Ich möchte ein politisches Amt - wer kennt sich aus

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Am 17. Dezember 2023 werden wir das Beobachter-Forum abstellen und alle Beiträge unwiderruflich löschen.

Die Details zum Entscheid und den entsprechenden Thread finden Sie hier.



  • Grundsätzlich muss gesagt werden, dass ein Gemeinderat nicht in einzelne Fälle oder Vorkommnisse eingreifen soll oder darf!

    Schon gar nicht dürfen Sie einfach "Eingreifen" und zwar, was Sie darunter wohl verstehen würden.



    Dem gegenüber steht das Posting vom 5.Oktober (von mir, suche auf dieser Seite nach "Polizeivorstand"):



    Ich mische mich dann ein, wenn ich Reklamationen habe von Leuten, schriftlich, dann bitte ich die Polizei um eine Stellungsnahme.

    Und je nachdem ist die Stellungsnahme dann befriedigend für mich und ab und zu gibt es dann halt Anweisungen an die Polizei, wie Sachen zu behandeln sind.



    Also er sagte mir mündlich klar "und ab und zu gibt es dann halt Anweisungen an die Polizei, wie Sachen zu behandeln sind."

    War denn diese Aussage so falsch?



  • Grundsätzlich muss gesagt werden, dass ein Gemeinderat nicht in einzelne Fälle oder Vorkommnisse eingreifen soll oder darf!



    Ok, es drängt sich eine andere FOrmulierung meiner Frage auf:

    Wenn ich Sicherheitsvorsteher bin und eine Beschwerde gegen eine der Situationen 1-3 (Posting ovn gestern Abend) eingeht, dann schreibe ich an den Beschwerdeführer zurück

    "Sehr geehrter Herr XY,

    wir bestätigen den Erhalt Ihrer.... vom ......

    Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass ich als Sicherheitsvorstand zwar politisch Verantwortlicher und Vorgesetzter des beschuldigten Polizeibeamten bin.

    Jedoch hat mich heute, als ich den Polizeibeamten in mein Büro einlud per Mail, sich der Gemeindeschreiber und später auch der Gemeindepräsident bei mir gemeldet.

    Beide haben mir mitgeteilt, dass ich nicht befugt bin, den Beamten zu den Vorwürfen zu befragen, noch dürfe ich nach so einer Beschwerde in irgend einer Weise dafür Sorgen, dass sich solches künftig nicht wiederholt.

    Von daher bin ich leider nicht in der Lage, Ihre Beschwerde weiter zu prüfen.

    Sie und ich, wir müssen beide mit dem Personal der Gemeindeverwaltung leben, da ich nicht mehr Befugnisse als Sie habe.

    Mit freundlichen Grüssen

    Heinz Hugentobler

    Gemeinderat Bananendorf

    Sicherheitsvorstand Bananendorf

    Präsident Sicherheitskommission

    Kopie zur Kenntissnahme an

    -Otto Müller, Gemeindepräsident

    -Otto Müller, Gemeindeschreiber

    -Anton Antonius, Polizei-Chef Bananendorf

  • Beim Überfliegen fällt auf, wie sehr Laro sich selbst widerspricht:

    Einmal behauptet er, ich stelle Polizisten als dumm dar. Habe ich nicht.

    Einmal sagt er:

    "Ein Sicherheitsvorstand ist eine Stadt- oder eine Gemeindebehörde und diese darf keine speziellen Verkehrskontrollen anordnen."

    ein ander mal:

    "Ein Departement-Vorsteher ist verantwortlich, dass die Chefbeamten ihre Aufgaben auf Grund der gesetzlichen Vorgaben erfüllen, aber er kann keine Verkehrskontrollen oder Radarkontrollen anordnen. Solche Forderungen könnte nur der gesammte Gemeinderat beschliessen, aber niemals ein einzelnes Mitglied. "

    und

    "Der politische Vorgesetzte darf das nicht, auch nach Absprache mit dem gesammten Gemeinderat darf er das nicht."

    Im ersten Zitat sagt er also, dass eine Gemeindebehörde keine speziellen Verkehrskontrollen anordnen darf.

    Im Zweiten Zitat sagt er aber (über Verkehrskontrollen) "solche Forderungen könnte nur der gesammte Gemeinderat beschliessen".

    Demnach ist der gesamte Gemeinderat keine Gemeindebehörde?

    Weil eine solche darf ja keine Verkehrskontrollen ausüben.

    Auch die Aussage, Polizeibeamte seien keine Verwaltungsangetellten ist meines Erachtens unhaltbar.

    Sorry Laro, aber was du sagst ist so voller Widersprüche, dass ich Zweifel an der Korrektheit deiner weiteren Ausfürhungen habe.

    Ansonsten halte ich an den vorläufig noch offenen Fragen fest.

    Laro meinte auch, es sthee nirgends, dass ein Ressort-Vorsteher Anweisungen an die Gemeindepolizei geben darf.

    Stimmt.

    Es steht aber auch nirgends, dass der Chef des Sozialamtes an einen ihm unterstellten Sozialarbeiter Weisungen erteilen kann.

    Jetzt kann man sagen

    "Gut, der Chef des Sozialamtes ist ja per Definition Chef über die MItarbeiter des Sozialamtes, sonst wäre er nicht Chef."

    Nur lautet dann meine Gegenantwort:

    Der Ressort-Vorsteher ist ja auch Vorsteher, was ja auch eine Form von Chef ist. Also schliesst das auch eine WEisungsbefugnis mit ein.

    Das hat noch keiner sachlich begründet, wieso dies anders sein soll.

    Oder anders:

    Ich versuche am Sonntag in den Vorstand eines neuen Vereins gewählt zu werden.

    Wir haben eine Vereinssekretärin.

    Darf nun der Gesamt-Vorstand (ich weiss nicht, ob es Ressorts geben wird) der Vereinssekretärin Anweisungen (zB über Telefonzeiten etc) geben oder nicht?

    (Natürlich nur in Übereinstimmung mit dem von ihr freiwillig unterzeichneten Arbeitsvertrag sowie mit allen Gesetzen.

    Aber wenn sie zB sagt, sie will nur am Vormittag im Büro sein, im Vertrag die genauen Zeiträume nicht geregelt sind, und der Vorstand verlangt, das Telefon muss von 14-16 Uhr bedient sein.

    Muss sie dann am Nachmittag des Telefon bedienen oder nicht? Jetzt mal ohne das Arbeitsrecht. Sofern Vertrag und Arbeitsrecht nicht dagegen sprechen, sage ich "Ja klar".

    Oder sonstige Anweisungen für bestimmte ARbeiten.

    Vorstand = Gemeinderat

    Sekretariat = Verwaltung)

    Wünscht mir Glück für Sonntag.

  • Ok, dann nochmals anders, da die Ursprungsfrage unklar scheint:

    Laro widerspricht Michael Wirz von der Stapo ZH.

    Denn Herr Wirz sagte, der Stadtrat dürfe sich nicht operativ einmischen, zB keine Verkehrskontrollen anordnen.

    Laro sagte hingegen, der Gesamt-Gemeinderat (bzw Exekutive) dürfe das.

    Wer hat nun recht?

    UNd die GEschäftsordnung des Stadtrates Dietikon besagt in Artikel 35:

    "1 Der Stadtrat kann die Besorgung bestimmter Geschäftszweige und die

    damit verbundenen Strafbefugnisse einzelnen oder mehreren seiner Mitglieder

    übertragen und diesen für die Erledigung der Geschäfte Weisungen erteilen.

    2 Namentlich sind alle Vorstehenden befugt, Geschäfte von geringer Bedeutung

    von sich aus zu erledigen und einmalige Ausgaben bis 20'000

    Franken zu tätigen."

    Vermehrte oder gar konkrete Verkehrskontrollen sind meines Erachtens "Geschäfte" (so wie jede Beschwerde, jede Neubeschaffung vom Kugelschreiber bis zum Panzer, etc Geschäfte sind, also alles was der Stadtrat behandelt sind Geschäfte).

    Daher jetzt die Frage an Sozialverischerungsfachmann und Laro:

    1. Wäre die Häufigkeit von Verkehrskontrollen oder andere Ermessensfragen in einer Verwaltungsabteilung als "Geschäfte" zu betrachten? Wenn nein, wieso nicht?

    2. Gibt es einen Grund, wieso einzelne Anweisungen an die Polizei, die sich auf einen sowieso bei der Verwaltung befindlichen Ermessensspielraum beziehen, keine geringe Bedeutung (sondern grössere Bedeutung) haben sollte?

    Es gibt Internet-Weit keine einzige Quelle, die eine Weisungsbefugnis ausschliesst.

    So hat die Gemeinde Biberist in diesem Dokument hier eine Umfrage durchgeführt:

    http://www.biberist.ch/de/dok/…_Version_2011-6-27_GR.pdf

    Frage G lautet wie folgt:

    "G. Kompetenzen und Weisungsbefugnisse der Ressortleitungen

    Die Ressortleitungen:

    - bereiten die in ihr Ressort fallenden Geschäfte zusammen mit den Kommissionen und der Verwaltung vor;

    - stellen Antrag;

    - beurteilen im Gemeinderat die vom Kommissionspräsidium vorgestellten Anträge aus poli-tischer Sicht;

    - vertreten in der Gemeindeversammlung die Anträge des Gemeinderates;

    - vollziehen die Beschlüsse;

    - überwachen den Vollzug der Beschlüsse der Gemeindeversammlung und des Gemeinde-rates in ihren Ressorts.

    Aufgaben, Pflichten und Kompetenzen der Ressortleitungen werden durch den Gemeinderat in Pflichtenheften geregelt. Dabei steht die Weisungsbefugnis der Ressortleitung zur Diskussion."

    Als Antwort-Möglichkeiten gab es:

    -> Ressortleitung hat keine Weisungsbefugnisse gegenüber Verwaltung

    -> Ressortleitung hat Weisungsbefugnisse gegenüber Verwaltung

    Alleine der Satz "Dabei steht die Weisungsbefugnis der Ressortleitung zur Diskussion" klingt schon so, als gäbe es diese Weisungsbefugnis bisher.

    Die Ergebnisse liegen hier vor:

    "http://www.biberist.ch/de/dok/data/aktuelles/Dokumentation_Gemeinderat_zur_Vernehmlassung_Homepage.pdf"

    So heisst es in der Zusammenfassung auf Seite 4:

    "Weisungsbefugnis, klare Meinung Ein ganz klares Ergebnis gab es bei den Weisungsbefugnissen (10 von 16). Man hat sich für die Weisungsbefugnisse des Ressortleiters gegenüber der Verwaltung ausgesprochen."

    So gab es zB von der SVP die einfache Meinung (ohne weitere Begründung) "Die SVP ist absolut dagegen." (gegen die Weisungsbefugnis).

    Ein Bürger meinte zB

    "Wenn ein Ressortleiter schon Verantwortung trägt, muss er auch mit Weisungsbefugnis führen können. Allerdings immer nur gegenüber seinem CHefbeamten."

    Natürlich ist das Ergebnis nur für Biberist SO gültig.

    Aber es geht darum, dass es sehr wohl ein Thema ist, und es durchaus Gemeinden gibt, die sich klare Gedanken dazu machen.

    So, jetzt schreibe ich so lange nichts mehr, bis mindestens 2 Antworten von anderen Prsonen vorliegen.