IV Bezüger-Heirat-Aenderungen?

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  • hallo

    ich beziehe eine 100% IV Rente welche durch EL ergänzt wird.

    Nun stellt sich mir die Frage, was sich bei einer Eheschliessung daran ändern würde?

    Mein allfälliger zukünftiger Mann kommt aus dem Ausland und wird, bis er eine Arbeit gefunden hat, von der Sozialhilfe unterstützt ( wenn er nach unserer Eheschliessung im Ausland hierherkommt )

    Diese Unterstützung soll wirklich nur so lange dauern, bis er eine Stelle gefunden hat. Er nimmt jeden Job den er bekommen kann.

    Bevor ich mich jedoch zur Heirat entschliesse, möchte ich gerne wissen, was sich an meiner IV Rente ändert, in welcher auch mein Sohn eingeschlossen ist.

    Verkompliziert wird das ganze ja auch durch die Tatsache, das mein Partner Soz. leistungen beziehen wird und seinen kleinen Sohn in unsere Beziehung mitbringt.

    Weiss hier jemand darüber bescheid?

    gruss Retro

  • Im Moment wird bei der Berechnung der Ergänzungsleistung die Höhe der Ergänzungsleistung als Überschuss der anerkannten Ausgaben für Sie und Ihren Sohn über die Einnahmen von Ihnen und von Ihrem Sohn berechnet (vorausgesetzt Ihr Sohn lebt bei Ihnen zu Hause). Hierbei werden bei den anrechenbaren Ausgaben ein Betrag für den allgemeinen Lebensbedarf für eine alleinstehende Person von 19'210 Franken pro Jahr und ein Betrag für den allgemeinen Lebensbedarf für ein Kind, das einen Anspruch auf eine Kinderrente der IV hat, von 10'35 Franken pro Jahr einberechnet. Wenn Sie mit einem Kind, das Anspruch auf eine Kinderrente der IV hat, zusammen leben ist die anerkannte Ausgabe für den Mietzins und die Nebenkosten von maximal 15'000 Franken pro Jahr ohnehin die gleiche wie für ein Ehepaar.

    Wenn Sie nun nicht heiraten, aber mit Ihrem Freund und dessen Sohn zusammen ziehen, kann Ihnen die Höhe der Ergänzungsleistungen um ein fiktives Einkommen für die Führung des Haushalts gekürzt werden. Es wird dann argumentiert, dass Sie als Unverheiratete nicht verpflichtet sind den Haushalt zu führen und deshalb auf ein Einkommen als Haushalthilfe und Putzfrau verzichten. Zudem werden Ihre Ergänzungsleistungen gekürzt, da dann bei Ihnen und Ihrem Kind nur noch die Hälfte der Höhe der Miete und der Nebenkosten anerkannt wird, weil die Miete und die Nebenkosten dann durch vier Personen dividiert wird und nur noch der Teil für Sie und Ihren Sohn anerkannt wird. Es wird dann einfach unterstellt, dass Ihr Freund für sich und dessen Sohn Ihnen wie ein Untermieter Miete bezahlen müsste, egal ob der dies finanziell kann (wenn es ihm die Sozialhilfe bezahlt) oder nicht.

    Umgekehrt kann auch die Höhe der Sozialhilfe Ihres Freundes gekürzt werden, in dem man Ihrem Freund ein fiktives Einkommen für die Führung des Haushalts angerechnet wird, da ja auch er den Haushalt (zumindest zum Teil) für Sie machen könnte.

    Wenn Sie nun heiraten und zusammen leben werden bei der Berechnung der Höhe der Ergänzungsleistungen die anerkannten Ausgaben für Sie und Ihren Freund als Ehepaar mit zwei Kindern berechnet. Bei den anrechenbaren Ausgaben ein Betrag für den allgemeinen Lebensbedarf für ein Ehepaar von 28'815 Franken pro Jahr und ein Betrag für den allgemeinen Lebensbedarf für ein Kind, das einen Anspruch auf eine Kinderrente der IV hat, von 10'35 Franken pro Jahr einberechnet.

    Dabei wird aber auch das Einkommen und Vermögen Ihres Freundes als Einnahme angerechnet, welche die Höhe der gemeinsamen Ergänzungsleistungen kürzt. Da Ihr Freund anscheinend nicht invalid ist, wird ihm, wenn er sich nicht beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) anmeldet und nicht 10 bis 20 Bewerbungen um offene Stellen pro Monat nachweisen kann, ein fiktives Erwerbseinkommen angerechnet, welches die Höhe der gemeinsamen Ergänzungsleistungen kürzt. Sofern Ihr Mann ausreichende Bewerbungen nachweist, sollte die EL reichen und Ihr Mann muss dann keine Sozialhilfe beantragen. Sollte Ihr möglicher Ehemann über ein Vermögen verfügen und ihr gemeinsames Vermögen als Ehepaar dann 60'000 Franken übersteigen (z.B. weil ihm im Ausland ein Haus gehört), wird ein Fünfzehntel jenes Teils des Vermögens, das 60'000 Franken übersteigt, als anrechenbare Einnahme angerechnet, welche die Höhe der Ergänzungsleistungen des Ehepaars und der Kinder kürzt.

    Ergänzungsleistungen müssen im Gegensatz zur Sozialhilfe später nicht zurückbezahlt werden, wenn man später mehr verdient oder ein höheres Vermögen (z.B. durch Erbschaft) hat. Wenn ein Ehemann dann Sozialhilfe beantragt würde die Berechnung der Sozialhilfe dann natürlich für Sie und Ihn als Ehepaar berechnet und Ihre Einkünfte aus der Rente und den Ergänzungsleistungen einberechnet, so dass wahrscheinlich gar nicht Anspruch auf Sozialhilfe besteht.

    Wenn Ihr Freund nicht aus einem Mitgliedstaat der EU oder des EWR kommt, ist fraglich ob er überhaupt eine Aufenthaltsgenehmigung bekommt, wenn er nicht mit Ihnen verheiratet ist und keine Arbeitsstelle in der Schweiz hat. Er könnte dann nur mit einem Touristenvisum für ein paar Monate oder mit einem Verlobtenvisum für ein paar Monate in die Schweiz kommen.

    Dies war jetzt nur ein erster Überblick, bei dem noch nicht geklärt wurde wie das Kind Ihres Freundes, das ja keine Kinderrente der IV bekommt, behandelt wird und noch nicht die Pauschalen für die Krankenversicherung und die Sozialversicherungsbeiträge (AHV etc.) als anerkannte Ausgaben berücksichtigt sind.

    Ich empfehle Ihnen das sorgfältig abzuklären und an Hand Ihrer Unterlagen durchzurechnen, bevor Sie sich zu einer Heirat entscheiden. Ohne Unterlagen und weitere Angaben kann ich das nicht durchrechnen. Sie haben ein Recht auf Beratung bei der kantonalen Sozialversicherungsanstalt (oder der Gemeinde wenn sie im Kanton Zürich, Basel-Stadt oder Genf leben) eine Beratung gemäss Art. 27 ATSG und könnten diese auffordern für Sie durchzurechnen wie die Höhe der Ergänzungsleistungen wäre.

    Jemanden zu heiraten, mit dem man nicht schon vorher längere Zeit zusammengelebt hat ist ohnehin ein Risiko.

    Denken Sie daran, dass eine Ehe auch Auswirkungen auf die Höhe der Steuern hat. Die Ergänzungsleistungen sind steuerfrei. Die IV-Rente und ein Erwerbseinkommen Ihres möglichen Ehemannes hingegen nicht. Allerdings kommt bei einem Ehepaar auf das gemeinsame Einkommen ein tieferer Steuersatz zur Anwendung als bei einer alleinstehenden Person. Wenn Ihr möglicher Ehemann nun plötzlich ein sehr hohes Einkommen hätte, würde das aber über den auch bei Ehepaaren progressiv steigenden Steuersatz auch die Steuern auf ihrer IV-Rente erhöhen. Die Sozialversicherungsanstalt ist aber nicht für Ihre Steuern zuständig und wird Sie nicht über die möglichen steuerlichen Auswirkungen beraten können. Das wird nur jemand können, der nicht nur im Sozialversicherungsrecht, sondern auch im Steuerrecht spezialisiert ist (z.B. ich). So lange Ihre IV-Rente und das Einkommen Ihres möglichen Ehemannes aber tief ist, werden Sie ohnehin recht wenig Steuern bezahlen.

    Sollten die Kinder in der Krippe sein und die Krippe vom Einkommen und vom Vermögen abhängige Kosten verrechnen, kann dies auch eine Auswirkung auf die Kosten für die Krippe haben.

  • herzlichen dank an sozialversicherungsberater, für ihre ausführliche antwort.

    jetzt habe ich immerhin einen ansatz.

    mein verlobter kommt aus kenya, bringt kein vermögen mit und wird zu beginn wohl nicht direkt eine arbeitsstelle finden. also brauchen wir überbrückend leider die sozialhilfe. meine IV ist ja nur für mich und meinen sohn, er ist bald 19 j und im 2. lehrjahr, berechnet.

    wir leben in der stadt st.gallen.

    der sohn meines verlobten ist aktuell 3 jahre alt und wird von mir selber betreut werden, sobald mein zukünftiger mann eine arbeit gefunden hat.

    was ich nun nicht ganz verstehe ist, was meine ergänzungsleistungen mit einem allfälligen eheparnter zu tun haben?

    der partner ist ja nicht invalide.

    ist es nicht so, das ich meine 100% iv habe, samt ergänzungsleistungen und mein zukünftiger mann seinen teil vom sozialamt bekommt? ich weiss, wir leben dann zusammen und es wird berechnet, dass er ja keine volle miete-strom-telefon und internet kosten zu begleichen hat.

    doch statt zb 2 krankenkassen sind dann 4 zu bezahlen, auch steigt der lebensmittelbedarf, kleidungs/hygieneartikelkosten, ausgaben für kindergarten, busabos etc.

    mein partner und ich werden im oktober diesen jahres in kenya heiraten. dann müssen wir abwarten bis die eheschliessung in der schweiz anerkannt ist, damit er dann in die schweiz nachkommen kann.

  • Sorry

    Retro

    aber ich glaube, Du stellst Dir das viel zu einfach vor. Du glaubst anscheinend, es sei eine Selbstverständlichkeit, dass Dein zukünftiger Mann dann Sozialhilfe beziehen könne.

    Dem ist aber bestimmt nicht so. Wäre auch schlimm - wenn da jeder einfach so schnell heiraten muss, um dann in der Schweiz vom Sozalamt besser gesagt von uns Steuerzahlern leben zu können.

    Warum wohl geht der Staat gegen Scheinehen vor?

    Meine Tochter ist auch seit 6 Jahren mit einem Afrikaner verheiratet und ich kann Dir deshalb aus eigener Erfahrung sagen, dass es für solche Menschen NICHT einfach ist, einen Job zu finden. Und wenn - dann extrem unterbezahlt.

    Sie ist jetzt auch Mutter einer bald 2-jährigen Tochter und muss nach wie vor zu 80 % ihrem Job nachgehen - ohne das Einkommen meiner Tochter - kämen die NIE über die Runden.

    Wie wäre es - wenn Du nach Kenya ziehen würdest? Dort kämst Du mit Deiner Rente viel weiter, als hier in der Schweiz.

    Ich würde auf jeden Fall nicht unüberlegt heiraten - sonst könnte es nämlich passieren, dass Dein Mann trotz Heirat wieder abgeschoben wird.

    So sind nun mal unsere Gesetze.

    Aber der Sozialversicherungsberater kann Dir das sachlicher und kompetenter erklären.

  • marginoser

    danke für deine sicht der dinge.

    dazu nur kurz,

    ich heirate nicht überstürzt oder unüberlegt,

    habe ich einen sohn der jetzt ins 2. lehrjahr kommt und somit zuwenig verdient um selbstständig zu wohnen ( ich kann also nicht einfach ins ausland ziehen, nebst andern gründen, die dagegen sprechen )

    stelle ich mir meine angelegenheit überhaupt nicht einfach vor, im gegenteil.

    ob diese spezielle, schwierige lage es uns verunmöglicht, zusammen zu sein, versuche ich gerade herauszufinden. das sozialamt in anspruch nehmen " zu müssen " finde ich weder einfach noch sehr angenehm.

    denn als erwachsener mensch sich "kontrollieren " lassen zu müssen und abhängig zu sein, würden wir beide auch lieber vermeiden.

    gruss retro

  • @ Retro

    uff... eine komplexe Sachlage. Hut ab, dass Du sie im Voraus abklären möchtest.

    @ Sozialversicherungsberater

    habe in dieser Antwort einiges gelernt, danke.

    Habe z.B. nicht gewusst, dass es ein "Verlobtenvisum" gibt... fand ich eine gute Idee.

    In meiner Suche nach mehr Informationen dazu stiess ich auf

    http://www.binational.ch/?Ehe_…schaft:Die_Eheschliessung

    Gebe diese link hier weiter, nur für denn Fall, Retro, dass Du diese Gruppe noch nicht kennst.

  • Achtung: EL schliesst Sozialamt aus! Ich habe jahrelang im Ausland gelebt und musste aus gesundheitlichen Gründen zurück in die Schweiz. Selbes Szenario, ich IV/EL, er nichts. Der Bedarf wird neu berechnet und erst nach einer gewissen Zeit (!) ein hypothetisches Einkommen angerechnet, falls keine Arbeitsbemühungen nachgewiesen werden und er nicht arbeitet.

    Du musst dir aber bewusst sein: ihr bekommt von nirgens Hilfe. Deutschkurse musst du selber bezahlen, Chance auf Arbeit gleich Null. Ausser du hast Beziehungen, wo du ihn unterbringen könntest. Da er nicht Sozialbezüger wird, hat er auch keinen Anspruch auf Kurse oder Arbeitseinsätze, dasselbe gilt fürs RAV. Ich hoffe deine Wohnung ist gross genug...sonst siehts düster aus. Mit einer ganzen Rente würde ich ganz sicher zu ihm ziehen, da liegt sogar eine Krankenversicherung drin.

    Auf euch kommt eine sehr harte entbehrungsreiche Zeit zu. Viel Kraft.

    sosolala



  • herzlichen dank an sozialversicherungsberater, für ihre ausführliche antwort.



    Gern geschehen.



    mein verlobter kommt aus kenya, bringt kein vermögen mit und wird zu beginn wohl nicht direkt eine arbeitsstelle finden. also brauchen wir überbrückend leider die sozialhilfe. meine IV ist ja nur für mich und meinen sohn, er ist bald 19 j und im 2. lehrjahr, berechnet.

    was ich nun nicht ganz verstehe ist, was meine ergänzungsleistungen mit einem allfälligen eheparnter zu tun haben?

    der partner ist ja nicht invalide.



    Wenn Sie Ihren Verlobten heiraten und er eine Aufenthaltsgenehmigung für die Schweiz bekommt und Sie zusammen als Ehepaar in der Schweiz leben dürfen wird eine gemeinsame Ergänzungsleistung zu Ihrer IV-Rente berechnet, welche die Ausgaben für Sie, Ihren Ehemann, Ihren Sohn und wahrscheinlich auch für den dann bei Ihnen lebenden Sohn Ihres zukünftigen Ehemannes einschliesst. Die Ergänzungsleistung sollte dann für alle reichen und Ihr Mann benötigt dann keine Sozialhilfe.

    Ich glaube der Sohn Ihres Ehemannes würde dann wie ein Pflegekind von Ihnen behandelt, wenn er bei Ihnen im Haushalt lebt und hätte dann Anspruch auf eine Kinderrente der IV, weshalb seine Ausgaben auch in der Berechnung der Höhe der Ergänzungsleistungen berücksichtigt werden. Das sollten Sie aber durch Nachfrage bei der Sozialversicherungsanstalt des Kantons St. Gallen abklären.

    Klären Sie zuallererst ab, ob Ihr Mann dann überhaupt eine Aufenthaltsgenehmigung für die Schweiz erhält, wenn Ihr Einkommen nur aus einer IV-Rente und Ergänzungsleistungen zur IV-Rente besteht. Es gibt Staaten, die sind mittlerweile so knallhart, dass diese keine Aufenthaltsgenehmigung für einen ausländischen Ehepartner erteilen, wenn der inländische Ehepartner nicht ausreichend Einkommen hat um auch den ausländischen Lebenspartner zu finanzieren und auf Sozialleistungen angewiesen ist oder diese erhöht werden müssen. Man argumentiert dann einfach, dass das Menschenrecht auf Achtung des Ehe- und Familienlebens ja gewährleistet ist, da man ja auch im Ausland wo der andere Ehepartner herkommt zusammen leben könnte. Wenn Sie nach Kenya ziehen oder dort längere Zeit in den Ferien sind, verlieren Sie Ihren Anspruch auf Ergänzungsleistungen zur IV-Rente und erhalten nur noch die IV-Rente.

    sosolala hat Recht, dass dem Ehemann nicht sofort ein fiktives Erwerbseinkommen angerechnet wird, welche die Höhe der Ergänzungsleistungen für die Familie kürzt, sondern, dass ihm eine Übergangsfrist gegeben wird. Wenn er dann mit erfolglosen Stellenbewerbungen nachweisen kann, dass er keine Stelle findet, darf ihm aber trotzdem kein fiktives Erwerbseinkommen angerechnet werden. Ja Sprachkurse oder Ausbildungen müssen Sie aus dem Betrag für den allgemeinen Lebensbedarf selbst bezahlen, dafür gibt es nichts zusätzlich.

  • Liebe Retro

    Dieses Beispiel zeigt deutlich auf, wie sehr Rassismus nach wie vor in der Schweiz herrscht, grauenhaft - sogar vor der bekanntesten US-Talkmasterin hält man sich aus Dummheit nicht zurück, diese war ja nur ausnahmsweise wegen Tina Turner's Hochzeit mal in der Schweiz - geschweige bei Nonames wie Deinem Mann oder auch mir - ich schäme mich immer mehr für unser Land..........

    Rassismus! Beim Shopping an der Zürcher Bahnhofstrasse wollte Oprah Winfrey eine Handtasche kaufen. Die Verkäuferin verweigerte der US-Talkmasterin allerdings den Service: «Diese Tasche ist zu teuer für Sie» http://www.blick.ch/news/schwe…ht-bedient-id2400343.html


    http://www.blick.ch/news/schwe…ht-bedient-id2400343.html

  • vielen herzlichen dank für die antworten, auch die PNs.

    das klingt alles nicht sehr motivierend und mutmachend.

    aber moslems, egal woher können her kommen und hier leben, trotz ....naja, lassen wir das.

    ich bin echt grade ratlos.....ich soll den mann den ich liebe, nicht heiraten können, weil ich eine IV beziehe und er hier (noch) keine arbeit hat?

    nun weiss ich gar nicht, was ich zu tun habe.....

  • Was Sie als private Nachrichten erhalten haben, weiss ich nicht.

    Ich empfehle zuerst beim kantonalen Migrationsamt anzurufen dort den Sachverhalt zu schildern (Schweizerin mit 100 % IV-Rente und Ergänzungsleistungen zur IV-Rente möchte Mann aus Kenya heiraten) und zu fragen, wie das mit der Aufenthaltsgenehmigung bzw. Niederlassungsgenehmigung funktioniert, wenn Sie zuvor in Kenya heiraten. Ich bin kein Spezialist für Ausländerrecht und weiss nicht ob überprüft wird ob ihr Einkommen ausreicht und für ihren Mann zu sorgen und ob es eine Rolle spielt ob ein Teil des Einkommens aus Ergänzungsleistungen besteht, welche erhöht werden müsste um zusätzlich für den Mann zu sorgen. Ich kannte bisher nur Fälle, wo Personen mit einem ausreichenden Erwerbseinkommen, von dem Sie auch ihren zukünftigen Partner versorgen konnten ein Verlobtenvisum bekommen haben damit der zukünftige Ehepartner in die Schweiz kommen kann damit man in der Schweiz heiraten konnte.

    Ihr Mann muss einen Wohnsitz und den gewöhnlichen Aufenthalt in der Schweiz (zum Beispiel) in Ihrer Wohnung haben um einen Anspruch auf Ergänzungsleistungen zu haben. Um seinen Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt in der Schweiz zu haben benötigt er aber eine Aufenthaltsgenehmigung bzw. Niederlassungsgenehmigung für die Schweiz. Das gilt auch für Sie. Deshalb würden ihre Ergänzungsleistungen wegfallen, wenn Sie die Schweiz für längere Zeit verlassen.

  • Was Sie nicht vergessen dürfen

    liebe RETRO

    und das ist sehr, sehr wichtig ist,

    dass man Ihnen evtl. mit Hilfe von unlauteren Gutachtern Ihre IV-Rente hier in der Schweiz wegnehmen wird.


    Mir ergeht es im Moment so bzw. ich habe täglich Angst, an den Briefkasten zu gehen, weil so ein befangener Psychiater die Frechheit hatte, mir mit 58 Jahren - 6 Jahre eine halbe Rente - nach schwerem Unfall im Jahre 2001 eine ganze Rente - zu Gunsten der IV und um neue lukrative Aufträge zu erhalten, einfach zu schreiben, ich sei gesund. Die körperlichen Gebrechen - kaputtes Bein, Kiefer, Augen hat man nicht untersucht.



    Ich nehme an - auf jeden Fall gibt es von nirgends eine Antwort - dass IV-Rentner im Ausland von diesen menschenunwürdigen Sparmassnahmen NICHT betroffen sind. Deshalb rate ich Ihnen an, diese Möglichkeit auch in Betracht zu ziehen - evtl. wenn Ihr eigenes Kind ausgezogen ist.


    Wie ich Ihnen geschrieben habe - mein Schwiegersohn ist auch Afrikaner und lebt seit 10 Jahren in der Schweiz - 6 davon ist er mit meiner Tochter verheiratet und ich habe eine selten süsse Enkelin - hatte auch dieser grösste Mühe, einen Job zu finden.

    Gott sei Dank fand er nun einen in einer Kantine. Aber ohne das Auto meiner Tochter wäre er völlig aufgeschmissen. Er muss täglich nach Horgen fahren und dieser Betrieb ist sehr weit weg von den öffentlichen Verkehrsmitteln bzw. er muss teilweise morgens um 05.00 Uhr mit der Arbeit beginnen, somit wäre das ohne Auto gar nicht möglich.

    Zudem sind solche Jobs vielfach unterbezahlt - auch da meint man - nur weil jemand anderer Herkunft ist, sei er weniger wert.



    Die Schweiz wird immer mehr ein Land, wo man sich schämen muss. Seien es Ausländer, alte Leute, kranke Menschen, Bedürftige usw.usf. - die sind hier nicht mehr wert, nur noch Geld und Profit zählen.



    Ich war mal stolz auf meinen Schweizer Pass - das bin ich schon lange nicht mehr *seufz*

  • Retro

    Mir ist eine Situation bekannt, die elegant gelöst werden konnte. Vielleicht ginge etwas Ähnliches auch bei Dir/Euch.

    Eine Schweizerin, hier wohnhaft, geschieden, lernte im nicht EU-/EFTA-Ausland einen Mann kennen. Sie hofften auf eine gemeinsame Zukunft.

    Sie erkundigte sich, wie Sozialversicherungsberater es Dir auch empfiehlt, ganz offen bei allen zuständigen Behörden, welche Folgen die Eheschliessung in allen Bereichen (auch z.B. Steuer und AHV-Beiträge) hätte.

    Dabei sagte sie die Wahrheit: dass sie schliesslich geschieden sei, und seinerzeit bei der ersten Eheschliessung ja auch gemeint habe, das werde etwas Gutes. Jetzt habe sie zwar ein sehr gutes Gefühl dabei, aber wer weiss, vielleicht irre sie sich wieder.

    Mit diesen Wörtern bat sie um eine auf 3 Monaten b-e-f-r-i-s-t-e-t-e Aufenthaltsbewilligung für ihren Verlobten. Sie sagte: „Schliesslich will ich ja erst sehen, ob er sich wirklich bemüht, Deutsch zu lernen und Arbeit zu finden, sonst will ich ihn eigentlich lieber nicht heiraten, so innig ich ihn liebe. Denn wenn er nur herumhängt, was ich nicht hoffe, dann werden wir beide zusammen sehr unglücklich. Und ich mag nicht mehr durch die Strapazen einer Scheidung zu gehen.“ Sie machte es bei der zuständige Behörden gleich von Anfang an klar, dass wenn ihr Verlobter sich hier nicht integriere, sie einen allfälligen Antrag, die er später auf Verlängerung der Aufenthalt stellen würde, nicht unterstützen würde. Das wusste er auch.

    Er durfte einreisen und bei ihr wohnen. Für die 3 Monate musste sie komplett für ihn Bürgen, seine Krankenkasse selber bezahlen, und für alle seine Kosten aufkommen. Sie waren also ziemlich arm. Sie hat gehofft, das würde ihn zusätzlich motivieren. Er jedoch litt an Kulturschock und hat zunächst kaum etwas unternommen.

    Als schon 2 Monate vorbei waren, schreckte er hoch, und begann doch Deutsch zu lernen. Als es um die Verlängerung ging und sie zusammen bei der Behörde vorsprechen mussten, hat sie dort ihren Verlobten nochmals klipp und klar gesagt: „Wenn da nicht sehr bald grosse Integrationsschritte gemacht werden, kann ich es mir – weder emotional noch finanziell – leisten, Dich zu heiraten. So sehr es mir das Herz brechen würde, wenn Du gehen müsstest: mir fehlt einfach die Kraft, eine über Jahren hinaus gezogenes Desaster mitzumachen.“

    Er bekam eine Verlängerung für weitere 3 Monaten. In der Zeit waren sie weiterhin knapp bei Kasse. Und plötzlich „hat es bei ihm Klick gemacht“ und der Mann hörte auf, mit allen Menschen Englisch zu sprechen, bemühte sich stattdessen, Deutsch zu sprechen.

    Sein Fortschritt war beeindruckend, und für sein Umfeld motivierend. Ein Verwandter half dann sogar ein wenig, finanziell. Vor Ablauf der zweiten 3-monatigen Phase sah jemand im Bekanntenkreis einen Weg, den Mann eine richtige Anstellung zu vermitteln. Mit dieser Aussicht belegt, und selber Deutsch sprechend, kehrte er wieder auf die Behörde zurück. Es würde definitiv, dass er sein Leben selber würde bestreiten können, das Paar heiratete, und anhand dieses Werdegangs bekam er auch eine richtige Bewilligung.

    Was mir an dieser Kooperation gefällt ist, dass alle Parteien offen und ehrlich geredet haben. Es wurde gleichzeitig auf das Wohltun der Liebe und die Realität der Lebensverhältnisse geschaut.

    Um welche Kategorien Visas oder Bewilligungen (Tourist? Verlobter?) es sich handelte, weiss ich nicht. Und natürlich auch nicht, in wie fern etwas davon auf Deine / Eure Situation ähnlich anwendbar wäre.