Ich habe mich per 31.12.11 frühzeitig pensionieren lassen. Der Arbeitgeber hat mir einen Freelance-Vertrag angeboten für zeitweise Mithilfe, ohne Arbeitsgarantie. Bis jetzt habe ich folgende Pensen absolviert:
Jan. 69 Std/Feb. 49 Std/März 51 Std/April 46 Std.
Zum vereinbarten Std.lohn erhalte ich eine Ferien-und Feiertagsentschädigung.
Folgende Abzüge werden vorgenommen:
AHV und ALV sowie NBUV 2,28% und KTG-Prämie 1,145%.
Ich frage mich, was mir eine solche Krankentaggeldversicherung nützen soll da es keine festen Arbeitstage oder Pensen gibt. Wie würde eine allfällige Entschädigung im Krankheitsfall aussehen?
Ich habe dem Arbeitgeber gesagt, ich möchte diese Versicherung nicht aber er meinte, er müsse diesen Abzug vornehmen.
Auch befürchte ich, dass es mit dem Nichtbetriebsunfall Probleme geben könnte falls ich mal einen ganzen Monat nicht arbeite. Eigentlich möchte ich den NBU direkt über die Krankenkasse versichern. Ist das möglich, obwohl ich zeitweise über 8 Std/Woche arbeite?
Für hilfreiche Antworten im voraus besten Dank.
Freelance-Vertrag, welche Lohnabzüge zulässig
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Hallo Wunschtraum
Die Abrechnungen für Sozialleistungen für Freelancer sind im Einzelfall nicht wirklich einfach. Im ersten Moment würde man Annehmen: Ein Freelancer arbeitet unabhängig und man zahlt ihm daher keine Sozialleistungen: Dies ist aber nur der Fall, wenn der Freelancer eine eigene GmbH, Ag oder als Einzelfirma gemeldet ist. Ist dies nicht der Fall, müssen die Sozialleistungen abgerechnet werden. (Dies ist aus Schutz der Arbeitnehmern, damit Angestellte nicht einfach als Freelancer ausgelagert werden können).
Bei der KTG Versicherung sieht es folgendermassen aus: Es wird geschaut wieviel durchschnittlich in den letzten Monaten gearbeitet hast. Davon wird der Durchschnitt der letzten Monate genommen, der dir der Arbeitgeber weiter bezahlen muss (Oder der eben durch die KTG gedeckt ist).
Eine gute Übersicht habe ich in der Broschüre der Unia gefunden:
http://www.unia.ch/uploads/media/Broschuere_Abruf_dt_A6.pdf
Viele gute Informationen zum Thema KTG Versicherung habe ich auf Gryps.ch gefunden.
http://www.gryps.ch/produkte/s…ersicherungen-26/uvg-ktg/ -
Hallo
Der Beitrag ist zwar schon ne Weile her aber ich wollte gerne was dazu sagen. Mein Bruder Arbeiter als Freelancer und gibt ganz normal die 19% ab. Ich weiß jetzt nicht ob es bei jedem so ist aber man kann sich ja informieren - das Gewerbeamt bietet da auf jeden Fall ne Menge StoffIch habe mich selber auch mal mit dem Thema befasst und habe für die Steuererklärung ein Treuhand-Unternehmen gefunden, welches einen beratet und unter die Arme greift.
Wenn man sich halt umschauen will, dann am besten online - so kann man sich einen wirklich guten Überblick machen. Wenn man dann immer noch fragen hat, kann man auch einfach mal einen Fachmann suchen der einem hilft.
Ich würde aber sagen, dass es wirklich der Satz von 19% ist - so läuft es bei meinem Bruder. Die Sache ist ja, dass man trotzdem noch steuern und alles zahlen muss, obwohl man Freelancer ist - kein Wunder ist ja irgendwie auch ein Gewerbe.