Hallo zusammen.
Wir mussten vor kurzem überraschend meine Eltern aus gesundheitlichen Gründen ins Altersheim bringen. Wie immer stellt sich dann die Frage der Finanzierung so auch hier. Die Eltern haben vor etwas mehr als einem Jahr das Haus an eines ihrer Kinder überschrieben.
Dieser hat dann seine zwei Geschwister ausbezahlt. Somit hat der Sohn das Haus übernommen und die Schwestern kriegten Geld. Müssen nun die Schwestern, die beide nicht arbeiten, verheiratet sind und Kinder haben, auf dieses Geld zurückgreifen?
Oder kommt zur Unterstützung nur der Sohn mit dem Haus als "Vermögenswert" auf?
Vielen Dank für die Antworten
wer bezahlt
Übersicht der Foren
Zur Liste der Foren gelangen Sie hier: Foren
Möchten Sie einen neuen Beitrag erstellen, wählen Sie bitte ein Forum aus der Foren-Liste und klicken sie auf die Schaltfläche "Neues Thema" oben auf der rechten Seite.
-
-
Die Eltern sind für ihre Ausgaben primär selber verantwortlich und begleichen die Kosten des Altersheims aus ihrem (AHV)- und anderem Einkommen (z.B. Wertschriftenertrag) sowie aus ihrem Privatvermögen.
Da dies erfahrungsgemäss oft nicht reicht, können die Eltern Ergänzungsleistungen beantragen.
Ein Rückgriff auf die Kinder ist nur möglich, wenn sich diese "in guten wirtschaftlichen Verhältnissen" befinden. Dies müsste von Fall zu Fall abgeklärt werden. Das Bundesgericht hat vor einiger Zeit klargestellt, was diese "guten wirtschaftlichen Verhältnisse" sind. Googeln hilft hier weiter.
Gruss
Rolf. -
Da dies erfahrungsgemäss oft nicht reicht, können die Eltern Ergänzungsleistungen beantragen.
Das dürfte schwierig werden. Schenkungen - und eine Überschreibung ist ja eine Schenkung - werden bei der Berechnung von EL nicht berücksichtigt. Sollte das Haus z.B. CHF 500.00.00 Wert sein, so wird nach einem Jahr CHF 490'00.00 als Vermögen eingesetzt. Pro Jahr verringert sich die Summe um CHF 10'000.00. Falls die Eltern kein weiteres Vermögen haben, bleibt ihnen nichts anderes übrig, als der Gang zur SH. -
Habe den ganzen Prozess letztes Jahr durchgemacht. Am besten würde ich mit der Beraterin der Pro Senectute sprechen. Unbedingt Hilflosenentschädigung anmelden. Es gibt zwar zuerst nur 500.-- pro Person. später aber so ungefähr 1200.-- Bei den meisten verschlechtert sich der Zustand im Heim rasant. Mein Vater hatte jeden Monat eine andere Pflegestufe. Die Hilflosenentschädigung kommt von der AHV-Kasse und ist für jedermann ob reich oder arm. Aber es dauert lange bis sie ausbezahlt wird. Deshalb unverzüglich anmelden. Der Hausarzt muss dann unterschreiben .
Wir haben überigens recht viel Geld von der Krankenkasse bekommen. Am Schluss waren es Fr. 2000.-- im Monat.
Also mit AHV, Pension, Hilflosenentschädigung und Krankenkasse kommt ein schönes Sümmchen zusammen.
Seid froh, dass ihr überhaupt einen Platz im Heim gefunden habt. Eine Sorge weniger! Viel Geduld wünscht Euch Perrine -
Habe soeben AHV Zusatzleistung und Hilflosenentscahedigung beantragt fuer meine Mutter. Kriege nichts. Meine Mutter hat Ihr Haus 2009 auf mch ueberschrieben (Kauf / Erbschaftsvorbezug). Mit lebenslanger Nutzniessung. Nun kriegt sie keine Hilflosenentschaedigung und keine Zusatzlleistung weil das Haus steuertechnisch noch ilmmer zu ihrem Vernmeogen gerechnet wird. Somit hat sie zuviel Vermoegen, Leistungen wie oben werden erst ab gewissen maximum Vermoegen erbracht, wen ich nicht irre, Ca. Fr.30'000.Einzelperson. Wenn das Haus umgeschrieben worden waere mindestens 5Jahre bevor Mutter kein Geld mehr hatte, waere das anders. (Steuerort Kt. Zuerich)
-
Habe soeben einen Hinweis von meiner Anwaeltin gefunden:
Gemäss Bundesgesetz über die Ergänzungsleistungen kann Vermögen, auf das verzichtet wird, angerechnet werden (Art. 11 ELG).
Haengt wohl auch stark damit zusammen, wie das Haus umgeschrieben wuirde: Schenkung, Verkauf oder aehnlich. Fuer Schenkung oder Erbschaftsvorbezug gilt offensichtlich obiges Bundesgesetz. Allerdings wuerde ich das den Steuerbehoerden nicht unter die Nase binden. Vielleicht merken die nlichts. Immerin hat meine Anwaeltin die Berechnungen der Gemeindebehoerde, (Sozialamt, zustaendig fuer Ergaenzungsleistung) folgendermassen kommentiert: Die Berechnung in der Verfügung ist komplett falsch.
Leider aendert das in meinem Fall nichts am Resultat beweist aber dass die Behoerden......... sind. Wuensche Euch vilel Glueck -
Hallo zusammen
Vielen Dank schon mal für die zahlreichen Antworten. Hat mir auf alle Fälle ein paar interessante Ansätz aufgezeigt, denen ich nachgehen werde, vorallem wegen der Hilflosenentschädigung. -
Mit deiner Frage beschäftigte man sich anscheinend schon vor zwei Jahrtausenden. Die Gesellschaft suchte schon damals spitzbübische Antworten und fand sie:
Markus 7,9-13: Und weiter sagte Jesus: Sehr geschickt setzt ihr Gottes Gebot ausser Kraft und haltet euch an eure eigene Überlieferung. Mose hat zum Beispiel gesagt: ‚Ehre deinen Vater und deine Mutter!’ und: ‚Wer Vater oder Mutter flucht, soll mit dem Tod bestraft werden.’ Ihr aber lehrt: Es ist erlaubt, dass einer zu seinem Vater oder zu seiner Mutter sagt: Was ich dir schulde ist Korbán, das heisst: eine Opfergabe. Damit hindert ihr ihn daran, noch etwas für Vater oder Mutter zu tun. So setzt ihr durch eure eigene Überlieferung Gottes Wort ausser Kraft. Und ähnlich handelt ihr in vielen Fällen (Mk 7,9-13).
Erläuterung zu Mk 7,9-13: Das Korbán-Gelübte war ein Gelöbnis, durch das ein Gegenstand in den Dienst Gottes, des Tempels oder des Gottesdienstes gestellt und so der Nutzniessung durch den Menschen entzogen wurde. Wer also alle Verpflichtungen und Leistungen seinen Eltern gegenüber durch das Korbán-Gelübte Gott weihte („Opfergabe ist, was ihr [die Eltern] von mir als Unterstützung haben solltet“), entzog diesen ihren Unterhalt, ohne dass er gezwungen werden konnte, das den Eltern Nicht-Geleistete auch wirklich für religiöse Zwecke einzusetzen. Diese Praxis widersprach deutlich dem Sinn des vierten Gebots, das dazu bestimmt war, auch den Unterhalt alter und kranker Eltern zu sichern.
Haben wir uns schon gefragt, warum es mit unseren „Lieben“ in den Heimen oft so schnell bergab geht? Warum sie so schnell HILFLOS werden? .... Vielleicht wegen der von allen Beteiligten erhofften ENTSCHÄDIGUNG? -
Tja Hubert,
nur sind ihre privaten Ansichten nicht rechtsverbindlich...
Das Bundesgericht hat ganz klar entschieden, dass eine Verwandtenunterstützungspflicht nur in Frage kommt, wenn diese "in guten wirtschaftlichen Verhältnissen" leben.
Wenn also ein (Einfamilien-) haus auf drei potentielle Nachkommen aufgeteilt wird und diese selber Kinder und Familie haben, kann man wohl selten von "guten wirtschaftlichen Verhältnissen" sprechen, denn der einzelne Anteil wird kaum die vom Bundesgericht gesetzte Limite übersteigen. Es wäre wohl stossend, wenn das Haus verkauft werden müsste, bloss um das Altersheim zu finanzieren und anschliessend keiner der Kinder mehr über das Elternhaus verfügen könnte.
Ganz abgesehen davon, wenn die Eltern anstatt ein Haus zu kaufen, ihr gesamtes Einkommen in Luxusferien und Kreuzfahrten und ein schönes Leben investiert hätten, müsste der Staat genau so Ergänzungsleistungen ausrichten. Notabene: EL sind ein gesetzlicher Anspruch, die werden nämlich mit den AHV-Beiträgen jedes Arbeitnehmers vorfinanziert.
Gruss
Rolf. -
karhu
Das mit der EL funktioniert nicht. Da wird verschenktes Vermögen oder gewährter Erbvorbezug als Vermögen mitberücksichtigt. Wenn aus der Berechnung keine EL-Bezugberechtigung folgt, heisst das:
Solange noch flüssiges Vermögen vorhanden ist, müssen die Eltern davon ihre Rechnungen bezahlen – auch die Heimrechnung. Ist dies aufgebraucht und die EL-Berechnung ergibt immer noch keine Leistungsberechtigung oder sie reicht nicht, können sie sich an die Sozialhilfe wenden. Diese wird einspringen müssen. Später kann sie – je nach Kanton, wird sie - den Bundesgerichtsentscheid berücksichtigend auf die Kinder zurückgreifen. Das Selbe würde auch geschehen, wenn die Eltern ihr Haus nicht an die Kinder weitergereicht hätten.
Niemand muss sein Haus VERSCHENKEN, VORZEITIG VERERBEN oder VERKAUFEN, weil er sich entscheidet ins Altersheim zu gehen. -
Ganz abgesehen davon, wenn die Eltern anstatt ein Haus zu kaufen, ihr gesamtes Einkommen in Luxusferien und Kreuzfahrten und ein schönes Leben investiert hätten, müsste der Staat genau so Ergänzungsleistungen ausrichten.
Hier ist tatsächlich eine Ungerechtigkeit im Gesetz. Wenn man sein Vermögen für sich selbst verwendet (also auch verprasst) bekommt man EL. Wenn man sein Vermögen verschenkt bekommt man keine. Eine Schenkung verjährt nicht! Es sind aber Bestrebungen im Gange, dies zu ändern. So soll z.B. der Bezug von PK-Geldern erschwert werden. -
Hallo,
das mit der EL ist gar nicht so einfach. Mein Vater war im Altersheim per 30.03.2011, und hatte eine Wohnung, die wir per 30.09.2011 verkauften.
Bei unserem Antrag auf EL wurde ihm eine Proforma-Vermietung angerechnet, da er bereits im Altersheim war und die Wohnung eigentlich leer. Auch wurde ihm der Wert zwischen Wohnungswert 430'000 und 330'000 Hypothek als Vermögen angerechnet - obwohl ja dies eigentlich nicht vorhanden war. Also hatte er ca. 1'000.-- zuviel Einnahmen pro Monat - keine EL.
In Wahrheit hatte er AHV + 2. Säule ca. 4'300.-- Einkommen, das Alterheim ohne KK und so kostete aber 5'800.--.
Einspruch nützte nichts.
Gruss,
Blauring -
Swissgirl
Zur Proforma-Vermietung: Wenn Mieter in ein Altershein gehen, müssen sie ihren Mietvertrag bis zum nächsten Kündigungstermin einhalten. Daher die Proforma-Vermietung.
Dein Vater musste also 12x1500 = 18‘000.— Fr. - die sein Einkommen überstiegen - selber bezahlen? D.h. man rechnete damit, dass er – je nach Kanton – pro Jahr 10 bis 20% seines, den Freibetrag übersteigenden Vermögens für den Lebensunterhalt aufwenden wird.
http://www.ahv-iv.info/andere/00134/00221/index.html?lang=de -
Ausserdem kann der Staat in dieser Situation diese Schenkung wieder Rückgängig machen und wird es auch tun.
Das stimmt nicht. Der Staat kann Schenkungen nicht einfach rückgängig machen. Gegebenenfalls könnten aber die näheren Anverwandten zur Kasse gebeten werden. Dann nämlich, wenn mangels EL SH beantragt werden muss. Da kommt dann gegebenenfalls Verwandtenunterstützung zum Tragen. Die Verwandten müssen aber in guten finanziellen Verhältnissen leben.
Ich möchte hier zum wiederholten Male darauf hinweisen, das Schenkungen nicht verjähren. Es werden jährlich nur CHF 10'000.-- berücksichtigt. Wenn das verschenkte/überschriebene Haus z.B. CHF 500'000.-- wert ist, vermindert sich dieser nach einem Jahr auf CHF 490.00.-- usw. -
VERMÖGEN VERPRASST? …. WIRKLICH?
Hier scheinen einige zu glauben, dass wer im Altersheim EL bezieht und kein Wohneigentum an seine Erben zu verschenken hat, sein Vermögen verprasst haben müsse….. Haben diese Menschen das wirklich getan?
Ich denke, auch sie haben in den letzten 50 Jahren irgendwo gewohnt und meistens eine Familie grossgezogen. Sie hatte vielleicht nicht das Glück immer am gleichen Ort bleiben zu dürfen. Sie sind wohl von Mietwohnung zu Mietwohnung gezogen und über all die Jahre Monat für Monat Miete bezahlt (Eigentümer der Wohnungen sind oft auch Vorsorgeeinrichtungen: Pensionskassen etc.). Nimmt man an, dass sie über 50 Jahre im Mittel 800 Fr. Monatsmiete bezahlt haben und stellt man sich diese Zahlungen zu 2.75% p.a verzins vor, so brachten sie über eine Million fürs Wohnen ihrer Familie auf.
Das nenne ich NICHT: „SEIN VERMÖGEN VERPRASSEN“.
Sollten sie noch mehr Vermögen haben? …. Vielleicht? … Haben sie nicht! … Vielleicht haben sie ihr Vermögen gar nie angehäuft sondern für ihre Familie und sich zum Leben gebraucht. Vielleicht waren sie so grosszügig und haben es verschenkt als es gebraucht wurde….. Wir wissen es nicht!
Nun wieder zur Frage: „WER BEZAHLT?“
1. Für die Krankenpflege: Grösstenteils die Krankenkasse! Für den Aufenthalt im Heim: Die Eltern! Niemand muss sich um sie kümmern. Wer in normalen Verhältnisse lebt, wird nicht vom Staat verpflichtet, seine Eltern zu unterstützen.
2. Wenn die Eltern bei der Sozialhilfe anklopfen? Wird diese ihrer Pflicht nachkommen. Aber im Hintergrund wird sie in den Chor jener einstimmen, die den Gesundheitszustand der Eltern dramatisieren wollen, so dass die Hilfslosenentschädigung voll ausgeschöpft werden kann. Man wird bald laut über Demenz nachdenken. Die darauf folgenden komisch erscheinenden Reaktionen der Eltern werden Laien als Bestätigung der Vermutungen der Fachleute interpretieren. Die meisten Menschen werden diesem geballten Kollektiv-Druck nicht lange gewachsen sein und sich in einen depressiven Zustand flüchten. Die Kriterien für Hilflosenentschädigung werden sich dann in kürzester Zeit erfüllen. Jeder Arzt muss mit seiner Diagnose (Feststellung des Ist-Zustands) die Hilflosigkeit bestätigen.
So geht’s bergab! …. Wer hätte es verhindern können? Die Antwort wäre: „Die Kinder!“ …. wenn man ehrlich wäre und sie nicht davon abhielte.
3. Meine Meinung zum konkreten Fall:
Wer ein Haus geschenkt bekommen hat und keine Miete mehr bezahlen muss, könnte sich überlegen, ob er nicht mindestens diese gesparte Miete so einsetzen will, dass den Eltern drohender psychischen und physischen Schaden aus der Sache möglichst erspart bliebe. Die ausbezahlten Geschwister machen ja vielleicht mit. Ob man so was tun will, dass darf jeder selber entscheiden.
Kinder von Mietern haben diese Chance, den Eltern zu helfen, nicht! -
Natürlich bezahlt der Staat, und zwar das Sozialamt der Wohngemeinde.
Es besteht für jeden Bürger ein Rechtsanspruch auf ein Existenzminimum.
Klar ist es stossend, wenn jemand seine Million verschenkt, aber die Alternative wäre, die Leute auf der Strasse verhungern zu lassen. Wollen wir das im Ernst?
Es gibt genügend solche Beispiele von Leuten, welche mittellos sind: Lottogewinner, welche nicht mit Geld umgehen können (siehe der erste Lottomillionär der Schweiz...), entlassene Strafgefangene ohne Geld und mit vielen Schulden, zurückgekehrte Auslandschweizer ohne Geld und ohne AHV-Beiträge bezahlt zu haben etc.
Wenn keine reichen Verwandten da sind, bleibt dem Staat gar nicht anderes übrig, als diese Leute "durchzufüttern".
Allerdings bestimmt dann auch der Staat die Umstände, ein Luxus-Fünf-Sterne-Altersheim wird dann garantiert nicht bezahlt. In früheren Jahren wurden solche Fälle in die Heimatgemeinde abgeschoben, heute geht das mit der garantierten Wohnsitzfreiheit nicht mehr.
Wer aber freiwillig seine Million verschenkt sollte sich bewusst sein, auf was er sich im Alter einlässt. Das Sozialamt zahlt bekanntlich keinen unnötigen Luxus und ein Lebensabend an der Armutsgrenze macht doch irgendwie keinen Spass.
Gruss
Rolf. -
Natürlich bezahlt der Staat, und zwar das Sozialamt der Wohngemeinde.
Es besteht für jeden Bürger ein Rechtsanspruch auf ein Existenzminimum.
Klar ist es stossend, wenn jemand seine Million verschenkt, aber die Alternative wäre, die Leute auf der Strasse verhungern zu lassen. Wollen wir das im Ernst?
Es gibt genügend solche Beispiele von Leuten, welche mittellos sind: Lottogewinner, welche nicht mit Geld umgehen können (siehe der erste Lottomillionär der Schweiz...), entlassene Strafgefangene ohne Geld und mit vielen Schulden, zurückgekehrte Auslandschweizer ohne Geld und ohne AHV-Beiträge bezahlt zu haben etc.
Wenn keine reichen Verwandten da sind, bleibt dem Staat gar nicht anderes übrig, als diese Leute "durchzufüttern".
Allerdings bestimmt dann auch der Staat die Umstände, ein Luxus-Fünf-Sterne-Altersheim wird dann garantiert nicht bezahlt. In früheren Jahren wurden solche Fälle in die Heimatgemeinde abgeschoben, heute geht das mit der garantierten Wohnsitzfreiheit nicht mehr.
Wer aber freiwillig seine Million verschenkt sollte sich bewusst sein, auf was er sich im Alter einlässt. Das Sozialamt zahlt bekanntlich keinen unnötigen Luxus und ein Lebensabend an der Armutsgrenze macht doch irgendwie keinen Spass.
Gruss
Rolf. -
INFORMATION: ERGÄNZUNGSLEISTUNGSRECHNER für Nicht-Heimbewohner
http://www.pro-senectute.ch/er…sleistungsberechnung.html
Befinden Sie sich in einem Heim? Wenden Sie sich für die Berechnung bitte an die Heimleitung oder an die AHV Gemeindezweigstelle. -
WAS BEZAHLT WER?
Hat die am 1.1.2011 in Kraft getretene neue Pflegefinanzierung etwas gebracht?
Kurz vor dem Inkrafttreten gesteht die Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich gemäss SENSO (Zeitschrift der Helsana), dass über Jahre das Gesetz verletzt wurde – Zitat aus
http://viewer.zmags.com/publication/f507b138#/f507b138/22 :
Zitat ANFANG >> So hält die Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich in ihrem Konzept zur Neuordnung der Pflegefinanzierung fest, dass Pflegeleistungen im Heim bisher zu 15 Prozent von den Versicherten finanziert wurden, was offen als Tarifschutzverletzung deklariert wird.
Nach dem 1.1.2011?
http://www.tagesanzeiger.ch/sc…nungen-aus/story/31310444
Curaviva gesteht gemäss SF offen ein, dass Mitglieder das Gesetz weiterhin verletzten und den Bewohner und Bewohnerinnen der Heime systematisch überhöhte Rechnungen stellten – Zitat aus
http://www.tagesschau.sf.tv/Na…Bewohner-bezahlen-zu-viel :
Zitat ANFANG >> Heimverband unterstützt Preisüberwacher
Der Verband Heime und Institutionen Schweiz, Curaviva, unterstützt den Preisüberwacher in der Forderung, dass die Probleme in der Pflegefinanzierung gelöst werden müssen.
Konkret müssen die Pflegekosten laut Medienmitteilung durch die Restfinanzierer, also die Gemeinden und Kantone, gedeckt werden. Dies sieht die neue Pflegefinanzierung vor. Die Festlegung der Begrenzung der Pflegekosten durch die Kantone sei widerrechtlich.
Nicht alle Kantone hätten ihre Höchstlimite für Pflegekosten den realen Pflegekosten angepasst, schreibt Curaviva. Dort sind die Heime gezwungen, Kosten, die der Kanton übernehmen müsste, den Bewohnenden zu verrechnen. Und das sei höchst unbefriedigend. -
Ich schliesse mich voll den Argumenten von Hubert und Robert53 an. Wer das anders sieht, hat Probleme mit einem gesunden Rechtsempfinden.
Kobold