Hallo zusammen,
ich persönlich spüre seit 5 Jahren die Lust auf ein politisches Amt.
Am liebsten wäre ich in einer Exekutive einer kleinen bis mittleren Gemeinde, was aber meist nicht so einfach ist.
Alternativ könnte ich mir auch Friedensrichter vorstellen.
Warum will ich das?
-> Ich war beruflich nie erfolgreich. Ich gelte zwar als hochintelligent, habe aber keine Lehre abgeschlossen.
-> Ich lerne aber schnell, habe mir die doppelte Buchführung beigebracht, habe gutes juristisches Grundwissen (speziell Straf- und Strafprozessrecht, es ist lustig, ständig Staatsanwälte korrigieren zu müssen und die das erst glauben beim nachlesen im Gesetz)...
-> Ich arbeite gerne selbstständig.
-> ich bin ein sehr fairer Mensch. Klar kann ich ungeduldig sein, aber Sachverhalte beruteile ich erst, wenn ich alles weiss etc (daher guter politischer Chef, oder?)
-> Ich "verwalte" gerne Sachen, könnte mir also durchaus vorstellen, mich um die Schulraumplanung, um Bauvorschriften, um Polizeipatrouillen (als Mitglied des Gemeinde-/Stadtrates) zu kümmern.
Die Exekutive würde mich schon reizen.
Dafür spricht die "Macht" die man hat. Damit meine ich nicht, jemanden zu unterdrücken, sondern einen "Gestaltungsspielraum", dh ein Mitbestimmungsrecht.
Andererseits bin ich nicht der grosse Redner, ich möchte meine Sache im stillen Kämmerlein bzw im Team erledigen, nicht in der Öffentlichkeit.
Hat ihr irgendjemand Erfahrung mit politischen Ämtern?
Ich bin einfach zu ungeduldig, um 12 Jahre im Parlament zu sitzen, davor noch 4 Jahre Wahlbüro oä ...
Ich möchte am Liebsten schon 2014 in eine Exekutive oder als Friedensrichter (sind glaube ihc vorher) gewählt werden.
Ich möchte ein politisches Amt - wer kennt sich aus
Dieses Forum wird bald eingestellt
Am 17. Dezember 2023 werden wir das Beobachter-Forum abstellen und alle Beiträge unwiderruflich löschen.
Die Details zum Entscheid und den entsprechenden Thread finden Sie hier.
-
-
@“DealjagdLtd
Ich versuche, Ihnen in den einzelnen Punkten zu antworten.
„Am liebsten wäre ich in einer Exekutive einer kleinen bis mittleren Gemeinde, was aber meist nicht so einfach ist.“
Sie können nicht auswählen, in welcher Gemeinde, sondern es muss Ihre Wohngemeinde sein, in welcher Sie auch ihre Schriften hinterlegt haben!
„Alternativ könnte ich mir auch Friedensrichter vorstellen.“
So wie ich relativ kürzlich gehört habe, bräuchte dies demnächst auch eine entsprechend spezifische Bildung.
„Ich lerne aber schnell, habe mir die doppelte Buchführung beigebracht,“
Es ist sehr gut, wenn Sie schnell lernen. Allerdings für das Amt eines Gemeinderates spielt es kaum eine Rolle, ob Sie „doppelte Buchhführung“ können. Jede Gemeinde hat ja bereits seinen Verwalter – meist heutzutage ein Vollamt.
„ständig Staatsanwälte korrigieren zu müssen“
Sie sollten als Gemeinderat zurückhaltend sein, andere „ständig“ zu korrigieren!
„Ich arbeite gerne selbstständig.“
Im Gemeinderat arbeiten Sie im Team und es ist eine Kollegialbehörde!
Oder meinten Sie mit „selbstständig“ einfach, dass Sie pflichtbewusst und zuverlässig wären? – Dies ist natürlich auch wichtig oder wäre es zumindest.
„guter politischer Chef, oder?“
Möglicherweise sind Sie Chef eines Ressorts! Aber wenn Sie sich gleich als „politischer Chef“ sehen, dann müssten Sie auch unbedingt als Gemeindepräsident kandidieren! Auch dann würde ich nicht einfach sagen „Chef“.
„könnte mir also durchaus vorstellen, mich um die Schulraumplanung, um Bauvorschriften, um Polizeipatrouillen (als Mitglied des Gemeinde-/Stadtrates) zu kümmern.“
Eine Ressortzuteilung erfolgt an der ersten Sitzung oder unmittelbar nach der Wahl. Sie müssen, wenn Sie neu sind, eventuell mit dem Ressort sich begnügen, welches Ihnen die neuen Kollegen bzw. „alte“ Räte zuteilen. Selbstverständlich wird man auf Ihre Fähigkeiten allenfalls Rücksicht nehmen. Aber nehmen wir an, jemand hat dieses Ressort schon 5 oder 10 Jahre und macht es gut und es gefällt ihm, dann wird er es Ihnen nicht ohne weiteres abtreten wollen!
„spricht die "Macht" die man hat“
Wenn Sie einfach „Macht“ wollen, dann gründen Sie lieber eine eigene Firma! Oder Sie gründen gleich einen eigenen Staat …
„nicht der grosse Redner“
Das wäre schon mal ein guter Anhaltspunkt für ein Exekutivmitglied! Bleiben Sie stets sachlich.
Viele Politiker „reden ja viel und sagen nichts“.
„Hat ihr irgendjemand Erfahrung mit politischen Ämtern?“
Ja, ich habe Erfahrung und vor allem auch aus der Parteiarbeit selbst; bekanntlich wird in den Parteien nominiert für ein Gemeinderatsamt! Überlegen Sie sich, einer Partei oder einer Orts-Gruppierung beizutreten. Auf der Website der Gemeinde gibt es sicher einen Link zu den Parteien oder fragen Sie auf der Gemeindekanzlei.
„Ich bin einfach zu ungeduldig, um 12 Jahre im Parlament zu sitzen, davor noch 4 Jahre Wahlbüro oä ...
Ich möchte am Liebsten schon 2014 in eine Exekutive oder als Friedensrichter (sind glaube ihc vorher) gewählt werden.“
Ungeduldig dürfen Sie nicht sein. In der Politik gibt es lange Entscheidungsprozesse. Welches Parlament meinen Sie? Wenn Sie das kommunale Parlament meinen, dann gibt es Orte mit einer Gemeindeversammlung, welche Sie auch so besuchen können und aktiv mitgestalten. Ein kantonales Parlament ist wiederum etwas anderes.
Von wegen „am liebsten schon 2014“, in der Regel finden so genannte Gesamt-Erneuerungswahlen periodisch alle vier Jahre statt. Sie müssen sich bei der Gemeinde oder beim Kanton informieren, wann die nächste Wahl ist. Ein paar Wochen vorher muss eine Kandidatur gemeldet sein, und dafür gibt es offizielle Wahlvorschlags-Bögen und braucht es Unterschriften von weiteren Stimmberechtigten in der Gemeinde (wie viel es braucht, steht in einem Reglement oder Gesetz).
Gruss -
Hallo DealjagdLtd
Zur Sachlichen Beantwortung deiner Fragen durch @sozialversicherungsfachmann möchte ich hier auch noch meinen Senf hinzufügen. Nämlich: "Für ein Politisches Amt bist du überqualifiziert":-)
Gruss -
„Am liebsten wäre ich in einer Exekutive einer kleinen bis mittleren Gemeinde, was aber meist nicht so einfach ist.“
Sie können nicht auswählen, in welcher Gemeinde, sondern es muss Ihre Wohngemeinde sein, in welcher Sie auch ihre Schriften hinterlegt haben!
Das ist mir natürlich bekannt.
Aber ich suche gerade sowieso eine neue Wohnung, und bei der Wahl der Gemeinde dachte ich, ich könnte evtl. extra in eine eher kleine Gemeinde (unter 4'000 E) ziehen, wenn dort die Kandidaten knapper sind.
„Alternativ könnte ich mir auch Friedensrichter vorstellen.“
So wie ich relativ kürzlich gehört habe, bräuchte dies demnächst auch eine entsprechend spezifische Bildung.
Ok, das wusste ich nicht. Bei den Betreibungsbeamten und Staatsanwälten war mir dies bekannt (Fähigkeitszeugnis oä).
„Ich lerne aber schnell, habe mir die doppelte Buchführung beigebracht,“
Es ist sehr gut, wenn Sie schnell lernen. Allerdings für das Amt eines Gemeinderates spielt es kaum eine Rolle, ob Sie „doppelte Buchhführung“ können. Jede Gemeinde hat ja bereits seinen Verwalter – meist heutzutage ein Vollamt.
Das war mir klar. Das mit der Buchhaltung war nur ein Beispiel, dass ich etwas in der Schule nicht habe (mehrere Schulwechsel, dadurch sicher SToff verpasst), und mich dann als Erwachsener gut einlesen kann.
Es sollte nur ein Beispiel sein.
„ständig Staatsanwälte korrigieren zu müssen“
Sie sollten als Gemeinderat zurückhaltend sein, andere „ständig“ zu korrigieren!
Naja, wenn ein Staatsanwalt Sachen sagt, die so nicht im Gesetz stehen (neues Beispiel: Eine Staatsanwältin verweigert meinem Stiefvater das Anfertigen von Aktenkopien, obwohl das klar erlaubt ist. Nein das Verfahren wäre sonst nicht gefährdet, die Untersuhcung ist abgeschlossen, Strafbefehl, etc.).
Ist halt schade, wenn bei einer so offensichtlichen Sache schriftlich beschwert werden muss.
Ich würde mir also als Gemeinderat sicher erlauben, wenn eine während einer Sitzung total gesetzeswidrige Argumente bringt, ihn darauf hin zu weisen. Als ehrlicher Mensch wüsste er das zu schätzen.
Aber ich weiss auch was Sie meinen: Ich werde natürlich nicht "besserwisserisch" auftreten, auch dem Volk gegenüber nicht.
„Ich arbeite gerne selbstständig.“
Im Gemeinderat arbeiten Sie im Team und es ist eine Kollegialbehörde!
Oder meinten Sie mit „selbstständig“ einfach, dass Sie pflichtbewusst und zuverlässig wären? – Dies ist natürlich auch wichtig oder wäre es zumindest.
Haben Sie eigene Erfahrungen?
Natürlich ist es eine Kollegialbehörde.
Aber je nach dem wieviele Befugnisse der Ressort-Vorsteher selber hat (darüber forsche ich seit 2 Jahren, und es gibt keine klaren Antworten), hat man auch viel selber zu erledigen, sprich Akten studieren, evtl. Bericht/zusammenfassung schreiben, Anträge der untergeordneten Verwaltungsabteilung prüfen, etc.
Also ich war 2 mal 1 Jahr bei der Feuerwehr.
Ich weiss was Team-arbeit bedeutet.
„guter politischer Chef, oder?“
Möglicherweise sind Sie Chef eines Ressorts! Aber wenn Sie sich gleich als „politischer Chef“ sehen, dann müssten Sie auch unbedingt als Gemeindepräsident kandidieren! Auch dann würde ich nicht einfach sagen „Chef“.
Mit Chef meinte ich auch Ressort. Und nicht nur möglicherweise, sondern in den meisten Gemeinden (dort wo es Ressorts gibt, was selbst bei nur 2 Verwaltungsangestellten der Fall ist), ist man Chef eines Ressorts. Das meinte ich mit "politischer Chef".
Gemeindepräsident: Um Himmels Willen, da würde ich ja wieder mehr öffentliche Auftritte haben, statt mich um meine Arbeit zu kümmern.
„spricht die "Macht" die man hat“
Wenn Sie einfach „Macht“ wollen, dann gründen Sie lieber eine eigene Firma! Oder Sie gründen gleich einen eigenen Staat …
Ähem, einen eigenen Staat habe ich (gegenüber diversen Amtstsellen) auch schon ausgerufen...
Ich schrieb doch, Macht im Sinne von Gestaltungsspielraum.
Ich weiss schon, dass ein Gemeinderat stark eingeschränkt ist, bzw klare Richtlinien einzuhalten hat, die sich ergeben aus
-Bundesgesetzen (und Verordnungen)
-kantonalen Gesetzen (und Verordnungen)
-Verordnungen der eigenen Gemeinde
-Aufträge/Beschlüsse der Gemeindeversammlung oder Gemeindeparlament (zB Budget, sonstiges)
-Aufträge/Beschlüsse der Gesamtbehörde (Gesamtrat)
-Bedürfnissen/Problemen der Verwaltung
Das ist mir klar.
„nicht der grosse Redner“
Das wäre schon mal ein guter Anhaltspunkt für ein Exekutivmitglied! Bleiben Sie stets sachlich.
Viele Politiker „reden ja viel und sagen nichts“.
Ah endlich was richtig positives, danke.
Ich habe halt Angst vor dem Wahlkampf, also wenn es in der Gemeinde zB ne Podiumsdiskussion mit den Kandidaten gäbe, etc.
„Hat ihr irgendjemand Erfahrung mit politischen Ämtern?“
Ja, ich habe Erfahrung und vor allem auch aus der Parteiarbeit selbst; bekanntlich wird in den Parteien nominiert für ein Gemeinderatsamt! Überlegen Sie sich, einer Partei oder einer Orts-Gruppierung beizutreten. Auf der Website der Gemeinde gibt es sicher einen Link zu den Parteien oder fragen Sie auf der Gemeindekanzlei.
Also ich bin in einer kleinen Partei, die im Gemeindeparlament meiner Stadt einen Sitz hat.
Der Mann ist schon älter, war früher mal im Parlament (Gemeinderat, damit ist jetzt NICHT die Exekutive gemeint), und seit 2010 wieder drin.
Naja, wenn ich mich intern hocharbeite, wäre es sogar realistisch, dass ich 2018, falls er nicht merh antritt, seinen Sitz an den Whalen halten könnte....
„Ich bin einfach zu ungeduldig, um 12 Jahre im Parlament zu sitzen, davor noch 4 Jahre Wahlbüro oä ...
Ich möchte am Liebsten schon 2014 in eine Exekutive oder als Friedensrichter (sind glaube ihc vorher) gewählt werden.“
Ungeduldig dürfen Sie nicht sein. In der Politik gibt es lange Entscheidungsprozesse. Welches Parlament meinen Sie? Wenn Sie das kommunale Parlament meinen, dann gibt es Orte mit einer Gemeindeversammlung, welche Sie auch so besuchen können und aktiv mitgestalten. Ein kantonales Parlament ist wiederum etwas anderes.
Von wegen „am liebsten schon 2014“, in der Regel finden so genannte Gesamt-Erneuerungswahlen periodisch alle vier Jahre statt. Sie müssen sich bei der Gemeinde oder beim Kanton informieren, wann die nächste Wahl ist. Ein paar Wochen vorher muss eine Kandidatur gemeldet sein, und dafür gibt es offizielle Wahlvorschlags-Bögen und braucht es Unterschriften von weiteren Stimmberechtigten in der Gemeinde (wie viel es braucht, steht in einem Reglement oder Gesetz).
Naja ich wohne im Kanton Zürich , wo die Wahlen 2014 sind.
Ich sehe in Städten mit über 20'000 E oft 10-15 Kandidaten für 7 Exekutiv-Sitze und es bräuchte etwa 1'400 Stimmen für eine Wahl (Stadtratswahlen Dietikon 2010).
In sehr kleinen Gemeinden (unter 5'000 E) kennt dann jeder jeden und auch da sind es für 5 oder 7 Sitze oftmals rund 7-10 Kandidaten.
Dafür reichen halt schon 700 Stimmen oder weniger.
Denken Sie denn, ich hätte grössere Chancen, in einer kleineren Gemeinde?
Und es würde helfen, wenn ich an Gemeindeversammlungen sachlich mit diskutiere?
(Erinnern sich die Leute daran bei den nächsten Wahlen, wenn ich seit 12 Monaten an jeder Versammlung 1-2 mal etwas kosntruktives gesagt habe?)
Besten Dank auf jeden Fall für die lange Antwort.
(Keine Angst, nächstes mal äussere ich mich nicht zu fast jedem Satz).
MfG
D -
Hallo DealjagdLtd
Zur Sachlichen Beantwortung deiner Fragen durch @sozialversicherungsfachmann möchte ich hier auch noch meinen Senf hinzufügen. Nämlich: "Für ein Politisches Amt bist du überqualifiziert":-)
Gruss
Oh das ist gut zu hören
Tja, wie zeige ich dem Wahlvolk meine Überqualifikation? -
Am Besten gar nicht. Sonst könnten gewisse Leute Angst um ihre bequemen Sessel bekommen und dich boykotieren.:-)
-
Hallo DealjagdLtd
Wenn du in einer kleinen bis mittleren Gemeinde ein Amt annimmst, bist du streng genommen mehr als überqualifiziert. Klar, du hättest dann wenigstens ein Job. Aber wie würde sich das wohl in deinem Lebenslauf machen, wenn du dich gleich als Bundesrat zur Wahl stellen würdest?
Klar, noch bist di nicht gewählt und denkst über ungelegte Eier nach... Aber trotzdem... ich hoffe, es kann dir hier noch jemand etwas kluges raten, so wie .z.B. der sozialversicherungsfachmann.
Gruss Laro -
oh oh oh, na ich hoffe, ihr überschätzt mich nicht mit überqualifiziert.
Naja als intelligent gelte ich schon, aber zB hatte ich noch nie ein politisches Amt, also nicht mal Wahlbüro oä.
Ich kenne einen, der wohnt in Killwangen (ca 2'000 E und 700 Briefkästen nach seiner Meinung).
Der hat nach seinen Angaben einfach nen Flyer mit einem Bild von sich auf dem Velo gemacht und ein bisschen Text dazu, Überschrift "Ich radle für Sie" oä, hat das selber in sämtliche Briefkästen verteilt, und ist dann in den Gemeinderat seines Dorfes gewählt worden!
(Trat nach 6 Jahren zurück, am Ende einer Amtszeit. Gewählt glaube ich bei Ersatzwahl nach einem Rücktritt).
Er meinte noch, es könne an Protestwählern gelegen haben, weil er als Parteilos kandidiert habe...
Mein Problem: Falls ich es nicht schaffe beim ersten mal, muss ich 4 Jahre (oder bis zu einem Rücktritt) warten...
Also quasi 15 Chancen in den nächsten 60 Jahren, aber jedesmal 4 Jahre warten (oder eben auf Rücktritte mitten in der Amtszeit hoffen)...
Daher bräuchte ich weitere Tipps wie ich gewählt werde.
UNd ich habe Angst, dass in einer eher kleinen Gemeinde, wo sehr wenig anfällt (zB nur 1 Baugesuch pro Monat, 1 Fasnachtsumzug im Jahr, 1 mal im Jahr Markt etc) quasi die Ressort-Vorsteher wenig zu tun haben....
und dann könnte es sein, dass jedes Geschäft vom Gesamt-Gemeinderat behandelt wird....
In grösseren Gemeinden ist es schon wg der Aufgabenlast sicher so, dass die einzelnen Vorsteher mehr selber entscheiden müssen ... (was mir lieber wäre). -
Hey Sozialversicherungsfachmann und alle anderen:
Könnt ihr mir noch ein bisschen mehr von der Gemeindepolitik erzählen?
Bzw ich hätte diese Fragen:
1. Ist es in einer Gemeinde mit zB 4'000 E erheblich einfacher als in einer Gemeinde mit 24'000 E, in die Exekutive gewählt zu werden?
(THeoretisch hat man ja in kleinrerer Gemeinde weniger Konkurrenten, aber andererseits kennt da jeder jeden und ich wäre ein Neuling.
Andererseits könnte ich dafür an den Gemeindeversammlungen mitdiskutieren und mir nen Namen machen).
2. Ist das Exekutiv-Mitglied weisungsbefugt in seinem eigenen Ressort?
(Beispiel: Kann der Sicherheitsvorstand/Inhaber Ressort Polizei beispielsweise einzelne Verkehrskontrollen anordnen?
Weil ein Ex-Gemeinderat aus Killwangen bejahte das, Daniel Leupi bejahte das vorsichtig tendenziell, er überlasse den Offizieren die Einsatzleitung, aber er greife in organisatorischen Fragen ein wo es nötig sei und natürlich keinesfalls in Strafverfahren weil das zu heikel wäre, während zB Michael Wirz von der Stapo sagte, der Polizeivorsteher dürfe sich in das Operative keinesfalls einmischen, er sei nur fürs Politische zuständig).
Ich bin ernsthaft an diesen Details interessiert.
Auch, wieviel Arbeitsaufwand und welcher Arbeitsaufwand (Aktenstudium, X Sitzungen pro Woche in Kommissionen?) ... -
Hallo DealjagdLtd
1. Zuerst musst du wissen, wo stehe ich politisch. Dazu solltest du von sämtlichen Parteien die Parteiprogramme durchstudieren und danach jener Partei beitreten die deiner politische Gesinnung am nächsten steht.
2. Nach dem Beitritt in eine Partei musst du dich innerhalb von dieser mit guten Ideen von den anderen Parteimitglieder hervorheben, damit man dich bei den nächsten Wahlen als Kandidat auf der Wahlliste aufstellt. Es ist unwahrscheinlich, dass Du gleich ganz oben einsteigen kannst. Die Karriere beginnt meist in einem Gemeinderat.
Die meisten politischen Ämter auf Gemeindeebene wie z.B. Gemeinderat sind mit Ausnahme der Stadträte und des Stadtpräsidenten kleine schlecht bezahlte Nebenämter.
Der Zeitaufwand für Gemeinderäte ist gross und die Bezahlung pro Sitzung schlecht. Für Aktenstudium gibt es keine Entschädigung. Selbst in grösseren Gemeinden wird der Zeitaufwand für den Gemeindepräsident bloss mit 30 – 50 Stellenprozente abgegolten, obschon der Arbeitsaufwand fast doppelt so hoch ist.
Vom Einkommen als Politiker können in der Schweiz nur Stadträte, Regierungsräte, Nationalräte, Ständeräte und Bundesräte leben. Alle anderen müssen viel Herzblut und Freizeit die für die Familien fehlen investieren.
In kleinen Gemeinden reicht das Geld, das ein Gemeinderat bekommt gerade so um nach den Gemeinderatssitzungen mit seiner Familie ein feines Nachtessen inkl. Getränke zu bezahlen.
Gruss Laro -
Hallo „DealjagdLtd“,
zuerst einmal danke für die „persönliche“ Einladung bzw. Nennung meines Nicknamens hier.
Sie haben von Autor „Laro“ bereits gestern eine gute Antwort gekriegt, weshalb ich nicht mehr auf alle Punkte eingehen muss nun.
Generell möchte ich Ihnen unter anderem sagen auch.
Bei der Politik ist es oft so,
man muss
„am richtigen Orte zur richtigen Zeit“
sein.
Das wäre so eine quasi Redeart!
Während „Laro“ auch von einer Partei spricht, welcher man beitreten muss oder soll, möchte ich hinzufügen, dass es nicht unbedingt immer so genannt klassische Parteien wären sondern einfach politische Gruppierungen oder auch als politischer Verein „getarnt“.
Was „Konkurrenten“ angeht, so ist dies meist in kleineren oder mittleren Orten nicht so gross – auch hier käme obige Redart zur Anwendung (!). Und einmal mehr erwähne ich, dass es bei der Gemeinde genau genommen um eine Sachpolitik und nicht um Parteicouleurs ginge! Einen so genannten „Filz“ gibt es manchmal wie früher dennoch immer noch ganz „versteckt“ übrigens. Selbstverständlich kann man sich eben ein Beziehungsnetz in einer Partei aneignen. Sie können aber auch einfach einem anderen Verein beitreten (Musik, Sport, „Ausflugsverein“, etc.), aber achten Sie darauf, dass nicht gleich beim ersten Treffen jeder weiss, sie wären dem Verein bloss beigetreten, um politische Karriere zu machen – dies käme nämlich nicht gut an!
Zudem, es wäre nicht Sache eines Regierungsmitglieds (was Sie als Gemeinde- bzw. Exekutivmitglieds wären), irgendeine „Verkehrskontrollen“ anzuordnen. Beachten Sie auch die Gewaltenteilung, die wir in der Schweiz leben unter anderem.
Und, wenn ich von Gemeinderat spreche, so meine ich primär eine Exekutivbehörde … aber es gibt – in gewissen städtischeren Gebieten – auch „Gemeinderat“, wo es das Parlament wäre eben.
Wie auch schon gesagt können Sie zwar ein Wunsch-Ressort haben … aber Sie müssen dennoch quasi „hinten“ anstehen, wenn Sie neu im Gemeinderat wären … (!)
Was eine Bezahlung angeht, so sind die Unterschiede recht gross … durchaus möglich, dass es in einer Nachbargemeinde grundsätzlich anders wäre … deshalb möchte ich auch nicht Zahlen hier nennen … ! Aber, ein solches Nebenamt macht man sowieso in den wenigsten Gründen des Geldes wegen … (!)
Bedenken Sie, dass Sie nicht nur Freizeit opfern, sondern im Beruf müssen Sie auch „fehlen“ und/oder es gibt Erwerbseinbussen, die wahrscheinlich höher sind als die Bezahlung durch das Amt …
… dabei fällt mir auf, dass Sie im „KMU-Forum“ noch ein Thema eröffnet hätten Verfasst am: 19.09.2012 [09:32] – also zwei Tage später als dieses Thema hier im Forum „Politik - mit dem Titel „Suche Leute für gemeinsame GmbH-Beteiligung (Software-Entwicklung)“.
Ich frage Sie nun explizit, meinen Sie wirklich, dass Sie quasi gleichzeitig in die Politik einsteigen wollen (ohne Konkretes zu haben) und auch noch eine Firma bzw. eine GmbH gründen wollen? (Ich habe auch gesehen, dass dieses Büro anfangs bei Ihnen in der Wohnung wäre; Sie überlegen sich auch noch umzuziehen, oder …) Zwar hat jeder Tag 24 Stunden … aber vergessen Sie nicht, den Schlaf einzuplanen … und beides gemeinsam wäre doch eine noch grössere Verantwortung – wollen Sie das wirklich resp. sind sich dies bewusst(?!) …
Ergänzen möchte ich noch den Satz von „Laro“ von wegen
„Vom Einkommen als Politiker können in der Schweiz nur (…) leben.“.
Wenn jemand Hausmann ist (also wenn die Ehefrau voll erwerbstätig ist) oder (Früh-)Rentner, für den ist ein kleines Amt in der Kommune auch noch sehr geeignet … vor allem auch für die anderen, weil er erstens besser erreichbar sein kann und vor allem zweitens schneller an einem Ort (in der Gemeinde, z.B. auf der Kanzlei, bei einer Kläranlage, im Feuerwehrmagazin, im Werkhof, etc.) sein kann (zumal er nicht auswärts berufstätig ist!) …
Und mit „Glück“, das heisst je nach Gemeinde reicht der Lohn nicht nur für „mit seiner Familie ein feines Nachtessen inkl. Getränke“ … es könnten auch Kurzferien drinnen liegen … ich denke an Gemeinden, wo man vielleicht noch separat ein Grundgehalt von 2'000 bis 3'000 Franken im Jahr wohlverstanden ausbezahlt kriegt nebst Sitzungsgeldern. Mit Spesen dürfen Sie auch nicht viel rechnen und meist nur, wenn Sie ausserhalb der Gemeinde auch wirklich hingehen bzw. hinfahren müssen, was wiederum vom zugeteilten Ressort abhängig sein könnte.
Viele Grüsse -
Hallo Sozialversicherungsmann,
danke für die ausführliche Antwort. Ich hab sie überflogen und werde die Antwort morgen nochmals in aller Ruhe lesen.
Nun ja, eine Frage bzw eine Kritik hätte ich noch. So schrieben Sie (wir könnten uns auch gerne dutzen):
"Zudem, es wäre nicht Sache eines Regierungsmitglieds (was Sie als Gemeinde- bzw. Exekutivmitglieds wären), irgendeine „Verkehrskontrollen“ anzuordnen. Beachten Sie auch die Gewaltenteilung, die wir in der Schweiz leben unter anderem."
Zwar gibt es eine Gewaltenteilung, die neben Exekutive/Judikative/Legislative unterscheidet und es mag noch weitere Aufgabentrennungen geben (zB im Strafrecht, sicher auch im Verwaltungsrecht).
Aber wenn eine (grössere) Gemeinde zB 4 Gemeindepolizisten hat, in wie weit darf der Ressort-Vorsteher Polizei der eigenen GePo solche Anweisungen wie zB vermehrte Verkehrskontrollen etc geben?
Oder auch der Sozialvorstand, der zB bei der Sozialhilfe etwas am Ablauf ändern will?
Kann der politische Vorsteher des Ressorts nicht die Befugnis, die bei der Verwaltung liegt, für Einzelfälle übernehmen?
Mir ist natürlich klar, dass es in den erwähnten Beispielen (Polizei, Sozialamt) Vorschriften von Bund und Kanton usw gibt.
Aber wenn innerhalb aller Vorschriften noch ein Ermesensspielraum liegt, darf der Ressort-Vorsteher diesen Ermessensspielraum von der Verwaltung zu sich selbst nehmen und Anordnungen erteilen?
Immerhin ist der politische Vorgesetzte.
Weil stellen Sie sich vor:
Ich bin jetzt Polizeivorsteher der Gemeinde X. Wir hätten 4 Gemeindepolizisten, die das Büro der Gemeindepolizei offen haben und vereinzelt tagsüber und Abends auf Patrouille durch die Gemeinde gehen.
Wenn es jetzt zB im selben Quartier mehrere Einbrüche gab letzten Monat, dann wäre ich ja der politische Verantwortliche, wenn Vorwürfe gg die Polizei (zu wenig Präsenz in Wohnquartieren am Abend) kämen, oder?
Demnach müsste ich ja verlangen können, dass zB das Büro der Gemeindepolizei mal am Vormittag geschlossen bleibt, damit man dafür Abends bis Mitternacht durch Wohnquartiere fahren kann.
Wenn ich dies nicht anordnen darf (natürlich nur im Rahmen übergeordneter GEsetze und Verodnungen), dann kann ich ja teils bei Kritik an der Polizei nicht eingreifen.
Gleiches könnte es auch bei anderen Verwaltungsstellen geben.
Beispiel: Ich wäre SOzialvorstand und die Abklärungen der Sozialhilfe wären unnötig kompliziert, wodurch Anträge auf Sozialhilfe 4 Monate liegen bleiben.
Da müsste ich doch organisatorisch eingreifen können, im Rahmen meiner Zuständigkeit?
(Klar, wenn ich mehr Stellen schaffen wollte, wäre das Parlament oder die Gemeindeversammlung zuständig und vieles ist schon durch Bund und Kanton fest vorgegeben.)
Ich hoffe, Sie verstehen die Frage ein bisschen.
Und können Sie mir mehr Informationen geben, wie gross der Arbeitsaufwand in Ihrer Gemeinde für ein Exekutiv-Mitglied in etwa ist, und was man so genau zu tun hat?
Danke. -
DealjagdLtd
Ich habe deine Beiträge nur quergelesen, möchte mich nur ganz kurz dazu äussern.
Mit dem besten Willen kann ich mir nicht vorstellen, dass du in der obermegapapierligeilen CH angesichts deines Profils (z.B. keine abgeschlossene Ausbildung; eine abgeschlossene Lehre/Ausbildung ist gefragter als Intelligenz) eine Chance auf einen solchen Posten hättest. Es sei denn, du wärst der Sohn irgendeines bekannten Wirtschafts- oder Politiker-Gurus. Vielleicht bist du das aber, und ich habe das überlesen?
ABER - Respekt, dass du dich für ein solches Amt "hergeben" würdest!
Es grüsst
Regentropfen -
DealjagdLtd
Ich habe deine Beiträge nur quergelesen, möchte mich nur ganz kurz dazu äussern.
Mit dem besten Willen kann ich mir nicht vorstellen, dass du in der obermegapapierligeilen CH angesichts deines Profils (z.B. keine abgeschlossene Ausbildung; eine abgeschlossene Lehre/Ausbildung ist gefragter als Intelligenz) eine Chance auf einen solchen Posten hättest. Es sei denn, du wärst der Sohn irgendeines bekannten Wirtschafts- oder Politiker-Gurus. Vielleicht bist du das aber, und ich habe das überlesen?
ABER - Respekt, dass du dich für ein solches Amt "hergeben" würdest!
Es grüsst
Regentropfen
LIeber Regentropfen,
das Volk sieht ja bei der Wahl nur meinen Namen, Berufsbezeichnung und Jahrgang und Parteimitgliedschaft.
Inwiefern ist da mein Lebenslauf relevant?
Klar, wenn ich interviewt werde, oder auf Wahlkampfveranstaltungen.
Aber da beschränke ich mich halt auf die aktuelle Tätigkeit als Software-Entwickler.
Also letzte 2 Fragen in die Runde:
1. Jemand erwähnte, dass es für Friedensrichter auch neue Wählbarkeitsvoraussetzung gebe (dass man dafür bestimmte Ausbildung etc haben müsse).
WEiss jemand mehr dazu (Bezug Kt ZH)?
2. Zum Satz von "Sozialversicherungsfachmann", der wie folgt lautete, gibt es auch eine Frage:
"es wäre nicht Sache eines Regierungsmitglieds (was Sie als Gemeinde- bzw. Exekutivmitglieds wären), irgendeine „Verkehrskontrollen“ anzuordnen. "
Wie gesagt: Was ist, wenn ich Sicherheitsvorstand wäre, und mehrere Leute sagen mir, dass in 30er Zonen gerast werde am Abend. Ich würde das (dem mir unterstellten) Polizei-Chef der Gemeinde mitteilen und er findet "Ich finde diese Verkehrskontrollen nicht so wichtig und viel zu aufwendig" etc.
Darf ich dann, falls ich mich nicht mit ihm einigen kann, nicht mehr Verkehrskontrollen anordnen?
(Einerseits sagen viele Leute, die Exekutiv-Mitglieder seien nur fürs politisch-strategische da. Andererseits muss ich doch in solchen Punkten eingreifen können, weil ich bin ja offiziell Sicherheitsvorstand.)
Weiss da jemand mehr darüber? -
DealjagdLtd
Ein Friedensrichter muss nicht zwingend (weder in ZH noch sonst wo in der Schweiz) ein Jurist sein. Als Friedensrichter oder je nach Kanton auch Vermittler genannt, amten oft Personen die keine juristische Ausbildung haben, wegen ihres gesunden Menschenverstandes aber geeignet sind, Parteien zu versöhnen.
Nein, du dürftest gegen den Willen der Polizei weder Verkehrskontrollen anordnen noch diesen vorschreiben, wann der Polizeiposten besetzt und/oder unbesetzt sein müsste. Jede Gemeinde hat ein eigenes (anderes) Polizeigesetz und dieses kann nicht durch einen einzelnen Politiker nach seinem Gutdünken abgeändert oder ausgelegt werden. Ein Departement-Vorsteher ist verantwortlich, dass die Chefbeamten ihre Aufgaben auf Grund der gesetzlichen Vorgaben erfüllen, aber er kann keine Verkehrskontrollen oder Radarkontrollen anordnen. Solche Forderungen könnte nur der gesammte Gemeinderat beschliessen, aber niemals ein einzelnes Mitglied.
Ich verfüge nur über allgemein übliche politische Kenntnisse, aber wenn ich deine Fragen so lese bezweifle ich, dass dich in den nächsten paar Jahren irgend eine Partei zur Wahl für ein politisches Amt auf ihre Wahlliste setzen würde. Dazu braucht es schon einiges an politischem Wissen mehr, als du zur Zeit vorweisen könntest um von den SimmbürgerInnen gewählt zu werden.
Gruss Laro -
DealjagdLtd
Nein, du dürftest gegen den Willen der Polizei weder Verkehrskontrollen anordnen noch diesen vorschreiben, wann der Polizeiposten besetzt und/oder unbesetzt sein müsste. Jede Gemeinde hat ein eigenes (anderes) Polizeigesetz und dieses kann nicht durch einen einzelnen Politiker nach seinem Gutdünken abgeändert oder ausgelegt werden. Ein Departement-Vorsteher ist verantwortlich, dass die Chefbeamten ihre Aufgaben auf Grund der gesetzlichen Vorgaben erfüllen, aber er kann keine Verkehrskontrollen oder Radarkontrollen anordnen. Solche Forderungen könnte nur der gesammte Gemeinderat beschliessen, aber niemals ein einzelnes Mitglied.
Sorry, aber bisher habe ich niemanden getroffen, der mehr politisches Wissen als ich hat.
Ich kenne zB ein ehemnaliges Exekutiv-Mitglied und der meinte, dass man wohl schon dem Polizeichef den Befehl geben könne, eine Verkehrskontrolle durchzuführen.
Zudem ist es falsch, dass jede Gemeinde ein Polizeigesetz habe.
VIelmehr haben die Gemeinden imKt Zürich zB eine "Allgemeine Polizeiverordnung".
So wie du schreibst könnte man meinen, Postenöffnungszeiten seien in dieser Polizeiverordnung festrgelegt, was aber auch nicht stimmt.
Zudem ist es falsch, dass so was nur der Gesamtgemeinderat beschliessen könne.
Denn wieviel die einzelnen Mitglieder zu sagen haben, ist auch von Gemeinde zu Gemeinde verschieden.
Überlege mal: Einzelne Polizisten können, wenn sie auf Patrouille sind, anhalten und Fahrzeuge kontrollieren. Evtl. nach Absprache mit dem Vorgesetzten.
Aber der politische Vorgesetzte soll das nicht dürfen, sondern vom Gesamtrat abhängig sein, was aber der einzelne Polizist darf?
Sorry, aber einzelne Verkehrskontrollen sind nicht so wichtig, dass der GEsamtrat entscheiden müsste.
Es wäre was anderes die Postenöffnugnszeiten zu ändern, das müsste mit der Gesamtverwaltung und evtl Kapo koordiniert sein, da verstehe ich, dass der Gesamtrat entscheiden würde.
Kurzum: Bis jetzt hatte keiner hier drin mehr Ahnung als ich (ausser vielleicht Sozialversicherungsfachmann).
Und du tust so, als hätte ich null Ahnung.
Das erinnert mich an einen Nachbarn und einen Polizeieinsatz:
Polizist fragt mich nach der Wohnugsnummer. Ich sage "Keine Ahnung".
Der besoffene Nachbar (weswegen ich die Polizei rief) lallte "Sehen Sie wie dumm der ist, der weiss nichtmal wo er wohnt."
(Das erinnert mich an deine Aussage, ich käme nicht draus).
Polizist: "Welche WOhnungsnummer haben SIe denn?"
Besoffener Nachbar: "16".
Polizist zu anderem anwesenden Nachbar : "Welche Wohnungsnummer haben Sie denn?"
Nachbar : "Ist wie er haben gesagt, ist sechzehn."
Polizist verdreht die Augen und guckt mich ironisch an.
Polizist erklärt den Nachbarn: "16 ist die Hausnummer. Aber ich wollte die Nummern der einzelnen Wohnungen wissen."
Beide Nachbarn guckten blöd und wussten die Antwort nicht.
(402 wäre die richtige Antwort für mich gewesen).
Also: Ich war der einzige, der die Frage sofort begriffen hatte und wurde als dumm dargestellt, weil ich die Antwort nicht wusste.
UNd noch was Laro:
Es sagten schon SVP-Nationalräte über das Bundesgericht, dass den Bundesrat oder so kritisierte:
"Ja Kritik ist halt schwer zu ertragen, besonders wenn Sie von einer vorgesetzten Behörde kommt."
Der SVP-Nationalrat meinte also, der Bundesrat sei vorgesetzte Behörde des Bundesgerichtes.
Also bitte Leute, wer die Frage nicht mal begreift, soll nicht darüber lachen, dass ich die Antwort nicht weiss. -
Nochmals detailierte KRitik:
DealjagdLtd
Nein, du dürftest gegen den Willen der Polizei weder Verkehrskontrollen anordnen noch diesen vorschreiben, wann der Polizeiposten besetzt und/oder unbesetzt sein müsste. Jede Gemeinde hat ein eigenes (anderes) Polizeigesetz und dieses kann nicht durch einen einzelnen Politiker nach seinem Gutdünken abgeändert oder ausgelegt werden.
Ich korrigiere:
1. Ob der Sicherheitsvorstand Verkehrskontrollen anordnen darf oder nicht, ist weiterhin unklar. Ein Ex-Exekutiv Mitglied von Killwangen sagt ja, Daniel Leupi sagte tendenziell ja, Michael Wirz von der STapo sagte nein, weil der Stadtrat nur politische und strategische Entscheide treffen dürfte, sich aber keinesfalls in das operationelle GEschäft einmischen dürfe.
2. Die Gemeinden haben keine Polizeigesetze, sondern allgemeine Polizei-Verordnungen und andere Verordnungen (wie zB Gemeindeordnung, etc).
3. Ich sprach nie davon gegen geltende Vorschriften zu entscheiden, sondern es war stets die Rede davon, die Befugniss, die einer Verwaltungsabteilung zusteht, nach oben, an sich zu ziehen.
UNd zwar innerhalb des Ermessensspielraums, im Rahmen den die Gesetze vorgeben. Und wann wo Verkehrskontrollen statt finden ist Ermessenssache im Rahmen des Gesetzes.
Jemand *MUSS* das entscheiden, und sei es der einzelne Polizist im Streifenwagen.
Ein Departement-Vorsteher ist verantwortlich, dass die Chefbeamten ihre Aufgaben auf Grund der gesetzlichen Vorgaben erfüllen, aber er kann keine Verkehrskontrollen oder Radarkontrollen anordnen. Solche Forderungen könnte nur der gesammte Gemeinderat beschliessen, aber niemals ein einzelnes Mitglied.
Auch das ist falsch.
1. Radarkontrollen oder Verkehrskontrollen können einzelne Polizisten beschliessen.
Du sagst also, ein einzelner Polizist habe mehr Entscheidungsfreiheit als der Ressortvorsteher?
Oder meinst du für jede Polizeikontrolle, die zB der Polizeikommandant durchführen möchte, muss er zuvor einen Antrag an die Exekutive stellen?
Sorry, es ergibt keinen Sinn, dass Verwaltungsangestellte (Polizisten) mehr Entscheidungsfreiheit haben als der politische Vorgesetzte.
Und laut Michael Wirz, Sprecher der Stadtpolizei Zürich, darf auch der Gesamt-Stadtrat von Zürich keine Verkehrskontrollen anordnen, da sich der Stadtrat nicht in das operative Geschäft einmischen darf.
(Das halte ich aber für falsch).
Also lieber SOzialversicherungsfachmann und andere Leute, wenn ihr Antworten habt (die aufgrund Erfahrung oder Ausbildung fundiert sind) so bitte ich euch um Antwort.
Sosnt entsteht hier ein Antwort-Vakuum was von Leuten mit weniger Ahnung als ich gefüllt wird, und das wäre fatal (um mal meine Traumfrau zu zitieren). -
Sorry, aber bisher habe ich niemanden getroffen, der mehr politisches Wissen als ich hat.
OK, ich glaube dir das, aber es kommt immer darauf an in welchem Umfeld man sich bewegt und welche Freunde man hat.Ich kenne zB ein ehemnaliges Exekutiv-Mitglied und der meinte, dass man wohl schon dem Polizeichef den Befehl geben könne, eine Verkehrskontrolle durchzuführen.
Meinen darf man immer, aber anscheinend weiss er nicht, dass ein Exekutiv-Mitglied nicht befugt ist dem Polizeichef solche Befehle zu erteilen.Zudem ist es falsch, dass jede Gemeinde ein Polizeigesetz habe. VIelmehr haben die Gemeinden imKt Zürich zB eine "Allgemeine Polizeiverordnung".
Das stimmt nicht. Jeder Kanton hat ein eigenes Polizeigesetz (Polizeiverordnung) und innerhalb den Kantonen hat jede politische Gemeinde ebenfalls ein eigenes Polizeigesetz, das aber mit dem jeweiligen übergeordneten kantonalen Gesetz übereinstimmen muss. Ueber Ladenöffnungszeiten, Gastwirtschaftsöffnungszeiten, 30-iger Zonen in Wohngebieten oder auf dem gesammten Gemeindegebiet etc. etc. dürfen die Gemeinden -eben im Rahmen der kantonalen Gesetze- selber entscheiden was sie wollen und was nicht.So wie du schreibst könnte man meinen, Postenöffnungszeiten seien in dieser Polizeiverordnung festrgelegt, was aber auch nicht stimmt.
Das habe ich nicht geschrieben weil ich weiss, dass dem nicht so ist und was du meinst ohne zu denken ist mir egal.Überlege mal: Einzelne Polizisten können, wenn sie auf Patrouille sind, anhalten und Fahrzeuge kontrollieren. Evtl. nach Absprache mit dem Vorgesetzten.
Aber der politische Vorgesetzte soll das nicht dürfen, sondern vom Gesamtrat abhängig sein, was aber der einzelne Polizist darf?
Sorry, aber einzelne Verkehrskontrollen sind nicht so wichtig, dass der GEsamtrat entscheiden müsste.
Auch hier ist alles bla bla was du schreibst: Einzelne Polizisten dürfen auch ohne Absprache mit dem Vorgesetzen Fahrzeuge anhalten und kontrollieren.
Der politische Vorgesetzte darf das nicht, auch nach Absprache mit dem gesammten Gemeinderat darf er das nicht.Kurzum: Bis jetzt hatte keiner hier drin mehr Ahnung als ich (ausser vielleicht Sozialversicherungsfachmann).
Und du tust so, als hätte ich null Ahnung.
Du hast eine grosse Meinung über dich selbst und glaubst du wüsstest alles besser als alle anderen. Im Gegensatz zu dir war ich 4 Jahre lang als Gemeinderat und 8 Jahre als Gemeindepräsident in meinem Wohnort tätig.Das erinnert mich an einen Nachbarn und einen Polizeieinsatz:
Polizist fragt mich nach der Wohnugsnummer. Ich sage "Keine Ahnung".
Der besoffene Nachbar (weswegen ich die Polizei rief) lallte "Sehen Sie wie dumm der ist, der weiss nichtmal wo er wohnt."
(Das erinnert mich an deine Aussage, ich käme nicht draus)…….
Auch hier stellst du einen Polizeibeamten als Trottel hin. Immerhin hat dieser Polizist eine Ausbildung abgeschlossen und eine Polizeischule absolviert. Auch wenn du es mir nicht glaubst, du hingegen hättest ohne Lehrabschluss und ohne Ausbildung mit EFZ nicht einmal eine Chance von der Polizei rekrutiert zu werden.Der SVP-Nationalrat meinte also, der Bundesrat sei vorgesetzte Behörde des Bundesgerichtes. .
Das wird wohl ein Kollege aus deinem Umfeld sein und desshalb hast du noch niemanden getroffen, der mehr politisches Wissen hat als du. -
@ DealjagdLtd
Gestern Abend vor dem schlafen gehen reichte mir die Zeit nicht, um auf dein letztes Posting zu antworten. Das werde ich jetzt aber nachholen.
Ich korrigiere:
1. Ob der Sicherheitsvorstand Verkehrskontrollen anordnen darf oder nicht, ist weiterhin unklar. Ein Ex-Exekutiv Mitglied von Killwangen sagt ja, Daniel Leupi sagte tendenziell ja, Michael Wirz von der STapo sagte nein, weil der Stadtrat nur politische und strategische Entscheide treffen dürfte, sich aber keinesfalls in das operationelle GEschäft einmischen dürfe.
2. Die Gemeinden haben keine Polizeigesetze, sondern allgemeine Polizei-Verordnungen und andere Verordnungen (wie zB Gemeindeordnung, etc).
3. Ich sprach nie davon gegen geltende Vorschriften zu entscheiden, sondern es war stets die Rede davon, die Befugniss, die einer Verwaltungsabteilung zusteht, nach oben, an sich zu ziehen.
UNd zwar innerhalb des Ermessensspielraums, im Rahmen den die Gesetze vorgeben. Und wann wo Verkehrskontrollen statt finden ist Ermessenssache im Rahmen des Gesetzes.
Jemand *MUSS* das entscheiden, und sei es der einzelne Polizist im Streifenwagen.
Deine Korrekturen sind allesamt falsch.
1. Ein Sicherheitsvorstand ist eine Stadt- oder eine Gemeindebehörde und diese darf keine speziellen Verkehrskontrollen anordnen.
2 . Alle Kantone und Gemeinden in der Schweiz haben ein eigenes Polizeigesetz. Diese sehr unterschiedlichen Gesetze kann man in den jeweiligen Polizei-Verordnungen der Gemeinden nachlesen. Zum Beispiel verlangt weder Bund noch der von dir genannte Kanton Zürich z.B. den roten Pass von den Ordnungshütern. Die Gemeinden im Kanton Zürich haben diesbezüglich freie Hand. Das Ausbildungsniveau hingegen ist im kantonalen Polizeigesetz vorgeschrieben und diese Anforderungen würdest du ohne EFZ nicht erfüllen.
3. Die Gemeindebehörden erlassen die Polizeigesetze, das Stimmvolk kann gegen diese das Referendum ergreifen und die Verwaltungsabteilungenen sind nicht befugt, den Polizeiorganen vorzuschreiben, wann und wo diese Verkehrskontrollen durchzuführen haben.Auch das ist falsch.
1. Radarkontrollen oder Verkehrskontrollen können einzelne Polizisten beschliessen.
Du sagst also, ein einzelner Polizist habe mehr Entscheidungsfreiheit als der Ressortvorsteher?
Oder meinst du für jede Polizeikontrolle, die zB der Polizeikommandant durchführen möchte, muss er zuvor einen Antrag an die Exekutive stellen?
Sorry, es ergibt keinen Sinn, dass Verwaltungsangestellte (Polizisten) mehr Entscheidungsfreiheit haben als der politische Vorgesetzte. .
1. Richtig ist, dass ein einzelner Polizisten keine Radarkontrollen oder Verkehrskontrolle durführen darf.
2. Ich habe nicht gesagt, dass ein einzelner Polizist mehr Entscheidungsfreiheit hat als der Ressortvorsteher. Beide haben sich an das Polizeigesetz der Gemeinde zu halten und es gibt in diesen Gesetzen keine einzige Verordnung in dem einem Ressorts- oder Departementvorsteher die Befugnis eingeräumt würde, eigenhändig Personen- Verkehrs- oder Radarkontrollen durchzuführen. Dazu sind nur Polizeibeamte befugt. Wenn dem nicht so wäre, bräuchten diese Polizisten keine Polizeischule zu absolvieren und mann könnte ebenso gut dich für Personenkontrollen auf die Strasse schicken.
3. Ich habe auch nicht gesagt, dass ein Polizeikommandant für jede Polizeikontrolle zuvor einen Antrag an die Exekutive stellen muss.
4. Ein Polizist ist kein Verwaltungsangestellter sondern ein Polizeibeamter. Die Gemeinden erlassen eigenständig ihre Gesetze über die allgemeine Ortspolizei. Diese Gesetze stützen sich auf die jeweilige Kantonsverfassung, auf die kantonalen Gemeindegesetze und auf die Gemeindeverfassung.Und laut Michael Wirz, Sprecher der Stadtpolizei Zürich, darf auch der Gesamt-Stadtrat von Zürich keine Verkehrskontrollen anordnen, da sich der Stadtrat nicht in das operative Geschäft einmischen darf.
(Das halte ich aber für falsch).
Weiter oben schreibst du: „Ob der Sicherheitsvorstand Verkehrskontrollen anordnen darf oder nicht, ist weiterhin unklar.“Also lieber SOzialversicherungsfachmann und andere Leute, wenn ihr Antworten habt (die aufgrund Erfahrung oder Ausbildung fundiert sind) so bitte ich euch um Antwort.
Sosnt entsteht hier ein Antwort-Vakuum was von Leuten mit weniger Ahnung als ich gefüllt wird, und das wäre fatal (um mal meine Traumfrau zu zitieren). .
Was wäre deiner Meinung nach daran so verhängnisvoll? -
DealjagdLtd
Sorry, aber bisher habe ich niemanden getroffen, der mehr politisches Wissen als ich hat.
OK, ich glaube dir das, aber es kommt immer darauf an in welchem Umfeld man sich bewegt und welche Freunde man hat.Ich kenne zB ein ehemnaliges Exekutiv-Mitglied und der meinte, dass man wohl schon dem Polizeichef den Befehl geben könne, eine Verkehrskontrolle durchzuführen.
Meinen darf man immer, aber anscheinend weiss er nicht, dass ein Exekutiv-Mitglied nicht befugt ist dem Polizeichef solche Befehle zu erteilen.Zudem ist es falsch, dass jede Gemeinde ein Polizeigesetz habe. VIelmehr haben die Gemeinden imKt Zürich zB eine "Allgemeine Polizeiverordnung".
Das stimmt nicht. Jeder Kanton hat ein eigenes Polizeigesetz (Polizeiverordnung) und innerhalb den Kantonen hat jede politische Gemeinde ebenfalls ein eigenes Polizeigesetz, das aber mit dem jeweiligen übergeordneten kantonalen Gesetz übereinstimmen muss. Ueber Ladenöffnungszeiten, Gastwirtschaftsöffnungszeiten, 30-iger Zonen in Wohngebieten oder auf dem gesammten Gemeindegebiet etc. etc. dürfen die Gemeinden -eben im Rahmen der kantonalen Gesetze- selber entscheiden was sie wollen und was nicht.So wie du schreibst könnte man meinen, Postenöffnungszeiten seien in dieser Polizeiverordnung festrgelegt, was aber auch nicht stimmt.
Das habe ich nicht geschrieben weil ich weiss, dass dem nicht so ist und was du meinst ohne zu denken ist mir egal.Überlege mal: Einzelne Polizisten können, wenn sie auf Patrouille sind, anhalten und Fahrzeuge kontrollieren. Evtl. nach Absprache mit dem Vorgesetzten.
Aber der politische Vorgesetzte soll das nicht dürfen, sondern vom Gesamtrat abhängig sein, was aber der einzelne Polizist darf?
Sorry, aber einzelne Verkehrskontrollen sind nicht so wichtig, dass der GEsamtrat entscheiden müsste.
Auch hier ist alles bla bla was du schreibst: Einzelne Polizisten dürfen auch ohne Absprache mit dem Vorgesetzen Fahrzeuge anhalten und kontrollieren.
Der politische Vorgesetzte darf das nicht, auch nach Absprache mit dem gesammten Gemeinderat darf er das nicht.
Danke für die diversen versteckten Beleidigungen.
Ich habe in besagten Beispiel niemanden als dumm hingestellt, den Polizeibeamten schon gar nicht. Wenn einer dumm war, dann der besoffene Nachbar.
Und dass du Falschbehauptungen aufstellst, beweist doch, dass du nicht weisst, wovon du sprichst:
"Das stimmt nicht. Jeder Kanton hat ein eigenes Polizeigesetz (Polizeiverordnung) und innerhalb den Kantonen hat jede politische Gemeinde ebenfalls ein eigenes Polizeigesetz, das aber mit dem jeweiligen übergeordneten kantonalen Gesetz übereinstimmen muss."
FALSCH. in den meisten Kantonen, wie zB Zürich, Aargau, etc. dürfen die Gemeinden keine Gesetze, sondern nur Verordnungen aufstellen.
UNd nicht jeder Kanton hat ein Polizeigesetz, der Kt ZH zB erst seit 1.Juli 2009. Vorher arbeitete die Kapo und Gepos 200 Jahre lang ohne klare Rechtsgrundlage.
UNd die Gemeinden haben (im Kt ZH) Polizeiverordnungen aber keine Gesetze.
So wie ich es in meinem letzten Posting schrieb, stimmte es.
Das lässt sich durch einen Blick auf eine beliebige Gemeinde-Homepage nachprüfen.
Nochmals:
Woraus nimmst du die GEwissheit, dass ein politischer Vorgesetzter sowas nicht darf?
Gegen deine Meinung spricht folgendes:
1. Ein vorgesetzter Polizist darf dem untergebenen Polizist Weisungen und Aufträge erteilen.
2. In diversen 'Ausschreibungen' bzw Informationen über das Amt des Gemeinderates, wie zB hier http://www.duernten.ch/documents/Mitglied_Gemeinderat.pdf heisst es klar "ressortbezogene Weisungsbefugnis gegenüber Abteilungsleiter".
Also nochmals:
Wenn die Hierarchie so ist:
A. Gesamtexekutive
B. Polizeivorsteher
C. Polizei-Chef
D. Polizei-Chef-Stv
E. höherrangige Polizisten
F. Wachtmeister und Koorporal
G. Polizeisoldat
Dann sind wir uns einig, dass auf Stufe C bis F jeder einem direkt unterstellten oder mehrere Stufen weiter unten stehenden Anweisungen erteilen darf.
Frage: Wieso sollte genau B zu C oder B zu E keine Befehle erteilen können, aber C zu E schon?
Wo steht das?
Eine Gemeinde (evtl Biberist) machte sogar eine Vernehmlassung bei den lokalen Parteien etc, ob eine WEisungsbefugniss eingeführt oder abgeschafft werden soll in der neuen Gemeindeordnung.
Weil es bisher nicht klar geregelt war.
Ich hatte mit einem Polizeivorsteher einer kleinen Stadt mal ein Gespräch, das wie folgt ablief:
Ich:
Können Sie konkrete Anweisungen an die Stapo erteilen?
Polizeivorsteher:
Ich mische mich nicht ins Tagesgeschäft der Stadtpolizei ein.
Ich:
Sie mischen sich also nicht ins Tagesgeschäft ein. Aber hätten Sie die Befugnis dazu?
Polizeivorsteher:
Ich mische mich dann ein, wenn ich Reklamationen habe von Leuten, schriftlich, dann bitte ich die Polizei um eine Stellungsnahme.
Und je nachdem ist die Stellungsnahme dann befriedigend für mich und ab und zu gibt es dann halt Anweisungen an die Polizei, wie Sachen zu behandeln sind.
Wo ich mich aber nicht einmischen kann, ist sobald Verfahren laufen, da wäre das absolut jenseitig.
Und wenn ein Vorfall war, wo der Polizist so und jemand anders so schidert, was soll ich dann machen?
Ich:
Dürften Sie denn an einem Demo-Einsatz zB konkrete Anweisungen geben über die Position des Wasserwerfers?
Also das war jetzt ein Beispiel, es geht darum, ob Sie sich überhaupt operativ einmischen dürfen.
Polizeivorsteher:
Also ich bin kein Jurist. Ich bespreche mit den Leuten die Grundlagen. Den Einsatz vor Ort leitet ein Offizier. Ich bin nicht Offizier. Und mehr möchte ich dazu im Moment nicht sagen.
Das müssten Sie schriftlich nachfragen.
Ok, das war nicht so ergiebig.
Aber er hat nie gesagt (ausser in Bezug auf Gerichtsverfahren) er dürfe keine Anweisungen erteilen.
Er sagt auch, er mische sich nicht ins Tagesgeschäft ein. Aber er sagt nicht, er dürfe das nicht, sondern er tue das nicht.
Also halten wir fest:
1. Er selbst sagte zuerst er sei nicht Jurist. Er weiss es also nicht im Detail.
2. Er sagt klar, in laufende Verfahren mische er sich keinesfalls ein, das sei "Jenseitig" (er sagt aber nicht, dass eine sonstige Einmischung unerlaubt wäre, also für mich klingt das so, als ob eine Einmischung begrenzt möglich wäre).