hallo
ich bekomme eine ganze iv-rente. als ich zur abklärung bei der iv vor ort war, sagte mir die für mich zuständige sachbearbeiterin, das, wenn man eine ganze rente bezieht, man sich die vorsorgeleistungen ausbezahlen lassen kann.
ich wusste erst nicht, was sie damit meint und habe , weil wir eigentlich mit etwas ganz anderem beschäftigt waren, auch nicht genauer nachgefragt.
jetzt würde ich das doch gerne genauer wissen. stimmt es wirklich, das man sich die beträge, die man eingezahlt hat bei der vorsorgekasse ( oder war es eine andere?? weiss nicht mehr, was sie genau gesagt hatte) auszahlen lassen kann?
lieben dank für eine auskunft.
gruss retro
Ganze IV Rente-Auszahlung der Vorsorgekasse?
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Hallo Retro,
was verstehen Sie denn unter dem Begriff Vorsorgekasse? Diesen Begriff gibt es im Sozialversicherungsrecht nicht.
Vorsorgegelder können Sie nur auf
- Pensionskasse
-3. Säule
parkieren.
Bei einer ganzen IV-Rente ist es möglich, die einbezahlten Gelder aus den 3. Säule-Konten abzuziehen.
Eine Barauszahlung der Pensionskassengelder ist nicht möglich, da damit die Altersvorsorge ausgehebelt würde. (Es gibt allerdings Ausnahmen im Zusammenhang mit Liegenschaften, das steht hier aber nicht zur Debatte.)
Ich würde mir gut überlegen, 3. Säule-Guthaben vorzeitig aufzulösen, denn dann steht das Geld im Alter nicht mehr zur Verfügung. Auch können Sie , wenn Sie als IV-Rentner nicht erwerbstätig sind, keine Einzahlungen mehr in die 3. Säule mehr tätigen. Wenn Sie vor Eintritt der Invalidität erwerbstätig gewesen sind, bekommen Sie ja neben der IV-Rente eine Invalidenpension ihrer Pensionskasse. Beides zusammen sollte reichen zum leben, damit müssten Sie nicht unbedingt die 3. Säule-Guthaben auflösen, denn diese sind bei Bezug steuerbar.
Gruss
Rolf. -
Ich kenne mich viel weniger aus, was der Pensionskasse und 3. Saüle angeht, als in anderen "Sozialleistungen-/Versicherungen".
Danke Rolf für deine Infos!
Dir, Rolf eine Frage: Darf man schon vor 58 bei IV-Rente die 3. Säule auflösen?
Mir ist auch nicht bekannt, dass man die Pensionskassengelder bei einer IV-Rente auszahlt bekommen kann. = Unmöglich... ausser ev. im Zusammenhang mit Liegenschaft.
Mir kommt im Sinne die Geschichte einer Bekannte mit C-Bewilligung. Sie hatte eine ( Halbe?) IV-Rente und liess sich später, auf Empfehlung ihrem Sozialarbeiter, ihre Pensionskasse auszahlen.
Sie war länger krank, mit zuerst Krankentaggeld und danach Sozialhilfe. Da die IV-Rente rückwirkend war, ging , ganz klar das Geld der IV an die Gemeinde zurück.
Aber... Oh, Schreck! Als sie die Pensionsgelder bekam, hatte die Gemeinde den Rest der Unterstützung abgezogen, sowas wie 25 000.-.
Ob der Grund des Bezug der Pensionsgelder war, dass sie wieder in ihren Heimat zurück geht, weis ich nicht. Ich vermute. Sie wohnt übrigens immer noch da.
Phantäsie: Wenn ich CH wäre und möchte mit meinen vollen IV-Renten ins Ausland ziehen, würde ich , falls klar vorher Sozialhilfe vorhanden, fragen, wieviel ich noch der Gemeinde schulde.> Sonst IV und Pensionrenten.
Wir kennen die Situation von Retro, vor der IV-Verfügung , ob er Sozialhilfe beziehen musste, nicht. Ev. war mein Eintrag kein Thema für ihn. Ist auch gut so.
FG.mu -
hallo
ich bin es nochmals. danke für die bisherigen antworten.
ohne die bezeichnung der kasse zu wissen, kann man natürlich nicht wirklich antworten, entschuldigt.
es handelt sich um das "freizügigkeitskonto" (auffangeinrichtung BVG), welches man scheinbar auszahlen lassen kann, wenn man eine volle IV rente hat.
weiss jemand, ob dies stimmt?
gruss retro -
Guten Tag Retro,
vorhin habe ich mal kurz auf der Website der Stiftung Auffangeinrichtung nachgeschaut. Man auf dieser Website Suchwörter eingeben. Bei "Invalidität " wurde u.A. folgender Text angezeigt:
Zitat:
•Gelder aus Freizügigkeitskonten können nicht in Rentenform ausbezahlt werden.
•Bitte klären Sie mit Ihrer ehemaligen Pensionskasse ab, ob Sie dort Anspruch auf eine Rente haben.
•Auszahlungen ab CHF 5’000.00 melden wir vorschriftsgemäss der Steuerbehörde.
•Wenn Sie Ihren Wohnsitz im Ausland haben, wird bei Auszahlungen ab CHF 1’000.00 die Quellensteuer erhoben.
Zitat Ende
Ich würde also primär mit ihrer letzten Pensionskasse abklären, ob Sie dort noch Anspruch auf eine Invalidenpension haben.
Zur Auszahlung des Freizügigkeitskapitals sind diverse Belege erforderlich, die alle auf der obgenannten Website aufgeführt sind. Ich muss das hier nicht wiederkauen. Daselbst ist auch ein Antragsformular für Auszahlung downloadbar. Wer googeln kann, hat mehr vom Leben...
Gruss
Rolf.