7 Kündigungsfrist in Probezeit?

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Die Details zum Entscheid und den entsprechenden Thread finden Sie hier.

  • Hallo Gipfeli_1

    Wie viele Monate bist du jetzt bei diesem Arbeitgeber angestellt und wie viele Monate dauert deine Probezeit im Gesamten?

    Sollte deine Probezeit wie üblich bloss ein Monat betragen, und du kündigst vor Ablauf dieser Probezeit, hättest du ohnehin kein Anspruch auf einen 13. Monatslohn, weil du keinen vollen Monat gearbeitet hättest.

    @sozialversicherungsfachmann

    Ich bleibe bei meiner Meinung: Der 13. Monatslohn pro rata ist nur dann während Probezeit geschuldet, wenn innerhalb von dieser nicht gekündigt wird.

    Was der Arbeitsvertrag vom Gastgewerbe betrifft, vertrete ich (wie fast immer) vollumfänglich deine Meinung.

    Gruss Laro

  • Ich arbeite seit Anfangs August bei diesem Arbeitgeber. In meinem Arbeitsvertrag steht mein Jahresgehalt und dass dieses in 13 Zahlungen ausbezahlt wird.

    Noch was anderes: An wen richte ich das Kündigungsschreiben? HR oder direkte Linienvorgesetzte? Und was, wenn diese nicht da ist morgen? Gibt es da speziell etwas zu beachten?

  • Ich dachte mir auch noch, dass Sie wohl noch gar nicht gekündigt hätten ...

    Wenn es darum geht, ob Sie sicher den "13." noch hätten, dann kündigen Sie erst im November (Achtung, andere Kündigungsfrist) ...

    Und warum wollen Sie kündigen eigentlich, haben Sie schon eine neue Stelle?

    Wegen Adresse für das Kündigungsschreiben, ich würde mal schauen, wer den Arbeitsvertrag unterchrieben hat ... schlussendlich brauchen sie für das Kündigungsschreiben einfach jemand, der Ihnen den Empfang bestätigt und dieser jemand sollte am besten auch unterschriftsberechtigt (im Handelsregister eingetragen) sein ...

    Gruss

  • Ja, ich habe eine neuen Stelle und das eigentlich ab dem 22.10.2012. Aber meine Kündigungsfrist hier lautet: 7 days to the end of the month.

    Ich werde morgen meine Kündigung einreichen, da ich heute den unterschriebenen Arbeitsvertrag der anderen Firma erhalte.

    Ich werde auch versuchen, mit der Firma zu verhandeln, ob ich eventuell schon nach Ablauf von 7 Tagen gehen kann.

    Muss ich denn nicht bei meiner Linienvorgesetzten kündigen? Sie hat aber eine Unterschriftsberechtigung. Im Vertrag ist sie als meine Vorgesetzte drin. Sie hat den Vertrag aber nicht unterzeichnet.

    Unterschrieben hat eine Kollegin aus dem HR, die nun aber krank ist.

  • Manchmal haben eben zwei Personen unterschrieben von der Firma (nebst dem Arbeitnehmer) ...

    Konkret müssen Sie bei der Unernehmung gemäss Briefkopf und gemäss Handelsregistereintrag kündigen, einen Familiennamen des Empfängers braucht es nicht auf dem Kündigungsschreiben (es sei denn, Ihr Arbeitgeber wäre ein Einzelunternehmer, dann lautet ja wohl auch der Firmenname auf seinen Familiennamen vielleicht) ... gehen Sie einfach sicher, dass den Empfang rechtens bestätigt wird ...

    ... Darf ich fragen, ist es das erste Male in Ihrem Leben, dass Sie eine Stelle kündigen.

    Haben Sie keinen Ferienanspruch mehr?

    Gruss

  • Hallo Gipfeli_1

    Bist du sicher, dass du immer noch in der Probezeit angestellt bist? Üblich ist eine Probezeit von einem Monat und bei dir wären es, so wie ich deinen Zeilen entnehme, drei Monate (August bis und mit Oktober) was eher unüblich ist.

    Bist du dir auch bewusst, dass wenn du kündigst bevor du einen neuen Arbeitsplatz gefunden hast, deine Arbeitslosigkeit selbst verschuldet ist?

    Danach würden die ALV-Taggelder für ca. 1 Monat eingestellt, bevor du Anspruch auf Arbeitslosengeld hättest.

    Bist du dir auch bewusst, dass du nach Ablauf der Kündigungsfrist den Versicherungsschutz bei Krankheit und/oder Unfall verlierst?

    Gruss Laro

  • Ja, ich kündige zum ersten Mal und da fehlt mir Wissen.

    Ich arbeite für eine grosse Unternehmung, also genügt Firma ohne speziell eine Person? Schreibe ich in der Anrede einfach "Sehr geehrte Damen und Herren"? Oder doch an meine Linienvorgesetzte, die keine Unterschriftsberechtigung hat? Oder HR?

    Ich habe auch noch 5 Tage Ferienanspruch, ja. Und ich bin ca. 10 Stunden im Plus mit dem Stempeln.

  • Hallo Gipfeli_1

    Meine obigen Fragen sind nicht mehr relevant. Das geht hier mit den Fragen und Antworten zwischen dir und dem sozialversicherungsfachmann zu und her wie Schlag auf Schlag. ;)

    Alles gut am neuen Arbeitsplatz.

    Gruss Laro

  • Hallo Gipfeli_1

    Wenn es eine grössere Firma ist, dann habt ihr ein Personalamt. Somit musst du die Kündigung eingeschrieben an das Personalamt der Firma X senden oder dort persönlich vorbeibringen und eine Empfangsbestätigung verlangen.

    Die Anrede schreibst du am Besten so wie du uns weiter oben gefragt hast, ob das richtig sei: Sehr geehrte Damen und Herren.

    Gruss Laro

  • Soweit ich weiss, beträgt die Kündigungsfrist in der Probezeit 2 Wochen. Beide Seiten können in dieser Zeit ohne Angabe von Gründen kündigen, meist beträgt die Probezeit 6 Monate, kann aber glaub ich auch kürzer ausfallen.

  • Ich wollte nur kurz ein Rückmeldung geben. Ich erhalten einen Anteil am 13. Monatslohn. Das ist so, weil es nirgends explizit ausgeschlossen wurde, dass ein AN während der Probezeit Anrecht darauf hat. Es wird als Lohnbestandteil angesehen.

  • Hallo an allen

    Ich bin am Mittwoch ungerecht gekündigt worden. Es fand kein Gespräch statt. Nun war das Kündigungsbrief auf dem Tisch.

    Ich war seit 2 Monaten angestellt. Die Verkaufsleiterin hat noch entschieden vor Ende Okt. 2015, dass ich 6 Tagen Ferien noch hätte und sie hat entschieden, wie ich frei gewesen wäre. In November haben sie mir die 13. Monatslohn gezahlt. Sie wollen jetzt die Rückerstattung der Ferien und das Anteil der 13. Monatslohn. Ich habe weder die Kündigung noch dieses Wahnsinn unterschrieben. Vor allem haben sie nicht mal schriftlich gegeben.

    Was soll ich machen?-

  • Ich würde sage, dass Samstag und Sonntag nur zählen, wenn du auch an diesen Tagen arbeitest. Ansonsten würde ich von 7 Werktagen ausgehen



  • Ich würde sage, dass Samstag und Sonntag nur zählen, wenn du auch an diesen Tagen arbeitest. Ansonsten würde ich von 7 Werktagen ausgehen



    Diese Aussage ist unzutreffend.

    Die gesetzliche Kündigungsfrist während der Probezeit bezieht sich auf Kalendertage. Wenn im Gesetz oder in einem Vertrag von "Tagen" gesprochen wird, sind Kalendertage also alle Tage einschliesslich der Samstage, Sonntage und Feiertage gemeint. Wenn nicht ausdrücklich von Werktagen oder Arbeitstagen gesprochen wird, dann sind Samstage, Sonntage und Feiertage in einer solchen Frist eingeschlossen.

    Artikel 335b Obligationenrecht (OR):

    1 Das Arbeitsverhältnis kann während der Probezeit jederzeit mit einer Kündigungsfrist von sieben Tagen gekündigt werden; als Probezeit gilt der erste Monat eines Arbeitsverhältnisses.

    2 Durch schriftliche Abrede, Normalarbeitsvertrag oder Gesamtarbeitsvertrag können abweichende Vereinbarungen getroffen werden; die Probezeit darf jedoch auf höchstens drei Monate verlängert werden.

    3 Bei einer effektiven Verkürzung der Probezeit infolge Krankheit, Unfall oder Erfüllung einer nicht freiwillig übernommenen gesetzlichen Pflicht erfolgt eine entsprechende Verlängerung der Probezeit.

    https://www.admin.ch/opc/de/cl…ation/19110009/index.html

  • @Sozialversicherungsberater und alle anderen scheinen sich mit der Thematik bereits auseinandergesetzt zu haben, deshalb möchte ich auch nochmals Fragen:


    Bei den Lohnverhandlungen wird immer über den Jahreslohn gesprochen. Wenn ich nun 80'000.- aushandle, ist mir eigentlich egal, ob dieser auf 12 Monate oder 13 Monate verteilt wird. Wenn ich nun aber in der Probezeit kündige (nach 3 Monaten), dann ist doch der 13. Lohnbestandteil? Im Personalreglement ist festgelegt, dass in der Probezeit gekündigte MA kein pro rata Anrecht haben. Ich kann das nicht glauben, das ist doch falsch??? hier geht es doch nicht um irgendwelche Goodies der Firma, wie Boni oder sonst was....sondern um meinen Lohn, welcher einfach durch 13. geteilt wurde!!

  • Entscheidend ist was in Ihrem Arbeitsvertrag oder in Dokumenten steht, auf welche in Ihrem Arbeitsvertrag ausdrücklich verwiesen wird. Wenn in Ihrem Arbeitsvertrag auf das Personalreglement verwiesen wird, dann ist das Personalreglement Bestandteil des Arbeitsvertrags und dann haben Sie dies durch Ihre Unterschrift auf dem Arbeitsvertrag so vereinbart. Wenn für Ihren Arbeitgeber nicht zusätzlich ein Gesamtarbeitsvertrag (GAV) gilt, sollten Sie auch in den GAV schauen.


    Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf einen 13. Monatslohn und man kann vertraglich vereinbaren ob bei einer Kündigung ein pro rata Anspruch darauf besteht oder bei einer Kündigung kein Anspruch auf einen 13. Monatslohn besteht. Es ist sogar möglich zu vereinbaren, dass der 13. Monatslohn eine freiwillige Zahlung des Arbeitgebers steht, auf welche kein Rechtsanspruch des Arbeitnehmers besteht (als quasi Gratifikation bzw. quasi Bonus gestaltet).