Arbeitszeugnis - Dürfen die das?

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  • Guten Tag erstmal und vielen Dank an alle, die sich die Zeit nehmen meinen Beitrag zu lesen und vorallem an die, die sich auch noch die Zeit nehmen und Mühe machen, mir bei meinem Problem/meiner Frage zu helfen.

    Es ist so, dass ich vor kurzem ein Zwischenzeugnis beantragt habe – Auslöser hierfür ist, dass ich einen neuen Arbeitskollegen in unserem 2er Team bekommen habe. Leider komme ich nicht sonderlich gut mit ihm zurecht. Aus diesem Grunde fürchte ich etwas, dass hier der Arbeitgeber irgendwann einen Schlussstrich ziehen und einen von uns beiden entlassen würde. Nun habe ich auch endlich das Arbeitszeugnis erhalten, bin aber über einen Absatz etwas erschrocken. Grundsätzlich ist es ein sehr positives Zeugnis, in dem vorallem beim guter Servicegedanke hervorgehoben wird. Der vorletzte Absatz allerdings lautet:

    „Wir erhoffen uns jedoch eine Verbesserung in Bezug auf die Zusammenarbeit im IT-Team. Hier erwarten wir, dass sich Herr Schedding bemüht, seine noch vorhandene Schwäche in der Kommunikation zu überwinden. Wir sind bereit, ihn dabei zu unterstützen, damit es gelingt, dass er sich mit seinem Teamkollegen zielbewusster abstimmen kann. Wir halten jedoch an dieser Stelle fest, dass die komplexen Aufgaben bzw. die daraus resultierenden Zusammenhänge von ihm ein hohes Mass an Flexibilität erfordern. Wir sind überzeugt, dass es uns zu allen Teilen gelingen wird, diese noch vorhandenen Schwächen gezielt zu verbessern“.

    Als Deutscher Staatsbürger kenne ich natürlich nur das Deutsche Arbeitsrecht. Ich habe mich allerdings im Internet schlau zu machen versucht und bin auf ähnliche Dinge gestossen, wie es auch in Deutschland wäre.

    „Negative Informationen gehören nur dann in ein Arbeitszeugnis, wenn ihnen auf das ganze Dienstverhältnis gesehen ein wichtiger Stellenwert zukommt. Ein negativer Umstand kann und darf nur dann verschwiegen werden, wenn er nicht einen täuschenden Gesamteindruck zur Folge hat. Der Arbeitnehmer hat grundsätzlich keinen Anspruch darauf, dass der Arbeitnehmer bestimmte Formulierungen wählt“

    „Ein Arbeitszeugnis muss wahr sein und alle wesentlichen Tatsachen enthalten, die für eine Gesamtbeurteilung von Bedeutung sind und an denen ein künftiger Arbeitgeber ein „berechtigtes, billigenswertes und schutzwürdiges Interesse“ haben könnte. Dabei ist der Arbeitgeber nicht zur schonungslosen Offenbarung aller ungünstigen Vorkommnisse verpflichtet. Negative Beurteilungen sind nur dann zulässig, wenn sie für die gesamte Dauer der Beschäftigung charakteristisch waren.“

    Wenn ich mir nun den Rest des Arbeitszeugnisses ansehe, was durch weg positiv ist, wäre hier doch weder von „für die gesamte Dauer der Beschäftigung charakteristisch“ oder „auf das ganze Dienstverhältnis gesehen (..) wichtiger Stellenwert“ sprechen. Ist meine Annahme diesbezüglich richtig und kann ich mich hierauf berufen und Streichung aus dem Zwischenzeugnis fordern?

    (Zumal es auch so klingt, als wenn mir die Firma hier Massnahmen aufzwingen würde. Es ist jedoch so, dass ich das Gespräch sowohl mit meinem Kollegen, meinem Bereichsleiter, als auch dem HR gesucht habe und die gemeinsame Konfliktlösung durch meine Initiative ins Rollen gekommen ist.)

    Freundliche Grüsse und vielen Dank,

    toexelchen

  • Nein sowas geht definitiv nicht!! Ich wuerde sofort zum Arbeitgeber gehen und ihm sagen dass Du das nicht akzeptierst. Wenn Du einen Rechtsschutz hast, kannst Du den einschalten, falls Du kein anderes Zeugnis bekommst.

    Ich hatte gerade so ein Fall. Weil meinem Arbeitgeber die Kuendigung nicht gepasst hat schrieb er folgendes:

    Sie hat uns nach mehreren Wochen noch in der Probezeit im Stich gelassen.

    Der Rechtschutz machte ein wenig Druck und drohte schlussendlich mit Arbeitsgericht. 2 Tage spaeter hatte ich ein tip toppes Zeugnis.

    Uebrigens darf man selbst dann nichts negatives ins Zeugnis schreiben, wenn etwas gravierendes vorgefallen ist. Auch codierte Zeugnisse sind nicht erlaubt!

  • Nein,

    das dürfen sie tatsächlich nicht so schreiben "!!!!!"

    - auch wenn es "gescheite Köpfe" wären, die so einen Blödsinn signiert haben.

    Und:

    Den Tipp von "Lunastar" ist äusserst schlecht von wegen "Rechtsschutz einschalten"!

    Das "Problem" oder der "Knackpunkt" wäre, dass es sich - in Deinem Fall - um ein so genanntes Zwischenzeugnis handelt!

    Und Du willst ja sicher nicht, dass sie Dir gleich kündigen.

    Anders handhabt es sich, wenn es um ein Arbeitszeugnis NACH Austritt handeln würde ...

    (Natürlich, wenn Dir gekündigt würde, könntest Du klagen wegen missbräuchlicher Kündigung, aber Du müsstest es auch beweisen können und eine solche Sache ist wie "David gegen Goliath" ...) ...

    Viel Erfolg

  • Darum eben auch erst den Rechtsschutz einschalten wenn der Arbeitgeber nach einem Gespraech immer noch kein neues Zeugnis gibt. Weil wenn er sich weigert ist ja eh der Wurm schon drin. Wenn das Arbeitszeugnis so geschluckt wird heisst es dann dass Du das akzeptiert hast und das ist im Falle einer ungerechfertigten Kuendigung schlecht!

  • @"Lunastar"

    Also,

    es geht HIER in diesem Fall

    um ein Zwischenzeugnis

    und dies in ungekündigtem Arbeitsverhältnis!

    Wer den Rechtsschutz auf den aktuellen Arbeitgeber "hetzt", dem wäre nicht mehr zu helfen ...

    Gruss

  • Hallo toexlchen

    Wo sind die Quellangaben zu den von dir zitierten Texten?

    Was in Tat und Wahrheit in eurem Team abgeht, entzieht sich unseren Kenntnissen. Also erlaube ich mir keinen weiteren Kommentar zur entsprechenden Textpassage in deinem Zwischenzeugnis.

    Auf S. 13 des folgenden Links findest du (jedenfalls meiner Meinung nach) aufschlussreiche Infos

    http://www.advocat.ch/files/Be…n%20Arbeitszeugnissen.pdf

    Vielleicht tust du gut daran, deinen Bewerbungsunterlagen nur auf Verlangen ein Zwischenzeugnis beizulegen (ein solches hat übrigens den gleichen Stellenwert wie ein Austrittszeugnis).

    Gruss

    Regentropfen

  • Wenn der Chef nach einem persoenlichen Gespraech nichts aendert und man es so stehen laesst, akzeptiert man das Zwischenzeugnis. Dies war der Fallstrick bei meinem Mann vor Jahren in einer aehnlichen Situation.

    In Toxelchens Fall wuerde ich wohl eher so schnell wie moeglich einen Job suchen. Wenn sowas im Zwischenzeugnis steht und man eh das Gefuehl hat so halb auf der Abschussliste zu stehen, waere dies wohl sinnvoller. Ich weiss natuerlich nicht in welcher Branche Toxelchen arbeitet und wie leicht man was neues findet.

  • Fuer eine Bewerbung braucht es ueblicherweise kein Zwischenzeugnis. Es gibt ja viele Chefs die erst von der Kuendigung erfahren wenn man einen neuen Arbeitsvertrag unterschrieben hat. Insofern wuerde ich es auch wie Regentropfen geschrieben hat einfach erst mal gar nicht beilegen.

  • Hallo Toexlchen

    so wie ich Deinen Bericht lese, steht am Anfang Deine Bitte an Deinen Arbeitgeber um ein Zwischenzeugnis. Somit könnte Dein AG damit rechnen, dass Du dies für die Stellensuche brauchen möchtest, auch wenn Du nur sehen wolltest, wie man Dich beurteilt. Mit seinem Paragraph über "Kommunikations-probleme" macht er Dir nun das Leben schwer - denn mit diesem Zeugnis wirst Du Dich nicht bewerben wollen. Wie andere Teilnehmer hier Dir bereits geantwortet haben, brauchst Du aber für eine Bewerbung dieses Zeugnis nicht. Aber vielleicht wolltest Du es ja, um anhand von einem Zeugnis aufzeigen zu können, für welche Aufgaben Du bisher zuständig warst - aber dies kannst Du auch selbst in eine schriftliche Bewerbung schreiben.

    Ich möchte mich an die Meinung anhängen, dass, wenn Du dieses ZZ nun so hinnimmst, bleibt es so stehen - und nach meiner Erfahrung fällt ein Endzeugnis häufig nicht viel anders aus als ein ZZ. Vielleicht wird man diesen Text so umbauen, dass er der Grund für eine Kündigung - ob von ihnen oder von Dir - war.

    Aber Du könntest jetzt auch die Flucht nach vorn antreten und aufgrund dieser Beurteilung, die nicht in ein Zeugnis gehört sondern sich eher wie eine Verwarnung liest für das Personaldossier, das Gespräch mit Deinen Vorgesetzten weiterführen, um diese Probleme aus dem Weg zu schaffen. Solche Formulierungen könnten auch für eine spätere Kündigung heran gezogen werden nach dem Motto: es gab Probleme, wir haben es ihm schriftlich gegeben, aber es hat nichts genützt.

    In jedem Fall würde ich Dir empfehlen, das Gespräch mit dem HR aufzunehmen, damit dies aus dem ZZ entfernt wird - hat hierin nichts zu suchen. Und die Gründe hast Du hier richtig genannt.

    Und daneben hältst Du die Augen offen nach einem neuen Job - kann nicht schaden.

    Mit "Recht" haben solche Sachen leider oft nicht viel zu tun - wenn es im Zwischenmenschlichen nicht hinhaut, nützt oft alles sich anstrengen nichts.

    Viel Glück

    Ellen

  • Guten Morgen und vielen Dank für die vielen Antworten.

    Zu der Frage, wo ich die zitierten Texte her habe, der erste ist aus dem Wikipedia Beitrag, der zweite von hier:

    http://www.mobbing-zentrale.ch/arbeitszeugnis.htm

    ---

    Es ist auf jeden Fall so, dass ich dem Zeugnis gleich widersprochen habe, als ich es von meinem Bereichsleiter bekommen habe, dieser hat mir dann gesagt, ich solle mich mit dem Wunsch nach Streichung ans HR wenden.

    Beim HR habe ich dann die Aussage bekommen, dass ein Kommentar zu diesem Problem gewünscht war und man den Absatz höchstens umformulieren könne. Es wird also vom einen auf den anderen gezeigt.

    Heute Morgen bin ich dann nochmal zu meinem BL gegangen und habe um ein Gespräch mit ihm und dem HR gebeten, da eben die Verantwortung hin und her geschoben würde, nun hat er gesagt, er kümmere sich drum.

    Ich bin nun gespannt, was dabei raus kommt. Ich hoffe, dass das Zeugnis nur an der Stelle entsprechend geändert wird und es nicht zu einer grundlegenden Änderung kommt und das Zeugnis danach nicht mehr so positiv ist, dafür aber der Kommentar fehlt.

    Und mir einen neuen Job suchen habe ich eigentlich garnicht vor. Ich fühle mich hier - abgesehen von dem Problem mit dem Kollegen - sehr wohl. Derzeit ist die Situation einfach extrem komisch und ich bin mir - auch wenn mein BL sagt, dass er mich auf jeden Fall behalten will - nicht sicher, ob man mich wirklich behalten will.