Schweizerisches Zivilgesetzbuch
Dritte Abteilung: Der Erwachsenenschutz
Zehnter Titel: Die eigene Vorsorge und Massnahmen von Gesetzes wegen
Erster Abschnitt: Die eigene Vorsorge
Zweiter Unterabschnitt: Die Patientenverfügung
Art. 370 ff ZGB
Hat jemand unter uns Erfahrung mit Anwendung und Wirkung von Patientenverfügungen in der Praxis?
C-O-R-A