BEHINTERTENPARKKARTE
Was ist erlaubt – was nicht?
Weiss hier jemand genau Bescheid?
Kürzlich habe ich ein Auto gesehen, dass neben der Karte einen Text hinter der Windschutzscheibe hatte, der in etwa sagte: Mit der Karte dürfe man auf allen Parkfelder parkieren ohne Parkgebühren zu bezahlen.
Ist das wahr?
Für eure Antworten besten Dank im Voraus.
C-O-R-A
BEHINTERTENPARKKARTE: Was ist erlaubt – was nicht?
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Das angebrachte Schild ist nur bedingt korrekt.
Die Ausweiskarte für gehbehinderte Lenker berechtigt zwar, auf Parkplätzen zeitlich unbeschränkt zu parkieren, aber die Gebührenerhebung ist den Gemeinden überlassen, was rund 3000 verschiedene Regelungen in der Schweiz ergibt. Meiner Meinung nach ist die Situation sehr unübersichtlich, ist der Behinderte theoretisch damit gezwungen, jedesmal auf der Gemeinde anzufragen, ob er die Parkuhr füttern muss, was zu Randstunden oder am Wochenende ja gar nicht möglich ist. Ausserdem ist das Füttern einer Parkuhr aus dem Rollstuhl heraus je nach Bauhöhe des Geldeinwurfschlitzes gar nicht möglich. Auf den Websites der Gemeinden ist die Gebührenpflicht meist nicht ersichtlich. Ausnahme: Stadt Zürich erwähnt in ihrem Internetauftritt die absolute Gebührenfreiheit auf allen öffentlichen Parkplätzen.
Auszug Merkblatt: (Vereinigung der Strassenverkehrsämter)
Parkzeit auf Parkplätzen
Die Parkkarte berechtigt, Fahrzeuge auf Parkplätzen zeitlich
unbeschränkt zu parkieren.
Die Erhebung von Parkgebühren auf öffentlichen Parkplätzen
richtet sich nach den örtlichen Vorschriften.
Parkverbote
Sofern der übrige Verkehr weder behindert noch gefährdet
wird, erlaubt die Parkkarte das Parkieren von
maximal:
- 3 Stunden an Stellen, die mit einem Parkverbot signalisiert
oder markiert sind;
- 2 Stunden in Begegnungszonen ausserhalb der durch
entsprechende Signale oder Markierungen als Parkierungsflächen
(Parkfelder) gekennzeichneten Stellen
und in Fussgängerzonen, falls ausnahmsweise das
Befahren der Zone erlaubt ist.
Privat bewirtschaftete Parkflächen
Die Parkierungserleichterungen gelten nicht für privat
bewirtschaftete Parkflächen (z.B. richterliche Verbote,
Parkhäuser, Einstellhallen usw.).
Auch hier ist die Regelung uneinheitlich. IKEA z.B. gibt für Behinderte ein Ausfahrticket aus dem Parkhaus gratis ab, Spital USTER erhebt keine Parkgebühren, Spital Bülach verlangt Bezahlung. etc. etc.
Leider ist die Situation vielerorts für Behinderte nicht gerade komfortabel: In der Stadt Zürich z.B. sind in den letzten Jahren dank der "grünen" Verkehrsverhinderungspolitik diverse Behindertenparkplätze aufgehoben worden (Postbrücke: dort steht jetzt ein Veloparkplatz, Opernhaus: dort ist jetzt eine Fussgängerzone, etc.) zudem ist auch die Zahl von normalen weissen Parkfelder zu Gunsten von für Behinderte gebührenpflichtigen Parkhäusern stark reduziert worden.
Dazu kommt, dass der Respekt vor Behindertenparkplätzen bei vielen Leuten gleich null ist. (Siehe meine Beiträge im Forum "Anstand")
@ C O R A: Alle Klarheiten beseitigt mit meiner Auskunft?
Gruss
Andy -
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http://mobilista.eu/403/parkau…gen-rechte-und-pflichten/
Hier findest du Regeln für Deutschland und einen Link zur EU-Broschüre:
Parking card for people with disabilities in the European Union – Conditions in the Member States
C-O-R-A -
Der Ausweis für Parkiererleichterungen für Behinderte dient als sogenannter Nachteilsausgleich, d.h. jemand der z.B. das Tram nicht benützen kann, darf dafür Parkiererleichterungen in Anspruch nehmen.
Soweit, so gut.
Aber: Damit man einen Nachteilsausgleich in Anspruch nehmen darf, muss man zuerst einmal löhnen.
Erstens muss man vom Arzt seine Mobilitätsbehinderung bescheinigen lassen. Das ist zwar korrekt, denn sonst könnte ja jeder kommen... Andererseits macht der Arzt dies natürlich nicht gratis.
Zweitens stellt das Strassenverkehrsamt die Karte nicht gratis aus, sondern kassiert gleich noch zwanzig Franken (Kanton ZH).
Für die Verlängerung, welche ja regelmässig fällig ist, sind jedesmal noch zusätzliche zehn Franken fällig (plus erneutes Arztzeugnis, siehe oben)
Bis vor einigen Jahren war die Wohngemeinde für das Ausstellen der Karte zuständig und meine Wohngemeinde hat anstandshalber für Behinderte keine Gebühren erhoben. Seit das in ZH auf dem StvA zentralisiert wurde, ist leider nichts mehr gratis.
Politisch gesehen kann man das natürlich so oder anders sehen, ich sage zur Gebührenpolitik nur folgendes: Kein Behinderter hat sich seine Behinderung selber ausgesucht. Dass der Staat bei den Behinderten noch abkassiert finde ich schlicht schäbig. Offenbar gibt es bei den Behörden immer noch Leute, welche sich die Reden von Ex-BR Christoph Blocher zu Herzen genommen haben und jeden Behinderten als "Scheininvaliden" betrachten, den man abkassieren kann.
Andy