Rechnung Notarzt bei Todesfall

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Am 17. Dezember 2023 werden wir das Beobachter-Forum abstellen und alle Beiträge unwiderruflich löschen.

Die Details zum Entscheid und den entsprechenden Thread finden Sie hier.

  • Vor kurzem ist mein Vater verstorben. Seine Lebenspartnerin hat die Ambulanz gerufen, leider war es zu spät. Nun hat seine Partnerin die (an sie adressiert) die Rechnung für den Notarzteinsatz erhalten. Wer muss diese Rechnung bezahlen? Die Lebenspartnerin? Die Erben?

  • lolita04

    Wo warst du als dein Vater im Sterben lag?

    Nehmen wir an, du statt seine Lebenspartnerin hätte deinen Vater gepflegt und du wärest bei ihm gewesen als er im Sterben lag, hättest du dann keine Ambulanz gerufen?

    Hättest du ihn einfach sterben lassen und die Zimmertüre zugemacht um Kosten zu sparen?

    Die Lebenspartnerin von deinem Vater bekommt jetzt weder von der AHV noch von seiner Pensionskasse eine Witwenrente.

    Da sie nicht zu den Erben gehört tut mir diese Frau echt leid, weil sie sich jetzt wegen ein paar hundert Franken für die aufgebotene Ambulanz mit seinen Erben herumschlagen muss.

    Wenn ihr Erben so mit dieser Frau umgeht bleibt normalen Menschen nur zu hoffen, dass sie nach dem Todesfall von ihrem Lebenspartner stark genug ist und euch im Gegenzug eine gesalzene Rechnung für die Krankenpflege von eurem Vater zustellt, damit sie von diesem Geld die Ambulanz bezahlen kann.

  • Danke Edi für den Beitrag. Auch wir haben die Rechnung an die Krankenkasse weitergeleitet. Ich möchte nur gewappnet sein für den Fall, dass die KK Probleme macht. Mich erstaunt einfach, dass die Rechnung auf den Namen seiner Partnerin lautet.

  • edi1

    Ich ging bei meinem Posting davon aus, dass die Lebenspartnerin von diesem verstorbenen Mann die Rechnung bereits an die Krankenasse eingereicht hat, aber die Grundversicherung zahlt leider für die Ambulanz nur die Hälfte und höchstens 500 Franken pro Jahr und somit sind ungedeckte Kosten an ihr hängen geblieben.

    Vermutlich hatte deine Frau eine Zusatzversicherung und diese bezahlen je nach Kasse 90-100% der Kosten aber auch bloss max. 5'000 Franken für Transportkosten pro Jahr.

  • Liebe/r Snoopy 44

    Ich habe nun lange überlegt, ob ich deinen (ich erlaube mir nun auch das "Du") Beitrag nicht eifach ignorieren soll, habe mich aber, wie du siehst, dagegen entschieden.

    Lies dir doch wiedereinmal die Forenrichtlinien durch ("Beleidigungen, Anstand").

    Ich gebe zu, dass meine Frage recht kurz und bündig formuliert ist. Ich habe den Beitrag schliesslich auch im Konsumforum erfasst. Ich erwarte hier von niemandem, mir bei der Trauerbewältigung zu helfen, sondern nur eine sachliche Antwort auf eine banale Frage.

    Aber nun zu deinem Beitrag. Wo ich war, als mein Vater starb möchtest du gerne wissen? Danke dass du mich auf deine äusserst einfühlsame Art daran erinnerst. Ich lag zuhause im Bett. Die Tatsache, dass ich meinen Vater nicht noch ein letztes Mal sehen konnte, beschäftigt mich seit seinem Tod. Aber Danke, dank Menschen wie dir werde ich noch lange daran zu beissen haben.

    Ich finde, du interpretierst etwas gar viel in meinem Beitrag.

    Mein Vater lag nicht im Sterben und musste auch nicht gepflegt werden. Er verstarb völlig unerwartet.

    Ausserdem finde ich es erstaunlich, wie gut du über meine Familienverhältnisse Bescheid weisst.

    Es stimmt, die Partnerin meines Vaters hat es im Moment schon schwer genug. Aus diesem Grund habe ich es übernommen, für sie so lästige Abklärungen zu treffen, wie eben diese Rechnung. Wie du richtigerweise erwähnt hast, hat sie keinerlei Rechte. Warum sie also verpflichtet sein soll, diese Rechnung zu bezahlen, ist mir nicht ganz klar.

    Dein Bitrag hat mich sehr getroffen. Frage doch in Zukunft lieber nach, wie etwas genau zu verstehen ist, bevor du Leute, die eh schon genug zu kämpfen haben, mit solchen dummen Beiträgen kränkst.

    Danke!

    Der Unmensch

  • lolita04



    Vor kurzem ist mein Vater verstorben. Seine Lebenspartnerin hat die Ambulanz gerufen, leider war es zu spät. Nun hat seine Partnerin die (an sie adressiert) die Rechnung für den Notarzteinsatz erhalten. Wer muss diese Rechnung bezahlen? Die Lebenspartnerin? Die Erben?



    Da hast du glasklar gefragt, ob evtl. die Lebenspartnerin diese Kosten bezahlen muss.

    Und jetzt schreibst du:



    Warum sie also verpflichtet sein soll, diese Rechnung zu bezahlen, ist mir nicht ganz klar.



    Und mir war und ist es auch jetzt noch nicht klar, weshalb du diese Frage überhaupt stellst, statt dass ihr Erben diese Rechnung einfach ohne abzuklären, ob evtl. die Lebenspartnerin diese bezahlen müsste und ohne sie damit zu belasten, diese einfach aus der Erbschaft bezahlt.

  • Losgelöst von den teils mehr als nur diskutablen Aussagen zu den Umständen im Zusammenhang mit dem Todesfall, würde ich die Frage der Kosten wie folgt beurteilen:

    Die Organisation, welche die Ambulanz betreibt, hat die Rechnung vermutlich deshalb an die Partnerin adressiert, weil verstorbene Personen normalerweise nicht als Korrespondenzpartner in Erscheinung treten können. Da aus der Rechnung sicher deutlich herausgeht, zu Gunsten welcher Person der Einsatz ausgeführt wurde, sollte die Krankenkasse wegen der Rechnungsadresse eigentlich keine Probleme machen.

    Die Grundversicherung übernimmt 50% der medizinisch notwendigen Krankentransporte bis zu einem Maximalbetrag von 500 Franken je Kalenderjahr. Hier handelt es sich allerdings nicht um einen (vermeintlichen) Krankentransport, sondern um einen Rettungseinsatz. Der Anruf erfolgte nämlich zu einem Zeitpunkt, in welchem sich der Patient in akuter Lebensgefahr befand. Angesichts des kurz darauf eingetretenen Hinschieds könnte dies nicht offensichtlicher sein. Nun werden Rettungskosten durch die Grundversicherung ebenfalls zur Hälfte übernommen, jedoch bis zu einem Maximalbetrag von 5'000 Franken pro Jahr. Die Hälfte der Rechnung dürfte damit gedeckt sein, der Rest stellt eine Schuldposition innerhalb der Erbmasse dar.

    In einer unangenehmen Lage befindet sich die Partnerin dann, wenn die Rechnung ganz oder teilweise unbeglichen bleibt und sie vom Rechnungssteller entsprechend belangt wird. Es wäre ihr deshalb zu empfehlen, den Rechnungssteller frühzeitig auf die Sachlage aufmerksam zu machen und diesem mitzuteilen, dass der offen bleibende Betrag zu Lasten der unverteilten Erbschaft geht.



  • In einer unangenehmen Lage befindet sich die Partnerin dann, wenn die Rechnung ganz oder teilweise unbeglichen bleibt und sie vom Rechnungssteller entsprechend belangt wird. Es wäre ihr deshalb zu empfehlen, den Rechnungssteller frühzeitig auf die Sachlage aufmerksam zu machen und diesem mitzuteilen, dass der offen bleibende Betrag zu Lasten der unverteilten Erbschaft geht.



    Bei diesem Todesfall gibt es keine unverteilte Erbschaft.

    Die Erben haben zu Recht den Nachlass ausgeschlagen nach dem sie wussten, dass es ausser Schulden nichts zu erben gibt. An ihrer Stelle hätte ich das auch so gemacht.

    Die Lebenspartnerin war verpflichtet die Ambulanz aufzubieten, sonst könnte man sie jetzt wegen unterlassener Hilfeleistung vor Gericht stellen.

    Richtig ist wie du schreibst, dass es sich in diesem Fall um eine eigentliche Rettungsaktion aus einer lebensbedrohlichen Lage handelt, und dass die Krankenkasse verpflichtet ist von diesen Kosten 50 Prozent zu tragen, aber maximal 5000 Franken (pro Jahr).

    Die Restlichen Kosten muss die Ambulanz tragen und ganz bestimmt nicht die Lebenspartnerin.

    In solchen Fällen erleiden manchmal auch die Feuerwehr und die Polizei ähnliche Verluste, welche die Öffentlichkeit tragen muss.

    Wieso sollte sich diese Frau aus deiner Sicht, die gesetzlich und moralisch gesehen alles richtig gemacht hat, sich in einer unangenehmen Lage befinden?

  • Unangenehm insofern, als die Partnerin zunächst als säumige Schuldnerin gilt: sie wird als Rechnungsempfängerin gemahnt, muss daraufhin mit dem Rechnungssteller Kontakt aufnehmen und ihm die Sachlage erklären, muss ganz sicher mit Umtrieben rechnen. Wenn sie hingegen frühzeitig mit dem Rechnungssteller Kontakt aufnimmt, kann sie sich diese Unannehmlichkeiten wahrscheinlich ersparen.

  • Wenn ich den von snoopy44 geposteten Gerichtsfall anschaue, da könnte ich mir vorstellen, dass die Ambulanzrechnung nicht versehentlich an die Auftraggeberin (Lebenspartnerin) gestellt wurde. Womöglich wurde ja bereits eine an das Betreibungsamt oder Krankenkasse gerichtet. Der Gläubiger weiss natürlich, dass er nur eine Dividende aus dem ausgeschlagenen Nachlass erhalten wird. Er sucht wie im Gerichtsfall nach Möglichkeiten sein Defizit gering zu halten und den ungedeckten Betrag anderweitig einzutreiben. Er hofft aufs Einknicken der Gegenseite (Lebenspartnerin) oder sucht nach einem weiteren Präzedenzfall, ob der Auftraggeber bei gerechtfertigten oder ungerechtfertigten Einsätzen zur Kasse gebeten werden kann. Prozesskosten fürchten solche Organisationen nicht, sie gehen beim Obsiegen zu Lasten der Gegenpartei und beim Unterliegen zu Lasten der Öffentlichkeit (Steuerzahler).

    ALSO VORSICHT!

    Tags mit Threads von mir, die mich zurzeit vorwiegend beschäftigen

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    01-04-22 <- UMWELT <- KRIEG IN EUROPA  01-05-22 <- BILDSPRACHE <- FRAUEN  06-05-22 <- KRANKENKASSEN 15-05-22

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    Ich freue mich auf jede konstruktive Meinung von dir.

    Insbesondere auf jene der ehrlich-witzigen und/oder kritisch-konstruktiven Art.

  • Die Rechtslage ist bei einem Konkursverfahren klar geregelt und um einen solchen Fall (Privatkonkurs) handelt es sich bei diesem verstorbenen Mann. Diese 50% ungedeckte Ambulanzkosten können weder bei den Erben noch bei seiner Lebenspartnerin auf dem Rechtsweg eingefordert werden.

    Die Erben haben das einzig richtige getan, indem sie den Nachlass ausgeschlagen haben.

    Seine Lebenspartnerin war verpflichtet die Ambulanz zu rufen, genauso wie jede andere Person in dieser oder einer ähnlichen Situation dazu verpflichtet gewesen wäre.

    Nicht nur bei der Ambulanz sondern auch an der Lebenspartnerin bleiben ungedeckte Kosten hängen, die sie bei niemandem eintreiben kann. So z.B. 50% von den Mietzinskosten bis zum ordentlichen Kündigungstermin von der Mietwohnung.

    Die Kinder von diesem Mann und seine Lebenspartnerin haben jetzt genug Sorgen und ich finde, man sollte sie nicht noch zusätzlich in diesem Forum mit finanziellen Dingen auf Grund von blossen persönlichen Vermutungen belasten.



  • .......

    Nicht nur bei der Ambulanz sondern auch an der Lebenspartnerin bleiben ungedeckte Kosten hängen, die sie bei niemandem eintreiben kann. So z.B. 50% von den Mietzinskosten bis zum ordentlichen Kündigungstermin von der Mietwohnung.

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    snoopy44

    Woher kennst du die Mietverhältnisse? Oder sind das nur weitere persönliche Vermutungen von dir? Wer war Mieter? Wer Untermieter? Der Verstorbene oder die Lebenspartnerin? Waren sie solidarische Mitmieter? Durchs Ausschlagen der Erbschaft übernehmen die Erben das Vertragsverhältnis nicht. Das zuständige Amt (z.B. Konkursamt) muss das Ganze regeln. Es muss je nachdem den Mietvertrag, den Mitmietvertrag oder den Untermietervertrag auf den nächst möglichen Termin kündigen.......

    Alle Varianten ohne die wahren Verhältnisse zu kennen durchzudenken finde ich sinnlos. Doch die Lebenspartnerin könnte auch als Gläubigerin auftreten. Falls noch Aktiven den Passiven gegenüberstehen, könnte sie noch etwas davon abbekommen......

    Oder muss sie ihre Untermiete an des Konkursamt bezahlen?

    Wenn sie nicht Alleinmieterin war, einfach einen neuen Vertrag mit dem Vermieter abzuschliessen, ohne dass der alte aufgelöst ist, wäre wohl zumindest ein Fragwürdiges vorgehen.

    http://www.mietertod.ch/grunds…atischer-aufloesungsgrund

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  • @ C-O-R-A

    Nach dem du mir in einem anderen Thread sehr frech geworden bist, weil ich im Forum alle mit du statt mit DU anschreibe, beantworte ich dir keine Fragen mehr.



    Da ist er wieder, der mit der kleinlichen, kleingeschriebenen und menschenverachtenden Höflichkeitsform (Wir sind uns schon begegnet. Nochmals: Man duzt und schreibt klein oder gross. Oder man siezt und schreibt gross. Ausnahme: man schreibt alles klein).



    Ich halte mich in den Foren an die Gepflogenheiten der anderen User und Userinnen und tausche mich mit diesen auf Augenhöhe per du aus, und das kann und will ich mit dir nicht mehr.



  • @ C-O-R-A

    Nach dem du mir in einem anderen Thread sehr frech geworden bist, weil ich im Forum alle mit du statt mit DU anschreibe, beantworte ich dir keine Fragen mehr.



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    snoopy44

    Das war nicht an dich gerichtet. Ich selber halte es wie du. Hier im Forum duze ich und schreibe „du“ klein. Im wirklichen Leben schreibe ich „Du“ für ältere, mir sehr liebe Menschen und Gott gross.

    Meine, von dir zitierte, obige Aussage richtet sich an den User, der nicht allen Forumteilnehmer auf gleicher Augenhöhe begegnen will. Um seiner Abschätzung gegenüber einigen Ausdruck zu verleihen, schreibt er sie per „sie“ kleingeschrieben an, während er die Anderen duzt.

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