Radio/TV-Empfangsgebühren bei Sozialhilfe und nicht bei EL und HE !!!

Übersicht der Foren

Zur Liste der Foren gelangen Sie hier: Foren

Möchten Sie einen neuen Beitrag erstellen, wählen Sie bitte ein Forum aus der Foren-Liste und klicken sie auf die Schaltfläche "Neues Thema" oben auf der rechten Seite.

  • Im neuesten heute Freitag (03.08.2012) erschienenen "Beobachter" auf Seite 56 ist von einem neuen Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes geschrieben - und wie ich meine sehr interessant!

    Und zwar seien diese Empfangsgebühren nicht rückwirkend befreit!

    Also, dies wäre für alle gut zu wissen, welche allenfalls betroffen wären!

    Dazu bei dieser Gelegenheit möchte ich allerdings bemängeln:

    Wer Ergänzungsleistungen (EL) oder eine Hilflosenentschädigung (HE) hat, der wird befreit ...

    ... hingegen eine alleinerziehende Mutter, welche auf Sozialhilfe angewiesen ist, diese muss zahlen.

    Theoretisch können also auch Millionäre (!) von der Gebühr befreit werden, nämlich wenn sie eine HE haben, welche eben unabhängig von der Wirtschaftlichtkeit ausgesprochen wird ...

    Man sagt wohl, Sozialhilfe sei bloss vorübergehend, was natürlich längst nicht mehr realistisch wäre.

    DAS IST DOCH UNGERECHT/UNSOZIAL?

    Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat einem geräteunabhängigen Gebühreninkasso für Radio und TV zugestimmt. Die kleine Kammer fordert aber Ausnahmen. Und die Forderung nach Ausnahmen bei Kleinbetrieben sei nicht zu Ende gedacht: Dann zahlt ein Kleinbetrieb keine Gebühren, eine alleinerziehende Mutter, die bewusst auf Radio und TV verzichtet, aber schon?

  • Wer eine HE hat wird auch befreit? Das war mir neu.

    Der Vergleich ist schon krass, hast aber recht.

    Wer Sozialleistungen hat, hat kein Geld, bei Ergänzungsl. auch nicht.

    Müsste sich ändern, dass auch Sozialhilfebezüger keine Gebühren bezahlen müssen.

  • Danke für die Meinung.

    Vielmals ist es natürlich so, dass wer eine HE hat, sowieso bereits eine EL ebenso hat ... Demnach fällt es nicht auf. Dennoch, eben vermögende HE-Anspruchsberechtigte müssen keine Billag zahlen ...

    (und übrigens, die SozialarbeiterInnen informieren die sozialhilfeleistenden Alleinerziehenden nicht einmal, dass sie sich bei der Billag anmelden müssten ... und plötzlich klingelt es an der Türe ... ) !!!!

  • @sozialversicherungsfachmann

    Wer HE bezieht, kriegt wahrscheinlich leider vom Inhalt des empfangenen Programms nicht mehr allzuviel mit. Bezahlen müssen wir für den Inhalt und die Qualität der Programme, die wir mit unseren Geräten empfangen könnten. Bei EL und HE handelt es sich um Beiträge an Personen in irreversiblen Situationen. Es ist keine Besserung in Sicht. Darum denke ich, dass IV-Bezüger ebenfalls befreit werden sollten.

    Sozialhilfebezüger sollte aber keine irreversible Situation sein. Daher können Bezüger von Sozialhilfe nicht von der Gebührenpflicht befreit werden. Die Gebühren sollten aber im Budget als Auslagen berücksichtig werden.

    Dass wir uns alle wieder einmal vom unseren Politiker durch Desinformation über den Tisch ziehen liessen, siehst du da:

    http://www.beobachter.ch/foren…mforum_pi1%5Btid%5D=22440

    Unsere Politiker haben ihre Bühne gerettet, uns schicken sie die Rechnung!

    Tags mit Threads von mir, die mich zurzeit vorwiegend beschäftigen

    ***************************************************************************************

    01-04-22 <- UMWELT <- KRIEG IN EUROPA  01-05-22 <- BILDSPRACHE <- FRAUEN  06-05-22 <- KRANKENKASSEN 15-05-22

    ***************************************************************************************

    Ich freue mich auf jede konstruktive Meinung von dir.

    Insbesondere auf jene der ehrlich-witzigen und/oder kritisch-konstruktiven Art.

  • Hallo C-O-R-A,

    Merci für Deine Gedanken.

    Aber wie kommst Du darauf, dass wer HE bezieht, "leider vom Inhalt des empfangenen ... " nicht mehr "allzuviel" mitkriegen würde? Eine HE gibt es unter anderem wegen körperlichen Gebrechen, dazu braucht es nicht eine "geistige Verwirrtheit" dazu ...

    Vom Rollstuhl aus, zum Beispiel wenn man oder frau gelähmt ist, kann man bestens fernsehen ...

    Als hilflose Person und zwar im Sinne der Gesetzgebung kann man sogar eine eigene Firma führen ...

    Hilflos heisst ja, man wäre in den alltäglichen Lebensverrichtungen (wie Körperpflege, Fleisch schneiden und/oder in anderen Punkten) auf die Hilfe Dritter angewiesen.

    Auch die Fernbedienung kann man allenfalls selbständig noch bedienen, wenn man eine HE hat ...

    Ich gebe Dir insofern Recht, dass Sozialhilfe eine vorübergehende Situation sein muss. Dennoch kann es einige Jahre oder zumindest ein Jahr dauern, dass jemand auf Sozialhilfe angewiesen ist ... und Billag bezahlen muss man ja auch für das eine Jahr ...

    Gruss

  • @sozialfachmann

    Ja, das mit der HE habe ich vielleicht nicht ganz zu Ende gedacht. Ich bin nicht vom Fach. Ich kenne die HE nur von Fällen, bei denen alternde Menschen ihre Fähigkeiten allmählich einbüssen. Dieser Abbau ihrer physischen Kompetenzen wird von „Fachleuten“ und Laien meistens auch als Abbau von geistigen Kompetenzen gedeutet – sprich Demenz. Ich denke, dass die Menschen, an die du denkst vor dem AHV-Alter eine IV-Rente beziehen. Ich weiss es nicht, aber wie schon in meinem obigen Posting gesagt, gehe ich davon aus, dass IV-Rentner auch von den Gebühren befreit sein sollten. Wenn diese Menschen ins AHV-Alter kommen, läuft wahrscheinlich das Recht auf IV-Rente aus (Sicher? Die Handicaps im Alltag verschwienden ja nicht!). Wenn sie jetzt jedoch plötzlich die Empfangsgebühren zahlen müssten, scheint mir das absurd. – Jetzt muss ich zugeben, da scheint etwas nicht aufzugehen. – Wie ist das mit IV-Rentner, die weder HE noch EL beziehen? Müssen sie im AHV-Alter die Gebühren dann wieder bezahlen?

    Bei Sozialhilfebezügern bleibe ich aus bereits im letzten Posting erläuterten Gründen der Meinung, dass die Gebühren als Ausgaben im Budget zu berücksichtigen sind und sie daher von der Zahlungspflicht nicht zu befreien sind.

    Grundsätzlich bin ich jedoch der Meinung, dass wir uns durch in Aussichtstellung von Ausnahmeregelungen für einzelne Gruppen von den Politikern gegeneinander nicht aufwiegeln lassen sollten. Wir sollten den Grundsätzen Kostenwahrheit und Konsumfreiheit treu bleiben. Und daraus folgt:

    Grundsätzlich soll nur Empfangsgebühren bezahlen, wer technische Einrichtungen dermassen eingerichtet hat, dass er ohne besonderen zusätzliche Aufwendungen von den Angeboten gebrauch machen kann (Ausnahmen vorbehalten).

    Die neue Regelung verstösst gegen die Prinzipien von Kostenwahrheit und Konsumfreiheit. Sie zwingt uns ALLE für etwas zu bezahlen, dass man eventuell gar nicht konsumieren will.

    SRG – neu: UdSSRG – UNION DER STAATLICH SCHWEIZERISCHEN RUNDFUNKGESELLSCHAFTEN? – IDEE SUISSE?

    Darüber wurde ich jedoch lieber auf der – wie in meinem obigen Posting bereits erwähnten – Topic diskutieren:

    http://www.beobachter.ch/foren…mforum_pi1%5Btid%5D=22440

    Tags mit Threads von mir, die mich zurzeit vorwiegend beschäftigen

    ***************************************************************************************

    01-04-22 <- UMWELT <- KRIEG IN EUROPA  01-05-22 <- BILDSPRACHE <- FRAUEN  06-05-22 <- KRANKENKASSEN 15-05-22

    ***************************************************************************************

    Ich freue mich auf jede konstruktive Meinung von dir.

    Insbesondere auf jene der ehrlich-witzigen und/oder kritisch-konstruktiven Art.

  • Hallo C-O-R-A,

    um zuerst auf Dein in Fettschrift geschriebenes zukommen, wonach "grundsätzlich" nicht alle Empfangsgebühren bezahlen müssten. Das wäre die Meinung nach dem Verursacherprinzip. Dieser Grundsatz spielt nun aber hier nicht in gleichem Masse wie in anderen Bereichen des Service public. Denn eine Fernsehsendung - z.B. die Tagesschau - wird genau einmal produziert, weil dazu rechtlich eine Pflicht besteht (!). Durch den Konsum entstehen keine zusätzlichen Kosten und die Sendung ist genau gleich teuer, ob sie nun von zehn Personen oder von einem Millionenpublikum gesehen wird! Fazit wäre also, dass wir gesetzlich verpflichtet sind, eine News-Sendung zu machen? Übrigens, auch die allfällige zweite Gotthardröhre wird gleich viel kosten, ob nun zehn oder eine Million Fahrzeuge durchfahren.

    Noch zu Deinen anderen Bemerkungen:

    Nein, ich finde nicht, dass auch ALLE IV-Rentner von der Billag-Abgabe befreit werden müssten. Es hat auch wieder Millionäre darunter. Und arme IV-Rentner hätten ja wohl EL und sind dadurch befreit!

    A Propos den HE-Bezügern im Seniorenalter; nein ich denke nicht an diejenigen, die schon früher eine IV hatten! Man kann bis beispielsweise ins Alter 70 oder 80 "gesund" oder vital sein und erst später wird man - evt. abrupt - hilflos gemäss AHVG (Stichworte wie Hirnschlag, etc.).

    Ja, wenn jemand das AHV-Alter erreicht, wird eine Rente der Eidg. IV ersetzt durch die AHV. Das ist immer so. Ich schreibe aber bewusst "Eidg. IV", zumal zum Beispiel eine Invalidenrente der Unfallversicherung lebenslänglich, also bis zum Tode bezahlt würde. Zudem werden EL sowohl zur AHV wie auch zur IV bezahlt. Es gibt zwar ("kleinere") Unterschiede, welche aber sowieso nicht für alle relevant wären - z.B. Bruchteil des Vermögensverzehrs.

    Ja, IV-Rentner müssen Beiträge als so genannt Nichterwerbstätige zahlen. Diese richten sich allerdings nach der Wirtschaftlichtkeit, je nachdem sind es bloss 500 Franken im Jahr oder über 10'000 Franken im Jahr - also völlig sozial.

    Ich sehe nicht ganz ein, warum Du Billag-Gebühren zwar ins Sozialhilfebudget aufnehmen willst (damit das Sozialamt mehr Gelder spricht?), aber trotzdem müssten diese Gebühren durch die Sozialhilfebezüger entrichtet werden? Macht dieses Vorgehen überhaupt Sinn?

    Gruss

  • @sozialfachmann

    • Das in meinem vorangehenden Posting in Fettschrift Geschriebene entspricht in etwa der heutigen Regelung. Es ist mir nicht bekannt, dass ein Gericht (Bundesgericht) diese Regelung je als unfair oder gesetzeswidrig kritisiert hätte. Somit könnte die bestehende Regelung bedenkenlos weiter angewandt werden!

    • Dein Beispiel mit der Tagesschau bestätigt genau meine Befürchtung. Die neue Regelung wird der SRG am meisten Schaden. Sie bekommt ihr Geld, ob nun 10 Personen oder ein Millionenpublikum ihr Produkt konsumiert – eben SRG wird zur UdSSRG (siehe mein vorheriges Posting).

    • Gäbe es eine neue Gotthardröhre, so wird uns versprochen, dass nach der Sanierung der alten die neu wieder ausser Betrieb genommen werde (Wahrscheinlich würde sie zur längsten Champignonzucht der Welt umfunktioniert). Doch sollte es anders kommen, so werden Finanzierungsmodell mit von Benutzern (Produktkonsumenten) bezahlten Mautgebühren oder durch Zölle und Gebühren auf dem zur Durchfahrt benutzten Treibstoff ins Auge gefasst.

    • Wer keinen Treibstoff konsumiert, muss keine daran gebundenen Abgaben entrichten.

    Wer keine Autobahn benutzt, muss keine Autobahnvignette lösen.

    Wer keiner Religion angehört, muss keine Kirchensteuer entrichten.

    etc…..



    • Wer kein Fernsehen schaut, soll Fernsehempfangsgebühren bezahlen! Wer kein Radio hört, soll Radioempfangsgebühren zahlen!



    Da ist was faul im Staate Dänemark! …..

    Weil sich unsere Regierung bei den grossen Provider, wo das Konsumgut vorwiegend durchläuft , gezählt und verrechnet werden könnte, nicht durchsetzen kann. Wird das Ganze aufs Volk abgewälzt. Frei nach dem Motto:

    DIE LETZTEN BEISSEN DIE HUNDE.

    Wir werden es einmal mehr schlucken. Das Vorgehen ist somit gerechtfertigt.

    Nun zum Thema IV, EL und HE:

    • Ja, ich scheine das mit den IV-Rentnern nicht richtig verstanden zu haben. Denke ich an die mir bekannten IV-Bezüger, muss ich gestehen, dass es keinen Grund gibt sie von der Gebührenpflicht zu befreien.

    • Betreffend EL-Berechtigten scheinen wir beide die Gebührenbefreiung zu befürworten.

    • Und zur HE. Ich stimme dir zu, dass eine HE nichts über die Finanzkraft des Bezügers aussagt. Da bleibt aber die Tatsache, dass einige HE-Bezüger – wahrscheinlich viele – die Kompetenz dem Angebot von Radio und Fernsehen zu folgen schwer eingebüsst haben. Diese Menschen sollten meiner Meinung nach auch von den Gebühren befreit werden. Wer soll jetzt aber eine neue Grenze durch die HE-Bezüger ziehen. Also finde ich es in Ordnung, dass alle HE-Bezüger von den Gebühren befreit werden.

    Und nun noch betreffend den Sozialhilfebezüger:

    • Wie schon einmal gesagt, bin ich nicht vom Fach. Aber ja, ich bin der Meinung, dass die Sozialämter im Sozialbudget ihrer Klienten die Gebühren als Ausgaben zu berücksichtigen haben. Eine Handhabung wie bei den obigen Ausnahmefällen hätte durch die Möglichkeit des ständigen Statuswechsels der Klienten einen unverhältnismässigen, unkontrollierbaren Bürokratieraufwand, grosse Datenschutzprobleme und nicht zu letzt bei den Klienten Gesetzesverstösse aus Unwissenheit, Vergesslichkeit oder mehr oder wenigerer absichtlicher Fahrlässigkeit zur Folge – genau das, was gemäss Politiker das neue Gesetz vermeiden sollte.

    Tags mit Threads von mir, die mich zurzeit vorwiegend beschäftigen

    ***************************************************************************************

    01-04-22 <- UMWELT <- KRIEG IN EUROPA  01-05-22 <- BILDSPRACHE <- FRAUEN  06-05-22 <- KRANKENKASSEN 15-05-22

    ***************************************************************************************

    Ich freue mich auf jede konstruktive Meinung von dir.

    Insbesondere auf jene der ehrlich-witzigen und/oder kritisch-konstruktiven Art.