hallo liebe forumsteilnehmer
hat jemand unter euch eine ahnung, wohin ich mich wenden könnte bei finanz. problemen betreffend meiner zahnsanierung?
es ist so, das ich mit dem existensminimum lebe, kein erpsartes habe und nun eine grössere zahnbehandlung ansteht, die nicht billig sein wird. ich muss mehrere zähne überkronen lassen, eine zahnlücke mit krone schliessen und 2 alte füllungen erneuern. ich reibe leider durch meinen bruxismus immer wieder meine zähne ab bzw die keramikfüllungen zersplittern ob des ständigen dauerdrucks des zähnepressens. die behandlung wird ca 10,ooo fr. kosten, was ich mir niemals leisten kann. durchführen muss ich sie aber, da alles am zersplittern und stückchenweise am raussfallen ist.
habe bereits einen günstigen zahnarzt gesucht mit taxwert 3.10, günstigeren gibt es in st.gallen keinen.
gibt es stellen/adressen wo ich mich hinwenden kann? es ist mir unangenehm in dieser lage zu sein, weiss aber keinen ausweg.
lieben dank.
Wer übernimmt Zahnsanierung?
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Am 17. Dezember 2023 werden wir das Beobachter-Forum abstellen und alle Beiträge unwiderruflich löschen.
Die Details zum Entscheid und den entsprechenden Thread finden Sie hier.
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Das hängt von Ihrem Einkommen, Ihren Ausgaben, Ihrem Vermögen und Ihren Schulden ab.
Wenn Sie Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt in der Schweiz haben und eine AHV-Rente oder eine IV-Rente beziehen, können Sie einen Antrag auf Ergänzungsleistungen zur AHV-/IV-Rente stellen. Dann werden Ihnen die Kosten von Zahnbehandlungen vergütet, sofern diese wirtschaftlich und zweckmässig sind. Sie können sich bei der Durchführungsstelle für Ergänzungsleistungen zur AHV/IV VOR der Zahnbehandlung erkundigen, welche Zahnärzte in Ihrer Region Zahnbehandlungen zum speziellen Tarif für Ergänzungsleistungsbezieher anbieten und müssen dem Zahnarzt VOR der Behandlung sagen, dass er die Behandlung zum Tarif für Ergänzungsleistungsbezieher durchführen muss. Wenn Ihnen auf der Rechnung des Zahnartzes ein zu hoher Tarif verrechnet wird, weil Sie dies vorher nicht gemacht haben oder weil Sie sich für eine Behandlung entschieden haben, die teurer als eiene wirtschaftliche und zweckmässige Behandlung ist, müssen Sie die Differenz selbst bezahlen.
Wenn Sie keine AHV- oder IV-Rente beziehen, haben Sie höchstwahrscheinlich Anspruch darauf, dass Ihnen die Sozialhilfe die Kosten für die Zahnbehandlung bezahlt. Für die Sozialhilfe ist in der Regel die Gemeinde zuständig. Auch dort werden nur wirtschaftliche und zweckmässige Zahnbehandlungen, die zu einem speziellen Tarif gemacht werden bezahlt.
Wenn Sie nähere Angaben machen, kann ich Ihnen entweder die Vorschriften des Ergänzungsleistungsgesetzes oder des Sozialhilfegesetzes des Kantons St. Gallen schicken.