Hallo
Wegen meiner Gesundheit konnte ich längere Zeit nicht arbeiten und bin inzwischen "Klientin" beim Sozialamt. Ich schreibe Zig Bewerbungen jeden Monat doch leider ist das Ergebnis immer das selbe.. Leider haben wir andere Bewerber mit noch besseren Qualis blablabla... Habe schon oft nachgefragt, an was es genau liegt, da ich etliche Bewerbungen geschrieben haben, die genau meinem Berufsbild/Erfahrung entsprechen. Die Aussagen sind (und zwar fast immer): sie sind leider schon etwas zu lange vom Arbeitsmarkt weg und darum nicht mehr so "up-to-date". Was auch vollkommen richtig ist. Habe meine Sozialarbeiterin darauf angesprochen und gefragt, ob eine Weiterbildung oder ein Kurs vom Sozialamt übernommen wird (würde meine Chancen auf dem Arbeitsmarkt erheblich erhöhen). Gemäss ihr aber, zahle das Sozialamt keine Schulkosten jeglicher Art. Das müsse ich selber zahlen. Aber das kann ich ja nicht! Weiss jemand, ob es für Sozialfälle (Region Zürich) Kurse gibt, die nichts kosten? Bin dankbar für alle Infos.
Weiterbildung/Kurs trotz Sozialhilfe
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Damit Ihnen jemand aus der Region Zürich helfen kann, wäre es vielleicht hilfreich zu präzisieren, um welche Art von Kursen es sich handeln sollte: Informatik? Paramedizin? Kaufmännischer Bereich? Restauration? Scheint mir nicht ganz unwesentlich...
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Soweit ich weiss, gibt es da eine Stiftung die man anfragen lassen kann,ansonsten ein Stipendium beantragen, des weiteren gibt es eine sogenannte Einzelfallkommission die ebenfalls Ausnahmen erlauben kann. 2008 versuchte ich, einen Kurs zu besuchen, ging erst über die Einzelfallkommission und dann über das Stipendienamt, hat alles meine damalige Sachbearbeiterin geregelt, leider musste ich dann aus gesundheitlichen Gründen aufhören, weil gar nichts mehr ging, war auch in Zürich...
Falls sich Deine Sachbearbeiterin weiterhin quer stellt, versuche es über den Leiter.
Was allenfalls auch noch eine Möglichkeit wäre, ist ein zinsloses Darlehen für die Kurskosten, zumindest konnte ich so meine Anteilsscheine für die Wohnung bezahlen - allerdings musst Du aufpassen, dass sie Dir das dann nicht doppelt versuchen zu berechnen, so wie sie es bei mir versuchten, als IV und EL dann da waren -
Vielen Dank für die Antwort
sirio ich komme aus dem kaufmännischen. Aber bin auch offen für anderes (Umschulung)
Verzweifelt bei der Vorgesetzten war ich auch schon desswegen. Hat auch abgeblockt (so ala, was willst du eigentlich). Das mit Stipendien wäre mal interessant, ich werde mich informieren. Herzlichen Dank für den Tip. Ein Darlehen möchte ich eigentlich nicht (hat mir ein guter Freund auch schon angeboten), denn durch die -von-einem-Tag-auf-den anderen-Veränderung (Krankheit, kein Job mehr) bin ich leider schon etwas in die Miesen geraten.. -
Soweit ich weiss, gibt es da eine Stiftung die man anfragen lassen kann,ansonsten ein Stipendium beantragen, des weiteren gibt es eine sogenannte Einzelfallkommission die ebenfalls Ausnahmen erlauben kann. 2008 versuchte ich, einen Kurs zu besuchen, ging erst über die Einzelfallkommission und dann über das Stipendienamt, hat alles meine damalige Sachbearbeiterin geregelt, leider musste ich dann aus gesundheitlichen Gründen aufhören, weil gar nichts mehr ging, war auch in Zürich...
Falls sich Deine Sachbearbeiterin weiterhin quer stellt, versuche es über den Leiter.
Was allenfalls auch noch eine Möglichkeit wäre, ist ein zinsloses Darlehen für die Kurskosten, zumindest konnte ich so meine Anteilsscheine für die Wohnung bezahlen - allerdings musst Du aufpassen, dass sie Dir das dann nicht doppelt versuchen zu berechnen, so wie sie es bei mir versuchten, als IV und EL dann da waren
Hallo Verzweifelt, Was für eine Stiftung ?? Muss ich wegen der Einzelkommission über die Sachbearbeiterin des Sozialamtes gehen ?
Kannst Du mir helfen ??
Danke
Farri -
Haben Sie auf das Datum des Beitrags des Forenbenutzers Verzweifelt geschaut? Der Beitrag ist über vier Jahre alt. Es ist sehr gut möglich, dass der Forenbenutzer Verzweifelt nach über vier Jahren Ihren Beitrag im Forum des Beobachters nicht mehr liest.
Die Sozialhilfe ist in kantonalen Gesetzen geregelt und die Gemeinden sind für die Sozialhilfe zuständig. Ich empfehle Ihnen also zuerst mit der für Ihre Sozialhilfe zuständigen Sachbearbeiterin oder dem für Ihre Sozialhilfe zuständigen Sachbearbeiter des Sozialamts der Gemeinde zu reden.
In vielen Kantonen erklärt das kantonale Sozialhilfegesetz, die kantonale Sozialhilfeverordnung, ein Sozialhilfehandbuch des Kantonalen Sozialamts oder die Rechtsprechung des kantonalen Verwaltungsgerichts die Richtlinien für die Ausgestaltung und Bemessung der Sozialhilfe der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS-Richtlinien) für verbindlich. Ich empfehle Ihnen sich das Kapitel H.6 der SKOS-Richtlinien durchzulesen:
H.6 Aus-, Fort- und Weiterbildung
Beiträge an eine Aus-, Fort- oder Weiterbildung sind nur zu gewähren, wenn diese nicht über andere Quellen (Stipendien, Elternbeiträge, Leistungen der Arbeitslosen- oder Invalidenversicherung, Fondsmittel usw.) finanziert werden kann.
Erstausbildung bei Volljährigen
Eine Erstausbildung fällt grundsätzlich in die Unterhaltspflicht der Eltern. Diese Unterhaltspflicht besteht auch dann, wenn eine volljährige Person ohne angemessene Ausbildung ist (Art. 277 Abs.2 ZGB). Kann den Eltern nicht zugemutet werden, für den Unterhalt und die Ausbildung ihres volljährigen Kindes aufzukommen, und reichen die Einnahmen (Lohn, Stipendien, Beiträge aus Fonds und Stiftungen usw.) nicht aus, um den Unterhalt und die ausbildungsspezifischen Auslagen zu decken, so kann die Sozialbehörde eine ergänzende Unterstützung beschliessen.
Zweitausbildung und Umschulung
Beiträge an eine Zweitausbildung oder Umschulung können nur geleistet werden, wenn mit der Erstausbildung kein existenzsicherndes Einkommen erzielt werden kann und dieses Ziel voraussichtlich mit der Zweitausbildung oder Umschulung erreicht wird. Ebenso ist eine Zweitausbildung oder Umschulung zu unterstützen, wenn damit die Vermittlungsfähigkeit der betroffenen Person erhöht werden kann. Dabei sollte es sich um eine anerkannte Ausbildung oder Umschulung handeln. Für die entsprechenden Abklärungen sind Fachstellen (Berufsberatung, Regionales Arbeitsvermittlungszentrum usw.) beizuziehen. Persönliche Neigungen stellen keinen ausreichenden Grund für die Unterstützung einer Zweitausbildung oder Umschulung dar.
Fort- und Weiterbildung
Die Kosten von beruflichen Fort- und Weiterbildungsmassnahmen sowie von persönlichkeitsbildenden Kursen können im individuellen Unterstützungsbudget berücksichtigt werden, wenn diese zur Erhaltung bzw. zur Förderung der beruflichen Qualifikation oder der sozialen Kompetenzen beitragen.
SKOS-Richtlinien:
http://www.skos.ch/fileadmin/_…ichtlinien-komplett-d.pdf