hallo
ich habe bei wunderlampe.ch eine lampe gegen vorkasse bestellt. ( lampe wird erst geliefert, wenn bezahlt )
da sie doch recht teuer ist und ich eine andere fand und kaufte, leistete ich keine bezahlung der online lampe. bestellt hatte ich am 2.12.15
nun bekam ich eine zahlungsaufforderung mit androhung, das sie das inkasso büro einschalten, sollte ich nicht bezahlen. ( vorher schon mal eine mahnung, die ich nicht sah, da ich am zügeln war und deshalb längere zeit nicht am pc war bzw im postfach.
habe dann zurückgemailt, das ich kein intresse mehr an der lampe habe und normalerweise die bestellung storniert wird, sollte der betrag nicht einbezahlt werden.
ich bekam dann noch eine mail, in der sie sagten, das sie dies nicht immer so sei und ich eine rechtsverbindliche bestellung eingegangen sei und sie weiterhin auf ihrer zahlung bestehen und sonst das inkasso einleiten.
bin ich tatsächlich verpflichtet, den betrag für die lampe zu bezahlen ?
lieben dank für eine antwort
gruss retro
onlinebestellung gegen vorkasse- verbindlich?
Dieses Forum wird bald eingestellt
Am 17. Dezember 2023 werden wir das Beobachter-Forum abstellen und alle Beiträge unwiderruflich löschen.
Die Details zum Entscheid und den entsprechenden Thread finden Sie hier.
-
-
eine legitime forderung dieses shop. vertrag ist vertrag.
-
Die Forderung ist tatsächlich legitim, aber in der Regel lassen sich Onlineshops auf eine Stornierung ein, wenn per Vorkasse gezahlt werden sollte, denn es ist ja noch keine Arbeit entstanden. In den AGBs des Shops muss es ein Widerrrufsformular mit detaillierten Angaben geben (ist Pflicht) - hier würde ich nachschauen und das Formular noch mal einsenden. Die Frist beträgt in der Regel 14 Tage, aber ich würde hier noch mal ganz höflich anfragen und sagen, dass Du es einfach vergessen hast.
Wenn das Inkasso-Büro bereits eingeschaltet ist, ist es allerdings zu spät. -
Sorry, 14 Tage ist die Frist in Deutschland, hier sieht es etwas anders aus:
Die Gesetzgebung der Schweiz sichert dem Kunden kein Recht zu, sich umzuentscheiden und ein Produkt nach einem Online-Kauf zurückzugeben. Der Betreiber eines Webshops kann dieses Recht gewähren, ist aber nicht dazu verpflichtet. Wenn er sich dafür entscheidet, müssen folgende Punkte in den AGB eindeutig festgeschrieben sein:
Bestehen des Widerrufsrechts
Rücktrittsfristen
Modalitäten des Widerrufsrechts
Wie auch immer - AGBs und Widerrufsoptionen sind Pflichtangaben - hier zuerst schauen.