Organspende

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  • Ich würde nahe Angehörige , ev. auch Freunden Organe spenden. Zuerst würde ich Psychologische Begleitung in Anspruch nehmen , um diese Entscheidung zu überprüfen .

    NIEMALS würde ich mich eintragen lassen als Organspenderin . Nicht erst seit dem sehr guten Artikel vom Beobachter , laufen bei mir Horrorvorstellungen was da ablaufen kann . Auch wenn ich die medizinische - wissenschaftliche Entwicklung schätze . Vertrauen in die Aerzteschaft muss erarbeitet werden.

    Aerzte dürfen nur Organe entnehmen , wenn der absolute Hirntot von einer neutralen Stelle 100 prozentig festgestellt ist .

  • Das von Ihnen zuletzt genannten wird ja ganz explizit vom neuen Gesetz ausgeklammert! Es soll VORHER schon eingeleitet werden und dies (notabene) OHNE klares Einverständnis des Patienten. Um das geht es ja prioritär, dass wenn kein Widerspruch erfolgt (wenn also z.B. der Patient im Koma liegt), dass dann Organe entnommen werden können - ohne wenn und aber! Bestenfalls sollen noch die Angehörigen gefragt werden was denn ihr Verwandeter darüber dachte. Nun wissen sie es vielleicht gar nicht, zumal bei unvorhersehbaren Unfällen, oder aber kann auch erbfreudige Zeitgenossen unter ihnen geben. Und da die Aerzte und Spitäler eh an Organtransplantationen auch aus durchaus kommerziellen Gründen Interesse haben, kann und wird es da und dort zu sog. unheiligen Allianzen zu Lasten des Sterbenden geben. Und dieser Zustand wäre m.E. absolut unhaltbar! Deshalb sollten Kritiker dieses geplanten Vorgehens entweder ihre gewählten Parlamentarier mit entsprechenden Emails eindecken (denn in den nächsten Tagen wird darüber entschieden), oder aber eine Interessengemeinschaft gründen, welche im Falle der Annahme dieses unethischen Gesetzes Konkretes unternehmen, um auch im Nachhinein dagegen vorzugehen. Dies im Sinne einer Kollektivklage beim Gerichtshof für Menschenrechte oder beim Organisieren einer entsprechenden Volksabstimmung...

  • Mein lieber Peter 43

    dass stimmt einfach nicht. Bitte informieren Sie sich doch bevor Sie schreiben.

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    Ist die spendende Person urteilsunfähig und ist keine zur Vertretung im medizinischen Bereich berechtigte Person vorhanden oder erreichbar, so sind Massnahmen nach Absatz 1 unzulässig.