PostPac International Priority

Dieses Forum wird bald eingestellt

Am 17. Dezember 2023 werden wir das Beobachter-Forum abstellen und alle Beiträge unwiderruflich löschen.

Die Details zum Entscheid und den entsprechenden Thread finden Sie hier.

  • Die Post verspricht auf ihrer Homepage eine Lieferzeit von 4 - 7 Tage. Habe meiner Schwester in Zypern ein Paket zu ihrem bevorstehenden Geburtstag zukommen lassen, Preis 38 CHF. Nun hat sie dieses Paket nach Sage und schreibe 13 Tagen erhalten. Habe mich darauf hin mit dem Kundendienst der Post in Verbindung gesetzt und gefragt, ob ich einen Teil meiner Auslagen zurück erhalten werde und warum das Paket bis zur Auslieferung so lange unterwegs gewesen ist. Habe recht schnell folgende Antwort erhalten:

    Die Abklärungen haben ergeben, dass wir Ihre Sendung pünktlich am 26. Oktober 2012 an die Zollbehörden übergeben haben. Die Schweizerische Post hat ab diesem Zeitpunkt keinerlei Einfluss mehr auf die weitere Bearbeitung. Die anschliessende Weiterleitung liegt allein in der Verantwortung dieser Zollbehörde und der Zypriotischen Post.

    Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte direkt an die Zollbehörden des Empfängerlandes.

    Nun frage ich mich echt, darf die Post eine solche Aussage publizieren, wenn sie anscheinend genau weiss, dass diese nicht einhalten kann und wird.

  • Ich denke jetzt einmal, die publizierten Fristen sind der Normalfall und widerspiegeln das normale Transportprozedere, welches in den internationalen Postverträgen beschrieben ist.

    Keine Post der Welt kann jedoch dafür haftbar gemacht werden, wenn in der Transportkette Störungen auftreten. Ich denke da an witterungsbedingte Unterbrüche, Streiks, Ausfall von Frachtflugzeugen oder von Fährverbindungen etc. etc.

    Garantien gibt es weder bei der Post noch bei privaten Päclitransporteuren. Wenn es dumm gelaufen ist, ist es halt einfach dumm gelaufen.

    Vielleicht ist das Paket auch am Zoll im Bestimmungsland hängen geblieben und revidiert (=geöffnet und untersucht) worden, das gibt auch sofort Verzögerungen, je nach Inhalt.

    Und nicht zuletzt: Die Uhren im Bestimmungsland laufen vielleicht etwas langsamer als in der pünktlichkeitsverliebten Schweiz.

    Das sind alles Faktoren, auf die die Schweizer Post beim besten Willen keinen Einfluss hat. Eine Taxrückerstattung wurde deshalb wohl zu Recht abgelehnt.

    Gruss

    Rolf.

  • karhu

    Aus deinen Überlegungen müsste man schliessen, dass die Schweizer Post für das pünktliche übergeben eines Paketes an die Schweizer Zollbehörde CHF 38. – abzockt. Die anderen Beteiligten haben für ihre Dienstleistungen vom Kunden nichts verlangt oder bekommen.

    Ich meinte, dass die Schweizer Post den Auftrag ihres Kunden entgegengenommen hat. Sie sollte für die Einhaltung der Vertragsbedingungen gerade stehen.

    Wie ist das mit Personentransportunternehmen (Fluggesellschaften, Bahnen etc.)? Erstatten diese nicht bei Verspätungen teilweise den Fahrscheinpreis zurück? Warum soll diese Regel nicht auch für eine zeitgemässe, moderne Post gelten?

    Tags mit Threads von mir, die mich zurzeit vorwiegend beschäftigen

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    Ich freue mich auf jede konstruktive Meinung von dir.

    Insbesondere auf jene der ehrlich-witzigen und/oder kritisch-konstruktiven Art.



  • karhu

    Ich meinte, dass die Schweizer Post den Auftrag ihres Kunden entgegengenommen hat. Sie sollte für die Einhaltung der Vertragsbedingungen gerade stehen.

    Wie ist das mit Personentransportunternehmen (Fluggesellschaften, Bahnen etc.)? Erstatten diese nicht bei Verspätungen teilweise den Fahrscheinpreis zurück? Warum soll diese Regel nicht auch für eine zeitgemässe, moderne Post gelten?



    Die Post steht durchaus für die Einhaltung der Vertragsbestimmungen ein... Beachte den letzten Satz in Ziffer 4.4.1 der AGB!

    4.4 Haftung

    4.4.1 Grundsatz

    Ausser in den in Ziffer 4.4.6 und 4.4.7 vorgesehenen Fällen haftet die Post bei Verlust, Beraubung oder Beschädigung von Einschreibesendungen, PostPac International und Swiss Post GLSPaketen, mit oder ohne Nachnahme, sowie bei URGENTSendungen. Die Post haftet nur bis zur Höhe des nachgewiesenen Schadens, höchstens bis zu dem bei der Aufgabe auf den Zolldokumenten vermerkten Wert des Inhalts und maximal bis zu den unter Ziffer 4.4.2 festgehaltenen Höchstbeträgen. Sie haftet in keinem Fall für Folgeschäden und entgangenen Gewinn. Bei Verspätung haftet die Post nicht.

    Der Vergleich mit Luftfahrtunternehmen ist unzulässig, denn die rechtlichen Grundlagen (= internationale Übereinkommen, Staatsverträge etc.) sind nicht die gleichen.

    Zudem bitte ich zu bedenken, dass die Rahmenbedingungen der Post von unserem Parlament und nicht von den Postbediensteten festgesetzt werden. Wird also eine inernationale Haftung der Post gewünscht, müsste das der Gesetzgeber anordnen und das würde sich wiederum auf die Transportpreise niederschlagen.

    Gruss

    Rolf.