Lehrlingsbetreuung

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  • Hallo Piccolo

    Meine persönliche Meinung:

    Ober der Chef das "darf", weiss ich nicht. Jedoch sagt mir mein Verstand, dass ich das als Chef genauso handhaben würde, wenn ein Lehrling seine Aufgaben nicht oder ungenügend erledigt.

    Ein Arbeitsbuch ist ja keine Strafe, sondern eine Hilfe für den Alltag und die Lehrabschlussprüfung. Und wenn der Lehrling zu bequem ist und keine Zeit für das Arbeitsbuch unter dem Monat aufwendet, dann muss er es eben dann machen, wenn der Chef ein Auge drauf hat. Das hat was mit Eigenverantwortung, Pflichtbewusstsein und Vertrauen zu tun.

    Unser Lehrling musste auch schon am Samstag antraben, weil er Prüfungen verhauen hatte. Da hat er alle Prüfungen nochmals im Betrieb an Samstagen nachgearbeitet und Zusatzafgaben gelöst. Geschadet hat es nicht :o)

  • Gemäss der Lexikon der Berufsbildung ist die Freizeit grundsätzlich jene Zeit, die der Lernende ausserhalb des Betriebs und des Berufsfachschulebesuchs verbleibt. Sie dient in erster Linie der Erholung und ihre Gestaltung liegt weitgehend im freien Ermessen der lernenden Person und allenfalls ihrer Eltern.

    Nachholarbeiten müssen erledigt werden, aber dürfen weder den Besuch an der Berufsfachschule noch der Freizeit benachteiligen.

    Da gilt es einen Konsens zu finden: was ist im Moment wichtiger? Kann der Lernende ein Teil seiner Erholung (bzw. Freizeit) zugunsten der Nachholarbeiten (zB Führen Lehrlingsbuches) fallen lassen, würde ich empfehlen, dies so einzuhalten. Es bringt der Lernende - wie richtige erfasst von Annarella - vorwärts.