Mein Name ist B.H. (45) bin Schweizerbürger und Reise seit 1995 jedes Jahr kürzer oder länger nach Thailand! Insgesamt bisher 19mal oder anders gesagt total zusammengezählt über 4 Jahre!
Ich hatte bisher 2 Thaifrauen als Freundin, im Jahr 2001-2003 und 2007-2009!
Die erste war 3x (2001/02/03) bei mir in Thun zu Besuch, die zweite war 1x (2007) hier! Immer mit einem Besuchervisum für 3 Monate! Das erhalten eines Visum wurde jedesmal ein bisschen schwieriger, aber haben ohne Mühe immer innerhalb von ca. 6 Wochen ein Visum gekriegt!
Die 2 Frauen sind auch alle 4x fristgerecht und ohne ein Problem wieder abgereist!
Nun:
Alle guten Dinge sind 3!
Seit dem 17. Januar 2012 bin ich mit der ledigen und kinderlosen Thailänderin N.S. (33) zusammen, es war Liebe auf den ersten Blick! Wir verbrachten wunderschöne 2 Wochen zusammen auf Phuket bis ich nach Hause fliegen musste! Wir haben uns dann täglich telefoniert und SMS geschrieben! Am 11. Mai konnte ich Sie erneut für 3 Wochen besuchen gehen! Es war einfach traumhaft und wir wissen seit dem, dass wir zusammengehören!
Am 1. Juni 2012 haben wir dann alle nötigen Dokumente beschafft und ausgefüllt und zusammen mit dem bekannten und seriösen Swisshelpingpoint in Bangkok ein Gesuch bei der Schweizerischen Botschaft in Bangkok um Erteilung eines Besuchervisums für 3 Monate bei mir in der Schweiz eingereicht!
2 Wochen später konnte Sie gegen eine Gebühr von ca. Fr. 80.- bei der Botschaft vorsprechen gehen und Ihr wurde eröffnet, dass Sie eine Woche später Bescheid erhalten wird! Was am 22. Juni dann auch prompt telefonisch geschah, natürlich mit einer negativen Antwort ohne Begründung!
Der Swisshelpingpoint informierte mich nun was der nächst mögliche Schritt sei, nämlich eine Einsprache beim Migrationsdienst in Bern einzureichen! Was ich dann am 26. Juni mit einem freundlichen Brief auch tat!
2 Wochen später kam ein schreiben vom Bundesamt für Migration, dass das Gesuch formgerecht sei und gegen eine Gebühr von Fr. 150.- auch weiter bearbeitet werde! Ich bezahlte umgehend die Rechnung und wartete erneut!
Anfang August erhielt ich dann einen Brief von meiner Gemeinde Uetendorf zusammen mit einem Schreiben vom Mig. Dienst, worin Sie mir eröffneten was sie noch alles für Papiere von mir brauchten um ein Visum zu erteilen! Angefordert wurde Bankauszug mit Fr. 20‘000.-, die 4 letzten Lohnabrechnungen, Betreibungsauszug, Sozialdienstnachweis, Versicherungsnachweis (für meine Freundin) ebenfalls musste ich nochmal eine Garantieerklärung unterzeichnen und Fragen des Mig. Dienst beantworten!
Das alles habe ich sofort besorgt und meiner Gemeinde gebracht, wo der Vize-Gemeindepräsident unterzeichnete dass ich alle Auflagen erfülle! Die Gemeindeverwaltung hat dann das Dossier sofort an den Mig. dienst nach Bern geschickt!
1 Woche später bekam ich ein Telefon von einer eben dieser Behörde, worin mir die Sachbearbeitende Person mitteilte, dass dieses Besuchervisum nicht erteilt werde! Sie konnte das mir dann auch Begründen, und zwar hiess es:
Ihre Ausreise nach Ablauf der 3 Monate sei nicht gewährleistet!!!
Meine Freundin hat keine Kinder und somit sehen unsere Behörden kein Grund das Sie wieder in Ihr Heimatland zurückgehe…..???!!!
Die Frau am Telefon sagte mir dann aber, dass Sie ein Visum bekomme zwecks Heiratsvorbereitung! P.s: Ich hatte glücklicherweise in meinem Brief erwähnt, dass wir beabsichtigen würden zu Heiraten!
Wenn meine Freundin das Heiratsformular mit allen nötigen, in Deutsch übersetzten Papieren bei der Botschaft in Bangkok einreiche bekomme Sie ein Visum!
Doch:
Die Papiere werden dann nach Bern zum Migrationsdienst gebracht und von dort zum zuständigen Zivilstandsamt Thun, wo sie auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit überprüft werden und wenn alles in Ordnung ist bekommt Sie dann auf der Botschaft gegen eine Gebühr von ca. Fr. 400.- das Visum!
Sie fuhr dann nach Hause um diese Papiere zu besorgen, was auch ca. Fr. 100.- kostete und musste dann in Bangkok noch einen Strafregisterauszug besorgen, was in Thailand über 2 Wochen dauert!
Wir haben das jetzt alles so gemacht und warten nach nunmehr 4 Monaten immer noch uns endlich in die Arme schliessen zu dürfen! Mein Land erlaubt mir nicht meine Freundin bei mir zu haben, das ist doch ein Menschenrecht und nochmal, unsere Liebe ist echt!
Ich finde es einfach auch sehr krass, dass meine zukünftige Frau nicht mal zuerst schauen darf wo Ihr Mann lebt und das wir dann zusammen hier die Heirat arrangieren hätten können!
Stattdessen mussten wir das jetzt getrennt und absolut unromantisch tun…..!
Im übrigen bin ich sehr enttäuscht und verletzt, dass ich, der mit meiner Unterschrift unter die Garantieerklärung, die ganze Verantwortung für Sie übernehme, einfach kein Vertrauen seitens unserer Behörden bekomme! Wohlverstanden, ich habe alle Anforderungen der Behörden erfüllt!
Ich weiss auch, dass es schwarze Schafe gibt in unserer Gesellschaft, aber das hier geht unter Generalverdacht gegenüber dem Bürger!
Uns wird einfach vorgängig unterstellt, dass wir uns nicht an Gesetze halten würden…..das geht doch nicht!
Ich kenne denn Grund nicht, aber es scheint auch das asiatische Menschen, vor allem wenn Sie nicht Reich sind, hier unerwünscht sind!
Nun, ich musste das einfach loswerden, denn ich finde es eine Ungerechtigkeit sondergleichen, dass meine anständige, liebenswürdige Freundin mich nicht besuchen darf, auch in Anbetracht der Tatsache, dass in unserem personenfreizügigen Europa auch sehr viel kriminelle Energie sich in die Schweiz verirrt und Ihr Unwesen treibt, was uns viel Geld kostet!
Schwierig zu akzeptieren, dass ich (wir) einen Tritt in den Hintern kriege (n)!!!
Keine Besuchserlaubnis für meine Freundin!
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hallo sawadee67
ich kann deinen unmut verstehen.
du hast sicherlich alle unterlagen beschafft und getan, was du konntest. wenn ein schweizer bürger ein besuchsvisum für jemanden beantragt, muss er so einige unterlagen beschaffen.
dies ist jedoch der ganz normale verlauf. du musst dafür garantieren, dass du für die besucherin aufkommen kannst, falls ihr gesundheitlich etwas zustösst. darum musst du auch all diese unterlagen einreichen.
jedoch wurde dir wohl zum verhängnis, dass du erwähnt hast, dass ihr heiraten wollt. das ist natürlich ein hinweis, dass deine freundin evtl. nicht mehr ausreist (jedenfalls vermuten das dann die behörden). deshalb wurde wohl das besuchervisum nicht erteilt.
das bewilligungs-prozedere zur vorbereitung der heirat kann sich tatsächlich sehr sehr lange hinziehen. dies ist unerträglich, kann ich mir gut vorstellen. alternativ hättet ihr in thailand heiraten können und du ein gesuch um familiennachzug stellen können. jedoch dauert auch dieses verfahren relativ lang.
nichts desto trotz bin ich der ansicht, dass das komplizierte und langwierige verfahren nichts mit dir persönlich oder menschen aus asien zu tun hat.
ich habe längere erfahrung in diesem bereich und alle werden gleich behandelt, d.h. das verfahren läuft bei allen gleich ab und dauert je nach kanton halt länger.
ich denke so lange du den entscheid vom migrationsamt noch nicht hast, würde ich die situation nicht als "tritt in den hintern" interpretieren. es ist ja noch alles offen.
ich hoffe, die behörden werden bald einen positiven bescheid fällen! -
Hallo Paralegal
Danke für Ihre Antwort.
Ich seh das halt nicht ganz so! Hab ja erwähnt das es vor 10 Jahren kein Problem war ein Visum zu kriegen! Ich war damals 34 jährig! Bin heute 11 Jahre älter, gereifter und finanziell noch besser im Stande für Sie zu sorgen!
Ich habe wirklich meine ganze Identität offen gelegt mit insgesamt 16 Dokumenten!
Ist doch nicht Normal das es unmöglich sein soll, dass jemand Mündiger, jemanden Mündigen in der freien Welt besuchen darf, wenn alle Rahmenbedingungen erfüllt sind!
Sowas ist das für mich eine art Restriktion wie zu Zeiten der DDR!
Ich bin nicht böse auf jemand, aber unglaublich enttäuscht das wir schleichend unsere Freiheit und Selbstverantwortung verlieren!
Gruss -
Hallo Sawadee
Deine Freundin scheint tatsächlich,in der Schweiz, nicht willkommen zu sein.Das könnt ihr schnell ändern.Sie soll einfach herkommen und um Asyl bitten und schon ist sie da und kann sogar bleiben.
Gruss James -
In Ergänzung zum Beitrag meines Vorschreibers „James“ hier noch eine Meldung im Fernsehen!:
Das UNHCR hat die Schweiz offiziell um die Aufnahme von Kontingentsflüchtlingen aus Syrien angefragt. Der Bund überprüft zurzeit die rund 40 Flüchtlinge. Dies bestätigt das Bundesamt für Migration gegenüber «10vor10». Kontingentsflüchtlinge müssen in der Schweiz kein Asylverfahren mehr durchlaufen.
http://www.videoportal.sf.tv/v…67-416b-8921-67f92d0a30df
Den Worten von der eidg. Justizministerin Sommaruga habe ich entnommen, dass sie gerne noch ein paar Asylanten mehr wolle … (!)
@“Sawadee67“,
vielleicht hätten Sie sagen sollen, es sei ein „Humanitärer Grund“, wenn Ihre Freundin aus Thailand in die Schweiz käme! Humanitär auch für Sie selbst.
Generell kann man sagen:
Für einen EU-Bürger in der Schweiz sei es anscheinend leichter, eine Freundin aus dem Ausland einzuladen und zwar auch dann, wenn diese Freundin selbst ausserhalb des EU-Raums (z.B. aus Thailand) wäre – als wenn ein Schweizer dies täte … (!)
Es hat nichts mit dem Geld oder mit der finanziellen Bürgschaft zu tun – schon eher mit dem Kanton bzw. mit der betroffenen zuständigen Behörde möglicherweise … (!)
Ich kenne einen Fall, da hat einer für über eine Million ein Haus mit Swimming-Pool gekauft und hatte zuerst recht grosse Probleme, dass seine junge Stieftochter in die Schweiz „nachziehen“ kann (!) … - auch obschon er mit der Mutter verheiratet und mit dieser Mutter noch ein gemeinsames leibliches Kind hatte und somit es bei dem Familiennachzug auch noch um die Halbschwester der eigenen Tochter ginge (!) …
Zudem kann ja davon ausgegangen werden, dass wenn jemand ein solches Hause im Eigentum hat und darin wohnt, nicht nur gewisse (finanzielle und persönliche) Stabilitäten vorhanden sind, sondern es hat wohl auch noch ein freies Kinderzimmer (für den jungen Familiennachzug) …
... und eine Tochter (mit Schweizerpass!) hätte doch das Recht, mit ihrer Halbschwester hier in der Schweiz aufzuwachsen, könnte man doch meinen (!) ...
Einen Tipp:
Bleiben Sie einfach hartnäckig … versuchen Sie, bei der Ausländer- oder Migrationsbehörde persönlich -!- vorbeizugehen … et cetera …
Gruss -
@James...danke für den Tip, aber das funktioniert leider nicht! Erstens lassen die thäiländischen Grenzbehörden Sie am Flughafen ohne gültiges Visum oder Dokument gar nicht in ein Visumspflichtiges Land ausreisen, zweitens ist ja Thailand kein Krisengebiet...und drittens wäre die Reise auf dem Landweg wohl sehr beschwehrlich! Also Asyl geht auch nicht!
@sozialversicherungsfachmann...danke für die Antwort...wir werden jetzt ganz einfach heiraten! Das ist zum Glück noch nicht reglementiert mit wem man darf und mit wem nicht...aber würde mich nicht erstaunen wenn auch das eines Tages wieder der Fall wäre wie in gewissen Ländern zu finsteren Zeiten!
Das Problem ist halt nur, dass mein Stolz und meine Liebe für mein Vaterland grossen schaden nimmt....und das tut weh!!!
Gruss -
was heisst "nicht reglementiert "!
Passen Sie auf, dass es nicht als
Schein-Heirat
angesehen wird "!!!!" -
Keine Angst, wir werden schon 2 Zahnbürstchen haben!
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Normalerweise beantragt ein Tourist, so er in der Schweiz Ferien machen will, selbständig oder via Reisebüro ein Visum und legt zur Bestätigung seiner Wiederausreise ein Flugticket bei. So klappt das ohne Probleme mit hunderttausenden von Touristen, die jedes Jahr die Schweiz bereisen.
Dass die Behörde aber sehr genau hinschaut, wenn da Support für ein Visum von einem Schweizer kommt, von Heirat die Rede ist usw., ist für mich gut nachvollziehbar. Schliesslich ist unsere Behörde lernfähig und weiss genau, dass nicht jeder vermeintliche Tourist so lieb ist, wieder schön brav nach Hause zu reisen.
Und scheinbar hast du ja auf dem Visumantrag gelogen, Sawadee, und hast angegeben, dass ihr heiraten wollt. Soll lügen denn auch noch belohnt werden? -
@"Sawadee67"
Ich sehe nicht, was dies bloss mit "schon 2 Zahnbürstchen haben! " zu tun hätte! Warscheinlich sind Sie einfach zu scherzen aufgelegt gewesen, als Sie dies geschrieben haben. Aber die Sache ist zu ernst, meine ich ...
Zudem, mit der Zeit haben die Behörden wohl gemerkt (oder Sie selbst haben es Ihnen gesagt), dass Sie nun in all den Jahren bereits mit der dritten -!- Thailänderin kommen ...
Gruss -
HEI ABER HALLO...dies hier ist ausdrücklich kein Scherz!!!
Ich dachte Sie machen einen Scherz, von wegen Schein-Heirat!
Erstens habe ich nirgends irgendwas gelogen, denn wir wollen wirklich heiraten und zweitens würde ich mal meinen das 3 Freundinnen in 11 Jahren nicht wirklich eine Abnormalität ist! Mit denn ersten beiden Frauen kam es halt nicht bis zur Hochzeit, was auch mit jeder Schweizerfrau passieren kann!!
Aber Cyberblue hat leider irgendwas falsch verstanden, oder kennt sich halt mit gewissen Gegebenheiten nicht aus! Aber ich verbiete mir Ihre Unterstellung das ich (wir) irgendwas gelogen haben! -
Hallo Sawadee
Deine Freundin scheint tatsächlich,in der Schweiz, nicht willkommen zu sein.Das könnt ihr schnell ändern.Sie soll einfach herkommen und um Asyl bitten und schon ist sie da und kann sogar bleiben.
Gruss James
Wie ist denn diese Bemerkung gemeint als Hetze gegen Asybewerber (Ausländer)? Diese Bemerkung erinnert an plumpe SVP-Propaganda und ist nicht lustig. Diese Bemerkung zeigt auch davon, dass Sie anscheinend keine Ahnung haben, wie ein Asylverfahren funktioniert. Die thailändische Freudin kann ohne Visum gar nicht "herkommen" um um Asyl zu bitten. Die Möglichkeit bei Schweizer Botschaften im Ausland einen Asylantrag stellen zu können wurde abgeschafft. Folglich ist ein Asylantrag kein Weg um Probleme mit einem Visumsantrag zu vermeiden. Abgesehen davon wird von den Behörden abgeklärt, ob überhaupt ein Anspruch auf Asyl besteht. Dies muss primär der Asylbewerber nachweisen. Nur ein sehr kleiner Teil der Asylbewerber erhält tatsächlich Aysl und muss nicht wieder zurück.
Die langen bürokratischen von Misstrauen gegenüber Ausländern und ihren Gastgebern getriebenen Verfahren für Visumsanträge haben wir der ständigen Hetze der SVP gegen Ausländer zu verdanken. -
@"Sawadee67"
Auch von mir ein HEI ABER HALLO...
Mit meinem hier verwendeten Schlagwort "Schein-Heirat" wollte ich bloss von der Realität reden. Ich kann mir vorstellen, dass es für Sie selbst eine so genannte Liebes-Heirat wäre ...
... aber schlussendlich ist nicht massgebend, was ich als Forum-Teilnehmer für eine Meinung hätte, sondern es ist gefragt, was die Beamten auf dem Migrationsamt und der Zivilstandsbeamter meinen!
Tatsache ist, dass in der Schweiz nicht nur die Ausdrücke oder eben Schlagwörter wie "Schein-Asylanten", "Schein-Invalide", etc. gebräuchlich wären, sondern eben auch "Schein-Heirat" ... weil es dies nämlich auch wirklich gibt. (Ich wollte Ihnen einfach "die Augen öffnen".)
Ebenso, was eine "Abnormalität" wäre ("das 3 Freundinnen in 11 Jahren") entscheiden nicht Sie und nicht ich, sondern es wäre die Meinung anderer (z.B. Beamten). Allerdings, würden Sie beispielsweise einen katholischen Pfarrer fragen, er würde es nicht als "normal" betrachten. Und haben Sie im Voraus eine Ahnung, wie konservativ oder christlich der für Ihr Amtsgeschäft zuständiger Beamter - halt auch "nur" ein Mensch unter vielen - wäre - wohl nicht!
Wie gesagt gehe ich davon aus, dass Sie verliebt sind, zumal Sie es betonen.
Wie verliebt Ihre Braut ist, das weiss ich nicht, und konkret schreiben Sie es auch nicht.
Zum Schluss dieses Beitrages noch einen Spruch:
Liebe macht blind -
Ich denke da haben Sie völlig recht Sozialversicherungsberater! Die Aussage von James sollte wohl eher ein Scherz sein, aber ich finde Sprüche dieser art auch nicht nötig!
Meine Geschichte basiert schliesslich auch auf etwas ganz anderem, nähmlich das ich meine zukünftige Frau bei mir haben möchte! Und es geht hier nicht um Asyl oder Heiratsschwindel etc....
Ich bin ein voll integrierter, ehrlicher und aufrichtiger Schweizerbürger, nicht mehr und nicht weniger und daher enttäuscht das es mir verwehrt ist meine Freundin bei mir zu haben!
Sie selber ist halt verhältnissmässig Arm und kriegt deshalb sowiso kein Touristvisum ohne meine Bürgschaft....im übrigen lehnt die Schweizerbotschaft in Bangkok mittlerweilen 90% der Anträge in erster Instanz ab...wurde mir gesagt! -
Hallo nochmal Sozialfachmann
es kann ja wohl nicht angehen, dass ein Beamter willkürliche entscheide fällen darf aufgrund seiner Ansicht, Religiösität oder was auch immer! Es gibt ganz klare Gesetze und ich habe die Auflagen der Behörde vollumfänglich erfüllt, daher mein Unmut!!!!!
Meine Freundin ist im übrigen genau so verliebt in mich wie umgekehrt, aber ich wusste das dass kommen musste, denn Sie ist ja "Thailänderin"....weiss schon was Sie denken.....aber schenken Sie sich das!!!
Und noch dies: Ich bin 45 Jahre alt und weiss was ich tue, auch bezüglich der Liebe und wahl meiner Partnerin!!
Also bitte keine Flosskeln mehr!!! -
Sorry, Sawadee, das mit den "Zahnbürstli" habe ich falsch verstanden und entschuldige mich darum, dass ich dich der Lüge bezichtigt habe.
Ich bleibe aber dabei, dass deiner Freundin seitens der Schweizer Behörden für die Einreise keine Steine in den Weg gelegt worden wären, hätte sie ein ganz normales Touristenvisum beantragt. Dann hättest du dir auch hier im Beobachter-Forum das ganze Tamtam um Recht und Gerecht sparen können.
Wenn du aber schon mal hier im Beobachter-Forum bist, lies mal in der Rubrik "Trennung/Scheidung" etwas quer. Du wirst staunen, wie viele Männer es gibt, die am Verzweifeln sind, weil die Liebesheirat mit ihrer ausländischen Frau mit Liebe äbe doch nicht so viel gemeinsam hatte.
Aber ich will dir nichts mehr unterstellen, du bist ja alt genug und kannst deine Situation am besten einschätzen. Aber das Einreisen deiner Freundin mit Touristenvisa in den nächsten zwei, drei Jahren würde dir und auch deiner Freundin wohl mehr Klarheit über eure Liebe bringen als hier dein ganzes Gezeter über die angebliche Beamtenwillkür.
Aber das sind ja alles nur Floskeln... -
Hallo Cyberblue
danke für deine Antwort und die Entschuldigung!
Wir haben, wie du meinem ersten Text entnehmen kannst, zuerst ein Touristenvisum (Sprich: Besuchervisum) beantragt! Und zwar damals ohne eine Bemerkung von Heiraten, sondern zwecks Vertiefung unserer Liebes-Beziehung! Das wurde Abgelehnt und daher besteht Absolut keine Möglichkeit das Sie ein Visum kriegt, ausser Sie kann Fr. 30000.- Vermögen nachweisen! Aber woher soll Sie das denn haben?? Keine Chance!
Und meine Garantieerklärung wurde mit Füssen getreten, obwohl ich alles erforderliche Vorgelegt habe!
Es gibt nur die Heirat, dass wir zusammen sein können! Aber eben, wie Sie auch geschrieben haben, es wäre sicher nie verkehrt nichts überstürztes zu machen! Nur bleibt uns das von unserer doch so humanitären Schweiz verwehrt!
Was solls, wir lieben uns, haben uns gefunden und Sie wird meine Frau werden!!! -
Hallo Cyberblue
Man sieht, dass Du davon nicht sehr viel verstehst. Nicht jeder, der in die Schweiz will geht mit seinem Pass zur CH Botschaft und holt sein Visum ab. Ein Tourist ist nicht gleich Tourist - es macht da einen Riesenunterschied ob er aus den USA, aus Australien, dem Uganda, China oder Thailand kommt.
Er muss erst mal ein Flugticket vorweisen können und dann die erforderlichen Unfall- und Krankenversicherungen abschliessen mit Deckung für die Schweiz, da die meisten ausländischen Versicherungen die Schweiz aufgrund der hohen Kosten gar nicht abdecken können. Danach muss er auf der Bank eine Garantie hinterlegen, oftmals 20-30'000 CHF. Beträge die einem mehrfachen Jahreseinkommen entsprechen können. Mit der Einladung eines Schweizers geht er dann zur Botschaft und hofft, dass er ein Visum kriegt. Dies wird oft ziemlich willkürlich verteilt.
Diese Garantie kriegt man zwar über spezielle Agenturen, allerdings kostet das auch viel Geld. Und die Garantie das Visum wirklich zue rhalten hat man nicht.
Ausnahmen sind bei geführten reisegruppen z.Bsp. aus China/Indien. Die bezahlen, kriegen das Visum übers Reisebüro. Hier garantiert der Reiseveranstalter. Dafür sammelt er nachd er Ankunft in Europa auch gleich die Pässe ein und hat ja einen Reiseleiter/Aufpasser dabei, dass keiner verloren geht.
Bei einer Hochzeit wie bei Sawadee67 geht es um Familiennachzug. Selbst hier ist nicht garantiert, dass der Lebenspartner wirklich in die Schweiz einreisen darf. Trotz erfolgter Heirat im Ausland.
Sawadee67 geht es ja darum seiner eventuell Zukünftigen sein Land und seine Lebensumstände zu zeigen. Es ist ja ein gutes Zeichen wenn sie sich dafür interessiert und nicht einfach um jeden Preis hierherkommen will. -
O.K. Peter, da sich in meinem erweiterten Bekanntenkreis schon ein paar Männer befinden, an deren Seite ich hier schon Thai(?)-Frauen gesehen habe, habe ich gestern beim Feierabendumtrunk einen gefragt, wie das mit dem Visum geht. Er hat mir auch bestätigt, dass ich mir das schon etwas zu einfach vorstelle, gerade weil seine Freundin auch nicht auf Rosen gebettet sei, müsse schon Aufwand betrieben werden.
Wie du, Peter, erwähnt hast, gibt es Agenturen, die bei der Beschaffung des Touristenvisums behilflich sind und für die Dauer der Reise die nötigen Versicherungen abschliessen und auch für die Kaution bürgen. Dass dieser Service happig kostet, versteht sich. Im Fall meines Bekannten bezahlt dieser die Rechnungen.
Offenbar ist es also schon möglich, ausländischen Frauen vor einer Heiratsabsicht die Schweiz zu zeigen. Drum bleibe ich dabei, dass ein Touristenvisum um ein Vielfaches einfacher zu erhalten ist als einen "Familiennachzug".
Warum es beim Fragesteller nicht klappt mit dem Visum, entzieht sich meiner Kenntnis.
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Und noch eines, Peter, dass auf einer Schweizer Botschaft Willkür herrscht, ist eine bösartige Behauptung, die du sofort zu dementieren hast. -
peter_69: Vielen Dank, endlich mal einer der versteht wovon er schreibt und meinen ersten Artikel wohl auch vollkommen durchgelesen hat! Was ich noch richtigstellen muss ist, dass es nicht um Familiennachzug geht, denn Sie hat ja keine Kinder! Geht nur um meine Freundin, also auch an alle anderen lieben Schweizer: Keine Angst ich will nicht ganz Thailand hierrüber holen!! Gruss
Cyberblue: Ich stelle halt fest, dass Sie meinen ersten Artikel nicht ordentlich gelesen haben! Dort steht alles drin, auch der Grund warum es nicht klappt mit einem Besuchervisum! Und zwar weil unsere Migrationsbehörde (Kt.Bern) findet das Ihre Ausreise nach Ablauf des Visa nicht gewährleistet sei!! Was mich ja auch auf die Palme brachte, weil ich als Garant ja schliesslich dafür verantwortlich bin!! So und ich werde Peter unterstützen indem ich bestätigen kann, dass auf der Schweizerbotschaft in Bangkok aber ganz sicher Willkür herrscht! Gruss