schützlinge wohnen, obwohl kurz zuvor snoopy44 ihr Aufenthaltskanton St. Gallen erwähnte. Es würde mir nun nicht Einfallen – oder jetzt eben doch – und dir den Fehler zu verzeihen mit dem unterschwelligen Hinweis auf den möglichen Beginn einer Krankheit.
B_Mustermann
C-O-R-A sei doch froh, dass hier jemand solch rechtlich komplexe Fragen kompetent beantworten kann, oder weisst du wie vorgehen wenn jemandem eine IV gestrichen wird oder ein Arbeitlosentaggeld gekürzt wird? Solche Antworten brauchen viel Wissen und Zeit und beides wird hier gratis zur Verfügung gestellt.
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Sozialversicherungsberater kann durch einen menschlich kompetenteren, fachlich eben so guten User ohne Nick ersetzt werden.
Gerne erkläre ich dir, was ich vermutlich tun würde:
Ich würde mich informieren. Direkt bei der IV. Im Internet recherchieren, eventuell in einem Beobachterforum ein Thread eröffnen. In der Hoffnung auf möglichst vielseitige Vorschläge von kompetenten HelferInnen und anderen, direkt betroffenen, hilfsbereiten LeidensgenossInnen. Würde ich nach alldem zum Schluss kommen, rechtlich gegen den IV-Entscheid anzugehen, ginge ich zu einer unentgeltlichen Beratung eines Anwaltsverbands. Bliebe nach diesem Gespräch, die Überzeugung rechtliche Schritte einzuleiten, bestehen. Suchte ich mir einen kompetenten Anwalt mit menschlichen Qualitäten. Ich würde seine fachlichen Kompetenzen – so gut wie möglich – mit denen von Sozialversicherungsberater vergleichen. Müsste ich unerwarteterweise zum Schluss gelangen, dass Sozialversicherungsberater im Fachlichem ihm weit überlegen ist, würde ich mich über PN an Sozialversicherungsberater wenden. Wenn er dann noch mitspielte, würde ich ihm wahrscheinlich ein Mandat erteilen.
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Von Werbung für Anwaltskanzleien konnte ich übrigens gar nichts finden.
Gruss Barbara_Mustermann
So ist es! Da kann ich dir nicht helfen. Ich kann aber versuchen, anderen zu helfen, dich zu verstehen:
http://www.beobachter.ch/foren…ist_post/f/geschichten-i/
@alle
Ich werde hier in nächster Zeit auf keine weiteren Posts eingehen. Ich werde sie aber nutzen, um diesen Thread als zusatzliche Information für neue Hilfesuchende immer wieder nach vorne zu schieben. -
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Sozialversicherungsberater
Auch ich habe immer deine fachlichen Kompetenzen geschätzt, gelobt und dich als Auskunftsstelle weiter empfohlen. Ein einziges Mal habe ich dir beim Hilfesuchenden – von dem du in der Zwischenzeit zufällig den Beruf kennst (das ist eine kleine Anspielung) – widersprochen.
Ich beklage deine mangelnden, menschlichen Kompetenzen, die du auch gegen Hilfesuchende, die du nicht magst, an den Tag legst. So zum Beispiel als marginoser meinte, die Kinderrente nicht erhalten zu haben. Du spieltest ihr den Helfer vor, obwohl es sehr wahrscheinlich ist, dass Laien sich nicht mehr erinnern wie ihre Rente vor Jahren berechnet wurden. Als sich marginoser des Irrtums bewusst wurde, und sich öffentlich entschuldigte, nutztest du die Gelegenheit um mitzuteilen, das so was depressiven Menschen eben passieren kann – als ob es anderen Laien nicht passieren würde.
marginoser hat verbal aggressiv diverse Mitarbeiter von Behörden und Gerichte beschuldigt Recht gebrochen zu haben und beleidigt und hat auch hier im Forum Menschen beleidigt. Meiner Ansicht nach ist eines der Probleme von marginoser, dass sie so ich-bezogen ist, dass sie alles nur aus ihrer subjektiven Sichtweise als juristischer Laie sieht und nicht in der Lage ist eigenes Wissen und ihren eigenen Wissensstand zu hinterfragen. Als dann snoopy44 das Thema Kinderrente aufgebracht hat und sich dann herausgestellt hat, dass marginoser doch eine Kinderrente erhalten hat, obwohl sie zuvor fest davon überzeugt war nie eine Kinderrente erhalten zu haben, habe ich lediglich gehofft marginoser an diesem Beispiel klar machen zu können, Ihre absolute Überzeugtheit von Ihrem eigenen Wissen über angebliche Tatsachen und Ihr Anspruch deshalb andere Menschen zu beschimpfen und zu vorverurteilen, selbstkritisch zu hinterfragen. Meiner Ansicht nach sind vorschnelle Vorurteile mit anschliessenden Beschuldigungen ein Problem. Man sollte sich bewusst sein, dass man Dinge nur vermutet und nur ein Laie ist. Es kann sein, dass man Recht hat, es kann aber auch sein, dass man nicht recht hat. Das gibt einem aber nicht das Recht andere zu beleidigen und zu beschuldigen, wenn man nicht sehr sicher ist. Wenn man glaubt ungerecht behandelt worden zu sein, kann man ein Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlegen, mit der man nicht einverstanden ist. Wenn man auf ein Rechtsmittel verzichtet, weiss man eben nie ob man recht hatte und vor der nächsten Instanz recht bekommen hätte oder nicht. Man weiss auch nicht, ob die Behörde oder das Gericht nicht einfach nur Fehler gemacht hat. Fehler kommen vor. Man kann Kritik auch sachlich äussern und relativieren was man weiss und was man nur vermutet.
Im Thread von snoopy44, der diesem hier Namenspate stand, fragst du in welchem Kanton seine Schützlinge wohnen, obwohl kurz zuvor snoopy44 ihr Aufenthaltskanton St. Gallen erwähnte. Es würde mir nun nicht Einfallen – oder jetzt eben doch – und dir den Fehler zu verzeihen mit dem unterschwelligen Hinweis auf den möglichen Beginn einer Krankheit.
Wenn ich etwas übersehe und eine unnötige Frage gestellt habe, entschuldige ich mich dafür. Das habe ich übrigens bereits vor Ihrem Beitrag bei snoopy44 in diesem Thread gemacht. So viel zum Thema "menschliche Kompetenzen".
Wir sind nicht per Du. Das Du biete ich nur Freunden oder guten Kollegen an. Sie sind weder das eine noch das andere.
Sozialversicherungsberater kann durch einen menschlich kompetenteren, fachlich eben so guten User ohne Nick ersetzt werden.
@alle
Ich werde hier in nächster Zeit auf keine weiteren Posts eingehen. Ich werde sie aber nutzen, um diesen Thread als zusatzliche Information für neue Hilfesuchende immer wieder nach vorne zu schieben.
Aha wenn sich C-O-R-A einbildet, dass jemand Ihrer Meinung nach nicht "menschlich kompetent" ist, dann veranstaltet sie ihren persönlichen Kreuzzug samt versuchter Verleumdungskampagne. Das ist zumindest mein subjektives Empfinden was hier abläuft.
Müsste ich unerwarteterweise zum Schluss gelangen, dass Sozialversicherungsberater im Fachlichem ihm weit überlegen ist, würde ich mich über PN an Sozialversicherungsberater wenden. Wenn er dann noch mitspielte, würde ich ihm wahrscheinlich ein Mandat erteilen.
Ich werde jetzt eine möglicherweise "mangelnde menschliche Kompetenz" zugeben und Ihnen sagen, dass ich dann wahrscheinlich so nachtragend wäre, dass ich jemanden der mich nicht für menschlich kompetent hält und sich einbildet eine Schmutzkübelkampagne gegen mich zu veranstalten nicht vertreten würde. Manchmal verraucht allerdings mein Ärger und dann kommt eine gewisse Tugend des Verzeihens zum Zuge.
Mir ist ein Vertrauensverhältnis zwischen Berater und Mandant wichtig. Wenn es menschlich zwischen einem Kunden von mir und mir nicht funktioniert oder mir ein Kunde nicht vertraut und ich mich nicht darauf verlassen kann, dass der Kunde zu mir ehrlich ist und ich den wahren Sachverhalt kenne, nehme ich das Mandat nicht an oder trete vom Mandat zurück.
Ich würde mir Sorgen machen, wenn sich Kunden von mir beschweren würden anstatt mich bei denen zu loben, die mich empfohlen haben. Solange sich nur jemand einbildet, der mich nicht kennt und noch nie bei mir Kunde war, dass ich nicht menschlich kompetent wäre, bereitet mir das keine grossen Sorgen.