Die Kunst des schikanierens - RAV

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Am 17. Dezember 2023 werden wir das Beobachter-Forum abstellen und alle Beiträge unwiderruflich löschen.

Die Details zum Entscheid und den entsprechenden Thread finden Sie hier.

  • Zum Glück war ich nie selber von der Zusammenarbeit mit dem RAV betroffen, aber meine Frau ist es leider gerade. Ich muss schon sagen, was die sich dort leisten und wieviele Briefe die versenden können, um den Leuten etwas nicht bezahlen zu müssen, ich schäme mich, vorallem da meine Steuern dies ja finanzieren.

    Meine Frau musste als einzige Tochter zu ihrer Mutter die fast an der Grenze zu China wohnt. Kaum angekommen musste die Mutter 2 Wochen ins Spital. Dort sind es die Verwandten die das Essen bringen und die Mutter waschen und teilweise pflegen müssen, nicht die Angestellten. Danach musste sie sich darum kümmern dass jemand für die Mutter schaut wenn sie weg ist was auch Zeit braucht. Internet gibt es nicht, Internet Cafes oder shops auch nicht, gratis Wlan oder ähnliches, gar nichts.

    Ich habe meine Frau beim RAV abgemeldet so dass sie den Status "Unbezahlt" hatte. Als sie wieder da war wieder angemeldet.

    Zuerst kam ein Brief, sie hätte sich nicht genügend für Arbeit bemüht in dieser Zeit und man könne hier Einsprache machen. Das machten wir nicht denn gegen Windmühlen zu kämpfen mache ich nie. So kam ein 2. Brief, wir hätten es nicht mal für nötig befunden uns zu rechtfertigen wieso wir uns nicht für Arbeit bemühten - während sie ohne Internet Anschluss fern der Heimat weilte. Das haben wir ja bereits gemacht und war mündlich und auführlich an den Berater. Entweder war er geistesabwesend oder hat überhaupt nichts verstanden um was es überhaupt ging.

    Wie meine Frau von denen behandelt wird ist eine bodenlose Frechheit. Die haben nichts anderes zu tun als zu schikanieren wo es nur geht. Je länger dieses Trauerspiel geht desto unsozialier werde ich. Für was Sozialleistungen bezahlen? Um solche Angestellte zu unterhalten die dann die Versicherten schlecht behandeln?

  • Ich habe kein Verständnis dafür, dass Sie hier herumjammern. Sie haben sich nicht einmal die Mühe gemacht sich zu wehren.

    Es ist Ihre eigene Schuld, wenn Sie die Möglichkeit eine Einsprache gegen die Verfügung, mit der Sie nicht einverstanden sind, einzureichen, nicht genutzt haben. Ich empfinde es als grobe Selbstüberschätzung im vorhinein zu wissen zu glauben, gegen Windmühlen zu kämpfen und deshalb keine Einsprache einzureichen. Einsprachen werden im Bereich der Arbeitslosenversicherung oft von einer spezialisierten Einspracheabteilung und damit von einer anderen Person als dem RAV-Berater gelesen. Zudem hätte man nach einem ablehnenden Einspracheentscheid Beschwerde gegen den Einsprachentscheid beim kantonalen Sozialversicherungsgericht einreichen können. Sowohl das Einspracheverfahren als auch das Beschwerdeverfahren vor dem kantonalen Sozialversicherungsgericht sind gratis. Gegen ein Urteil des kantonalen Sozialversicherungsgerichts hätte man eine Beschwerde beim Bundesgericht einreichen können. Wenn man dort gewinnt wäre auch dieses Verfahren gratis, wenn man sich die dort eher geringen Gerichtskosten (ca. 500 Franken) nicht leisten kann und Angst hat zu verlieren kann man einen Antrag auf unentgeltliche Rechtspflege stellen und bezahlt dann nichts, selbst wenn man vor Bundesgericht verliert.

    Abgesehen davon werden die Arbeitslosenentschädigunen nicht durch Steuern, sondern durch Sozialversicherungsbeiträge finanziert.

  • was ich hier in diesem forum so alles negatives über's rav lesen konnte, hat mir echt zu denken gegeben. ich war bereits im 2010 mal eine weile arbeitslos und hatte damals überhaupt nie auch nur das geringste problem mit dem rav oder der arbeitslosenkasse. gut dachte ich mir, es kann ja sein, dass es sich in den letzten jahren zum negativen hin verändert hat. seit februar bin ich erneut auf stellensuche und habe mich auch beim rav angemeldet. aber auch dieses mal ist alles völlig problemlos über die bühne gegangen. es war mir jetzt ein anliegen hier mal mitzuteilen, dass nicht alle das gefühl haben vom rav schikaniert zu werden.

  • Mein Mann war 14 Tage arbeitslos (nachdem er wegen Mobbing selber gekündigt hat - hat also gar kein Arbeitslosengeld bezogen wegen der Sperrtage). Er wurde in der kurzen Zeit der Kündigungsfrist und bis zum neuen Vertrag DREI Mal wegen Kleinigkeiten bestraft!!! Das dritte Mal, weil er keine Bewerbungen geschrieben hat, NACHDEM er bereits einen neuen Arbeitsvertrag unterschrieben und eine Kopie davon persönlich dem RAV-Berater überreicht hatte!!!!

  • tja... ich bin auch überrascht... das Mobbing beim RAV gibt es wirklich. Es kommt wohl auf die entsprechende begleitende Person an... und vielleicht auf den Leiter einer RAV-Stelle (den Druck von oben nach unten).

    Meine Tochter hat im Januar ein Baby bekommen... ein Schreibaby. Sie hat es darum nicht geschafft, schon während dem Mutterschaftsurlaub Bewerbungen zu schreiben, was gleich Druck und Abzug nach sich zog.

    Nach ihrer Kündigung auf Ende April (Ende des Mutterschaftsurlaubs) begann die Arbeitslosigkeit. Sie hatte Ihre Stelle wegen des Baby's gekündigt, weil sie täglich einen Arbeitsweg von 2 x 1 1/2 - 2 Std. hatte. Sie hat dies praktisch bis kurz vor der Geburt durchgehalten, obwohl es sehr anstrengend für sie war. Zum Glück hat es das Baby nicht beeinträchtigt.

    Nach dem Mutterschaftsurlaub hätte dies neben der 8 stündigen Arbeitszeit plus 3-4 Std. Weg bedeutet. Sie wollte daher etwas näher am Wohnort eine Arbeit suchen, um näher beim Baby (Stillen) zu sein... um die Grosseltern und das Baby nicht mit dem weiten Weg zum Stillen zu belasten.

    Sie war dann im Mai Juni Juli auf Arbeitsuche - näher bei Rapperswil - was sich sehr schwierig gestaltete. Sie hatte vorher einen 80% Job (im Verkauf) wollte aus finanziellen Gründen wieder 80% arbeiten. Obwohl es in dieser Zeit nur Jobs von 20 / 30 / 50 % auf dem Markt gab, gab es wieder Druck und Abzug. Aus meiner Sicht wurde sie durch die Art der RAV-Beraterin gemobbt.

    Weil alles nicht so klappte wie sie es geplant hatte, hat sich durchgerungen, zu ihrem Mann nach Deutschland zu übersiedeln. Sie ist Schweizerin... Ihr Mann (Deutscher) arbeitete sei bald 1 Jahr in Deutschland, kommt aber jedes Wochenende nachhause. Sie hätte eigentlich den Leistungsexport zu gut gehabt. Da wurde ihr plötzlich.... weil sie sich - lt. Aussage der RAV-Beraterin - zuwenig um 80%ige Stellen bemüht hätte... zum Uebergang in den Leistungsexport ein Beschäftigungsprogramm aufgezwungen.

    Da wurde es mir zu bunt - ich hab angeregt, dass sich sie sofort abmeldet... und dass ich sie dafür finanziell unterstütze. Ich werde mehr arbeiten,

    obwohl ich eigentlich schon pensionniert bin.

    Ich zahle seit 40 Jahren meine Steuern - und nun sowas. Ich muss ehrlich gestehen:

    "Eigentlich erwarte ich, dass das RAV M e n s c h e n unterstützt - und nicht mobbt und dauernd unter Druck setzt."

  • Viele grosse Organisationen, so auch RAV, haben ihre Regeln und Vorschriften. Wer neu dazukommt, kennt diese oft nicht gleich, und muss erst erlernen, wie die Abläufe sind. Wer Gelder bei der RAV beantragt, schuldet es sich selber, stets auf dem Laufenden zu bleiben über seine/ihre Pflichten und Rechten. Das ist leider eine grosse Arbeit, aber erst dadurch wird die Aufgabe deutlicher, und es wird klarer, wie die „Arbeitsbemühungen“ zu belegen sind.

    Und in dieser Informationstransfer scheint es unterschiedliche Quellen von möglichen Problemen zu geben:

    • Einerseits, dass manche bei der RAV angemeldete Personen nicht wissen, was die Bedingungen sind, die sie erfüllen müssen, (sei es weil die beratende Personen es ihnen nicht deutlich machten, oder weil sie nicht selber sich erkundigt haben)

    • Andererseits, dass die angemeldete Personen die Bedingungen als unredlich oder unerfüllbar empfinden, (sei es weil sie sich eine einfacheren Abwicklung vorgestellt haben, oder weil die RAV Beratende die Messlatte hoch setzt).

    In beiden Fällen hilft, alle Unterlagen ganz genau zu ordnen, und gleich beim Termin im RAV-Büro alles schriftlich zu notieren, damit es keine Missverständnisse gibt.

    Es tut mir sehr leid für jemanden, der die RAV-Prozederen zwar kennt, aber aus familiären Gründen nicht einhalten kann. Aber dann gilt es, die RAV über diese Abweichung von der Pflichterfüllung so früh möglich schriftlich mitzuteilen. Und gleichzeitig nachzufragen, mit welchen Sanktionen zu rechnen sind, und welche Dokumentation bis wann nötig wird, um den Straftagen so gering als möglich zu behalten.

    Wer das Gefühl hat, alle Anforderungen des Beraters oder der Beraterin erfüllt zu haben, und trotzdem ungerechterweise bestraft zu werden, kann dann mittels Unterlagen alles belegen. Und falls es hart auf hart geht, unbedingt vom formalen Weg Gebrauch zu machen, um die Sache zu berichtigen.

    Ja, ich kenne auch zum Teil echt katastrophalen Fällen, in der die arbeitslose Personen sich echt bemüht haben, und trotzdem immer wieder Nachteile erlitten, (also nicht alles nur rosig bei der RAV). Aber viel mehr Fälle kenne ich, bei der es sehr wohl gut ablief.... sobald die Person fristgerecht lieferte, was verlangt wurde.

  • Hallo!

    Nach langer Suche habe ich euch hier gefunden.

    Zu meinem Problem, ich bin arbeitslos wegen einem Burnouts zudem kam noch die erfreuliche Diagnose hochgradiges ADHS.

    Zwischenzeitlich hatte ich zwei kürzere Jobs und musste die auf Rat meiner Psychiaterin aufgeben.

    Also bin ich nun seit drei Monaten wieder am Bewerbungen schreiben und Absagen sammeln.

    Klar würde ich gerne wieder arbeiten zumal ich Vater von 4 Kindern bin welche sehr viele Abstriche machen müssen gegenüber ihren Klassenkameraden.

    Nun wurde ich von meinem RAV Berater in eine AMM geschickt. Mein erlernter Beruf ist Rohrnetzmonteur. Diesen Beruf habe ich 14 Jahre ausgeübt und habe dann auf Hauswart gewechselt und mit 3 Häusern angefangen. Mit der Umstrukturierung der Firma bekam ich immer mehr Häuser bis ich auf 22! Häuser war und das Burnout mich nach 8 Jahren vom Arbeitsmarkt fegte.

    Heute hatte ich meinen ersten Tag. Ziel der Massnahme ist laut RAV Berufsqualifikationen in einer arbeitsmarktnahen Tätigkeit zu vermitteln.

    Nun was mache ich da? Ich darf für die Caritas Wohnungen putzen mit Abgabegarantie. Das kann doch nich wahr sein. Noch schlimmer ist für mich das ich mit niemandem reden kann. 2 sprechen Somalisch, 2 Eriträisch und eine Tibetanisch.

    Diese Massnahme nützt mir absolut nichts für meine berufliche Laufbahn.

    Rauskommen gibt es nicht da ich nur verweigern könnte und dann die Sanktionen anfechten. Sanktionen kann ich mir aber keine leisten.

    Weiss jemand Rat?



  • Nun wurde ich von meinem RAV Berater in eine AMM geschickt. Mein erlernter Beruf ist Rohrnetzmonteur. Diesen Beruf habe ich 14 Jahre ausgeübt und habe dann auf Hauswart gewechselt und mit 3 Häusern angefangen. Mit der Umstrukturierung der Firma bekam ich immer mehr Häuser bis ich auf 22! Häuser war und das Burnout mich nach 8 Jahren vom Arbeitsmarkt fegte.

    Heute hatte ich meinen ersten Tag. Ziel der Massnahme ist laut RAV Berufsqualifikationen in einer arbeitsmarktnahen Tätigkeit zu vermitteln.

    Nun was mache ich da? Ich darf für die Caritas Wohnungen putzen mit Abgabegarantie. Das kann doch nich wahr sein. Noch schlimmer ist für mich das ich mit niemandem reden kann. 2 sprechen Somalisch, 2 Eriträisch und eine Tibetanisch.

    Diese Massnahme nützt mir absolut nichts für meine berufliche Laufbahn.

    Rauskommen gibt es nicht da ich nur verweigern könnte und dann die Sanktionen anfechten. Sanktionen kann ich mir aber keine leisten.

    Weiss jemand Rat?



    Sie könnten versuchen noch einmal mit dem RAV zu reden und darum ersuchen, dass man begründet, aus welchen Gründen und auf Grund welcher Abklärungen die gesetzlichen Voraussetzungen für diese Massnahme erfüllt sind. Sie könnten dann probieren Gründe anzuführen, warum Ihrer Meinung nach diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Ich gehe davon aus, dass Sie als Hauswart bereits wissen, wie man Reinigungsarbeiten duchführt und, dass Reinigungsarbeiten Ihre Vermittlungsfähigkeit nicht fördern, weil sie das Fachwissen bereits haben und bereits Berufserfahrung in diesem Bereich haben. Sie könnten auch probieren mit der Caritas zu reden und Ihre bisherigen Berufspraxis erläutern und die Caritas bitten mit dem RAV zu reden und zu sagen, dass diese Massnahme Ihre Vermittlungsfähigkeit nicht fördert.

    Randziffer B304 des Kreisschreibens AVIG-Praxis ALE des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO: Die versicherte Person kann rechtsprechungsgemäss gegen die Zuweisung einer zumutbaren Arbeit mangels schutzwürdigen Interesses keine Einsprache/Beschwerde führen. Daher muss die Zuweisung nicht in Form einer Verfügung, sondern lediglich in einfacher Schriftform angeordnet werden. Allfällige Einsprachen gegen Zuweisung zumut-barer Arbeit hat die zuständige Amtsstelle mit einem Nichteintretensentscheid zu erledigen. Das gleiche gilt auch für die Zuweisung in arbeitsmarktliche Massnahmen. Die versicherte Person kann demnach erst gegen die Einstellungsverfügung wegen Weisungsmissachtung nach Art. 30 Abs. 1 Bst. d Einsprache führen (EVG C 85/03 vom 20.10.2003).

    Wenn Sie ohne zumutbaren Grund die Massnahme abbrechen werden Sie mit der zeitweisen Nichtauszahlung der Taggelder der Arbeitslosenversicherung bestraft. Sie können zwar gegen eine solche Verfügung eine Einsprache einreichen, aber das RAV wird wahrscheinlich einer Einsprache gegen diese Verfügung die aufschiebende Wirkung entziehen. Das bedeutet, dass Sie während der Bearbeitung der Einsprache bis ein Einspracheentscheid erstellt ist die Taggelder nicht erhalten und diese erst nach dem Einspracheentscheid nachbezahlt bekommen, falls Sie mit der Einsprache recht bekommen. Wenn das Geld dann nicht reicht, können Sie nur Sozialhilfe beim Sozialamt beantragen und die ist eventuell tiefer als die Taggelder und ausserdem müssen Sie diese später wieder zurückbezahlen falls Sie später wieder mehr Geld verdienen oder ein höheres Vermögen haben.

    Sie könnten zwar ein Gesuch um einen unentgeltlichen Rechtsbeistand stellen, aber das RAV lehnt solche Gesuche im Verwaltungsverfahren meist mit der Begründung ab, dass der Bezug eines Rechtsbeistands nicht notwendig wäre.

    Schauen Sie ob das Schweizerische Arbeiterhilfswerk in Ihrem Kanton eine unentgeltliche Rechtsberatung anbietet.

    Wenn das RAV die Massnahme nicht abbrechen möchte, wird Ihnen wahrscheinlich nichts anderes übrig bleiben als diese Massnahme Ihren Kindern zuliebe zu ertragen damit Sie weiterhin die Taggelder der Arbeitslosenversicherung erhalten.

    Artikel 17 Absatz 3 Buchstabe a AVIG: Der Versicherte muss eine vermittelte zumutbare Arbeit annehmen. Er hat auf Weisung der zuständigen Amtsstelle an arbeitsmarktlichen Massnahmen teilzunehmen, die seine Vermittlungsfähigkeit fördern;

    Artikel 17 Absatz 5 AVIG: Das Arbeitsamt kann in Einzelfällen einen Versicherten einer geeigneten öffentlichen oder gemeinnützigen Einrichtung zur beruflichen, sozialen oder psychologischen Fachberatung zuweisen, sofern sich diese Massnahme aufgrund erfolgter Abklärungen als sinnvoll erweist. Diese Einrichtungen erhalten dafür eine von der Ausgleichsstelle festzulegende Entschädigung.

    Artikel 30 Absatz 1 Buchstabe d AVIG: Der Versicherte ist in der Anspruchsberechtigung einzustellen, wenn er die Kontrollvorschriften oder die Weisungen der zuständigen Amtsstelle nicht befolgt, namentlich eine zumutbare Arbeit nicht annimmt oder eine arbeitsmarktliche Massnahme ohne entschuldbaren Grund nicht antritt, abbricht oder deren Durchführung oder Zweck durch sein Verhalten beeinträchtigt oder verunmöglicht;

    AVIG:

    https://www.admin.ch/opc/de/cl…ation/19820159/index.html

  • Randziffer A24 des Kreisschreibens AVIG-Praxis AMM des SECO: Das EVG (Eidgenössische Versicherungsgericht) hat schon mehrmals präzisiert, dass die Teilnahme an einer AMM die Vermittlungsfähigkeit der versicherten Person massgeblich verbessern muss. Ein rein theoretischer Nutzen, der im konkreten Fall die Vermittlungsfähigkeit kaum verbessert, ist nicht ausreichend, um die Voraussetzungen von Art. 59 AVIG zu erfüllen (ARV 1985, Nr. 23). Bestehen erhebliche Zweifel, dass die Massnahme in Bezug auf die Vermittlungsfähigkeit der versicherten Person den gewünschten Nutzen bringt, kann die Teilnahme verweigert werden.

  • Und in der Wirtschaft hätten diese Leute z.T. selbst gar keine Chance mehr.

    Weil sie durch das Beamtentum so abgestumpft sind.

  • Es wäre wohl angebracht RAV-Berater auszubilden die etwas von Psychologie verstehen und abschätzen könnten wer wirklich in Not geraten ist und Arbeitslosengeld nötig hat. Die RAV-Berater die ich kennen gelernt habe schätze ich allesamt als unfähig, überheblich und karakterlos ein.

    Ich kenne niemand der sagt dass das RAV ihm geholfen hat. Niemand!!

    Es kann doch nicht sein, dass wenn jemand seine Arbeitsstelle kündigt, weil der Arbeitgeber massiv gegen das Arbeitsgesetz verstösst, ein ungebildeter RAV-Berater und die ALK.Einstelltage verfügen mit der Begründung die Stelle sei zumutbar bis eine Neue gefunden wäre.

    In 8 Monaten 5 Monate ohne einen freien Tag mit Tagen á 10 12 15 Stunden welche nicht bezahlt werden, das ist für die RAV-Berater eine zumutbare Arbeitsstelle. Auf die Frage, ob sie dieses Arbeitspensum schaffen würden, verneinten alle.

    Himmeltraurig wie mit den Arbeitslosen umgegangen wird.

    Eine riesige. Unverschämtheit das Ganze das ist meine Meinung und ziemlich sicher die von vielen Arbeitslosen, unverschuldeten Arbeitslosen.

    Offensichtlich entgeht diesem RAV und ALK die wirtschaftliche Situation, Saisonstellen, Stellenabbau usw. und geniessen ihre Macht und schikanieren in Not geratene Menschen.

    Das kann es nicht sein!!!

  • Hier herumzupoltern und mit Vermutungen herumzuwerfen, aus welchen Gründen Mitarbeiter des RAV Entscheidungen treffen hilft Ihnen überhaupt nichts.

    Das geltende Recht verlangt, dass man mit Einstelltagen bestraft wird, wenn man die Arbeitslosigkeit selbst verursacht hat, weil man eine Arbeitsstelle selbst gekündigt hat, wenn einem das Verbleiben an der Arbeitsstelle zumutbar gewesen wäre. Ob das Verbleiben an der Arbeitsstelle "zumutbar" gewesen wäre, beurteilen nicht Sie, sondern die Arbeitslosenkasse und wenn Sie eine Beschwerde gegen einen Einspracheentscheid einreichen ein oder mehrere Richter.

    Wenn Sie mit einer Verfügung nicht einverstanden sind, in welcher Sie mit Einstelltagen wegen selbstverschuldeter Arbeitslosigkeit bestraft werden, weil Sie selbst die Stelle gekündigt habe, können Sie innerhalb von 30 Tagen nach dem Empfang der Verfügung eine Einsprache gegen diese Verfügung einreichen. Sie werden wahrscheinlich keinen Erfolg haben, wenn Sie einfach nur behaupten, dass ein Verbleiben an der Arbeitsstelle unzumutbar war, weil Sie angeblich in 8 Monaten 5 Monate ohne einen freien Tag mit Tagen á 10 - 15 Stunden gearbeitet haben. Haben Sie Zeugen, welche schriftlich bezeugen können, dass dies tatsächlich so war und deren schriftliche Zeugenaussagen Sie der Einsprache beilegen können. Haben Sie Unterlagen aus einem Zeiterfassungssystem oder Dienstpläne, welche Sie der Einsprache beilegen können. Können Sie wenigstens in der Einsprache Anträge stellen welche Personen mit welcher Wohnadresse als Zeugen zu befragen sind? Am besten wäre ein Arztzeugnis, das bestätigt, dass ein Verbleiben an der Arbeitsstelle aus gesundheitlichen Gründen nicht zumutbar war.

    Wenn Sie nach einer Einsprache mit dem darauf hin erfolgenden Einspracheentscheid nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb von 30 Tagen nach dem Empfang des Einspracheentscheids beim kantonalen Versicherungsgericht eine Beschwerde gegen den Einspracheentscheid einreichen. Auch dort gilt, Sie müssen Ihre Behauptungen beweisen oder zumindest konkrete Anträge stellen, welche Beweise das Gericht erheben muss.

    Sie tragen, die Beweislast. Sie müssen beweisen, dass ein Verbleiben an der Arbeitsstelle unzumutbar war.



  • Die Kunst des schikanierens - RAV



    Mit einem BGE ( http://www.beobachter.ch/foren…/foren/list_post/f/bge-1/ ) gäbe es DIESES zwischenmenschliche Problem SO bei Behörden viel weniger. Es käme neben gewaltigen, monetären Einsparungen zu grossen Gewinnen im Zwischenmenschlichem, was sich positiv auf die Volksgesundheit auswirken würde und somit wiederum finanzielle Einsparungen bei der öffentlichen Hand nach sich zöge – die Staatsquote würde gesenkt.

    Alte Kameraden der heutigen Zustände müssten sich anpassen oder auf andere, nicht-staatliche Sektoren ausweichen.

    C-O-R-A

    Tags mit Threads von mir, die mich zurzeit vorwiegend beschäftigen

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    01-04-22 <- UMWELT <- KRIEG IN EUROPA  01-05-22 <- BILDSPRACHE <- FRAUEN  06-05-22 <- KRANKENKASSEN 15-05-22

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    Ich freue mich auf jede konstruktive Meinung von dir.

    Insbesondere auf jene der ehrlich-witzigen und/oder kritisch-konstruktiven Art.

  • Kann das Schickanieren durch das RAV bestätigen.

    Als ich nach einem Zwischenverdienst einen neuen Sachbearbeiter bekam, hat der meinen "Fall" so behandelt, als wäre ich eine Neuanmeldung.

    Ich musste also gegen die üblichen "Anfangs-Einstelltage" (zum Zeigen wer der Boss ist) vorgehen, einen erneuten Bewerbungskurs absolvieren, die üblichen "Bewerben Sie sich hald einfach"-Sprüche über mich ergehen lassen uvm.

    Auf meine Hinweise bez. Zwischenverdienst, das dies nicht meine erste Arbeitslosigkeit war, die Rahmenfrist schon vor Monaten anfing usw, wurde mit einer Nötigung reagiert:

    wenn ich alle Massnahmen, Aktionen UND EINSTELLTAGE akzeptiere, die der RAV-Berater für notwendig erachte (!!!), dürfe ich eine Weiterbildung (mit Zertifikat) machen, ansonsten würde ich die Hölle auf Erden erleben und würde durchgestempelt...

    Da ich sofort einen neuen RAV-Berater forderte - naja. Habe ich erleben müssen, das die Redewendung "eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus" auch beim RAV gilt. Ich wurde durchgestempelt. Keine Weiterbildungen, keine (sinnvollen) AM's (bsp. hätte ich als Heuschnupfer im Frühling als Gärtnergehilfe arbeiten gehen sollen), usw.

    Es soll wirklich gute RAV-Berater geben, aber wie es hier heisst: es kommt ganz allein auf die Chemie zwischen DEM ERSTEN RAV-Berater und "Arbeitslosem" an. Auf nichts weiteres. Denn selbst wenn man den RAV-Berater wechselt - die Chance das der Neue seinen Kollegen in Schutz nimmt, ist sehr hoch...

  • Kurze Ergänzung:

    ich bin zum Glück nicht mehr vom RAV abhängig. Das war die schlimmste Zeit meines Lebens... OHNE RAV wäre es mir besser ergangen, denn ich hätte viel mehr Zeit und Energie auf die Stellensuche verwenden können; nicht schön, wenn man sich praktisch den ganzen Tag gegen das RAV wehren muss...

    Ich habe JEDES Formular und Schreiben gesehen, dass das RAV versendet. Ausser Stellenzuweisungen, Gutsprache einer Weiterbildung, oder eine Stellen-Vermittlung. (der Name sagt ja "Regionales Arbeitsvermittlungszentrum" - die machen im Zweifel ALLES, ausser Arbeit vermitteln!)

    Und was ich an "Hilfe" bekommen habe, ...ohne wäre ich besser dran gewesen; die WIRKLICHE Hilfe blieb ja leider aus.

  • Einstelltage


    Ich habe "anscheinend" zu viel Einstelltage laut dem RAV, so, dass ich für den Juni, Juli und August kein Geld bekommen werde. Doch habe ich Stellung genommen, doch keine Reaktion bekommen, nur etliche Briefe, in denen irgendwas drin steht von wegen Verfügung, ich habe eine kleine Tochter, Miete zu bezahlen und andere Rechnungen die jeden Monat kommen, die ich bezahlen MUSS. Also ich habe doch gedacht, dass RAV soll unterstützen im Fall Arbeitslosigkeit?! Ich habe gerade der Arbeitslosenkasse angerufen, diese jedoch haben nur gesagt "Ich habe wirklich keine Lust, Ihnen das jetzt am Telefon erklären zu müssen!" So eine Frechheit!


    Wie soll ich nun meine Miete, Rechnungen und meine Tochter finanzieren?!

  • @pintay

    Ich empfehle Ihnen auf dem Sozialamt der Gemeinde, in der Sie wohnen, einen Antrag für den Bezug von Sozialhilfe einzureichen, wenn Sie die Miete und die anderen Rechnungen nicht bezahlen können. Sie können nach dem Erhalt der Verfügungen innerhalb von 30 Tagen auf der Post eine schriftliche und von Ihnen unterschriebene Einsprache gegen diese Verfügungen an die hinten in der Verfügung angegebenen Adresse einreichen. Wenn Sie in Ihrem Beitrag hier im Forum nicht schreiben, was genau in den Verfügungen steht, kann ich ihnen nicht helfen, was Sie in der Einsprache schreiben können.

  • ,

    Nun, ich kann die verschiedenen negativen Berichte heute voll nachvollziehen denn ich habe es hautnah in meinem Bekanntenkreis erlebt und bin heute entsetzt wie diese "Staatsangestellten" sich aufführen teilweise. Teilweise weil nicht alle gleich sind, jetzt auch gerade erlebt, aber 8 von 10 sind sich irgendwie nicht bewusst welche Funktion sie inne haben und spielen sich sehr selbstherrlich auf.
    Der Fall ist dieser das meine Ex Partnerin und heutige gute Freundin, durch ein schweres Burnout acht Monate lang in einer Klinik war, danach war sie unter ärztlicher Beobachtung noch fast ein Jahr krank geschrieben. Obschon ihr die Ärzte geraten haben, noch nicht arbeiten zu gehen, versuchte sie eine neue Anstellung zu finden. Gleichzeitig meldete sie sich beim RAV weil sie nicht von der Invalidenrente leben oder abhängig werden wollte. Durch Freunde fand sie eine 30% Anstellung und das RAV übernahm die restlichen, fehlenden Prozente. So kam sie auf ein Ausbezahltes Pensum von 60% da sie immer noch 40% krank geschrieben war. Nach sieben Monaten stellte das RAV einfach die Zahlungen ein mit der Begründung das sie ja 60% arbeiten könne. Obschon sie sich in der ganzen Zeit bei anderen Firmen für einen 60% Job beworben hatte, wollte keine Firma sie weder für 30% noch mehr anstellen, dies wegen ihrer Krankengeschichte. Die Krankenkasse zahlte weiterhin die 40%, dass RAV blieb stur. Ich war bei einem persönlichen Gespräch im RAV mit dabei und ich konnte nur noch den Kopf schütteln ob der Frechheit und Überheblichkeit dieser Person auf der anderen Seite des Schreibtisches.
    Die Aussage, sie könne ja den Bekannten, bei dem sie 30% arbeitet, dazu bringen das er sie 60% anstelle, liess bei mir das Fass zum überlaufen bringen. Selten habe ich eine Person erlebt die so von oben herab jemanden behandelt hat wie diese RAV Staatsangestellte.
    Alles nahm dann seinen Lauf und es kam wie es kommen musste. Meine Bekannte kam in eine erneute Depression und musste wieder in die Klinik eingeliefert werden.
    Nun ging das ganze zwischen Krankenkasse, Invalidenversicherung und RAV los. Die Krankenkasse und bezahlt nicht mehr weil sie meine Bekannte als 100% arbeitsunfähig und invalid einstuft, dass RAV akzeptiert 3, von verschiedenen Ärzten ausgestellten Arzt-Zeugnisse nicht, weil die Invalidenversicherung, der Vertrauensarzt dieser Versicherung, meine Bekannte als nicht krank einstuft und auch keine Zahlungen leistet. Man könne ja gegen diesen Entscheid vorgehen, so die Aussage dieser Versicherung. Das RAV bezahlt nicht weil sie sich nicht vorstellt und keine Bemühungen zur Arbeitssuche unternimmt und die Krankenkasse steht auf dem Standpunkt das sie 100% invalid ist.
    Sorry, als normal sterblicher Steuerzahler, geht das alles zu weit. Ich habe ihr jetzt einen Anwalt organisiert und werde diesen bezahlen weil sie absolut "null" Einkommen hat, der sich jetzt dieser Sache angenommen hat.
    Seine Aussage ist das noch mindestens 6 Monate vergehen werden bis irgend eine dieser Versicherungen oder das RAV eine Zahlung leistet.
    Ich möchte dazu noch sagen das meine Bekannte fast 40 Jahre voll gearbeitet hat, in einer gehobenen Stellung angestellt war (eidg. dipl. Buchhaltungsprüferin), sich nie etwas zu Schulden hat kommen lassen, Steuern bezahlt hat und nie dem Staat auf der Tasche liegen wollte.
    Ja seit dieser Geschichte weiss ich wie das RAV tickt und ich finde es absolut erschreckend. So frage ich mich wie es sein würde wenn ich plötzlich auf diese Hilfe angewiesen sein sollte...