hallo
ich habe bei wunderlampe.ch eine lampe gegen vorkasse bestellt. ( lampe wird erst geliefert, wenn bezahlt )
da sie doch recht teuer ist und ich eine andere fand und kaufte, leistete ich keine bezahlung der online lampe. bestellt hatte ich am 2.12.15
nun bekam ich eine zahlungsaufforderung mit androhung, das sie das inkasso büro einschalten, sollte ich nicht bezahlen. ( vorher schon mal eine mahnung, die ich nicht sah, da ich am zügeln war und deshalb längere zeit nicht am pc war bzw im postfach.
habe dann zurückgemailt, das ich kein intresse mehr an der lampe habe und normalerweise die bestellung storniert wird, sollte der betrag nicht einbezahlt werden.
ich bekam dann noch eine mail, in der sie sagten, das sie dies nicht immer so sei und ich eine rechtsverbindliche bestellung eingegangen sei und sie weiterhin auf ihrer zahlung bestehen und sonst das inkasso einleiten.
bin ich tatsächlich verpflichtet, den betrag für die lampe zu bezahlen ?
lieben dank für eine antwort
gruss retro
vorkasse onlinebestellung, nicht bezahlt. betreibung rechtlich?
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Die Details zum Entscheid und den entsprechenden Thread finden Sie hier.
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Wurden Sie schriftlich darauf hingewiesen, dass Sie verpflichtet sind an einem bestimmten Datum eine Vorauszahlung (Anzahlung) zu bezahlen, wenn Sie eine Bestellung aufgeben oder wurde auf der Website bei dem Bestellformular auf Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) mit einem Link hingewiesen und steht das mit der Vorauszahlung in den AGB?
Ich finde in dem Bestellformular im Shop auf http://www.wunderlampe.ch keinen Hinweis auf eine Verpflichtung zur Vorauszahlung. Im Shop steht derzeit über dem Bestellformular "Die Wunderlampe-Artikel werden Ihnen mit der Rechnung geliefert.
(Zuzüglich Versandkosten bei allen Paketsendungen)".
http://www.wunderlampe.ch/helfen-sie-mit/shop
Wenn keine Vorauszahlung vereinbart wurde, dann müssen Sie erst bezahlen nachdem die bestellte Lampe geliefert wurde. Aber selbst wenn keine Vorauszahlung vereinbart wurde, kann Wunderlampe darauf bestehen, dass Sie Ihren Vertrag erfüllen, den Sie mit der Bestellung und damit mit der Annahme des Angebots von Wunderlampe Ihnen eine Lampe zu liefern eingegangen sind. Wenn keine Vorauszahlung vertraglich vereinbart wurde kann Wunderlampe Sie allerdings erst auf die Zahlung klagen nachdem Wunderlampe seinen Teil des Vertrags durch die Lieferung der Lampe an Sie erfüllt hat.
Ich empfehle Ihnen das zu überprüfen und mit der Wunderlampe.ch zu telefonieren und an deren Kulanz zu appellieren, dass es keine gute Werbung für eine wohltätige Stiftung ist, wenn diese nicht bereit ist Bestellungen zu stornieren, bei denen die Ware noch nicht ausgeliefert wurde und, dass dies keinen guten Eindruck macht, wenn sich dies unter potentiellen Kunden und Spendern herumspricht. -
Ich glaube dass der Shop (theoretisch) zu recht auf die Zahlung besteht, weil Sie bestellt haben.
Gleichzeitig sollte der Shop aber einsehen dass es keinen Sinn hat auf die Zahlung zu bestehen, da bei Online-Bestellungen ein Rückgaberecht besteht.
Wenn der Shop jetzt auf den Umweg der Zahlung, Lieferung, Rücksendung und Erstattung besteht, dann hat er (glaube ich) das recht dazu, nur wäre es eben idiotisch. -
Gleichzeitig sollte der Shop aber einsehen dass es keinen Sinn hat auf die Zahlung zu bestehen, da bei Online-Bestellungen ein Rückgaberecht besteht.
Es gibt in der Schweiz bei Bestellungen über das Internet kein gesetzliches Widerrufsrecht.
https://www.konsumentenschutz.…ufsrecht-im-onlinehandel/ -
vielen dank für ihre antworten.
kann ich denn die lampe zurücksenden, wenn ich diese bezahlt und erhalten habe?
vorauskasse darum, da ich keine kreditkarte habe und auch über kein paypal verfüge. -
kann ich denn die lampe zurücksenden, wenn ich diese bezahlt und erhalten habe?
vorauskasse darum, da ich keine kreditkarte habe und auch über kein paypal verfüge.
Das Zurückgeben können der Lampe besteht ebenfalls auf Kulanz des Verkäufers. Du hattest diese ja verkauft und bist mit ihm einen rechtsverbindlichen Vertrag eingegangen, unabhängig davon was für eine Zahlungsart vereinbart wurde.
Der Verkäufer wird diese ja auch irgendwo eingekauft haben und hat dafür bezahlt. Gegenfrage würdest Du als Verkäufer, der Geld ausgelegt hat, jetzt einfach den Vertrag stornieren wenn Dir ein Käufer sagt er will die Lampe nun doch nicht ? -
vielen dank für ihre antworten.
kann ich denn die lampe zurücksenden, wenn ich diese bezahlt und erhalten habe?
vorauskasse darum, da ich keine kreditkarte habe und auch über kein paypal verfüge.
Haben Sie meinen Beitrag vom Verfasst am: 09.01.2016 – 13:14 und den darin angegebenen Link nicht durchgelesen. Ich habe damit Ihre Frage bereits beantwortet. Sie sind verpflichtet den Vertrag einzuhalten, den Sie mit der Bestellung der Lampe eingegangen sind. Der Vertrag ist, dass Ihnen Wunderlampe.ch eine Lampe liefert und Sie verpflichtet sind diese Lampe zu bezahlen.
Sie haben kein Recht diesen Vertrag zu widerrufen, also müssen Sie den Vertrag einhalten. Deshalb haben Sie kein Recht die Lampe nach der Lieferung wieder zurückzuschicken und die Lampe nicht zu bezahlen (es sei denn die Lampe hätte Mängel, aber dann kann ihnen Wunderlampe eine neue oder reparierte Lampe schicken und darauf bestehen, dass Sie dann bezahlen).